Ich find das nicht fair das du mir anfänsgt eine entsprechende Fahrweise zu unterstellen. Wie kommst du bitte zu dieser Annahme?
T5 GP Polizei - Frage
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Wo habe ich was wem unterstellt?
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Dein vorheriges Posting. Ich muss davon ausgehen, dass du dich auf mich beziehst. Der Formulierung nach unterstellst du mir, dass ich einer von denen wäre die meinen ein 21. Blaulicht oder ein Nebenhorn mache sie schneller.
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Gehst du auch davon aus, daß du gemeinst bist, wenn einer "Fi.. dich" in die Menge ruft?
Vielleicht solltest du dir keine Schuhe anziehen, die dir nicht passen ... Ich kenne dich nicht, also maße ich mir auch kein Urteil über dich an. -
Leute.... sachlich bleiben!
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Gehst du auch davon aus, daß du gemeinst bist, wenn einer "Fi.. dich" in die Menge ruft?
Vielleicht solltest du dir keine Schuhe anziehen, die dir nicht passen ... Ich kenne dich nicht, also maße ich mir auch kein Urteil über dich an.
Dann sag mir bitte welche Person du angesprochen hast. Dein Posting stand direkt hinter meinem - daher ging ich davon aus. Aber ich kann mich ja auch mal irren. Würde mich dann nur interessieren wen du gemeint hast. -
Findest Du nicht, dass es jetzt albern wird und man allmählich zum Thema zurückkehren könnte?
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Jup. Sorry.
Wie gesagt: Ich emepfehle eine Anbringung auf dem Dach. Aber auf höhe der Nebelscheinwerfer ist es inzwischen doch auch recht verbreitet.
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Hi,
Horn aumf Dach = Überschreitung des AGW.
stimmt so pauschal nicht.
Zulässig sind bzgl. Lärm-Einwirkdauer:
86db/A 2 Stunden
89dB/A 1 Stunde
92dB/A 30 Minuten
95dB/A 15 Minuten
98dB/A 7,5 Minuten
101 dB/A 3,75 MinutenEs sind somit je nach Einsatzfahrzeug (Häufigkeit der Einsatzfahrten/Schicht) durchaus Werte von 92-95dB/A zulässig. Das "vorauseilende Gehorsam", mit dem manche Ausbauer aber auch Beschaffer Hörner im Grill/Stosstange bauen bzw. fordern ist in Hinblick auf die Arbeitsplatzvorschriften teilweise garnicht nötig.
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Es sind somit je nach Einsatzfahrzeug (Häufigkeit der Einsatzfahrten/Schicht) durchaus Werte von 92-95dB/A zulässig. Das "vorauseilende Gehorsam", mit dem manche Ausbauer aber auch Beschaffer Hörner im Grill/Stosstange bauen bzw. fordern ist in Hinblick auf die Arbeitsplatzvorschriften teilweise garnicht nötig.
Hi,
Diese Vorgehensweise wäre nur dann möglich, wenn du die die Anzahl und Dauer der Einsatzfahrten mit Hornnutzung pro Schicht mit hinreichender Genauigkeit kennst.
Damit belibt dir im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei BOS/Rettungsdienst nur die Möglichkeit, durch technische Maßnahmen den Innenraumwert auf bzw. unter die genannten 80 dB(A) zu senken.Ansonsten könnte es passieren, das du bei informierten Mitarbeitern folgenden Dialog hörst:
LSt: "Einsatz für den 1-82-1, Internistischer Notfall"
FzG: "Negativ, unser Lärmkonto ist voll!"
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safety-officer
Da nunmal für gewöhnlich ein E-Horn vorhanden ist, kann der Fahrer selbst entscheiden wie laut er/sie es denn gerne hätte. Und die freiwillige Feuerwehr sollte sowieso nicht das Lärmkonto auf Einsatzfahrten ausreizen... -
Da nunmal für gewöhnlich ein E-Horn vorhanden ist, kann der Fahrer selbst entscheiden wie laut er/sie es denn gerne hätte. Und die freiwillige Feuerwehr sollte sowieso nicht das Lärmkonto auf Einsatzfahrten ausreizen...
Nur mit dem Horn ist es nicht getan ...
Funk, Gespräche, Motorgeräusch ... das alles summiert sich zu einem entsprechenden Lautstärkepegel und damit kann die tatsächliche Belastung während der Einsatzfahrten nur durch eine entsprechende Messreihe bestimmt werden.
Das tief montierte Horn kann somit nur Teil eines entsprechenden Maßnahmepaketes zur Geräuschdämmung in den Fahrzeugen sein.Gerade im Ehrenamt halte ich eine kumulative Betrachtung der Lärmbelastung (also Lärmbelastung Beruf + Lärmbelastung Ehrenamt) für sehr sinnvoll und notwendig.
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Gibt es diesbezügliche Untersuchunge welche Lärmbelästigung ich so über den Arbeitstag hinweg habe? Ich persönlich finde da das Horn noch eher harmlos.
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Hi,
Nur mit dem Horn ist es nicht getan ...
Funk, Gespräche, Motorgeräusch ... das alles summiert sich zu einem entsprechenden Lautstärkepegel und damit kann die tatsächliche Belastung während der Einsatzfahrten nur durch eine entsprechende Messreihe bestimmt werden.Was "summiert" sich da? Funk+Fahrgeräusch ergibt nicht "ist lauter", denn es zählen die Spitzenwerte. "Funk ist laut" + "Horn ist laut" ergibt nicht 2x laut.....
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Moin,
Was "summiert" sich da? Funk+Fahrgeräusch ergibt nicht "ist lauter", denn es zählen die Spitzenwerte. "Funk ist laut" + "Horn ist laut" ergibt nicht 2x laut.....
Es zählen nicht die Spitzenwerte, es zählt der Beurteilungspegel.
Die jeweiligen Schallquellen überlagern sich (Pegeladdition).
Mal ein ganz einfaches Beispiel:
Innengeräuschpegel des Fahrzeugs: 80 db, kommt der Funk mit 80 db dazu, macht das zusammen rund 83 db (d.h. also ungefähr 1,23 -fach "lauter")Schaltest du jetzt das Horn dazu, bist du schneller im kritischen Bereich, als du gucken bzw. hören kannst.
Und genau aus dem Grund ist es wichtig, die Lärmbelastung im Fahrzeug bei Einsatzfahrten zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen ggf. zu reduzieren.
Gibt es diesbezügliche Untersuchunge welche Lärmbelästigung ich so über den Arbeitstag hinweg habe?
Diese Frage solltest du deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und deinem Betriebsarzt stellen.
Die müssten eigentlich die Lärmbelastung im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung ermittelt haben. -
Gerade im Ehrenamt halte ich eine kumulative Betrachtung der Lärmbelastung (also Lärmbelastung Beruf + Lärmbelastung Ehrenamt) für sehr sinnvoll und notwendig.
Gerade im Ehrenamt halte ich das Problem der Lärmbelastung vor weit weniger
wichtig als bei den Kollegen des Hauptamt, denn wie oft fährt denn das Ehrenamt
mit Einsatzfahrt?Ich rede jetzt übrigens von SEG, THW und Co ... definitiv nicht von ehrenamtlichen
Besatzungen regulärer Rettungsmittel, bei letzteren gelten sicherlich die Vorgaben
für das Hauptamt. -
Gerade im Ehrenamt halte ich das Problem der Lärmbelastung vor weit weniger wichtig als bei den Kollegen des Hauptamt, denn wie oft fährt denn das Ehrenamt mit Einsatzfahrt?
Ich rede jetzt übrigens von SEG, THW und Co ... definitiv nicht von ehrenamtlichen Besatzungen regulärer Rettungsmittel, bei letzteren gelten sicherlich die Vorgaben für das Hauptamt.
Brennt Feuer für Ehrenamtliche weniger gefährlich? Sind Gefahrstoffe für Ehrenamtliche weniger gefährlich?
Reagiert das Gehör bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit weniger empfindlich auf Lärm?Denke eher nein, oder?
Warum also im Ehrenamt weniger Schutz als im Hauptamt?
Wenn jemand den Tag über in seinem Job an der Grenze der Lärm-Zulässigkeit gearbeitet hat, kann (und wird) die eine Sondersignalfahrt über der Belastungsgrenze die Haarsinneszellen im Innenohr schädigen - > Hörverlust. Zunächst sicher unbemerkt, aber mit der Zeit .... -
Das nicht. Aber es macht nunmal einen Unteschied ob man als Hauptamtlicher 10mal am Tag rausfährt oder als Mitgleid der freiwilligen Feuerwehr einmal die Woche...
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Und was ist, wenn der Freiwillige der Feuerwehr in seinem eigentlich Beruf 5 Tage die Woche an einer Stanzeinrichtung steht? Ziehen wir die Belastung einfach mal ab, weil Feuerwehr ja nur "Hobby" ist?
Ab und an muß man mal ein paar Schirtte zurück gehen, um das große Ganze zu sehen. -
Hallo zusammen,
Vielen Dank nochmals für die Mithilfe bei meiner Recherche. Dieses Fahrzeug hat die Martin-Anlage nun verbaut (siehe Anhang).
Mehr unter http://www.feuerwehr.laichingen.de
Grüße
Roman
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