Beiträge von safety-officer

    Hallo und guten Tag!


    Im Safety Gate der EU ist ganz aktuell (28.07.2023) ein Rückruf für Feuerlöscher mehrerer Marken zu finden:


    Alert number: A11/00088/23 - Published on 28/07/2023 - Report-2023-30

    https://ec.europa.eu/safety-ga…rtDetail/10009806?lang=de


    Der von Frankreich initiierte Rückruf betrifft Feuerlöscher der Marken GLORIA, VULCAIN, SICLI, INTEGRAL, MATINCENDIE, INDIUM, MAT TOP und umfasst eine Vielzahl von Typen.

    Bei der Aktivierung der Feuerlöscher kann durch den sich aufbauenden Druck der Kopf herauskatapultiert werden und schwere Verletzungen verursachen.


    Wenn Sie Feuerlöscher der genannten Marken nutzen, nehmen Sie diese bitte außer Betrieb und setzen sich mit dem Hersteller für die Rückgabe / den Austausch in Verbindung.


    SICHERHEITSTIPP:

    Beim Auslösen / Aktivieren eines Feuerlöschers mit Druckknopf, Bügel oder Handgriff knien oder stellen Sie sich immer seitlich vom Löschgerät auf.

    NIE mit dem Kopf oder dem Oberkörper über den Löscher beugen!

    Dann ergänze ich mal:
    GW-T (Baden-Württemberg), 4 Stück (2015) + 8 Stück (2018)
    Derzeit mir bekannte Standorte: Stuttgart, Ulm, DRK KV Bühl-Achern, DRK KV Konstanz, ...
    Beschaffung abgeschlossen.


    Die Auslieferung aus der Folgeausschreibung läuft, das ist ein Iveco Daily Koffer; 7,2 t ZGM; Aufbauer Wagner Technik GmbH Kassel
    Derzeit mir bekannte Standorte:
    DRK Kreisverband Stuttgart, DRK KV Freudenstadt, DRK KV Pforzheim, DRK KV Mannheim, DRK KV Rhein-Neckar / Heidelberg, ...

    Hallo zusammen,


    Im ADR 2019 ist Unterabschnitt ADR 1.1.3.1 b) - Freistellung von Maschinen und Geräte, die Gefahrgut enthalten - entfallen.
    Damit sind auch die bisherigen Freistellungen für betankte und betriebsbereite Einsatz(motor)geräte, betriebsbereite tragbare Sauerstoffgeräte, oder auch betriebsbereite PA obsolet.
    Gut, es gibt eine Übergangsfrist bis 31.12.2022, ist aber nicht mehr wirklich lange bis dahin.


    Ein Einstufung in UN 3363 mit SV 301 / SV 672 kommt nicht in Frage, da hier die zulässigen Mengen nach ADR 3.4 nicht überschritten werden dürfen.


    Gibt es in euren Organisationen hierzu bereits Lösungsansätze? Und welche?

    Hallo zusammen,



    Im Rahmen meiner Präventionsarbeit wurde mir in den vergangenen zwei Jahren mehrfach von Beinahe-Unfällen beim Führen von Einsatzfahrzeugen berichtet. In den betreffenden Fällen trugen die Kraftfahrer Einsatzstiefel EN 15090 F2A bzw. EN ISO 20345 S3 Form D.
    Es kam durch Hängenbleiben am Pedal oder "Doppeltreten" auf Bremse und Gas bzw. Kupplung und Bremse zu kritischen Situationen, einmal sogar zu einem (kleinen) Sachschaden.



    Durch eine "ad-hoc- Abfrage" in den sozialen Netzwerken wurde diese Problematik durch etwa die Hälfte der Rückmeldungen bestätigt, der anderen Hälfte waren keine Problem bekannt. Aufgetreten sind die Probleme mehrheitlich beim Führen von kleineren Fahrzeugen (PKW, Transporter, teils auch bei Klein-LKW), selbst bei erfahrenen Kraftfahrern.



    Ganz unbekannt scheint das Problem nicht zu sein, NIOSH z.B. berichtet sogar von einem tödlichen Unfall:
    https://www.cdc.gov/niosh/fire/reports/face200827.html



    Jetzt meine Frage an euch, um auch im Bereich anderer BOS eine grobe Richtung zu bekommen:
    Sind euch Probleme dieser Art bekannt? Kam es zu kritischen Situationen bei der Fahrt mit Fahrzeugen?



    (Wer sich oder konkrete Vorfälle nicht im Thread outen möchte, darf mich gerne anderweitig anschreiben.) Danke.

    wir reden in diesem Kontext aber sicher auch davon dass die FFler "freie Bahn" haben wollen und dieses auch insbesondere bei eigenen Rotphasen an Lichtzeichenanlagen auch vom Querverkehr einfordern werden.

    [vain] Und genau darin sehe ich das Problem (und wird es in der Praxis Probleme, sprich Unfälle, geben)


    ... aber schön wäre eine Kennzeichnung dann trotzdem weil du ansonsten immer wieder von Rentnern zur Einhaltung der STVO genötigt oder mit OWI-Anzeigen überhäuft wirst weil sie dich wiederholt als rücksichtslosen Verkehrsrüpel erwischen ... ... eine gewisse, gut sichbare "Entschuldigung" könnte da zum gegenseitigen Verständnis hilfreich sein ...

    Aus meinder Sicht darf die Frage nicht lauten: "Wie komme ich am schnellsten zum Gerätehaus", sondern "Wie komme ich am sichersten dahin".
    Dazu gehört, wie oben schon erwähnt, eine entsprechende Infra- und Personalstruktur, aufgebaut auf und von der politischen Ebene.


    Ich persönlich beweifel, das ein bewusstes(!) politisches Organisationsverschulden der Kommune (insb. des Bürgermeisters als "Feuerwehrchef") eine hinreichende Begründung für die Anwendung der Sonderrechte (zur Erfüllung ... dringend geboten!) für den einzelnen FwM/FwF darstellt.
    Denn wenn wir mal ehrlich sind, Einsatzkräfte, die mehrheitlich mehr als 2, max. 3 km Anfahrt zum Gerätehaus haben, können die (politisch) geforderten Zeiten unmöglich einhalten, egal ob mit oder ohne Kennzeichnung.


    Damit entfällt aber IMHO zwangsläufig die Gesamt-Begründung für die Anwendung der Sonderrechte, da ja jede einzelne Übertretung der StVO notwendig sein muss, um den Auftrag zu erfüllen.


    Wenn ich also meinen hoheitlichen (Einsatz-)Auftrag schon vom Ansatz her nicht erfüllen kann, bin ich dann noch berechtigt, Sonderrechte geltend zu machen?
    Spannende Frage ... die IMHO leider gerichtlich nur rudimentär eine Würdigung findet.


    Aber davon ab ... solange FwM/FwF zum Gerätehaus "rasen" und jede noch so abwägige Möglichkeit nutzen, dies zu legalisieren,
    solange wird sich auch auf politischer Ebene nichts ändern, weil der notwendige Druck für die Umsetzung von Veränderungen fehlt.

    WENN FFler auf der Anfahrt irgendwelche BeSONDERen RECHTE bekommen dann müssen sie auch kenntlich gemacht werden.

    Hmmm ... der Aussage stelle ich mal entsprechende, grundlegende Urteile entgegen:


    Der § 35 StVO befreit lediglich die dort genannten Institutionen von ihren Pflichten (BGHZ 63, 327); ... verleiht aber keine Befugnis für die Genannten (u.a. VGH Mü unter Az. 11 CS 05.987).
    Eine Kennzeichnung von "Sonderrechten" (§35 StVO) ist vom Gesetzgeber nicht gewollt und nicht vorgesehen (Ausnahme: Fahrzeuge mit zugelassener Sondersignalanlage, aus VwV-StVO).
    Nach Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium liegen die Hintergründe auf der Hand:
    Nur so sind verdeckte polizeiliche Ermittlungen, Einsätze im Zivil- und Katastrophenschutz sowie zur Brandbekämpfung z.B. mit "beorderten" Einsatzmitteln möglich.


    Normal sollten die Anfahrtswege zum Gerätehaus nicht sonderlich weit sein. Offenbar muss es um jede Sekunde gehen um die Hilfsfristen einzuhalten. Wenn das der Fall ist, sollte man sich Gedanken über die Struktur machen.

    Genau da sehe ich den "casus knacktus".
    Solange sich die Einsatzkräfte (was absolut nachvollziehbar und verständlich ist) den Arsch aufreißen, die Fahrerlaubnis riskieren und finanzielle Risiken eingehen, um politische Versäumnisse auszubügeln, wird sich an der struktuellen und personellen Situation der Feuerwehren auch nichts ändern.
    Und diese politischen Mängel und Fehler lassen sich auch durch Blinklichter gleich welcher Farbe nicht ausbügeln.

    Rückruf der Löschdecken der Marken "Gloria" und "Protex".
    http://www.gloria.de/News/Pages/loeschdecke.aspx
    Die Löschdecken nicht mehr einsetzen, insbesondere nicht bei Fettbränden!


    Über RAPEX sind auch Löschdecken anderer Hersteller, wie Bavaria, Berki, Alecto, Brennenstuhl, usw. betroffen.
    http://ec.europa.eu/consumers/…erview&web_report_id=1181


    Bitte Löschdecken, sofern für Brandschutzaufgaben in Küchen oder Feldküchen im Gebrauch, nicht mehr einsetzen!

    Hallo zusammen.
    Ich bin auf der Suche nach Vorlagen für "interne Fahrberechtigungen" bei HiOrgs auch als "Hofpappe" bekannt ... also Dokumente ähnlich der Dienstführerscheine bzw. den Fahrberechtigungen für Stapler, Baumaschinen und Co.
    Hat da jemand zufällig etwas rumliegen oder auf der Platte?


    Danke im Voraus!

    Danke, Fishki.
    Aus deinem Video wird aber eins deutlich: die Bauchbinde im Battenburg-Design wird durch andere Fahrzeuge verdeckt.


    Das SH-Design (danke Hamstermann für das Video) ist da schon besser, empfinde ich aber als zu "unruhig" (mit der Grund, warum Battenburg nur 2 Reihen zulässt). Auch wird aus dem video noch mal deutlich, das für die Sicherheit auch die Bekleidung des Personals eine Rolle spielt.

    Kreuzungsblinkleuchten (intersection lights), FullAck.


    In Bezug auf die Gestaltung ... weniger ist sicherlich manchmal mehr.


    Mein Vorschlag wäre die vollfächige Nutzung von Tageslicht-Leuchtfarben (Feuerwehr RAL 3024, Rettungsdienst RAL 1026 analog zur EN 1789) in Verbindung mit fluoreszierenden/reflektierenden Bauch- und Kopfbinden (Feuerwehr leuchtgelb-reflex, Rettungsdienst leuchtrot-reflex), entsprechender Kontur/Umrissmarkierung und reflektierender Schrift.
    Vorteil für andere Verkehrsteilnehmer:
    Einfach zu erkennen (auf den 1. Blick), keine Ablenkung durch Wölfe, Blitze oder ähnlichen kreativen - sorry - Unsinn.

    :anstoss:


    Eine "auffällige" (am Besten einheitliche) Gestaltung von Einsatzfahrzeugen kann nur ein Baustein eines Gesamtsystems zur verbesserten Sicherheit sein. Sich nur auf eine (subjektive) bessere Sichtbarkeit zu verlassen, wäre aus meiner Sicht ziemlich fahrlässig.


    IMHO gehören zu diesem Gesamtsystem auch noch dazu:

    • Nutzung (EU-einheitlicher) technischer Möglichkeiten zur Signalisierung direkt ins Fahrzeuginnere
    • Nutzung (einheitlicher) technischer Möglichkeiten zur Ampelbeeinflussung
    • (einheitliche) regelmäßige gezielte Schulung und gezieltes Training der fahrenden Einsatzkräfte (Simulator, Fahrsicherheitstraining)
    • (einheitliche) Konzepte zur Absicherung jeglicher Art von Einsatzstellen (am besten ohne auf § 16 OWiG zurückgreifen zu müssen)
    • ... ...

    Nur ein derartiges Gesamtkonzept kann eine deutliche Verbesserung der Sicherheit bei Einsatzfahrten und an Einsatzstellen bringen. Alles andere ist und bleibt Flickwerk ...

    Wir dürfen aber bei der ganzen Geschichte einen weiteren Aspekt nicht vergessen: die Sicherheit der Mitarbeiter an der Einsatzstelle insbesondere bei Nacht, wo die Fluoreszenz nicht mehr funktioniert.


    Bei so manchem Fahrzeug - und dazu zähle ich auch die beiden obigen - überwiegt der Reflex-Anteil derart, das Mitarbeiter in ihrer Warnschutzkleidung bei Dunkelheit faktisch "untergehen", der Reflexanteil der Bekleidung wird vom Reflexanteil des Fahrzeugs "verschluckt".


    Es muss also, wenn die Sicherheit erhöht werden soll, ein Konzept gefunden werden, das die in der ISO geforderte "Bodylanguage" auch in solchen Situationen effektiv wirken kann.


    Gleiches gilt natürlich auch für den Fluoreszenz-Anteil am Fahrzeug. Vor einem leuchtorangen Fahrzeug ist leuchtorange Warnschutzkleidung bei Tag kaum zu erkennen.

    In diesem englischsprachigen Dokument ist die Entwicklung und Begründung des Battenburg-Designs hervorragend beschrieben. Die Umstellung auf das neue Design wurde in Großbritannien begleitet und durchweg positive Effekte festgestellt. Darum wurde dann das ursprünglich für Polizeifahrzeuge kreierte Design auch für Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Organisationen übernommen. Und das wohlgemerkt bereits vor über 10 Jahren! Der Beginn der Entwicklung dieses Designs datiert sogar schon auf Mitte der 90er-Jahre.

    Danke für den Link. Meine Papierversion war leider abhanden gekommen. :)


    Zwischen dieser Studie und heute liegen aber ein paar Jährchen, in denen die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den Straßen und die Verkehrsdichte merkbar zugenommen hat, will heißen, es ist heute schwieriger geworden, Einsatzfahrzeuge überhaupt im fließenden Straßenverkehr zu erkennen. Was meiner persönlichen Ansicht nach auch an der Zunahme des Anteils höherer Fahrzeuge liegt - egal welches Design, es wird in aller Regel von anderen Fahrzeugen verdeckt.



    Worauf ich eher setzen würde ist die Akustik. Die E-Hörner im Grill sind für Patienten und Fahrer deutlich angenehmer. Aber werden aus eigener Beobachtung von den Verkehrsteilnehmern (insbesondere bei Dichtem Verkehr) deutlich schlechter wahrgenommen. Zusätzliche Pressluft hat einen spürbaren Effekt.

    Gerade die Akustik macht Probleme, da die heutigen Fahrzeuge immer besser lärmgedämmt sind.
    Heisst, bei den üblichen Fahrzeugabständen im Straßenverkehr kommt in den heutigen Fahrzeugen nicht zwingend mehr etwas an, was FahrerIn entsprechend als Einsatzhorn interpretieren kann (Voraussetzung für das Handeln).


    Dazu gibt es im "Ureko-Spiegel 10/2009" einen interessanten Artikel.
    Die Studie von Prof. Krahé dürfte ja hinlänglich bekannt sein.


    Mir persönlich ist (subjektiv) mit neueren E-Anlagen zu Presslufthorn kein signifikanter Unterschied in der Wahrnehmbarkeit aufgefallen.

    naja, optisch interessant sind die Fahrzeuge sicherlich - aber aus meiner Sicht auch nicht mehr, wirklich nicht.


    Denn um die Effektivität dieser Gestaltung im Hinblick auf ein "mehr" an Sicherheit überprüfen zu können, reichen einzelne Fahrzeug mit Sicherheit nicht aus. Wenn, kann dies nur in einer entsprechenden, repräsentativen wissenschaftlich begleiteten Praxisstudie über einige Jahre (> 5) nachgewiesen werden; denn schließlich braucht's ja eine entsprechende Datenbasis, um aus dieser Schlüsse zu ziehen.


    Und wenn dann diese Schlüsse für bundeseinheitliche Vorgaben zur Gestaltung von Einsatzfahrzeugen genutzt würden ... ups, ich träume wohl.


    Also bleibt's dabei, netter "aus dem Bauch heraus" Versuch, sich marketingmäßig interessant zu machen.


    Echte Innovationen nach KISS zur täglichen Arbeitssicherheit der Einsatzkräfte sind ja noch seltener.

    Nach meinen Erfahrungen unterscheiden sich die einzelnen Anbieter von Gerüstzelten (Lanco, Röder, Inhag, ...) qualitätsmäßig (Zelthaut, Gerüst) nicht merklich. Selbst die Abmessungen variieren nur im cm-Bereich. Auch in Bezug auf den Service konnte ich keine Unterschiede feststellen.


    (Frage: Muss es unbedingt ein Gerüstzelt sein? ;) )

    Genau so! *Applaus*
    Was, wo, wie, wann gemacht werden soll, muss der Unternehmer festlegen und dafür sorgen, das die Leute dazu auch befähigt sind.
    Nicht mehr und auch nicht weniger.


    Es gibt Firmen, die ihren Mitarbeitern ausdrücklich per Dienstanweisung die "Selbsthilfe" an Dienstfahrzeugen untersagt haben - eben weil bei dieser Selbsthilfe einiges schiefgelaufen ist. Dafür prüft ein KFZler die Fahrzeuge vor der Herausgabe ...