http://www.justiz.nrw.de/Press…eOVG/28_05_2009/index.php
Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil wies die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Stadt Wuppertal gegen die Bezirksregierung Düsseldorf ab, mit der sie die Ausstattung der Fahrzeuge ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn erstrebt. Zur Begründung führte die Kammer aus: Das Recht, auch Fahrzeuge des Ordnungsamts mit Blaulicht und Einsatzhorn auszurüsten, ergebe sich nicht obligatorisch aus der Straßenverkehrszulassungsordnung. Diese sehe eine solche Ausstattung nur für den Vollzugsdienst der Polizei vor. Die Klägerin habe aber auch keinen Anspruch....
Gruß aus Wien
Patrik