Beiträge von Patrick Dölken

    Hallo liebe Community,


    tagtäglich wächst unsere Wachendatenbank und das funktioniert nur weil ihr uns dabei helft. Trotz einiger Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und im Ausland kann man schon eine gewisse Regelmäßigkeit beobachten wie so eine Wache auszusehen hat. Um allen eine Hilfe zu geben die sich bisher noch nicht an die Wachendatenbank herran getraut haben oder einige Schwierigkeiten mit dem erstellen hatten, haben wir eine Anleitung geschrieben, wie eine gute Wache aussehen sollte. Am Ende der Beschreibung findet ihr auch noch ein paar Beispielwachen.
    1. Das Wachenformular
    1.1 Wachen-Name
    Für Deutschland gilt: Der Wachenname ist soweit im Leitfaden (den ihr unten als Download findet) beschrieben. Die Schreibart des Leitfadens ist genauestens einzuhalten. Somit sind Sonderzeichen wie - / , und sonstige Sonderzeichen zur Trennung von Ortsname und Löscheinheit oder Ortswehr unerwünscht. Beispiel:
    Falsch: „FF Essen – LZ Altenessen“ oder „FF Annweiler, OF Wernersberg“
    Richtig: „FF Essen LZ Altenessen“ oder „FF Annweiler OF Wernersberg“
    Eine Ausnahme bilden die Wachen bei denen Ortsname und Ortsteil durch ein Bindestrich getrennt werden (Beispiel: FF Bensheim-Gronau). Für das Ausland gilt: Bitte im Leitfaden nachschauen, wie das konkrete Benennungsschema für das jeweilige Land ist. Ist noch kein Benennungsschema eingetragen, einen Thread im Forum erstellen, ggf. bereits mit einem Vorschlag. Außerdem ist in einem solchen Fall der SGL WDB zu informieren sowie ggf. SGL Ausland um Hilfe gebeten werden.


    1.2 Organisation, Wachenart und Leitstelle
    Die Felder Organisation, Wachenart und Leitstelle sind selbsterklärend und müssen immer (zumindest bei deutschen Wachen) ausgefüllt sein. Hierbei muss auf die richtige Kategorie (Feuerwehr, Rettungsdienst, SEG/KatS und Sonstiges) geachtet werden.


    1.3 Beschreibung
    Eine standardisierte Wache könnte folgende Punkte enthalten:

    • Standortbeschreibung
    • Gründung
    • Geschichtsauszug
    • Besonderheiten im Einsatzgebiet
    • überörtliche Aufgaben
    • Anzahl der Stellplätze
    • Aufzählung der Einrichtungen im Gerätehaus (z.B. Waschhalle, PV-Anlage, AS-Werkstatt usw.

    Beispieltext einer Wachenbeschreibung:
    Gerätehaus der Feuerwehr Mühlenbeck, ein Ortsteil der Gemeinde Mühlenbecker Land. Die Freiwillige Feuerwehr Mühlenbeck wurde im Januar 1907 gegründet.
    Während des 1. Weltkrieges existierte die Wehr als Pflichtfeuerwehr. Dies währte aber nur kurz.
    Bereits 1966 wurden die ersten Frauen Mitglied in der Feuerwehr. Zwischen den Jahren 1999 und 2004 wurde der Fuhrpark komplett ausgetauscht. Mittlerweile setzt man auf modernste Technik.
    Die Feuerwehr Mühlenbeck ist im CAFS-Löschzug des Landkreises Oberhavel organisiert.


    Ist keine oder nur eine unzureichende Beschreibung hinterlegt ist ein Minimum an Beschreibung hinzuzufügen. Diese könnte zum Beispiel lauten: „Ortsfeuerwehr XY der Gemeinde XY im Landkreis XY.“ Wachenbeschreibungen sollten keine Rechtschreibfehler und einen richtigen Satzbau enthalten. Anmerkung: Auch einzeilige Wachenbeschreibungen enden mit einem Punkt.


    1.4 Fahrzeuge
    Hier sollen alle aktuellen Fahrzeuge der Wache aufgelistet werden. Da die Fahrzeuge im Idealfall dann der Wache zugeordnet werden, spielen hier Informationen wie Baujahr und Fahrgestell keine Rolle. Eine Fahrzeugliste sollte dann so aussehen:
    Florian Oberhavel 15/11-02 - ELW 1
    Florian Oberhavel 15/44-01 - LF 16/12
    Florian Oberhavel 15/26-01 - TLF 20/50

    An erster Stelle steht der Funkrufname (FRN). An zweiter Stelle folgt dann die Normbezeichnung oder eine passende Kurzbezeichnung des Fahrzeugs in Klammern. Sollte der FRN zu lang sein können die Bezeichnungen „Florian“ oder „Rotkreuz“ mit „Fl.“ oder „RK“ abgekürzt werden. Der Name der Leitstelle sollte aber erkennbar ausgeschrieben werden. Die Funkkennung sollte dem der Galerie entsprechen. Dort haben wir uns auf das Eingabeschema xx/xx-xx bzw. xx/xx geeinigt. Dementsprechend sind Funkkennungen wie diese xx-xx-xx oder xx/xx/xx ungültig. Ebenso sollte auf eine führende Null geachtet werden (03/11-01 und nicht 3/11-1). Diese Angaben sind einzuhalten auch wenn es örtliche Abweichungen gibt.


    1.5 Adresse
    Die Adresse ist immer vollständig anzugeben. Unvollständige Adressen können nicht angezeigt werden und werden von uns gelöscht.


    1.6 Kontakt/Bewerbungsadresse
    Hier kann die Adresse des Gerätehauses oder eine zentrale Bewerbungsadresse stehen. Ohne die schriftliche Genehmigung der Wehr dürfen hier keine privaten Email-Adressen und Namen veröffentlicht werden. Schriftliche Genehmigungen sind an die Sachgebietsleitung weiterzuleiten.
    Beispiel eines Kontaktes:
    Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
    Ortsverband Dortmund
    Niedersachsenweg 14
    44143 Dortmund


    Tel.: +49 (0)231 59 95 50
    Fax: +49 (0)231 59 37 76
    E-Mail: webmaster@thw-dortmund.de


    1.7 Website
    Die Internetadresse ist, falls vorhanden, anzugeben. Ist keine Adresse angeben, sollte vor dem Freischalten über eine beliebige Suchmaschine geschaut werden ob tatsächlich keine Internetadresse vorliegt. Bei Internetadressen ist immer auf das „http://“ zu achten. Ebenso sollte das „/“ am Ende der Adresse nicht fehlen. Somit ist die Adresse genauso angegeben wie sie im Browser nach dem Aufrufen der Seite angezeigt wird. Beispiel:
    http://www.thw-dortmund.de/


    1.8 Einsatzzahlen
    Hier kann ein Durchschnittswert der Einsatzzahlen oder ein Näherungswert (Beispiel: 100-150) eingetragen werden.


    1.9 Mitglieder
    Hier steht die Anzahl der aktiven Einsatzkräfte. Es soll immer die Anzahl der Aktiven an dieser Wache angezeigt werden und nicht die Anzahl der Gesamtwehr.
    Im Zweifelsfall kann dieses Feld auch leer bleiben.


    2. Logos und Fotos
    Alles zum Thema Logos und Wachenbilder findet ihr hier: Tipp Logos für die Wachen


    3. Beispielwachen
    FF: http://bos-fahrzeuge.info/wachen/12149/FF_Neustadt_bei_Coburg
    BF (FW): http://bos-fahrzeuge.info/wachen/12982/BF_Reutlingen
    BF (RD): http://bos-fahrzeuge.info/wachen/3717/BF...dorf_FuRW_01_RD
    RW: http://bos-fahrzeuge.info/wachen/749/DRK_RW_Laatzen
    WF: http://bos-fahrzeuge.info/wachen/3620/WF_TU_Muenchen
    DLRG: http://bos-fahrzeuge.info/wachen/7488/DLRG_Husum_eV

    Hallo liebe Community,


    heute gibt es eine kleine Einführung in das Thema Logos in der Wachendatenbank. Wie ihr sicher bemerkt habt könnt ihr nun auch Logos und Fotos der Wachen als Korrektur einreichen und wie schon von Anfang an diese auch beim eintragen von Wachen der Wache hinzufügen.


    Damit das Erscheinungsbild der Wachendatenbank ordentlich bleibt, haben wir uns dazu entschlossen uns auf einige Logos fest zu legen und ausschliesslich diese zu nutzten. Damit ihr auch die richtigen Logos für eure Wachen nutzt haben wir euch ein Logo-Pack zusammengestellt, dass ihr hier herrunterladen könnt. Nun aber erstmal eine kleine Einführung in die Logos:


    Für Feuerwehren wird in der Regel das Gemeinde-/Stadtwappen genutzt. Dieses könnt ihr in 99% aller Fälle über Wikipedia beziehen. Dort sind die Wappen als Vektorgrafik (svg-Dateien) hinterlegt. Diese kann man sich dann in verschiedenen Größen als png-Datei anzeigen lassen. Bei Ortsteilen bitte darauf achten dass man ein gültiges Gemeindewappen nutzt. In der Regel sind die Wappen der Ortsteile im Zuge der kommunalen Neuordnung in den 70ern durch das Gemeinde-/Stadtwappen abgelöst worden.


    Für Hilfsorganisationen nutzt ihr bitte das Logo-Pack. Dort enthalten sind die für uns gültigen Logos der HiOrgs in einem passenden Format und einer passenden Qualität.


    Für Werkfeuerwehren bitte keine Logos der Unternehmen nutzten, da wir sonst urheberrechtliche Probleme bekommen. Hier im Zweifelsfall das Logo einfach weg lassen.


    Soll ein eigenes Logo einer Feuerwehr verwendet werden, so muss die Wehr mit uns in Kontakt treten und uns eine schriftlichen Genehmigung zur Verwendung ihres Logos zukommen lassen.


    Sonstige Logos oder Abbildungen von Ärmelabzeichen sind natürlich nur unter Einhaltung des Urheberrechtes zu verwenden. Die Google-Bildersuche ist leider keine Selbstbedienung... :kichern:


    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick Dölken
    - Team Wachendatenbank -

    Hallo zusammen, ich arbeite an den Wachen in NRW (im Moment Regierungsbezirk Arnsberg). Einige Wachen der Städte/Gemeinden sind etwas schwer zu finden, daher bitte ich um Mithilfe. Gesucht werden die Adressen der jeweiligen Löschzüge/Gruppen. Weitere Infos wie Fahrzeuge, Aktive und Einsatzzahlen wären gut.


    UPDATE 03.02.2010:
    HSK - Hochsauerlandkreis
    Meschede:
    LG Olpe
    LG Visbeck
    LG Wehrstapel
    LG Wennemen
    Olsberg
    LG Bruchhausen
    LG Gevelinghausen
    Schmallenberg
    LZ Schmallenberg
    LG Fleckenberg
    LG Lenne
    LG Dorlar
    LG Gleidorf
    LG Berghausen
    LG Bracht
    LG Felbecke
    LG Niederberndorf
    LG Bödefeld
    LG Kirchrarbach
    LG Oberhenneborn
    LG Westernbödefeld
    LG Grafschaft
    LG Niedersorpe
    LG Nordenau
    LG Oberkirchen


    MK - Märkischer Kreis
    Altena
    LG Evingsen
    LG Rahmedetal
    Balve
    LG Mellen
    LG Volkringhausen
    LG Eisborn
    Halver
    LZ Halver
    LZ Oberbrügge
    LG Bommert
    LG Buschhausen
    LG Carthausen
    Hemer
    LG Landhausen
    LZ Deilinghofen
    LG Ihmert
    Meinerzhagen
    LZ Valbert
    LZ Lengelscheid/Willertshagen
    LZ Haustadt


    OE - Kreis Olpe
    Lennestadt
    LG Altenhundem
    LG Bilstein
    LG Oedingen
    LG Kickenbach/Langenei


    SI - Siegen-Wittgenstein
    Bad Laasphe
    LG Feudingen
    LG Rüppershausen
    Erndtebrück
    LG Birkelbach
    LG Womelsdorf
    Freudenberg
    LG Mausbach
    LG Plittershagen
    LG Büschergrund
    LG Niederndorf
    LG Oberholzklau-Bühl
    LG Heuslingen-Bottenberg
    Hilchenbach
    LZ Müsen
    LZ Lützel
    LG Allenbach
    LG Grund
    LG Oechelhausen-Ruckersfeld
    LG Vormwald
    Kreuztal
    LG Buschhütten
    LG Kredenbach
    LG Littfeld
    Netphen
    LZ Deuz
    LZ Dreis-Tiefenbach
    LZ Netphen
    LG Grissenbach
    LG Hainchen
    LG Herzhausen
    LG Irmgarteichen
    LG Nenkersdorf
    LG Unglinghausen
    Neunkirchen
    LG Altenseelbach
    LG Struthütten
    LZ Salchendorf
    LG Wiederstein
    LG Zeppenfeld
    Wilnsdorf
    LZ Anzhausen
    LZ Flammersbach
    LZ Gernsdorf
    LZ Niederdielfen
    LZ Oberdielfen
    LZ Obersdorf
    LZ Rinsdorf
    LZ Rudersdorf
    LZ Wilden
    LZ Wilgersdorf


    SO - Soest
    Anröchte
    LG Anröchte
    LG Berge
    LG Mellrich
    Bad Sassendorf
    LG Heppen
    LG Beusingsen
    LG Neuengeseke
    LG Enkesen
    LG Herringsen
    Erwitte
    LG Völlinghausen
    LG Böckum/Norddorf
    LG Schmerlecke
    Lippstadt
    LG Lohe
    LG Eickelborn
    LG Benninghausen
    LG Lipperode
    LG Rebbeke
    LG Rixbeck
    LG Bökenförde
    LG Hörste
    LG Lipperbruch
    LG Dedinghausen
    LG Esbeck
    Welver
    LG Eineckerholsen
    LG Einecke
    LG Stocklarn
    LG Ehningsen
    LG Schwefe
    LG Berwicke
    LG Vellinghausen
    LG Nateln
    LG Dinker
    LG Dorfwelver

    Hallo zusammen,


    ich brauche mal eure Hilfe. Wenn sich jemand mit der FF Witten auskennt oder besser googlen kann als ich bitte ich um mithilfe bei folgenden Einheiten:


    LE 31 Altstadt
    LE 51 Rüdinghausen
    LE 63 Durchholz
    LE 73 Vormholz


    gesucht werden in erster Linie die Adresse der Gerätehäuser. Weitere interessante Details sind Fahrzeuge, Mitgliederanzahl, durchschnittliche Einsatzzahl, Übungsdienst


    gruß Patrick

    Zitat

    Original von Truthahn
    Behördenkennzeichen gibt es nicht mehr, also müssen wir uns über kurz oder lang von den Kennzeichen XY-8001 oder XY-230 etc. verabschieden. Auch POL-Fahrzeuge werden "normale Nummern erhalten", es sei denn es wurden auf Landesebene gesonderte Regelungen getroffen (z.B. NRW- 12345).


    Also dass die Behördenkennzeichen abgeschafft werden ist ja schon was länger bekannt. Mit der Änderung der FZV zum 01.03.2007 wurden die Behördenkennzeichen wir es sie bis dahin gab angeschafft. Die Polizei NRW z.B. bezieht ja die Fahrzeuge zentral über die ZPD in Düsseldorf. Dort werden die Fahrzeuge auch zugelassen mit einem Sonderkennzeichen [NRW 4-XXXX] wobei die 4 (in NRW auch 5) dem innenministerium zugeordnet ist. Polizeifahrzeuge mit "normalen" Kennzeichen kenne ich nur aus der Zeit bevor die Fahrzeuge geleased wurden.


    Was die Feuerwehr angeht (Beispiel Bochum):
    Die neu zugelassenen Fahrzeuge der Stadt Bochum (also alle Ämter inkl. FW) haben ein Kennzeichen in der Form [BO-SV 37XX] wobei hier das SV für Stadtverwaltung und die 37 für das Amt 37 (Feuer- und Katastrophenschutz) steht. Früher oder später werden die sich noch was einfallen lassen müssen da es ja mehr als 99 Fahrzeuge bei der FW gibt. Lassen wir uns mal überraschen.
    Mit der Einführung der Kennzeichen der Stadtverwaltung hat die Stadt Bochum sich die Buchstaben SV reserviert. Diese können in keiner kombination von anderen Autos neu zugelassen werden.


    Organisationen die schon immer ohne Behördenkennzeichen auskommen mussten gehen oft den Weg den FRN mit in das Kennzeichen einzubetten.
    So sind die KTW des ASB Bochum alle mit [BO-AS 1851] für 01/85-01 oder [BO-AS 8512] für 01/85-12 gekennzeichnet.


    Weitere Details und infos auch hier



    Was läßt dich annehmen dass es eine junge Erstzulassung ist? Der Skoda Fabia wird seit 1999 gebaut. Die Kombi-Variante seit 2000. Behördenkennzeichen wurden erst seit März 2007 nicht mehr ausgegeben (siehe oben).
    Wenn das Fahrzeug im KatS eingebunden ist kann es gut sein dass es als "Sonstige Behörde" ein Behördenkennzeichen bekommen hat. Auszug aus Wikipedia:
    sonstige Behörden und Einrichtungen (teilweise Nummernreserven): 5××, 5×××, 5××××, 6××, 7××, 8××, 9××××


    Du siehst. Auch dreistellige Behördenkennzeichen waren normal.


    Gruß Crono

    http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=79641


    Hallo,
    auch wenn die ein oder anderen bestimmt die vordere Fahrzeugecke bemängeln werden (Bildtechnisch gesehen). Ist das für mich ein eindeutiges Foto für die "Foto des Monats"-Ecke. (Wenn die dann mal in die Gänge kommen und nicht so hinterherschleifen würden) Damit das in den Klammern konstruktive Kritik wird möchte ich anmerken dass es bestimmt einige gibt die gerne in der FdM-Ecke mithelfen würden, so wie ich, wenn dann Bedarf besteht.


    Zurück zum Foto. EIn großes Lob an den Fotografen. Ich finde es sehr gelungen. Gerne mehr dieser Sonnenuntergangs-Fahrzeug-Fotos!


    Gruß Crono

    Der folgende Text stammt von Jürgen Kahl, Mitglied der freiwilligen Feuerwehr-Castrop-Rauxel (Quelle: http://www.feuerwehr-bochum.com)


    Stadt Castrop-Rauxel honoriert Ehrenamt mit 150,00€ Bußgeld und 4-wöchigem Fahrverbot


    Zum Hintergrund:


    Seit 1983 bin ich aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, zuerst in Dortmund und seit
    Januar 2007 bei der Freiwilligen Feuerwehr, Castrop-Rauxel, Löschzug 1,(Castrop).
    Die Alarmierung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Castrop-Rauxel
    erfolgt über digitale Meldeempfänger, die die Informationen „Probealarm“, Einsatz“ und
    „Einsatzende“ liefern. Aufgrund dieser spartanischen Ausstattung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch die Stadt Castrop-Rauxel ist es nicht möglich, bei
    Einsatzalarmierungen zwischen „Rettungs- bzw. Brandeinsatz“, “Wachbesetzung mit
    Sondersignal“ und einer ’einfachen’ Wachbesetzung zu unterscheiden.


    Am Mittwoch, 13.02.2008 um 15:57 Uhr hat es einen „Einsatzalarm“ gegeben, dem ich
    unverzüglich Folge geleistet habe. Ich war zu diesem Zeitpunkt zu Hause und habe unter
    Berücksichtigung der Verkehrslage (Ampelanlagen u. Verkehrsaufkommen Herner Strasse,
    Altstadtring) den Weg über die Gaswerkstrasse gewählt. Da ich keine Kenntnis über die
    aktuelle Lage und den Grund der Alarmierung hatte und zu der Uhrzeit viele meiner
    Kameraden noch ihrer beruflichen Tätigkeit nachgingen, war für mich höchste Eile geboten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die hauptamtlichen Kräfte und auch der Löschzug 5, Merklinde, zu einem Zimmerbrand alarmiert waren, die Hauptwache also verwaist war. Die Anwesenheit des Löschzuges 1 an der Feuerwache war demnach mehr als dringend, um mögliche weitere Einsätze rasch und effektiv abwickeln zu können. Weiterhin ist allen ehrenamtlichen Feuerwehrkräften die Thematik „Alarm- und Ausrückezeiten“ hinlänglich bekannt. Während meiner Alarmfahrt wurde ich in der Gaswerkstrasse, die mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h belegt ist, vom Radarmesswagen der Stadt Castrop-Rauxel mit einer Geschwindigkeit von 64 km/h erfasst. An der Stelle der Geschwindigkeitsmessung ist die Gaswerkstrasse sehr übersichtlich, auf der rechten Seite befinden sich einige wenige Gewerbebetriebe, auf der linken Seite ist Wohnbebauung, die von der Fahrbahn durch einen breiten Grünstreifen getrennt ist.
    Als eine Woche später der Zeugenfragebogen vom Ordnungsamt der Stadt Castrop-Rauxel
    eintraf, habe ich unverzüglich die Geschwindigkeitsübertretung zugegeben, da ich mich
    aufgrund der den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zustehenden Sonderrechte nach §35 StVO sicher fühlte.


    Das Ordnungsamt bedankte sich mit einem Bußgeldbescheid über 173,50 €, einem
    einmonatigem Fahrverbot und dem Eintrag von 3 Punkten ins Verkehrszentralregister in
    Flensburg, ohne überhaupt auf meine Hinweise bezüglich der Einsatzfahrt einzugehen.
    Da ich dieses Vorgehen nicht akzeptieren konnte und wollte, habe ich von meinem Recht
    Gebrauch gemacht und anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen.


    Erst nach Intervention des beauftragten Rechtsanwalts äußerte sich das Ordnungsamt
    dahingehend, dass:


    Zitat Schreiben Bußgeldstelle der Stadt Castrop-Rauxel v. 20.05.2008:


    “Sonderrechte stehen daher nicht den freiwilligen Feuerwehrangehörigen bei Fahrten mit
    dem Privatfahrzeug zu.“


    Der gegen den Bußgeldbescheid eingelegte Einspruch ist nach zwei Verhandlungsterminen durch ein Urteil des Amtsgericht Castrop-Rauxel abgelehnt worden.
    Zitat aus dem Urteil v. 16.01.2009 – (6 Owi-210 Js 1030/08-216/08:


    “Nach Ansicht des Gerichts kann sich der Betroffene nicht auf seine Sonderrechte im Sinne
    des §35 StVO berufen. Danach ist unter anderem die Feuerwehr, zu der die
    Feuerschutzpolizei, die freiwillige Feuerwehr sowie die freiwilligen Pflicht- und
    Werkfeuerwehren gehören (vergleiche Hentschel Straßenverkehrsrecht, §35 StVO
    Anmerkung 3) von den Vorschriften der Verordnung befreit, soweit es zur Erfüllung
    hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“


    Im gleichen Urteil steht geschrieben:


    "Es existiert eine interne Vereinbarung zwischen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
    und dem Ordnungsamt Castrop-Rauxel aus Januar 2001. Danach wurde seitens des
    Ordnungsamtes der Stadt Castrop-Rauxel mitgeteilt, dass
    Geschwindigkeitsüberschreitungen unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden
    können, wenn die Überschreitung nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Überschreitung in
    unmittelbaren Zusammenhang mit der Alarmierung steht. Dies solle nur dann gelten, wenn
    niemand belästigt oder gefährdet wird. Einschränkend wird ergänzend ausgeführt, dass es
    sich nur um Geschwindigkeitsüberschreitungen handeln solle, die durch die Stadt Castrop-
    Rauxel bearbeitet werden.“


    In der gleichen Angelegenheit schreibt der Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes
    NRW, Herr Ralf Fischer an den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel, Herrn Johannes
    Beisenherz am 29.03.2009:


    “Bei den Einsätzen der Feuerwehr geht es oft um Minuten, die bei Bränden oder schweren
    Verkehrsunfällen über Leben und Tod entscheiden können. Bei einer Alarmierung wissen die Mitglieder der Feuerwehren oft nicht, was sie an der Einsatzstelle erwartet. Um einen
    zeitnahen Einsatz zu gewährleisten, haben die Feuerwehren gem. §35 StVO im
    Straßenverkehr Sonderrechte....... Leider ist Ihre Gemeinde eine der ganz wenigen in Nordrhein-Westfalen, die Feuerwehrangehörige mit Bußgeldverfahren überzieht, die auf dem Weg zu einem Einsatz von den ihnen zustehenden Rechten gebrauch machen, um schnelle Hilfe leisten zu können. Bitte bedenken Sie, dass die Feuerwehrangehörigen nicht nur ihre Freizeit für das Allgemeinwohl opfern, sondern in kritischen Einsätzen sogar ihr Leben riskieren. Es ist daher mehr als demotivierend und dem Ehrenamt abträglich, wenn die Bußgeldstelle Ihres Hauses dnn Bußgeldbescheide, mit denen sogar ein Fahrverbot verhängt wird, erlässt......Der Landesfeuerwehrverband hat daher dem Feuerwehrangehörigen Ihrer Gemeinde für die Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Rechtsschutz gewährt. Bitte machen Sie für die Zukunft Ihren politischen Einfluss geltend, um solche Verfahren in Fällen zu vermeiden, bei denen Feuerwehrangehörige im Dienst für die Gemeinde handeln und es nicht zu einer konkreten Gefährdung der Verkehrssicherheit gekommen ist.“


    Mittlerweile hat das Oberlandesgericht Hamm die Beschwerde abgelehnt; ich darf also nun
    für die Ausübung meines Ehrenamtes insgesamt 280,00 € an die Gerichtskasse überweisen
    und einen Monat “zu Fuß“ gehen.


    Es bleibt für mich nach wie vor unverständlich, warum die aktiven ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Castrop-Rauxel über die “interne schriftliche
    Ausnahmevereinbarung“ zwischen Feuerwehr und Ordnungsamt, die in dieser Form
    keinesfalls gesetzeskonform ist, nicht informiert wurden. Auch vom Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel, Herrn Johannes Beisenherz, erfolgte bisher keine weitere Information, obwohl er am 29.03.2009 durch das Schreiben von Herrn Fischer vom
    Landesfeuerwehrverband NRW in Kenntnis gesetzt wurde.


    Zum Thema “Sonderrechte nach §35 StVO für Feuerwehrangehörige im privaten Fahrzeug“ teilt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 01.02.2001 mit:


    Aktenzeichen: V D 4-4.046-1


    „Feuerwehrangehörige, die mit ihrem privaten Fahrzeug bei Alarm zum Gerätehaus fahren, sind nach der Rechtsauffassung meines Hauses Feuerwehr im Sinne des § 35 Abs. 1 StVO und können somit die Sonderrechte des § 35 StVO in Anspruch nehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Sonderrechte nur unter besonderer Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden dürfen und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muß. Denn für die übrigen
    Verkehrsteilnehmer ist es nicht ersichtlich, dass es sich bei dem Fahrzeug des
    Feuerwehrangehörigen um ein Sonderrechtsfahrzeug handelt, wie es bei Einsatz von
    Blaulicht und Signalhorn der Fall wäre. Derjenige, der die Sonderrechte nach § 35 StVO in
    Anspruch nimmt, haftet sowohl straf- als auch zivilrechtlich in vollem Umfang, falls er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar schädigt und verletzt.“
    Nach diesen Ausführungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich
    mir bezüglich meiner “Alarmfahrt“ vom 13.02.2008 nicht den geringsten Vorwurf zu machen.


    Ich habe noch nie auf einer Alarmfahrt irgend jemand gefährdet, geschädigt oder gar
    verletzt. Es ist für mich absolut unverständlich, wie sich in der Bundesrepublik Deutschland eine kleine Stadt wie Castrop-Rauxel die Freiheit nehmen kann, Vorgaben und Beschlüsse des Innenministeriums NRW zu konterkarieren und Bürgern der Stadt, die freiwillig, ehrenamtlich und unbezahlt ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, um selbstlos ihre Mitbürger aus häufig lebensbedrohenden Lagen zu befreien, mit drakonischen Strafen überzieht, während in anderen Städten die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden ähnliche Vorgänge zu den Akten legen.
    Ich kann auch den Sinn dieser “internen“ Absprache zwischen Ordnungsamt und Feuerwehr nicht nachvollziehen, oder sollte der Bürgermeister als Verwaltungschef auf diese Art und Weise das Stadtsäckel füllen wollen? Ich mag das nicht glauben, allerdings verschließt sich mir auch der Grund, warum diejenigen, die diese Absprache am ehesten trifft, nämlich die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr, nicht informiert werden. Auch die Entscheidungen des Amtsgerichts Castrop-Rauxel und des Oberlandesgerichts Hamm, die das Verhalten der Stadt Castrop-Rauxel bestätigen, laufen konträr zur Beschlussfassung des Bund-Länder Fachausschusses StVO, der Auffassung des
    Innenministers NRW, Herrn Ingo Wolf, und sogar zur Stellungnahme des Bundesverkehrsminister


    Die Situation, hier in Castrop-Rauxel für eine Sache ein Fahrverbot zu bekommen, um die
    sich möglicherweise in Paderborn, Aachen oder Stuttgart niemand geschert hätte, ist für
    mich unerträglich, oder halten die betroffenen Bürger in Castrop-Rauxel bei einem
    Wohnungsbrand länger durch, weil die ehrenamtlichen Kräfte sich im Alarmfall an die StVO halten müssen?


    Ich wende mich heute mit diesem Schreiben an
    1. den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel
    für eine Antwort auf die Frage: “Warum?“
    2. die politischen Parteien in der Stadt Castrop-Rauxel
    3. den Landrat des Kreises Recklinghausen, Herrn Jochen Welt
    4. den Innenminister des Landes NRW, Herrn Ingo Wolf,
    5. die Justizministerin des Landes NRW, Frau Roswitha Müller-Piepenkötter,
    mit der eindringlichen Bitte, das ausgesprochene Urteil „wie auch immer“ rückgängig
    zu machen, weil es nach meiner Ansicht höchst ungerecht ist.
    6. den Landesfeuerwehrverband NRW, Herrn Ralf Fischer,
    7. die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr, Castrop-Rauxel,
    8. die Löschzugleiter der Löschzüge 1 bis 5 mit der Bitte, alle aktiven ehrenamtlichen
    Kameraden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, über diesen Vorgang in
    Kenntnis zu setzen, damit nicht “noch mehr“ Führerscheine enteignet werden.
    9. die Lokalredaktion der Ruhrnachrichten, Castrop-Rauxel und
    die Lokalredaktion Stadtanzeiger, Castrop-Rauxel
    damit die Öffentlichkeit darüber Kenntnis erhält, wie mit ehrenamtlichen
    Feuerwehrleuten in der Stadt Castrop-Rauxel “umgesprungen“ wird.


    Wenn es für mich jetzt noch Gründe gibt, meinen aktiven Dienst im Löschzug Castrop der
    Freiwilligen Feuerwehr Castrop-Rauxel fortzuführen, so erwähne ich an dieser Stelle das
    außerordentlich positive Verhältnis zu allen Kameraden und Kameradinnen innerhalb der
    Feuerwehr und die zahlreichen Menschen, denen in schwierigen und schwersten Situationen Unterstützung und Hilfe während meiner mittlerweile 26-jährigen Dienstzeit zuteil wurde.


    Jürgen Kahl


    (Ich poste diesen Text weil ich denke dass viele Leute darüber bescheid wissen sollten. Ausserdem ist die Stadt Castrop-Rauxel sicher kein Einzelfall in Deutschland...gruß Crono)


    Das hört sich doch gleich viel besser an als alle anderen Posts wo alle mit ihrem Halbwissen protzen...
    und für alle die Aufgrund des Links nach Gütersloh an dessen Glaubwürdigkeit zweifeln: hier ist die Liste offiziell her. Der LFV wird schon wissen was er da geschrieben hat.


    Kompliziert wird die FRN-Vergabe bei Fahrzeugen die zwischen 2 Normen entwickelt wurden. Da sollte man sich aber möglichst an die Grundausstattung halten (Tank,Besatzung,THL usw...)


    Kuriositäten gibt es überall :)
    In Bochum laufen die LF20/16 als XX/26-XX. Hat aber den Hintergrund das die Vorgänger ebenfalls als 26 liefen. Das waren TLFs mit Hilfeleistungssatz. Ebenso läuft der GW-Öl (eigentlich 55) unter 59 und der GW-Schiene (TH für Unfälle im Schienenbereich) unter 56 was eigentlich ein GW-A ist...
    naja Dinge gibts.


    Gruß Crono

    Hallo,
    ich hoffe ihr habt alle die Feiertage gut "gelebt/überlebt".
    Ich würde gerne erfahren wie es so aktuell um unsere alles geliebte Galerie steht. An welchen Problemen wird gerade gearbeitet? Sucht ihr noch helfende Ratschläge?


    gruß Crono