Notfall KTW Typ B1 BUND

  • Hi,


    Zitat

    Original von Tobias Voss
    [quote]Original von Rettungsopa
    Heissgetränke, Klimaanlage, Multimedia usw.) Als Patient hättet ihr von mir einen fetten Beschwerdebrief auf dem Tisch, wenn ich mit einem solchen Lieferwagen eine so lange Strecke transportiert werden musste...


    Und diese Beschwerde würde im zweifel ganz gepflegt unter den Tisch gekehrt werden, weil Du auch mit normalen RTW und KTW Fernfahrten durchführen kannst. Und wenn sowas von der RLST beauftragt wird, musst Du eh losfahren und hast selten die Zeit noch groß Fahrzeuge zu tauschen ...[quote]


    Ich weis ja nicht, was "deine" Erfahrung so ist, aber eine Fahrt nach Mailand kommt hier garantiert nicht aus heiterem Himmel und einfach so während der Schicht aus dem Alarmfax, Melder etc.


    München-Mailand sind ca. 500km, hin&zurück also 1000km. Da bekommst du schon Probleme mit Lenkzeiten/Ruhezeiten und - da KTW i.d.R. 8 bzw. 12 Stunden fahren auch Probleme mit den Überstunden. Dazu braucht es noch (Bar-)Geld für die ital. Mautgebühren, Tunnelgebühren in der Schweiz etc. Ggf. muss ein Hotel am Abholort gebucht werden (Lenk/Ruhezeiten!), das Hotel will auch Geld sehen...


    Und es bleibt dabei - ein Sprinter Notfall-KTW ist kein Auto, das für lange Ferntransporte konstruiert und ausgerüstet ist. Schon die normale Trage ist für eine so lange Zeit sehr unbequem und kann (je nach Verletzung/Erkrankung) zu zusätzlichen Schäden am Patienten führen. Nicht umsonst haben "echte Fernfahrtautos" spezielle Tragenauflagen, die deutlich mehr Komfort bieten und auf denen man auch nach 8 Stunden noch sehr bequem liegen kann.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Weiß jemand wieviele Fahrzeuge des Bundes noch im Anmarsch sind? Die PDF-Liste auf der Seite des BBK zeigt 322 Stück und wurde schon lange nicht mehr erneuert.

  • Bekommt der jetzt doch keine Türbeklebung (z.B. DRK KV ULM - Einsatzeinheit1, etc)? Und am Heck nur das DRK Logo auf der linken Seite?

  • sieht nich so aus, soviel ich weiss bleibt es nun bei dieser beklebung, glaube ursprünglich sollte Bevölkerungsschutz.... also der schriftzug auf die türen.


    auf dem blaulichtbalken ist der schriftzug ebenfalls

  • Jawohl, alle KTW Typ B in BW, egal ob Bundes- oder Landesfahrzeuge.
    So macht es auch Sinn das die Türen frei von Beschriftung bleiben, denn bei Bundesfahrzeugen sind dort die BBK-Aufkleber.



    Auszug aus dem Schreiben des IM vom 14.05.2010:


    "Regelungen zur Beschriftung der Notfallkrankenwagen (KTW Typ B) des Landes und des Bundes


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    „ein Land - ein Erscheinungsbild“, das ist das Motto des Landes, wenn es um die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit geht. Dies soll auch für den einheitlichen Auftritt der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes gelten. Aus diesem Grund wurden bei der Erstellung dieser Vorgaben für die Beschriftung der Krankentransportwagen (KTW Typ B) die grafischen Gestaltungsrichtlinien des Landes berücksichtigt. ..."

  • Auch die BUND KTW die in Ba-Wü eingesetzt sind, müssen nach diesen Vorgaben umbeklebt werden.
    Das große Bild ist übrigens nicht zu 100% korrekt beklebt. Am 23.07. sind die Verantwortlich auch durch die Reihen gegangen und haben bemängelt, das bald jeder 2. KTW eine kleine Abweichung von den Vorgaben hat.
    Es gibt eine ganz Detailiierte Beschreibung was wo beschriftet sein muss. Unter anderem KV-Angabe unter dem Block-Logo auf der Seite nicht an der Türe. Angabe der Ortsvereine wird nicht mehr zu finden sein. Bezeichnung der EE Vorne oben Rechts über dem Fahrer und Hinten Links unten. Rundlogo auf Heckscheibe sonst hinten keine Organisationsbeschriftung. Auch keine Blocklogos. Bevölkerungsschutz ringsum hinten und seite oben, sowie im Blaulichtbalken,.......
    Eine ewige Liste.


    Grüße
    Crischl

  • Das ist so auch nicht richtig.


    Zitat

    Original von crischl
    Unter anderem KV-Angabe unter dem Block-Logo auf der Seite nicht an der Türe. Angabe der Ortsvereine wird nicht mehr zu finden sein.


    Nicht korrekt. Dass offizielle Schreiben vom 14.05. legt nicht fest ob Orts- oder Kreisverband unter das seitliche Logo kommen. Die für diesen Zweck freigegeben Fläche trägt in den Schreiben den Namen "Orts- oder Kreisverband".



    Zitat

    Original von crischl
    Rundlogo auf Heckscheibe sonst hinten keine Organisationsbeschriftung. Auch keine Blocklogos.


    Auch das stimmt nicht, in dem Schreiben ist lediglich von dem "offiziellen Logo" der Organisation die Rede. Demnach ist auch das Blocklogo in der Heckscheibe i.O.. Auch das bekleben beider freigegebenen Flächen in den Hecktüren ist nicht vorgeschrieben. Es ist lediglich als eine Möglichkeit abgebildet.

  • Was den DRK LV Baden-Württemberg betrifft so ist das Rundlogo auf beiden Hecktüren vorgeschrieben (Dienstanweisung durch LBL). Zum DRK LV Baden kann ich nichts sagen.

  • Das mag sein, allerdings hat das nichts mit den Vorgaben des IM zu tun. Was die Organisationen intern dann noch vorschreiben ist deren Sache.

    Einmal editiert, zuletzt von Typhon ()

  • Also auf den Bildern die dem Schreiben vom IM angetackert waren und uns am 23.07. übergeben wurden inklusive den Aufklebern für BUND und Land Fahrzeug waren nur Rundlogos drauf und es stand auch Rundlogo der Organisationen darunter. Ausserdem waren nur KV auf der Seite es stand aber auch nicht das OV da nicht stehen darf. Nur das KV hin soll.

  • Also ich komme zwar nicht aus BW aber finde die Diskussion irgendwie "lustig"


    Ich kann mir nicht vorstellen daß es dem IM genau um das "Rundlogo", wie ihr es nennt, geht. Was macht denn eine HiOrg die gar kein rundes hat?
    Leute, bissel logisch denken! Es geht garantiert um das offizielle Logo der HiOrg., wenn ihr euch unsicher seid, fragt doch mal beim IM nach.
    Oder muss der MHD jetzt sein Logo rund schnibbeln (dann wäre es das der JUH!!)
    Und was die Angabe OV oder KV angeht: ich gehe auch hier mal von einem Beispiel aus, was da gezeigt wurde. Gemeint ist damit mit ziemlicher Sicherheit die Ortsangabe, also KV Musterstadt oder OV Musterdorf und nicht darum, der KV darf seine Ortsangabe machen aber der OV nicht. Wäre ja auch mehr als unsinnig.
    Also ganz so wie Typhon es geschrieben hat.


    Finde das ganze sowieso etwas umständlich gelöst.
    Als wir vor paar Jahren neue Landesfahrzeuge bekommen haben, wurden die bereits fertig beschriftet ausgeliefert. Man hat sich die Org.-logos für alle Seiten in entsprechender Größe zuschicken lassen und dann wurden die vom Fahrzeug/Aufbauhersteller beschriftet. Da darf dann auch nix dran geändert werden. So sind dann alle auch einheitlich und wie gewünscht beschriftet und nicht jeder interpretiert dann div. Richtlinien anders.


    crischl: was heisst denn "vorne oben rechts über dem Fahrer"? Also in D sitzen die Fahrer soweit mir bekannt ist immer noch links....rechts oben drüber wäre dann im Bereich Innenspiegel...????


    Zudem glaube ich nicht, daß das Land BW zu bestimmen hat, wie die Fahrzeuge des Bundes zu bekleben sind. In NRW hat auf den Fahrzeugen des Bundes kein Schriftzug "Katastrophenschutz" zu stehen und auch Landeswappen dürfen m.W. nicht auf Bundesfahrzeugen kleben.
    Da gab es schonmal Ärger, als Orgs das NRW-Wappen auf Bundesfahrzeuge geklebt haben.


    Außerdem frage ich mich seit einiger Zeit was die Fahrzeuge von den Ländern in diesem Thread zu suchen haben....steht da nicht was von BUND in der Überschrift?

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Das Land Ba-Wü hat mit dem BUND abgestimmt, das auf allen Fahrzeugen in BW auch auf den Bundesfahrzeugen zukünftig Bevölkerungsschutz Baden Württemberg steht. Die entsprechenden Stellen müssten die Aufkleber schon haben. Das KV/OV gedönse ist so gemacht, da der Kreisverband der jeweilige Träger des Bevölkerungsschutzes ist und nicht die OV. Ob ich das nun gut oder schlecht finde, sei mal dahingestellt.
    Gut meine Beschreibung ist etwas verwirrend. Also wenn man vor dem Fahrzeug steht, dann quasi Rechts oben über dem Fahrer steht dann 1.EE Bsp
    oder wie auch immer.

  • Zitat

    Original von crischl
    Das Land Ba-Wü hat mit dem BUND abgestimmt, das auf allen Fahrzeugen in BW auch auf den Bundesfahrzeugen zukünftig Bevölkerungsschutz Baden Württemberg steht. Die entsprechenden Stellen müssten die Aufkleber schon haben. Das KV/OV gedönse ist so gemacht, da der Kreisverband der jeweilige Träger des Bevölkerungsschutzes ist und nicht die OV. Ob ich das nun gut oder schlecht finde, sei mal dahingestellt.
    Gut meine Beschreibung ist etwas verwirrend. Also wenn man vor dem Fahrzeug steht, dann quasi Rechts oben über dem Fahrer steht dann 1.EE Bsp
    oder wie auch immer.


    Ja gut, aber was dann draufsteht ob OV/KV ist ja dann Sache der Org. und nicht von Bund/Land. Bei uns z.B. darf gar keine Ortsangabe draufstehen (Org.interne Regelung, wobei die Türen offiziell dafür genehmigt sind).
    Andere Länder, andere Sitten.


    Das mit "oben rechts" war nicht so ernst gemeint..... Sehe dieses Problem aber immer wieder (arbeite in der Kfz-Branche). Es ist immer eine Ansichtssache, je nachdem wo man steht. Aus dem Grund werden ortsangaben an Fahrzeugen immer in Fahrtrichtung gemacht. Fahrer sitzt in Deutschland also links!. Wenn ich davor stehe säße er rechts, stehe ich auf der rechten Seite wäre es dann hinten??? Also immer in Fahrtrichtung.... die Angabe der EE wäre dann oben links in der Windschutzscheibe (so hab ich das auch direkt angenommen). Bei uns in Köln steht oben rechts die Fahrzeugart sowie der Standort als Kürzel (z.B. LF5 für das LF der FW 5), wobei hier nicht die haargenau Bezeichnung verwendet wird (also kein HLF 20/6 oder LF24) sondern lediglich die Bauart (LF,TLF,DL,MTW etc.).

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Also wir haben Gestern auch die Beschriftung bekommen für unseren und haben sie von einem Fachmann ,,aufbringen´´lassen. jedoch sind zumindest unsere der absolute Müll. Die billigsten vom billigsten Die Beschriftung für die Hecktüren zu lang.

  • ich möchte hier nur ein klein wenig dazu beitragen, da ich ja die Fahrzeuge für das IM ausgeliefert habe und daher auch die leidigen Diskussionen miterleben darf.
    Fakt ist:
    Beschriftungserlass des IM BW ist verbindlich
    für den DRK LV gibt es eine abgestimmte Dienstanweisung, wonach beide Hecktüren mit dem Rundlogo zu beschriften sind, Langlogo und Kompaktlogo sind nicht zulässig.


    Es kann entweder die OV-Bezeichnung oder die KV-Bezeichnung geführt werden, dies legen die Kriesverbände selbst fest


    Leider hat man am 23.07.10 in Stuttgart gesehen, wie die Erlasse und Dienstanweisungen umgesetzt werden bzw. wie sie ignoriert werden (was ich nicht unterstellen möchte)


    Einfach mal bei der ganzen Begeisterung über Klebeorgien nicht vergessen, die Fahrzeuge gehören dem Steuerzahler und nicht den Organisationen und sie sollen nur für das verwendet werden wofür sie beschafft wurden, für den Bevölkerungsschutz und nicht als Ersatzrettungswagen oder Transportkisten für sonstige Zwecke. Wer was anderes mit einem Auto machen möchte, sollte sich eines kaufen gehen :)

  • okay stimmt schon soweit, aber ich frage mich wieso ist das bzw. die 2 Rundlogos nicht im Klebesatz vorhanden und wieso ist in der beiligenden Anleitung das Kompaktlogo auf der linken Türe?
    Ich persönlich möchte mich ja auch nicht beschweren bei wem was wo draufsteht, aber Fakt ist es sollte aufgebracht werden wie vorgegeben und es sollte schon ,,gut´´im sinne von makellos draufgeklebt aussehen.Dies war jedoch bei der reinen fehlkonstruktion unsres Klebesatzes nicht möglich vorallem da 4 gleichgroße BAWÜ Wappen mitgeliefert wurden und die Beschriftung der Hecktüren nur knapp über den Heckscheiben angebracht werden konnte.Der Rest wurde vorerst nicht beklebt.
    Aber das sie einheiutlich aussehen sollten ist ja auch ne ,,gute´´sache, aber das hätte man sich vllt vom eresten tag an überlegen können. Damit es keiner Falsch versteht ich meine das nicht blse, aber ,,einheitlich´´ist kein NKTW des BBK´´


    Trotzallem für den Kschutz ein TOP Fahrzeug egal ob rot gelb oder grün :)

  • Zitat

    Original von gaidetzka


    Einfach mal bei der ganzen Begeisterung über Klebeorgien nicht vergessen, die Fahrzeuge gehören dem Steuerzahler und nicht den Organisationen und sie sollen nur für das verwendet werden wofür sie beschafft wurden, für den Bevölkerungsschutz und nicht als Ersatzrettungswagen oder Transportkisten für sonstige Zwecke. Wer was anderes mit einem Auto machen möchte, sollte sich eines kaufen gehen :)


    Das kann man so oder so sehen. Die Organisationen, egal welche, arbeiten alle für die Bevölkerung, egal ob sie im SanDienst tätig werden, im Krankentransport, Notfallrettung, First Responder, KatS oder sonstwas. Ich persönlich sehe meine Steuergelder lieber sinnvoll investiert und ganz bestimmt nicht in ein Fahrzeug das 363 Tage im Jahr in einer Garage vor sich hinrottet für den Fall das irgendwann einmal der legendäre Katastrophenfall kommt. Relikte aus einer längst vergangenen Zeit von der sich die Politik offenbar immer noch nicht verabschieden kann egal welchen tollen neumodischen Namen man dem ganzen auch verpasst.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

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