Beiträge von grisu112

    Interessant finde ich, dass in Bayern im Jahr 2016 ein Rebel-Set eingeführt, welches aus Mitteln besteht, die auf den meisten RTW außerhalb von Bayern schon lange zur Standartbeladung gehört...zumindest um größten Teil.


    Torniquet: wird schon länger für nicht beherrschbare Blutung empfohlen
    Thoraxpunktionsnadeln: s. Pyramidenprozess für den NotSan
    Beckenschlinge: wird ebenfalls schon lange im Rahmen der Traumaversorgung empfohlen
    SamSplint: sollte ja auch wohl schon lange vorhanden sein
    Iz.Io-Bohrer: Nicht nur im Rahmen der Traumaversorgung schon lange in der Empfehlung, sondern auch im Rahmen der Rea und s.ebenfalls Pyramidenprozess für NotSan


    Ich kann wirklich nicht glauben, dass diese Ausrüstungsgegenstände erst jetzt auf bayrischen RTW Einzug halten. Ich hoffe nur, dass die Gegenstände auch regelmäßig im Rahmen der Empfehlungen genutzt werden und nicht nur für die Sonderlagen zurück gehalten werden.

    Also ganz klar 30m C-Schlauch....spart eine Menge an Gewicht, Kosten und der formstabile ist doch eh nur für den brennenden Mülleimer geeignet.
    Beim C-Schlauch bin ich viel flexibler und beweglicher.
    Und das hier aufgeführte Pump an Roll System würde ich wie jeden anderen Vegetationsbrand auch nur mit C-Schläuchen praktizieren. Was ist denn, wenn ich plötzlich doch Probleme mit der Windrichtung bekomme und womöglich doch mal den schnellen Rückzug antreten muss? Da muss ich dann erst den Schnellangriff wieder aufwickeln. Einen C-Schlauch kuppel ich kurz ab und lasse den im Zweifel einfach liegen und fahre mein LF/HLF/TLF aus dem Gefahrenbereich. Das geht auf jeden Fall deutlich schneller als mit einem formstabilen SA.

    @ Rettungsopa:


    Die Feuerwehr hat zwar als ureigene Aufgabe das Retten von Menschen. Dazu gehört aber nicht unbedingt die Tragehilfe für den Rettungsdienst. Denn im Prinzip ist erstmal der Rettungsdienst für den Transport verantwortlich und wird dafür bezahlt den Pat. von der Wohnung ins KH zu transportieren. Insofern ist je nach Gebührenodrung der einzelnen Gemeinde/Stadt eine Traghilfe für den RD durchaus abrechnungsfähig. Ganz unabhänig ob es ein KT oder Notfall ist.

    Wenn ihr zwischen 3 Wachen rotiert, werdet ihr jawohl auch an allen Wachen PSA vorrätig haben, inkl. Jacke und Schuhen. Oder transportiert ihr etwa Schuhe und Jacke mit eurem Pkw zum Dienst?
    In dem Bereich, in dem ich früher gearbeitet habe, mussten wir auch zwischen 2 Wachen rotieren und haben selbstverständlich in jeder Wache PSA inkl. Jacken und Schuhen gehabt. Zusätzlich dazu Ersatzschuhe. Und bevor jetzt wieder auf Rettungswachen der Feuerwehr rumgehackt wird, ich bin damals bei einer HiOrg beschäftigt gewesen. Die Bevorratung entsprechender Ersatzkleidung und Ersatzschuhen ist Aufgabe und Pflicht des Arbeitgebers und daher ist für mich das Argument der nassen Schuhe überhaupt nicht verständlich und an den Haaren herbeigezogen.
    Ich würde nie meine PSA in meinem Pkw transportieren!


    Um wieder zum Thema zu kommen: Ich hätte mich geschämt, getragen zu werden. Und das dann deswegen womöglich die Besatzung außer Dienst genommen werden muss, ist doch wohl wirklich lächerlich!
    In jeder Wache gibt es eine Dusche und nach einer warmen Dusche ist die Besatzung wieder einsatzbereit.


    Als Gruppenführer der Feuerwehr hätte ich übrigens eine solche Hilfeleistung (das Tragen des RD Personal) übrigens abgelehnt. Das transportieren des Pat. wäre eine Hilfeleistung für den RD, die man im Prinzip auch nicht ablehnen kann und auch nicht ablehnen würde. Aber der "Transport" der RD-Besatzung durch das Wasser gehört definitiv nicht dazu!

    Also, das Fahrzeug wird bei Lentner als LF 20/16 vorgestellt. Also ein Normfahrzeug..zumindest ist die min. die Normbeladung vorhanden. Daher muss das Fahrzeug auch als LF 20/16 bezeichnet werden.
    Ob das LF nun 1600 oder 3000 l mitführt...es ist ein LF 20/16!!!


    Und ein TLF mit 2000er Pumpe und 7800l Wassertank wird nunmal auch NICHT als TLF 20/78 bezeichnet, sondern als 20-40...die zusätzlichen Liter sind ja nett zu haben aber es gilt eben die Normbezeichnung.
    Das das mit den Bezeichnungen bei einigen Feuerwehren durchaus so läuft, wie du es darstellst, weiß ich...dadurch wird es aber nicht richtiger..

    Zitat

    ...weil es vllt. ein kleiner Unterschied ist, wenn man fast doppelt so viel Wasser mitführt, als mindestens vorgeschrieben....


    Und trotzdem bleibt es ein LF 20/16!!! Was anderes gibt es in der Norm nicht.


    Und wenn ich als Einsatzleiter ein LF 20/16 anfordere, dann weiß ich, dass da ein LF mit min. 1600 l Wasser kommt. Was dann noch zusätzlich verlastet ist (über die Norm hinaus) interessiert mich erstmal nicht. Ich habe nämlich das LF 20/16 angefordert, weil ich weiß was an Normbeladung vorhanden sein muss. Wenn ich Wasser an der Einsatzstelle benötige, bestelle ich ein TLF 20-40 usw nach.
    Es kann doch nicht jede Feuerwehr ihre Fahrzeuge benennen, wie sie will. Das führt nur zur Verwirrung bei den Nachbarfeuerwehren bzw. Leistellen.
    Sonsten könnten wir ja auch die Normen abschaffen, wenn eh jeder machen kann bzw. macht, was er will!

    Studien gibt es dazu schon lange. Und die haben erwiesen, dass es sinnvoll ist, Pat. nach Reanimationen zu kühlen Deshalb gibt es auf jeder vernüftigen Kardiologischen IPS auch die Möglichkeit einen Patienten nach Reanimation in eine Hypothermie zu bringen.


    Fishki: Das ist nicht nur an Notarztstandorten so. Bei meinem alten Arbeitgeber hatten wir in allen RTW auch große Kühlfächer. Da konnten die Medikamente und 6 Infusionen rein. Und dann war immer noch genug Platz für Getränke der Besatzung :-))

    Mit 64 durch die 30er Zone mit dem Privat Pkw?
    Das würde ich nicht mal mit einem Einsatzfahrzeug machen. Da kann man auch nicht mehr § 35,38 StvO für sich geltend machen. Bei der Geschwindigkeit kann ich die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gebührend sicherstellen. Grade die angesprochene Wohnbebauung sollte einen doch schon davon abhalten so schnell zu fahren. Wenn da mal ein Kind auf die Straße gelaufen kommt, wird man doch seines Lebens nicht mehr froh. Mal abgesehen davon, dass man womöglich ein Kind auf dem Gewissen hat.


    Bevor jetzt irgendwelche Fragen kommen....ich bin sowohl Beruflich als auch Ehrenamtlich im Bereich RD/FW tätig. Und auch ich fahre als ehrenamtlicher sicherlich auch zügiger als erlaubt zum Einsatz bzw. zum Gerätehaus. Aber nicht mit mehr als dem doppelten der erlaubten Geschwindigkeit.
    Sorry, aber für das Verhalten kann ich kein Verständnis aufbringen!!!

    Bei uns ist vom Ärtzlichen Leiter erstmal ein Aufnahmestop für Ehrenamtliche verhängt worden. Wer bisher als Ehrenamtlicher gefahren ist, kann weiterhin eingesetzt werden, neue werden aber nicht mehr aufgenommen. Das Ziel des ärztlichen Leiters ist es, in Zukunft nur noch hauptamtliche Rettungsassistenten einzusetzen.
    Es gibt dort auch keine angestellten RS.


    Im Nachbarkreis gibt es eine feste Vorgabe dazu. Wer als Ehrenamtlicher im RD fahren möchte, muss mindestens 2x 24h/Monat fahren.
    Wer das nicht mehr schafft, kann nur noch als 3. Mann mitfahren.
    Ich als Hauptamtlicher kann diese Regelung nur begrüßen, da bei weniger als den geforderten 48 Std/Monat die Qualität leidet.

    Vielleicht nur falsch herum aufgeklebt...ist unserem Bekleber bei einem RTW auch passiert. Der hat die EKG_Kurve seitenverkehrt aufgeklebt. Ist erst nach 2 Tagen aufgefallen, weil das ganze dann aussah wie ein AV-Block.

    Sollte mich das Licht der LED-Balken blenden, muss ich eben meine Geschwindkeit verringern oder eben ganz stehen bleiben und so dem Einsatzfahrzeug Platz machen. Dann wird das genau das gewünschte Ziel erreicht.

    Zitat

    Zur alleinigen Absicherung sicher nicht. Sollte aber ein LF KatS vorhanden sein, warum es nicht mit in die Wehrgliederung aufnehmen (Beförderungsstellen etc.) und warum sollte es nicht eine Verpflichtung geben, dass der Bund das Fahrzeug entsprechend ersetzt? Immerhin war man ja Jahrzehnte lang gut genug, das Fahrzeug zu besetzen und mit eigener Ausstattung zu ergänzen.


    Das Fahrzeug darf weder zur alleinigen noch überhaupt zur Grundschutzsicherung eingeplant werden. Das Fahrzeug kann jederzeit abgerufen werden, sei es zu Einsätzen oder eben weil es wo anders stationiert werden soll. Darum darf es auch überhaupt nicht miteingeplant werden. Das Fahrzeug kann als Ergänzung genutzt werden, aber keine Gemeinde/Stadt kann sich darauf berufen, ja ein LF des Kat-Schutz in der Gemeinde zu haben und darum dann kein kommunales LF beschaffen. Das kann nach hinten los gehen und dann wäre die Gemeinde auch nicht ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen.



    Zitat

    Bei einer Bevölkerungszahl von 82.117.000 gibt es bei 961 LF KatS ein Fahrzeug für 85.450 Einwohner. Das ist ein bißchen dürftig um das Gewissen mit der Pflicht zur Vorsorge zu erleichtern. Allerdings dürfen die Länder an dieser Stelle gerne mit in die Pflicht genommen werden. In Hamburg zum guten Beispiel, gibt es 52 LF KatS aus Landesmitteln für 1.773.218 Einwohner, das ist ein Fahrzeug auf 34.100 Menschen.


    961 sind erstmal keine so große Anzahl gemessen an der Einwohnerzahl Deutschlands. ABER auch hier ist zu beachten, dass das 961 Fahrzeuge für die überörtliche Hilfe sind, die jederzeit abgerufen und eingesetzt werden können, ohne irgendwo den Grundschutz zu gefährend (zumindest solange die Gemeinde ihre Pflichtaufgaben erfüllt hat).


    Die LF-Kats aus Hamburg sind erstmal primär ja nun nicht für den überörtlichen Einsatz vorgesehen. Zumindest kann der Bund sie nicht einfach anfordern, weil es eben kommunale Fahrzeuge sind und keine Bundesbeschaffungen.

    Zitat

    Original von Obersprytzenmeister:
    Ganz so einseitig kann man diese Aussage nicht stehenlassen. Der Bund verlangt zur Erfüllung von Einsätzen bei überörtlichen Schadensereignissen die Entsendung von Einsatzkräften, bei gleichsamer Aufrechterhaltung des Grundschutzes in den Heimatgemeinden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben muß er auch das entsprechende Gerät zur Verfügung stellen. Darüber hinaus stellen die Kommunen einen Großteil an Mitteln zur Ergänzung der KatS-Einheiten zur Verfügung: Unterkünfte, Ausbildungsmittel, Betriebsmittel, zusätzliche Fahrzeuge etc. Wollte der Bund zur Erfüllung dieser überörtlichen Aufgaben eigene Einheiten unterhalten, würde es wohl ein bißchen teurer werden, als die paar hundert Löschfahrzeuge oder Betreuungs-LKW. Die finanzielle Ausstattung des KatS steht durch den anfänglichen Abbau von Rescourcen und einem Jahrzehnte anhaltenden Investitionsstau in absoluter Schieflage zum eigentlichen Bedarf. Dafür die Kommunen verantwortlich machen zu wollen, ist nicht der richtige Weg.



    Ich sehe da dein Problem nicht. Der Bund hat für die überörtlichen Schadensereignisse ja auch Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Und wenn genau diese Fahrzeuge nun angefordert werden und in den Einsatz gehen, wird dadurch ja auch nicht der Grundschutz in der entsendenden Gemeinde/Stadt gefährdet. Vorausgesetzt die Gemeinde hat ihre Pflichtaufgabe erfüllt und die Feuerwehr entsprechend ausgerüstet. Wie gesagt, die Gemeinde ist verantwortlich, dass die Feuerwehr entsprechend ausgestattet ist und die Fahrzeuge vom Kat-Schutz sind nicht zur Grundschutzabdeckung da. Das sind lediglich zusätzlich vorhandene Fahrzeuge, die die Feuerwehr mitnutzen kann und darf, die aber niemals den Grundschutz einer Gemeinde sicherstellen dürfen.
    Zum Thema Einsatzkräfte ist zu sagen, dass dafür ja schließlich immer noch Freigestellte gibt. Dafür müssen diese Kräfte ja auch nicht zur Bundeswehr oder Zivildienst leisten. Aber genau für solche Anforderungen sind sie ja schließlich freigestellt. Diese Freigestellten dürfen natürlich nicht mit in die Mindeststärkenberechnungen einer Gemeinde miteinfließen. Aber auch da ist dann wieder die Gemeinde selbst gefragt. Also hier einfach auf dem Bund rumzureiten, halte ich für zu einfach!

    AkkonKöln:
    Genau deiner Meinung. Immer wird geheult, warum die anderen und nicht wir. Es nun mal so, dass die Stadt/Gemeinde für die Ausstattung der FW zuständig ist und nicht der Bund. Die Bundfahrzeuge können da nur Ergänzungen sein, aber der Schutz nach FshG muss auch ohne diese sichergestellt sein.
    Ich kann mich an eine Gemeinde hier bei uns im Kreis erinnern. Denen wurde kurz nach der Maueröffnung das LF 16-TS abgezogen und in den Osten abgegeben. Da war das Geschrei groß. Denn auf einmal gab es in dem betroffenen LZ kein Löschgruppenfahrzeug mehr. Und das Ende vom Lied war...der Bund ist eingesprungen und hat wieder ein LF 16-TS dort stationiert. Aber das war dann auch wieder ein Grund zu meckern, weil es ja kein Iveco war, wie man abgegeben hat, sondern nur ein Mercedes 1113. Die sollten froh sein, dass der Bund überhaupt wieder ein Fzg. zur Verfügung gestellt hat.

    So ein großer Preisunterschied ist das gar nicht. Als hier damals ein neuer RTW angeschafft werden sollte, wurden eben auch von den verschiedenen Aufbauherstellern Angebote abgegeben. Und da war Strobel nun wirklich nicht so viel günstiger. Die Differenz lag im vierstelligen Bereich..im unteren wohlgemerkt. Und da fängt dann in meinen Augen auch die Verantwortung des Arbeitgebers an. Lasse ich meine Leute in einer Leichtbauweise ausrücken oder in einem stabilen RTW?
    Das es im Hauptamtlichen Bereich zu Führerscheinproblemen kommt, habe ich noch nie gehört. Und das betrifft nicht nur die Feuerwehren sondern auch die HiOrgs. Wenn dort jemand neu eingestellt wird, muss er eben den entsprechenden Führerschein mitbringen. Hier ist es sogar so gewesen, dass sich der OV des DRK extra einen 4,6 t RTW für das Ehrenamt gekauft hat. Einfach, weil dann nicht jeder ohne entsprechenden Führerschein einfach den RTW fahren kan. Und wer sich bewährt hat bekommt eben einen Zuschuss zum großen Führerschein dazu.

    @ kellern:
    Also das Strobel jemals als das Non plus Ultra gegolten hat, hab ich noch nie gehört. Ich habe bisher auf RTW mit Koffern von WAS, Strobel und GSF gearbeitet. Arbeiten konnte man natürlich in allen...liegt ja auch daran wie man als Besteller den Ausbau plant. Aber in der Verarbeitungsqualität liegen meilenweite Unterschiede. Als eher unterirdisch würde ich die Qualität von Strobel bezeichnen im Vergleich zu den beiden anderen. Dann folgt WAS und dann ganz vorne ist GSF. Es geht dabei ja auch um die Sicherheit. Und wenn ich mir dann Bilder von verunglückten RTW angucke, dann sahen die Strobel RTW immer am schlimmsten aus. Darum möchte ich niemals einen Unfall in einem Strobel RTW erleben. Der Defi usw wird dank der 10 G-Halterung an seinem Platz bleiben...das ganze nützt mir aber nichts, wenn dann die ganze Seitenwand, an der die Halterung hängt umknickt und mich erschlägt.
    Strobel wird doch überwiegend dort eingesetzt, wo noch Zivis und FSJ´ler auf den RTW eingesetzt werden (über den Sinn ließe sich hier auch viel schreiben). Aber auch nur weil Strobel immer noch vorgibt einen RTW innerhalb der 3,5 t Grenze zu bauen. Stell den RTW dann vollausgestattet, vollgetankt mit 2 "normalen" RA, einem NA und einem Pat. mal auf die Waage. Dann dürfte der Zivi mit seinem 3,5 t Führerschein den auch nicht mehr fahren.