Beiträge von gaidetzka

    alla gut :) sag ich doch noch was dazu
    Also die Fahrzeuge sind dem Bevölkerungsschutz zugeordnet und sollen bereits weit unter der Katastrophenschwelle zum Einsatz kommen. Aber nicht als Ersatzfahrzeuge für den Rettungsdienst dienen. Den Rettungsdienst und Krankentransport finanzieren die Krankenkassen (Kostenträger).
    Die Fahrzeuge sind für den ehrenamtlichen Bereich des Bevölkerungsschutzes ausgestattet und ausgeliefert worden. Worin liegt die Schwierigkeit dies zu akzeptieren?


    Die Fahrzeuge wurden relativ kurzfristig beschafft, das Geld kommt aus dem Konjunkturpaket II. Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Chance genutzt und die vollkommen überalterten Fahrzeugbestände hierdurch zum Teil ausgleichen können. Das der Beschriftungserlass leider dabei etwas zeitlich verzögert kam, ist halt leider nicht zu ändern. Alle Abholer der Fahrzeuge wurden jedoch darauf verwiesen, dass die Fahrzeuge erst einmal nicht beschriftet werden sollen und abgewartet werden soll, bis der Beschriftungserlass da ist. Naja und wenn man halt doch nicht wartet, muss man sich nicht wundern, dass dann was anderes gefordert ist, als man sich selbst gebastetelt hat.
    Die Frage des Rundlogos ist eine Entscheidung die auch erst später noch getroffen wurde. Obs schön ist oder das Langlogo passender wäre, darüber könnte man lange streiten. Bringt nur nichts, die Dienstanweisung ist ja eindeutig.


    Was mich etwas verwundert ist die Aussage mit den Wappen. Es wurden zu jedem Beschriftungssatz verschieden große Wappen ausgegeben, je nachdem wo dieses angebracht werden soll. Einfach mal bei der unteren Katastrophenschutzbehörde noch einmal nachfragen. Es kann sein, dass zwischen IM, RP und LRA einfach etwas durch einander gewürfelt wurde. Vielleicht klärt sich das dann ja noch.

    ich möchte hier nur ein klein wenig dazu beitragen, da ich ja die Fahrzeuge für das IM ausgeliefert habe und daher auch die leidigen Diskussionen miterleben darf.
    Fakt ist:
    Beschriftungserlass des IM BW ist verbindlich
    für den DRK LV gibt es eine abgestimmte Dienstanweisung, wonach beide Hecktüren mit dem Rundlogo zu beschriften sind, Langlogo und Kompaktlogo sind nicht zulässig.


    Es kann entweder die OV-Bezeichnung oder die KV-Bezeichnung geführt werden, dies legen die Kriesverbände selbst fest


    Leider hat man am 23.07.10 in Stuttgart gesehen, wie die Erlasse und Dienstanweisungen umgesetzt werden bzw. wie sie ignoriert werden (was ich nicht unterstellen möchte)


    Einfach mal bei der ganzen Begeisterung über Klebeorgien nicht vergessen, die Fahrzeuge gehören dem Steuerzahler und nicht den Organisationen und sie sollen nur für das verwendet werden wofür sie beschafft wurden, für den Bevölkerungsschutz und nicht als Ersatzrettungswagen oder Transportkisten für sonstige Zwecke. Wer was anderes mit einem Auto machen möchte, sollte sich eines kaufen gehen :)

    hmm, es gibt sie wirklich noch die Einheiten, oder besser gesagt die Landkreise in BW die mit dem Funkrufnamenplan vor 1991 arbeiten.
    26 war früher SanGruKW, die Fahrzeuge wurden dann zu Kombi U und haben dei Kennung 34 seit dem erhalten.
    26 wurde für die NKTWB vergeben in Absprache mit den HiOrg in BW abgestimmt


    Für den GW ist vorläufig die Kennung 28 ausgegeben worden. ob sich das noch einmal ändert, bleibt einfach abzuwarten...


    Demnach gibt es ja in BW zwei verschiedene GW Typen
    28 = GW San BW
    47 = GW San HiOrg

    Hallo ringsum,
    die Auslieferung beginnt jetzt am Samstag für die ersten Einheiten und dann geht es Stück für Stück weiter. Die Fahrzeuge werden einzeln abgenommern und erst dann übergeben. Mängelbehaftete Fahrzeuge will ja keiner haben oder?
    Ansonsten noch etwas gedulden und ich bin mir sicher, dass sobald die Einheiten die Fahrzeuge bei mir am Samstag abgeholt haben, die ersten Bilder mit Schwung hier auftauchen werden :)
    Schöne Fahrzeuge kann ich nur sagen.
    Bis die Tage in Neuenbürg.