Beiträge von brause

    Zitat

    Original von Calimero
    Die Bundesärztekammer hat in ihrer Empfehlung eindeutig geschrieben, welche Notkompetenzmedikamente von Nichtärztlichem Personal verabreicht werden dürfen und welche nicht. Schmerzmittel zählen eindeutig nicht darunter.


    Da lese ich etwas ganz anderes in der Empfehlung der BÄK:


    "Ist der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt und ist rechtzeitige ärztliche Hilfe nicht erreichbar, so darf und muss er, aufgrund eigener Befunderhebung und Entscheidung, die Notfallmedikamente geben, die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind."


    "Verletzungen und ausgewählte Schmerzsymptome: Analgetikum"


    "Eine Konkretisierung des Analgetikums kann wegen des stets zu betonenden Vorbehaltes der individuellen qualifikatorischen Voraussetzungen und dem Vorhandensein eines weisungsbefugten Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, der die Auswahl des Analgetikums für seinen Verantwortungsbereich bestimmt, an dieser Stelle nicht vorgenommen werden."


    Egal wie man die Stellungnahme der BÄK juristisch einstufen will, aber die Analgesie ist nun mal ausdrücklich erwähnt.


    Davon abgesehen ist mir nach wie vor weder ein Straf- noch ein Zivilrechtliches Urteil gegen einen RettAss bekannt. Es gab lediglich Arbeitsrechtliche Urteile, aber auch da kenne ich nur Urteile zu Gunsten der RettAss.

    Zitat

    Original von Bilder
    Da weder eine Partei noch eine Brauerei, ... ihre alten THW-, Fw-, RD-Fahrzeuge "im Zusammenhang mit dem Krankentransport" sondern aus Werbezwecken, .. einsetzt/verwendet, greift diese Norm nicht.


    Da das NRettDG auch keinen Hinweis entsprechend Art 19 Abs. 1 GG enthält, wage ich darüber hinaus, diese Einschränkung in Hinblick auf ua Art 2 und 14 GG für gewagt zu halten.


    Ok, die Einschränkung auf den Krankentransport hatte ich übersehen...


    Aber welche Grundrecht wird hier denn eingeschränkt?



    Zumindestens für den RD stimmt das inzwischen nicht mehr. Im Niedersächsischen RDG steht folgendes:


    §12
    Schutz von Bezeichnungen
    (1) 1 Die Bezeichnungen "Rettungsdienst", "Rettungsleitstelle", "Rettungswache", "Rettungswagen", "Rettungshubschrauber", "Intensivtransporthubschrauber", "Notarztwagen", "Intensivtransportwagen" oder "Notarzteinsatzfahrzeug" dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und andere Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauf-tragten dienen. 2 Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen.
    (2) Soweit nach Absatz 1 der Gebrauch der dort genannten Bezeichnungen untersagt ist, gilt dies auch für zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen.


    Und eine fast gleichlautende Bestimmung findet sich auch im Entwurf der Novelle des hess. RDG.

    Das der RD und der KatS immer streng getrennt sind stimmt so auch nicht.


    In Hessen (und ich meine auch in Thüringen) sind die einzigen offiziellen SEGs Teileinheten der San.- u. Betr.-Züge. Hier ist ein fliessender Übergang von Regel-RD, erweitertem RD (durch die SEGen) und KatS ausdrücklich gesetzlich gewollt.


    Ebenso ist eine Verzahnung des RD mit KatS aus Kostengründen gewünscht, Stichwort Material- u. Medikamenten-Umwälzung vom KatS zum RD.


    Grundsätzlich habe ich nun gar nichts gegen private RDs, die können bisweilen deutlich professioneller sein. Das Problem liegt für mich bei der Ausschreibung: es besteht einfach keine Planungssicherheit bei den Arbeitnehmern. Und wie schon geschrieben wurde, ist die Ausschreibungspraxis ja in der Realität doch oft auf die Kosten reduziert, und da lassen sich eben fast nur Personalkosten einsparen. Den Effekt kann man ja vieler Orten sehen, obwohl eben auch anders ausgeschrieben werden könnte.

    Zitat

    Original von HTFD


    brause: Ja da hast du Recht. Aber sollten wir dann nicht auf das Funken einstellen, weil viele Presse-Fuzzis ja auch Scanner haben??


    Sorry für die späte Antwort, habe erst jetzt gesehen, dass ich angesprochen wurde.


    Der Unterschied zum Funk ist, dass durch die Beeinflussung der Lichtzeichen ein ziemliches Chaos auf den Strassen ausbricht, insbesondere wenn die illegale Anforderung aus verschiedenen Richtungen erfolgt.


    Und es wird genug Chaoten geben, die sich solch ein Gerät zulegen würden und es auch hemmungslos nutzen würden. Die Folgen in der Rushhour einer Grossstadt möcht ich mir nicht vorstellen.

    Auf der DRK-Seite kann man leider nicht eindeutig nachvollziehen, ob die Fzg. dem DRK oder dem Land/Bund gehören.


    Einerseits steht dort etwas von ehemaligen Zivilschutz-Fzg., andererseits, dass sie jederzeit abgerufen werden können.


    Mit diesem Info-Stand kann man leider nur spekulieren, und ds macht ja bekanntlich wenig Sinn...

    In Hessen ist der Übergang Regel-RD - RD-Verstärkung (SEG) - KatS fliessend, zumindest in der Theorie:


    Die offiziellen SEGen sind Bestandteil der KatS-Züge, es gibt also offiziell nur die SEG-San und SEG-Betreuung zur Unterstützung des Regel-RD. Diese sind aber landesweit identisch ausgestattet, so dass sie sich gegenseitig unterstützen können. Dadurch soll ein problemloser Übergang zwischen Regel-RD - MANV - Katastrophe geschaffen werden.
    Der BHP 25 wird entweder durch zwei San-SEG plus Btr.-SEG oder einem San.-Zug und einer Btr.-SEG gebildet.
    Hinzu kommt ähnlich wie in NRW noch eine Ü-MANV Komponenete aus dem Regel-RD der Nachbarkreise hinzu. Jeder Kreis hat drei RTW (MZF) und ein NEF zu stellen.


    Ob das denn dann in der Praxis auch funktioniert, musste ich bislang noch nicht ernsthaft probieren.


    Nun, ja, dafür ist eine SEG-San doch da, diese Zeit zu überbrücken. Es muss ja nicht immer ein BHP 50 sein, ein 25er tut es ja vielleicht auch.


    Aber zurück zu deinem Bus-Unfall: da dürfte ja wahrscheinlich für den ein oder anderen Verletzten die techn. Rettung notwendig werden, wodurch der Zeitfaktor ja auch wieder relativiert wird.


    Und die wirklich Polytraumatisierten müssen eben bei der Sichtung auffallen und entsprechend schnell (z.B. durch die RTWs der Regelrettung) transportiert werden (und das wahrscheinlich so oder so ohne NA-Begleitung).


    Ansonsten bleibt zu sagen, dass in solche Situationen die Individualmedizin nicht zu 100% umgesetzt werden kann, auch wenn es noch weit weg von reiner Katastrophenmedizin ist.


    Aber noch mal zurück: bei welchen Ereignis der letzten Jahre fehlten denn wirklich Transportmöglichkeiten und mit welchen Auswirkungen?


    Also mal ganz ehrlich, mir ist kein einziger Einsatz bekannt, wo es an Transportkapazitäteten gemangelt hätte, innerhalb von 30 bis 60 Minuten sollten eigentlich fast überall in Deutschland ausreichend Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1.10.2002 greift das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).


    Demnach müssen alle mit Fzg-Elektrik verbundenen Geräte die sog. "e1-Kennzeichnung" tragen. Ausgenommen davon sind FuG. Ob es für die SoSi-Anlagen auch Ausnahmen gibt, ist mir nicht bekannt. Ggf. hat Hella auch eine entsprechende Herstellererklärung herausgegeben.


    Wenn hier keine konkreteren Antworten kommen, würde ich empfehlen, bei Hella nachzufragen.

    Zitat

    Original von olly2341
    Ein Bild könnte hier sicherlich helfen. Ich könnte mir vorstellen das eine direkte von Mercedes ist.
    Gruß


    Das dauert ein bisschen, z.Zt. steht der Vito in der Werkstatt und wird optisch auf Vordermann gebracht...


    Aber vielleicht waren die anderen Antworten ja schon zielführend.


    Danke schon einmal für die Hilfe an alle.

    Hallo,


    wir haben heute einen Vito der hess. Polizei (EZ 2004) für den KatS übernommen.


    Darin ist eine Freisprecheinrichtung für ein Handy verbaut, weiss durch Zufall jemand, für welche Handy die ist? War das eine Landesbeschaffung oder sind die nachgerüstet worden?


    Danke für die Mühen im Voraus.

    Ich habe die Doku "Protokoll einer Katastrophe - 11 April 1996 Düsseldorfer Flughafen" komplett als MPEG2 oder DivX.


    Leider sind es auch als DivX noch immerhin ca. 400 MB, also schlecht per eMail zu verschicken....

    Zitat

    Original von Chroffer112


    Die medizinischen Dienste die es bei der Polizei und dort meist bei der Bereitschaftspolizei gibt sind von ihren Kapazitäten nur so ausgelegt das es für den Eigenschutz ausreicht. Nimm zum Beispiel mein kleines Saarland, da gibt es bei der BePo einen einzigen KTW. Das soll jetzt nicht herabgewürdigt werden, aber bei der Größe der BePo reicht das auch vollkommen aus. Das Fahrzeug kommt vor allem dann zum Einsatz wenn die Tauchereinheit am tauchen ist, bei einer solchen Extremsituation wäre dieser eine KTW etwas mehr als nur gut ausgelastet.


    Und auch bei den anderen BePos in Deutschland sieht das nicht anders aus, da reichen die Kapazitäten für den grundlegenden Eigenschutz aus, um aber noch dritte zu versorgen bestehen keine Ressourcen mehr.


    Bei den SEKs sieht es aber (zumindest in NRW, mWn auch in Hessen) anders aus. Dort sind die SEK-Beamten oftmals als RS ausgebildet. Ich hatte z.B. die Ehre 2006 vor der Fussball-WM Teile des Düsseldorfer SEK zu RS zu machen. Hintergrund der Ausbildung waren u.a. genau solche Amoklagen.
    Bei Gesprächen stellte sich eigentlich auch ganz schnell heraus, dass die Beamten so eine Taktik wie in FFM ablehnten, da sie so auch noch auf die RDler aufpassen müssen....sie präferierten die Basisversorgung und schneller Rettung durch das SEK mit Übergabe an RD ausserhalb des Gefahrenbereiches.

    § 52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten


    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen
    ausgerüstet sein


    3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen
    öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich
    Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,



    Womit der ÖPNV aus dem Schneider wäre, aber was mir bei der Gelegenheit auffällt:


    Früher waren doch auch die Fahrzeuge der Gas(!)-Versorger ausdrücklich genannt, habe ich da was verpasst?

    Zitat

    Original von Rettungsopa



    Der ADFC ist auch gegen Radwege, weil diese aus seiner Sicht gefährlicher(!) sind als wenn der Radfahrer auf der Strasse fährt.


    Hallo Erich,


    wobei das mit den Radwegen nicht ganz von der Hand zu weisen ist.


    Es gab wohl auch mal eine Untersuchung der BASt zu dem Thema, die wohl auch eine erhöhte Unfallgefahr durch Radwege gesehen hat (Stichwort: Abbiegeunfälle weil Autofahrer nicht mit dem Radweg/-fahrer rechnen, bzw. die Sicht durch zwischen Fahrbahn und Radweg geparkten Autos).


    Das dürfte allerdings nur für innerstädtische Radwege gelten, ausserorts ist das wirklich nur schwer vorstellbar.