Stadt Castrop-Rauxel honoriert Ehrenamt mit 150,00€ Bußgeld und 4-wöchigem Fahrverbot

  • Der folgende Text stammt von Jürgen Kahl, Mitglied der freiwilligen Feuerwehr-Castrop-Rauxel (Quelle: http://www.feuerwehr-bochum.com)


    Stadt Castrop-Rauxel honoriert Ehrenamt mit 150,00€ Bußgeld und 4-wöchigem Fahrverbot


    Zum Hintergrund:


    Seit 1983 bin ich aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, zuerst in Dortmund und seit
    Januar 2007 bei der Freiwilligen Feuerwehr, Castrop-Rauxel, Löschzug 1,(Castrop).
    Die Alarmierung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Castrop-Rauxel
    erfolgt über digitale Meldeempfänger, die die Informationen „Probealarm“, Einsatz“ und
    „Einsatzende“ liefern. Aufgrund dieser spartanischen Ausstattung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch die Stadt Castrop-Rauxel ist es nicht möglich, bei
    Einsatzalarmierungen zwischen „Rettungs- bzw. Brandeinsatz“, “Wachbesetzung mit
    Sondersignal“ und einer ’einfachen’ Wachbesetzung zu unterscheiden.


    Am Mittwoch, 13.02.2008 um 15:57 Uhr hat es einen „Einsatzalarm“ gegeben, dem ich
    unverzüglich Folge geleistet habe. Ich war zu diesem Zeitpunkt zu Hause und habe unter
    Berücksichtigung der Verkehrslage (Ampelanlagen u. Verkehrsaufkommen Herner Strasse,
    Altstadtring) den Weg über die Gaswerkstrasse gewählt. Da ich keine Kenntnis über die
    aktuelle Lage und den Grund der Alarmierung hatte und zu der Uhrzeit viele meiner
    Kameraden noch ihrer beruflichen Tätigkeit nachgingen, war für mich höchste Eile geboten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die hauptamtlichen Kräfte und auch der Löschzug 5, Merklinde, zu einem Zimmerbrand alarmiert waren, die Hauptwache also verwaist war. Die Anwesenheit des Löschzuges 1 an der Feuerwache war demnach mehr als dringend, um mögliche weitere Einsätze rasch und effektiv abwickeln zu können. Weiterhin ist allen ehrenamtlichen Feuerwehrkräften die Thematik „Alarm- und Ausrückezeiten“ hinlänglich bekannt. Während meiner Alarmfahrt wurde ich in der Gaswerkstrasse, die mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h belegt ist, vom Radarmesswagen der Stadt Castrop-Rauxel mit einer Geschwindigkeit von 64 km/h erfasst. An der Stelle der Geschwindigkeitsmessung ist die Gaswerkstrasse sehr übersichtlich, auf der rechten Seite befinden sich einige wenige Gewerbebetriebe, auf der linken Seite ist Wohnbebauung, die von der Fahrbahn durch einen breiten Grünstreifen getrennt ist.
    Als eine Woche später der Zeugenfragebogen vom Ordnungsamt der Stadt Castrop-Rauxel
    eintraf, habe ich unverzüglich die Geschwindigkeitsübertretung zugegeben, da ich mich
    aufgrund der den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zustehenden Sonderrechte nach §35 StVO sicher fühlte.


    Das Ordnungsamt bedankte sich mit einem Bußgeldbescheid über 173,50 €, einem
    einmonatigem Fahrverbot und dem Eintrag von 3 Punkten ins Verkehrszentralregister in
    Flensburg, ohne überhaupt auf meine Hinweise bezüglich der Einsatzfahrt einzugehen.
    Da ich dieses Vorgehen nicht akzeptieren konnte und wollte, habe ich von meinem Recht
    Gebrauch gemacht und anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen.


    Erst nach Intervention des beauftragten Rechtsanwalts äußerte sich das Ordnungsamt
    dahingehend, dass:


    Zitat Schreiben Bußgeldstelle der Stadt Castrop-Rauxel v. 20.05.2008:


    “Sonderrechte stehen daher nicht den freiwilligen Feuerwehrangehörigen bei Fahrten mit
    dem Privatfahrzeug zu.“


    Der gegen den Bußgeldbescheid eingelegte Einspruch ist nach zwei Verhandlungsterminen durch ein Urteil des Amtsgericht Castrop-Rauxel abgelehnt worden.
    Zitat aus dem Urteil v. 16.01.2009 – (6 Owi-210 Js 1030/08-216/08:


    “Nach Ansicht des Gerichts kann sich der Betroffene nicht auf seine Sonderrechte im Sinne
    des §35 StVO berufen. Danach ist unter anderem die Feuerwehr, zu der die
    Feuerschutzpolizei, die freiwillige Feuerwehr sowie die freiwilligen Pflicht- und
    Werkfeuerwehren gehören (vergleiche Hentschel Straßenverkehrsrecht, §35 StVO
    Anmerkung 3) von den Vorschriften der Verordnung befreit, soweit es zur Erfüllung
    hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“


    Im gleichen Urteil steht geschrieben:


    "Es existiert eine interne Vereinbarung zwischen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
    und dem Ordnungsamt Castrop-Rauxel aus Januar 2001. Danach wurde seitens des
    Ordnungsamtes der Stadt Castrop-Rauxel mitgeteilt, dass
    Geschwindigkeitsüberschreitungen unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden
    können, wenn die Überschreitung nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Überschreitung in
    unmittelbaren Zusammenhang mit der Alarmierung steht. Dies solle nur dann gelten, wenn
    niemand belästigt oder gefährdet wird. Einschränkend wird ergänzend ausgeführt, dass es
    sich nur um Geschwindigkeitsüberschreitungen handeln solle, die durch die Stadt Castrop-
    Rauxel bearbeitet werden.“


    In der gleichen Angelegenheit schreibt der Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes
    NRW, Herr Ralf Fischer an den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel, Herrn Johannes
    Beisenherz am 29.03.2009:


    “Bei den Einsätzen der Feuerwehr geht es oft um Minuten, die bei Bränden oder schweren
    Verkehrsunfällen über Leben und Tod entscheiden können. Bei einer Alarmierung wissen die Mitglieder der Feuerwehren oft nicht, was sie an der Einsatzstelle erwartet. Um einen
    zeitnahen Einsatz zu gewährleisten, haben die Feuerwehren gem. §35 StVO im
    Straßenverkehr Sonderrechte....... Leider ist Ihre Gemeinde eine der ganz wenigen in Nordrhein-Westfalen, die Feuerwehrangehörige mit Bußgeldverfahren überzieht, die auf dem Weg zu einem Einsatz von den ihnen zustehenden Rechten gebrauch machen, um schnelle Hilfe leisten zu können. Bitte bedenken Sie, dass die Feuerwehrangehörigen nicht nur ihre Freizeit für das Allgemeinwohl opfern, sondern in kritischen Einsätzen sogar ihr Leben riskieren. Es ist daher mehr als demotivierend und dem Ehrenamt abträglich, wenn die Bußgeldstelle Ihres Hauses dnn Bußgeldbescheide, mit denen sogar ein Fahrverbot verhängt wird, erlässt......Der Landesfeuerwehrverband hat daher dem Feuerwehrangehörigen Ihrer Gemeinde für die Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Rechtsschutz gewährt. Bitte machen Sie für die Zukunft Ihren politischen Einfluss geltend, um solche Verfahren in Fällen zu vermeiden, bei denen Feuerwehrangehörige im Dienst für die Gemeinde handeln und es nicht zu einer konkreten Gefährdung der Verkehrssicherheit gekommen ist.“


    Mittlerweile hat das Oberlandesgericht Hamm die Beschwerde abgelehnt; ich darf also nun
    für die Ausübung meines Ehrenamtes insgesamt 280,00 € an die Gerichtskasse überweisen
    und einen Monat “zu Fuß“ gehen.


    Es bleibt für mich nach wie vor unverständlich, warum die aktiven ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Castrop-Rauxel über die “interne schriftliche
    Ausnahmevereinbarung“ zwischen Feuerwehr und Ordnungsamt, die in dieser Form
    keinesfalls gesetzeskonform ist, nicht informiert wurden. Auch vom Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel, Herrn Johannes Beisenherz, erfolgte bisher keine weitere Information, obwohl er am 29.03.2009 durch das Schreiben von Herrn Fischer vom
    Landesfeuerwehrverband NRW in Kenntnis gesetzt wurde.


    Zum Thema “Sonderrechte nach §35 StVO für Feuerwehrangehörige im privaten Fahrzeug“ teilt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 01.02.2001 mit:


    Aktenzeichen: V D 4-4.046-1


    „Feuerwehrangehörige, die mit ihrem privaten Fahrzeug bei Alarm zum Gerätehaus fahren, sind nach der Rechtsauffassung meines Hauses Feuerwehr im Sinne des § 35 Abs. 1 StVO und können somit die Sonderrechte des § 35 StVO in Anspruch nehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Sonderrechte nur unter besonderer Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden dürfen und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muß. Denn für die übrigen
    Verkehrsteilnehmer ist es nicht ersichtlich, dass es sich bei dem Fahrzeug des
    Feuerwehrangehörigen um ein Sonderrechtsfahrzeug handelt, wie es bei Einsatz von
    Blaulicht und Signalhorn der Fall wäre. Derjenige, der die Sonderrechte nach § 35 StVO in
    Anspruch nimmt, haftet sowohl straf- als auch zivilrechtlich in vollem Umfang, falls er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar schädigt und verletzt.“
    Nach diesen Ausführungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich
    mir bezüglich meiner “Alarmfahrt“ vom 13.02.2008 nicht den geringsten Vorwurf zu machen.


    Ich habe noch nie auf einer Alarmfahrt irgend jemand gefährdet, geschädigt oder gar
    verletzt. Es ist für mich absolut unverständlich, wie sich in der Bundesrepublik Deutschland eine kleine Stadt wie Castrop-Rauxel die Freiheit nehmen kann, Vorgaben und Beschlüsse des Innenministeriums NRW zu konterkarieren und Bürgern der Stadt, die freiwillig, ehrenamtlich und unbezahlt ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, um selbstlos ihre Mitbürger aus häufig lebensbedrohenden Lagen zu befreien, mit drakonischen Strafen überzieht, während in anderen Städten die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden ähnliche Vorgänge zu den Akten legen.
    Ich kann auch den Sinn dieser “internen“ Absprache zwischen Ordnungsamt und Feuerwehr nicht nachvollziehen, oder sollte der Bürgermeister als Verwaltungschef auf diese Art und Weise das Stadtsäckel füllen wollen? Ich mag das nicht glauben, allerdings verschließt sich mir auch der Grund, warum diejenigen, die diese Absprache am ehesten trifft, nämlich die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr, nicht informiert werden. Auch die Entscheidungen des Amtsgerichts Castrop-Rauxel und des Oberlandesgerichts Hamm, die das Verhalten der Stadt Castrop-Rauxel bestätigen, laufen konträr zur Beschlussfassung des Bund-Länder Fachausschusses StVO, der Auffassung des
    Innenministers NRW, Herrn Ingo Wolf, und sogar zur Stellungnahme des Bundesverkehrsminister


    Die Situation, hier in Castrop-Rauxel für eine Sache ein Fahrverbot zu bekommen, um die
    sich möglicherweise in Paderborn, Aachen oder Stuttgart niemand geschert hätte, ist für
    mich unerträglich, oder halten die betroffenen Bürger in Castrop-Rauxel bei einem
    Wohnungsbrand länger durch, weil die ehrenamtlichen Kräfte sich im Alarmfall an die StVO halten müssen?


    Ich wende mich heute mit diesem Schreiben an
    1. den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel
    für eine Antwort auf die Frage: “Warum?“
    2. die politischen Parteien in der Stadt Castrop-Rauxel
    3. den Landrat des Kreises Recklinghausen, Herrn Jochen Welt
    4. den Innenminister des Landes NRW, Herrn Ingo Wolf,
    5. die Justizministerin des Landes NRW, Frau Roswitha Müller-Piepenkötter,
    mit der eindringlichen Bitte, das ausgesprochene Urteil „wie auch immer“ rückgängig
    zu machen, weil es nach meiner Ansicht höchst ungerecht ist.
    6. den Landesfeuerwehrverband NRW, Herrn Ralf Fischer,
    7. die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr, Castrop-Rauxel,
    8. die Löschzugleiter der Löschzüge 1 bis 5 mit der Bitte, alle aktiven ehrenamtlichen
    Kameraden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, über diesen Vorgang in
    Kenntnis zu setzen, damit nicht “noch mehr“ Führerscheine enteignet werden.
    9. die Lokalredaktion der Ruhrnachrichten, Castrop-Rauxel und
    die Lokalredaktion Stadtanzeiger, Castrop-Rauxel
    damit die Öffentlichkeit darüber Kenntnis erhält, wie mit ehrenamtlichen
    Feuerwehrleuten in der Stadt Castrop-Rauxel “umgesprungen“ wird.


    Wenn es für mich jetzt noch Gründe gibt, meinen aktiven Dienst im Löschzug Castrop der
    Freiwilligen Feuerwehr Castrop-Rauxel fortzuführen, so erwähne ich an dieser Stelle das
    außerordentlich positive Verhältnis zu allen Kameraden und Kameradinnen innerhalb der
    Feuerwehr und die zahlreichen Menschen, denen in schwierigen und schwersten Situationen Unterstützung und Hilfe während meiner mittlerweile 26-jährigen Dienstzeit zuteil wurde.


    Jürgen Kahl


    (Ich poste diesen Text weil ich denke dass viele Leute darüber bescheid wissen sollten. Ausserdem ist die Stadt Castrop-Rauxel sicher kein Einzelfall in Deutschland...gruß Crono)

    “Aber Mr. Burns, ich glaube wir können ihm vertrauen, immerhin ist er der Präsident von Kuba.”

  • vielleicht liegt die Krux in der Geschwindigkeit;
    bei mehr als doppelt so schnell wie erlaubt hat man die Behörden selten auf seiner Seite,
    auch wenn es für Sonderrechte offiziell keine Vmax gibt,
    aber irgendwann muss einfach mal Schluß sein,
    besonders weil niemand die Sonderrechte des Privat-PKW erkennen kann und in einer 30er Zone darauf vertraut werden kann dass sich alle
    - pi-mal-Daumen - an die Geschwindigkeit halten.


    Aber mehr als doppelt so schnell ist wohl zuviel für die Behörden.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Heißes Eisen mit 64 durch eine Tempo 30 Zone ballern und sich dann auf 35 StVO berufen und dann rumjammern wenn der Lappen weg ist.


    10-15 km/h schneller kann man ja eventuell noch tollerieren, aber 36 km/h schneller :-aua


    Man bedenke Verdopellung der Geschwindigkeit = Vervierfachung des Bremsweges!!!!!!!


    Also m.E. ist die Entscheidung des Gerichts nur gerechtfertigt.

  • Da prallen wohl 2 Probleme aufeinander. Das eine Problem ist die in den letzten Jahren stark zunehmende Verkehrsüberwachung einhergehend mit der absolut überzogenen Einrichtung von Tempo 30 Zonen. Ich gehe davon aus, dass die besagte Strasse vor einigen Jahren noch mit 50km/h befahren werden konnte und es nie zu so einem Ergebnis gekommen wäre. Denn häufig gehen Städte/Gemeinden dazu über, nicht nur Wohngebite sondern auch normale Durchgangsstrassen auf 30 zu reduzieren, dass Ganze unter dem Deckmäntelchen der Verkehrssicherheit .


    Auf der anderen Seite steht eine ganz klare Geschwindigkeitsübertretung um 35 kmh bzw um 113%. Ich kann sicherlich verstehen, wenn ein Feuerwehrangehöriger zur Fahrzeughalle möchte und dann eine Tempo 30 Zone so garnicht passen will, aber solange die Politik hier keine Änderungen bewirkt, wäre ich mir der Nächste.


    Und als FF in einer Stadt wo eine BF besteht ist die Notwendigkeit das genau ich sofort am Auto bin doch eher gering, da ist wohl eher der Wunsch im Feuerwehrwagen mitzufahren etwas höher angesiedelt.


    Abschliessend gesagt, ich finde die vielen Tempo 30 Zonen ein Ärgernis, wenn sie da sind muss ich mich dran halten, bzw. so schnell fahren dass der Führerschein es überlebt ( also knapp unter 50 ). habe ich Pech, dann muss ich auch mit dem Ergebnis leben.


    Übrigens, bei doppelter Geschwindigkeit sind wir versicherungstechnisch in der Leistungsfreiheit, das Risiko wäre mir zu hoch.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

    2 Mal editiert, zuletzt von staubererik ()

  • Mit 64 durch die 30er Zone mit dem Privat Pkw?
    Das würde ich nicht mal mit einem Einsatzfahrzeug machen. Da kann man auch nicht mehr § 35,38 StvO für sich geltend machen. Bei der Geschwindigkeit kann ich die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gebührend sicherstellen. Grade die angesprochene Wohnbebauung sollte einen doch schon davon abhalten so schnell zu fahren. Wenn da mal ein Kind auf die Straße gelaufen kommt, wird man doch seines Lebens nicht mehr froh. Mal abgesehen davon, dass man womöglich ein Kind auf dem Gewissen hat.


    Bevor jetzt irgendwelche Fragen kommen....ich bin sowohl Beruflich als auch Ehrenamtlich im Bereich RD/FW tätig. Und auch ich fahre als ehrenamtlicher sicherlich auch zügiger als erlaubt zum Einsatz bzw. zum Gerätehaus. Aber nicht mit mehr als dem doppelten der erlaubten Geschwindigkeit.
    Sorry, aber für das Verhalten kann ich kein Verständnis aufbringen!!!

  • Also ich fahr innerstädtisch hauptamtlich je nach Einsatzstichwort auch in der 30er Zone mit 60, und ich steh dazu wenn's die Straße hergibt auch schneller, und es gibt etliche Kollegen die ärgern sich immer wieder das die neuen RTW schon bei 120 abriegeln. Ich finde es schon skuril das nur Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung geurteilt wird. Oftmals sind die doch mehr als fragwürdig gewählt. Hier sollte für den Einsatzfahrer als Grundlage dienen wie die Verkehrssituation ist und nicht welche Schilder die lokale Ordnungsbehörde für angebracht hält, die dienen nämlich nicht automatisch der erhöhten Sicherheit sondern in vielen Fällen schlicht dem Lärmschutz und der Verkehrslenkung.


    In meinem bedauerlichen Wohnort gibt es gerade noch 2 (!!!) Straßen in einer 15000 Einwohner Kleinstadt die keine 30er Zone sind, und das auch nur weil sie als Durchgangsstraße nicht als solche ausgewiesen werden dürfen. Und da wundert man sich dann wenn in einer Stunde 113 Verstöße gemessen werden auf mancher 30er Straße.


    Ich kenne z.b. die Örtlichkeiten nicht, aber wenn ich mir den Straßenverlauf bei google-Earth anschaue und dazu noch die Ortskenntnis des Fahrers nehme halte ich 63 für durchaus machbar und nicht generell grob fahrlässig. Auf dieser Strecke könnte man locker auch 50 zulassen und dann würde wegen 13 KM/H kein Mensch meckern. Und BITTE, lasst doch um Himmelswillen die Kinder aus dem Spiel. Wenn es nicht gerade eine BAB oder BS ist kann dir das im Stadtgebiet immer passieren. Sollen wir daraus das Fazit ziehen das wir nur noch generell mit 20 KM/h zum Einsatz fahren ? Für alles und jeden Scheiß müssen immer wieder Kinder als Argument herhalten.


    Im Zweifel für den Angeklagten und dessen Urteilsvermögen das die Situation vor Ort die Geschwindigkeit zulies.


    Einzig nachteilig ist das es ein Privatfahrzeug war und ohne Wegerechtsanlage ausgerüstet ist. Das kann man ihm aber nicht zum Vorwurf machen wenn der Gesetzgeber den anfahrenden Kräften eindeutig Sonderrechte einräumt. Und solange er niemanden konkret, und nicht abstrakt, gefährdet gibt es dabei auch keine Regulierung hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit. Allenfalls könnte man Präzendenzfälle anführen wo es allerdings wie immer für beide Seiten die passenden gibt.


    Offenbar hat er hier ja keinen gefährdet, sinnig wäre es daher gewesen wenn die Stadt ihn schriftlich verwarnt und auf das Gefahrenpotential und etwaige abweichende Vorschriften (schon toll wie hier Bundesgesetze gebogen werden, wie im 17 Jahrhundert als jedes Städtele seine Gerichtslinde hatte) hingewiesen hätte.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • man muss irgendwo Grenzen setzen.


    Wer heute mit 34 km/h zuviel erwischt wird, ja, "erwischt", wer weiß was sonst für Geschwindigkeiten gefahren werden,


    der fährt morgen 40 km/h , oder gar 50 zuviel,


    denn es wird ja nicht bestraft.


    Und dass man sich "dort auskennt" .... also bitte schön .... wenn ich durch die Straße heize kenne ich mich auch aus und bin der Meinung jederzeit alles unter Kontrolle zu haben ! Das behauptet jeder ! Das ist aber kein sachkundiges Argument !


    Ich halte mich wahrscheinlich auch nicht immer an alle VK-Regeln und wenn ich erwischt werde habe ich eben mal Pech gehabt.


    Das hier und da, sicherlich auch unverständlicherweise geblitzt wird, weiß man ja nun inszwischen.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von staubererik
    Und als FF in einer Stadt wo eine BF besteht ist die Notwendigkeit das genau ich sofort am Auto bin doch eher gering, da ist wohl eher der Wunsch im Feuerwehrwagen mitzufahren etwas höher angesiedelt.


    Castrop-Rauxel hat nur eine FF mit Hauptamtlichen Kräften.

  • Ach Kellern du gehst schon wieder vom schlimmsten Fall aus. Man traut den Menschen zu Einsatzfahrzeuge zu fahren, man vertraut ihnen Menschenleben an und die Sicherheit der Bevölkerung. Aber man traut ihnen nicht zu mit Orstkenntnis und Erfahrung zu beurteilen ob auf einer Straße 30 angebracht ist oder wie hier 63.


    Ich sag es nochmal, hätte nicht irgendwer von der Ordnungsbehörde hier mal 30 eingerichtet würde kein müder Hahn krähen weil es dann 13 KM/h gewesen wären. Hier ist kein durchgehendes Wohngebiet, keine Schule, keine Kurve und nur wenige Einmündungen die auch noch gut einsehbar sind laut Google. Zudem sind die Wohnhäuser auf der einen Seite baulich deutlich getrennt von der Straße und somit auch gut beurteilbar.


    Hier ist doch schon an der Karte offensichtlich das man scheinbar die 30er Zone eingerichtet hat um den Schleichverkehr der Hauptstraßen auszubremsen und die Strecke unattraktiv zu machen.


    Laut Gesetz hat er sich nichts vorzuwerfen. Das die Stadt Cnastrop-Rauchel hier von Bundesregelungen abweichende Regulierungen durchsetzt ist das eigentliche Drama. Für mich auch völlig unverständlich das ein Gericht das auch noch durchwinkt wenn in jedem beknackten anderen Fall strikt darauf beharrt wird das Bundesrecht vor Landesrecht kommt oder gar der Regelung einer simplen Gemeinde.


    Und wo bitte schön sind wir denn wenn jemand vorgeworfen wird das er sich auf das Gesetz beruft ? Just das ist schlieslich die Grundlage des Handelns.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • y903211


    ich gehe nicht vom schlimmsten Fall aus und ich spreche ihm nicht die Kompetenz ab mit dem Privatwagen oder Eisatzfahrzeugen zügig aber relativ sicher fahren.


    Es stellt aber m.M. bescheidenen Meinung nach einen erheblichen Unterschied dar, ob ich mit Blaulicht und Tatütata doppelt so schnell fahre (eben weil ich mein Kommen damit rechtzeitig ankündige) oder ob ich mit einem (getarnten) Privatfahrzeug unvorhersehbar vorbeirase !


    ICH weiß dass ICH es eilig habe, aber wissen das auch andere Verkehrsteilnehmer ?


    Nein, woher denn ?


    Oder lauschen die alle Scanner und wissen wann die Freiwilligen durch die Stadt heizen ?


    Ich muss jederzeit so fahren dass ich niemanden gefährde - und muss auch mit der Dummheit der anderen oder Unvorhersehbarem rechnen.


    Was wäre, wenn er jemanden über den Haufen gefahren hätte ?


    Wer würde dann noch jemand behaupten dass die Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Warnsignale gerechtfertigt war ?


    Nein, dann wäre er der größte Idiot auf Erden dem mindestens die FE und die Freiheit entzogen werden müsste.


    Muss erst was passieren damit man vom schlimmsten Fall ausgehen kann ?


    Oder kennst du auch Präventivmaßnahmen ?



    und Zitat:


    "Hier ist doch schon an der Karte offensichtlich das man scheinbar die 30er Zone eingerichtet hat um den Schleichverkehr der Hauptstraßen auszubremsen und die Strecke unattraktiv zu machen. "


    was denn jetzt ? Offensichtlich oder scheinbar ?


    Scheißegal. Das ist ne 30er-Zone und basta !


    Es gibt Regelen und Gesetze, ob sie uns im Einzelfall gefallen oder nicht, wir haben uns im Interesse eines Rechtstaates daran zu halten.


    Und ausserdem:


    Anhand einer Karte kannst du entscheiden was sinnvoll ist oder nicht !


    Was kannst du denn noch alles ?


    Du weißt doch gar nicht, warum die Zone eingerichtet wurde !


    Möglich wären:
    - schlechter Straßenbelag
    - Lärmbelästigung
    - schlecht einsehbare Ein- Ausfahten
    - regelmässige Parkbehinderungen die den Verkehrsfluß einschränken
    - fehlender Rad
    - vielleicht liegt die Straße auf dem Weg von Alten oder Kindern auf dem Weg von oder zur Schule, Altenheim, Einkaufsladen, Bushaltestelle ....
    - vielleicht gab es vor Jahren dort mal einen schweren VU und die Bürger forderten eine Handlung ein und das ist das Resultat ?



    -------------------------------------


    Edit:


    so, und wo wir gerade schon mal dabei sind unsere Meinung aus der Ferne, nur andand des Internets zu bilden, lege ich mal dieses vor:


    In der Gaswerkstr / Herner Str. gibt es Wohn- und Geschäftshäuser, Gaststätten, ein Sonnenstudio, Zoohandlung, Rechtsanwälte, ein Modegeschäft.
    Mit querenden Fußgängern aller Alters- und Konstitutionsklassen ist am Nachmittag eines Wochentages dort also durchaus zu rechnen. (Mittwoch, kurz vor 16h)


    Wenn ich mir das Wetter ansehen war es relativ feucht bei Temperaturen um die 0-2°C.
    Sollte man da nicht lieber angepasst fahren ?


    Auch wenn lästige 30 km/m max. geboten sind ?


    Immerhin wären hier 50 km/h mit Augenzudrücken erlaubt gewesen.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

    3 Mal editiert, zuletzt von kellern ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich will ja nun nicht sagen das ich immer gesittet fahre, aber man kann es auch übertreiben.


    Das Argument, "wenn ich schneller unterwegs bin, dann habe ich auch Fackeln und Tröte an" ist treffender denn je!


    Zügig ist eine Sache, sich um Kopf und Kragen fahren eine andere Geschichte. Wir alle haben in dem Sinne schon über das Ziel hinausgeschossen und wer das nun verneint lügt... allerdings gehe ich hier mit der allgemeinen Meinung konform, dass der gute Mann es durchaus verdient hat einen Monat lang Fußgänger zu sein.


    Merke: Die Besten sind die, die auch ankommen!

  • Hmm ...


    grundsätzlich eine Entscheidung, die umstrittener nicht sein kann,
    allerdings ist dieses Urteil auch (zumindest für mich) nachvollziehbar.


    Ich muss nun einmal deutlich unterscheiden, ob ich mit einem
    Einsatzfahrzeug oder einem Privatfahrzeug unterwegs bin.


    Von daher ... zahlen und vieleicht die richtigen (*) Konsequenzen
    ziehen.


    Man muss nicht der erste am Gerätehaus sein, wichtig ist es, überhaupt
    lebend anzukommen.


    (*) = langsamer fahren und nicht aus der Feuerwehr austreten

  • Das Thema "Fahrt mit dem Privat PKW zum Gerätehaus" ist ja immer ein beliebtes Streitthema. Ich selbst fahre auch sehr zügig zum Gerätehaus, außerorts sind da oft 100 drinne und innerorts meist 20 km/h mehr. ABer ich habe noch den Vorteil auf meinem Melder lesen zu können was anliegt. Zu einer Ölspur fahre ich anders als zu einem Wohnungsbrand.
    Diesen "Informationsvorteil" hat der Herr aus Castrop-Rauxel leider nicht, er weiß nur "Es ist was", weiß dann aber nicht genau zu was er fährt.
    Letztlich ist das aber nicht entscheidend, jeder Einsatz ist ja irgendwie wichtig und bedeutend. Wenn ich eine Ölspur nicht schnell genug sichere legt sich da am Ende ein Motorradfahrer hin und ich habe wieder allen Grund zum rasen.


    Ich bin bei diesem Fall auch hin und her gerissen. Zum einen finde ich eine Übertretung um mehr als das doppelte in einer verkehrsberuhigten Zone mehr als fraglich, auf der anderen Seite muss ich immer daran denken das ich selbst ja auch oft so oder zumindest ähnlich heize. Das Argumente wie "Ich kenne die Straße" und "Ich kann mein Auto immer beherrschen" nicht zählen ist mir auch klar. Aber ich kenne auch die betreffende Straße nicht und eine Luftansicht oder Telefonbuchauszüge helfen mir da auch nicht weiter und ich weiß nicht wie der Kamerad sonst so fährt. Das ist eben ein Feld in dem man viele Faktoren in Betracht ziehen muss. Rast der Mann immer auch privat und außerhalb des Einsatzes, rast er nur für die Feuerwehr, aber dann richtig oder fährt er sonst immer besonnen und unfallfrei. Dumm gelaufen ist es leider mit dieser internen Absprache, letztlich ein Kommunikationsproblem zwischen Stadt, Feuerwehr und den Feuerwehrmitgliedern sowas bekannt zu machen.


    Wir hatten mal einen Manta-fahrenden Feuerwehrkameraden der immer schlacksig meinte "Unter mein Auto passt kein Kind". Der war irgendwann mal seine Autoschlüssel an einem Wochenende los. Den haben andere Feuerwehrkameraden "eingezogen". Nicht mehr wie richtig wie ich finde. Das Thema der Fahrt zum Gerätehaus mit dem Privat PKW sollte man in seiner Feuerwehr in der großen Runde besprechen, am besten mit einem kundigen Polizisten. Danach sollte jeder wissen welche Konsequenzen auf einen warten wenn man es zu doll treibt mit seinen Sonderrechten und man kann eine "Toleranz" innerhalb der Feuerwehr ausküngeln. Soll heißen: Die Feuerwehr steht prinzipiell bei Übertretungen von X km/H hinter seinem Mitglied, alles darüber wird auch durch die Feuerwehr als fahrlässig eingestuft und basta.

  • Zitat

    Original von Chroffer112
    Danach sollte jeder wissen welche Konsequenzen auf einen warten wenn man es zu doll treibt mit seinen Sonderrechten und man kann eine "Toleranz" innerhalb der Feuerwehr ausküngeln. Soll heißen: Die Feuerwehr steht prinzipiell bei Übertretungen von X km/H hinter seinem Mitglied, alles darüber wird auch durch die Feuerwehr als fahrlässig eingestuft und basta.


    Damit begeben wir uns aber auch wieder in eine rechtliche Grauzone ...
    Fakt ist, es gibt den §1 der StVo, der wie folgt lautet:

    Zitat

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
    gegenseitige Rücksicht
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein
    Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
    vermeidbar, behindert oder belästigt wird


    Und über den Absatz 2 komme ich jederzeit an halsbrecherisch
    fahrende Kameraden von Feuerwehr ran ... denn, bei 36 km/h mehr als
    erlaubt ist, kann ich es wohl nicht mehr ausschließen, dass ich jemand
    anders gefährde.


    Eben weil mein Auto nicht als Einsatzfahrzeug erkennbar ist.


    Es muss eine grundsätzliche und für alle bindende Entscheidung
    getroffen werden, die auch (eventuell mit zusätzlichen
    Kennzeichnungen) gesetzlich verankert werden muss.


    Als Beispiel könnten da eventuell die britischen Hausärzte dienen, die
    Einsätze mit den RTW gemeinsam durchführen und ihre Fahrzeuge mit
    grünen RKL kennzeichnen oder zumindest geklennzeichnet haben.


    ABER das ganze muss von der Politik ausgehen ... und nicht von
    den Aktiven der HiOrgs.

  • Und wir müssen uns doch nichts vormachen, in der Regel wird doch so gefahren um einen guten Platz im Löschfahrzeug zu ergattern. Ich sehe das doch immer bei "meiner" ortsansässigen FF, erstes Auto ist relativ schnell draussen, das Zweite besetzen die etwas weiter entfernten Kammeraden, das dritte Fahrzeug wird auch besetzt, die LST lässt es aber garnicht mehr raus, da genug Fahrzeuge anfahren. Die weiter entfernten FF´ler ärgerns sich regelmäßig nicht mit rauszukommen.


    Das ist übrigens auch ein Grund, warum ich bei keiner FF bin, ich hätte nie realistisch eine Chance, auch nur irgendein Fahrzeug zu besetzen, da ich sehr weit von der Wache entfernt wohne. Wenn ich da meinen Nachbarn sehe der dann wild hupend und mit diesem lustigen Dachaufsatz in den Einsatz rauscht, das ist dann meistens auch der, der im GW-N sitzt und sitzt und sitzt und abschalten kann.


    Aber ich gebe Vossi Recht, wir brauchen dringend eine Regelung für solche Situationen, auf der einen Seite soll Gefahr abgewendet werden und dies möglichst schnell, auf der anderen Seite soll man sich an gegebene Regeln halten.


    Wobei ich der Meinung bin, dass bei "rasenden Feuerwehrmännern" in der Regel nicht die Angst um Menschenleben zum Rasen fürt, sondern die 100% Chance mit dem ersten Fahrzeug rauszukommen um den Einsatz auch mitnehmen zu können.


    Dies ist meine persönliche Meinung, Ihr könnt diese gerne zerreissen, aber sachlich, dann machts mir auch Spass:zwinker:

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

    • Offizieller Beitrag

    Wie dem auch sei...
    Zügiges Fahren ist ja durchaus indiziert, aber dennoch mit Bedacht.
    Nur bei Vielen geht eben nach dem Alarm die Masse in der Murmel aus!


    Wenn es alarmiert, dann alarmiert es... ruhig aber zügig. Mit dem Privat-PKW, als auch mit dem Einsatzfahrzeug. Da muss es auch egal sein was los ist.
    Sicherlich leicht gesagt und ich spreche mich hier nicht von Schuld frei, gerade wenn es um Kinder geht und man selbst welche hat, dann tritt man ein wenig fester auf das Gas... aber dennoch... wie oben schon geschrieben, die Besten sind die, die auch ankommen!
    Weil liegt das LF/TLF/NEF/oder was auch immer auf der Seite und man ist Rippenhustend und Blutkotzend eingeklemmt, dann hilft man den Opfern recht wenig, weil man selbst eins ist.


    Ich glaube kellern hat es geschrieben und ich gehe da konform...
    Man kann immer nur für sich sprechen, darf aber nicht vergessen, dass im Straßenverkehr von Haus aus 100 Vollspasten um einen herum sind, die nur darauf abzielen einem den Tag und das Leben zu versauen!

  • Ich muss dem Gericht in dem Falle (leider) recht geben.
    Wer mit mehr als der doppelten Geschwindigkeit geblitzt wird handelt schlicht und einfach GROB FAHRLÄSSIG!


    Das wichtigste ist doch, wie schon viele hier geschrieben haben, das man ankommt um zu helfen. Das erste Fahrzeug fährt sowieso rechtzeitig raus, egal ob da nun einer mehr oder weniger drauf ist. Besonders in dem Fall, wo eine Hauptamtliche Wachbesetzung vorhanden ist.


    Bei uns wird mindestens einmal jährlich daran appeliert, wie wir uns im Alarmfall zum Gerätehaus begeben sollen. Bei allen Verstößen BIS 20 km/h sagt die Wehrleitung, dass sie versuchen kann die Strafe abzuwenden. Bei allem was ÜBER 20 km/h ist wird von vornherein gesagt, das es unsere Suppe ist die wir "auslöffeln" müssen.

  • "Mit 64 durch die 30er Zone mit dem Privat Pkw?"


    Auf dem Tacho waren es wahrscheinlich 70 km/h - da kann man nur den Kopf schütteln...


    Alles was über 20 km/h ist, ist in jeder Hinsicht zu riskant (rechtlich und gesundheitlich).


    Ich habe das Gefühl, dass zu viele übermotiviert sind und meinen sie wären G.I. Joe.


    In manchen FW-Foren kann man von stupiden und halsbrecherischen Einsatzfahrten lesen.
    Natürlich ist das Ego dann ganz oben, nach dem Motto: Wie waren die schnellsten am Einsatzort und haben Menschen gerettet (ach wie gut wir sind - schulterklopfen)
    Ich frage mich: Was soll das, wo bleibt das Hirn, wo ist die Verantwortung ?!


    Manche denken überhaupt nicht an die Folgen, nicht an ihre Gesundheit und vor allem ihrer Kameraden.
    Das Geschrei ist dann groß, aber es ist meistens zu spät...


    Abschließend:
    Ein toter bzw. liegengebliebener Retter ist ein schlechter Retter.

  • Klar ist man hektisch und aufgebracht wenn der Melder bimmelt. Aber sich um Kopf und Kragen fahren bringt mal so rein absolut nix!
    Meiner Meinung nach ist der Lappen zurecht weg, da hilft auch kein Jammern!

    Gruß vom Genzmen...


    Das Individuum ist liebenswert, aber die Gesellschaft ist verabscheuungswürdig!

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