ZitatOriginal von Calimero
Die Bundesärztekammer hat in ihrer Empfehlung eindeutig geschrieben, welche Notkompetenzmedikamente von Nichtärztlichem Personal verabreicht werden dürfen und welche nicht. Schmerzmittel zählen eindeutig nicht darunter.
Da lese ich etwas ganz anderes in der Empfehlung der BÄK:
"Ist der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt und ist rechtzeitige ärztliche Hilfe nicht erreichbar, so darf und muss er, aufgrund eigener Befunderhebung und Entscheidung, die Notfallmedikamente geben, die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind."
"Verletzungen und ausgewählte Schmerzsymptome: Analgetikum"
"Eine Konkretisierung des Analgetikums kann wegen des stets zu betonenden Vorbehaltes der individuellen qualifikatorischen Voraussetzungen und dem Vorhandensein eines weisungsbefugten Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, der die Auswahl des Analgetikums für seinen Verantwortungsbereich bestimmt, an dieser Stelle nicht vorgenommen werden."
Egal wie man die Stellungnahme der BÄK juristisch einstufen will, aber die Analgesie ist nun mal ausdrücklich erwähnt.
Davon abgesehen ist mir nach wie vor weder ein Straf- noch ein Zivilrechtliches Urteil gegen einen RettAss bekannt. Es gab lediglich Arbeitsrechtliche Urteile, aber auch da kenne ich nur Urteile zu Gunsten der RettAss.