http://www.ardmediathek.de/ard…517136?documentId=4934722
Ist schon dreist, jemanden zu sagen, daß er seine "Komptenzen" überschritten hat, obwohl er genau diese in der Ausbildung erlernt hat.
Meinung eines Medizin-Rechtlers zu solchen Fällen: "wer sein erlerntes Wissen nicht anwendet, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar".