Feuerwehrhelm auf RTW - gibts das noch ?

  • Moin,


    die Suchfunktion hat nichts greifbares ergeben, daher meine Frage:


    ist es noch so, dass zwei Feuerwehrhelme zur Normbeladung eines RTW (oder wie so was heutzutage nach EN heißt) gehören ? Oder ist das eher abhängig von der Organisation, die das Fahrzeug bestellt ?


    Grüße
    Martin

    Grüße an alle


    Martin Sperzel :P

  • Also so weit ich weiß sind auf allen Saarländischen RTW und NEF zwei Helme verladen. Bei den RTW vorne in der Kabine, beim NEF hinten im Kofferraum.
    Müssten bei uns Schuberth F210 oder so sein, das Schuberth Pendant zum Dräger HPS 6100 eben...


    Und OrgL und LNA müssten auch welche dabei haben. Zumindest beim OrgL hab ich die nämlich schon gesehen.


    Die KTW hingegen haben sowas meine ich, genauso wie die Baby-NAW und das ITM nicht dabei. Zumindest hätte ich da mal nichts helmiges gesehen.

  • die Helme gehören zur (persönlichen) Schutzausrüstung, genauso wie die (Feuerwehr-) Handschuhe, sind darum "Pflicht"

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Gemäß DIN EN 1789:1999
    6.0 Medizinprodukte (Geräte)
    6.5 Ausrüstungs Tabellen
    6.5.9 Ausrüstung zum persönlichen Schutz (für jeden Betreuer zum Schutz und zur Identifikation als Mitarbeiter im Rettungsdienst)


    Pos. 5 Schutzhelm gemäß EN 443
    A1 keinen*
    A2 keinen*
    B 1*
    C 1*


    * Anzahl entsprechend der Fahrzeugbesatzung.


    Also, muss unterm Strich, für alle Mitarbeiter ein Helm vorhanden sein.


    Gruß aus Wien
    Patrik

    Einmal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

  • Gemäß DIN 75079
    5.0 Anforderungen
    5.8 Ausrüstung
    5.8.3 Technische Ausrüstung Tabelle 2


    Pos. 5 Schutzhelm gemäß EN 443
    Menge 2


    Gruß aus Wien
    Patrik

    Einmal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

  • Acuh wenn du aus HAmburg bist, dies wage ich stark zu bezweifeln.


    Einerseits weil die dafür nicht zugelassen sind, desweiteren, weil ich auf der Wache Barmbek schon nen RTW mit vernünftigen Helmen gesehen hab.

  • In Berlin gehört der Helm zur persönlichen Schutzausrüstung.
    In jedem RTW sind auch dementsprechende Halterungen für die Helme angebracht / vorhanden.


    Gruß aus Berlin
    Schmiernippel

  • Zitat

    Original von Sani-SEG
    Acuh wenn du aus HAmburg bist, dies wage ich stark zu bezweifeln.


    Einerseits weil die dafür nicht zugelassen sind, desweiteren, weil ich auf der Wache Barmbek schon nen RTW mit vernünftigen Helmen gesehen hab.


    Naja, jeder Fw Angestellter hat ja auch seinen eigenen persönlichen Helm vom Dienst mit den großen roten Autos... warum nicht mit auf den RTW nehmen?


    Fishki: Sind die für euch oder für den Patienten?

  • Auch im Rettungsdienst Bremen ist es üblich, das Helme auf den Rettungswagen ( RTW ) und Notarzteinsatzfahrzeugen ( NEF ) gehören und diese Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung sind !
    Gruß aus Bremen
    Manfred

  • Zitat

    Original von Fishki
    In HH gibt es auf den BF-RTW keine Feuerwehr- sondern weiße Bauarbeiterhelme ohne Kinnriemen und Visier. Welche Schutzwirkung das hat, kann sich jeder selbst denken


    Schutz vor denjenigen, die dann hinterher zahlen sollen und dann brüllen :"Der hat ja gar keinen Helm aufgehabt"


    :zwinker:


  • Wenn ich mal aktualisieren dürfte: :zwinker:


    DIN EN 1789:2007
    6.5 Ausrüstungs-Tabellen
    Tabelle 17 - Ausrüstung zum persönlichen Schutz (für jeden Betreuer zum Schutz und zur Identifikation als Mitarbeiter im Rettungsdienst)
    Pos. 5: Schutzhelm gemäß EN 14052
    wie oben

  • Zitat

    Original von Sani-SEG
    Acuh wenn du aus HAmburg bist, dies wage ich stark zu bezweifeln.


    Einerseits weil die dafür nicht zugelassen sind, desweiteren, weil ich auf der Wache Barmbek schon nen RTW mit vernünftigen Helmen gesehen hab.


    Nun...dann wundert es mich aber doch sehr, dass ich eben diese Helme bei der Fahrzeugübernahme jedes Mal wieder vorfinde. Sie gehören zur Grundausstattung und sind in jedem RTW im Dachkasten vom Patientenraum vorzufinden...falls Du mal nachsehen möchtest.


    Manchmal nehmen Kollegen "ihre" Helme mit auf den RTW, um eben mehr Schutz zu haben, als mit besagten weißen Plastikschüsseln. Ich persönlich mache das selten, weil im Führerhaus keine Halterungen dafür angebracht sind und weil sie für den Patientenraum zu unhygienisch sind.

  • Die sind vor allem auch zu sperrig für die RTW, mit dem Visier und dem Nackenleder (wenn dieses mal nicht komplett ausgelaugt ist). Wo will man die denn verstauen? Im "Führerhaus" ist da kein Platz, und im Alkoven des Koffers bekommt man die auch nicht rein.


    Und ausserdem habe ich keine Lust, jedes Mal das Visier abzubauen und wieder draufzubasteln. Das wäre insbesondere als Kaufmann-Besatzung eine verdammt nervige Angelegenheit.


    :zwinker:


    Ach ja... noch was:

    Zitat

    Original von Sani-SEG
    Acuh wenn du aus HAmburg bist, dies wage ich stark zu bezweifeln.


    Einerseits weil die dafür nicht zugelassen sind, desweiteren, weil ich auf der Wache Barmbek schon nen RTW mit vernünftigen Helmen gesehen hab.


    Auch wenn Du nicht aus Hamburg kommst, solltest Du einem Beamten der BF Hamburg (Fishki) nicht erzählen, was er auf seinem täglichen "Arbeitsgerät" liegen hat oder nicht. Ich weiß nicht, aber sowas ist irgendwie "nicht angebracht".


    Nur so am Rande.

    2 Mal editiert, zuletzt von 14/44/4 ()

  • Nachtrag:


    Bei den Neubeschaffungen auf dem neuen Sprinterfahrgestell wird wahrscheinlich eine Helmhalterung geben. Der 21F, als erstes Fahrzeug dieser Baureihe bei der BF, hat sie schon, aber alle anderen eben nicht.

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