Bayern-RTW-Generationen

  • bei Design112 gibts die Heckbeklebung fürn Sprinter ab 434,35 €, ist allerdings der normale Sprinter, also kein Kofferaufbau. In der Größenordnung dürfte es beim Koffer aber auch liegen.

  • Hi,


    bei Design112 gibts die Heckbeklebung fürn Sprinter ab 434,35 €, ist allerdings der normale Sprinter


    Das wäre fast eine halbe Martin-Horn Anlage ;)


    Statt Folie würde ich eher auf aktive Komponenten setzen - z.B. zusätzliche gelbe LED-Blitzer bzw. diese auch als wegweisendes Lauflicht schaltbar. Meine Erfahrung ist, dass gerade die Kombination aus blau&gelb sehr wirkungsvoll ist. Ich vermute, dass damit deutlicher erkennbar ist, dass das Fahrzeug steht/absichert.


    Bei der Heckbeklebung kommt IMHO noch der nachteilige "psychologische" Effekt dazu, dass man die Autos dann ständig fahren/stehen sieht, man sie also weniger als etwas Besonderes wahrnimmt. (selbst wenn der RTW mal auf der linken Spur einer BAB steht). "volle Lightshow" sieht man aber nur im Ernstfall....

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • ... z.B. zusätzliche gelbe LED-Blitzer bzw. diese auch als wegweisendes Lauflicht schaltbar ...


    Was verboten ist. Mit einem Lauflicht greifst du aktiv regelnd in den Verkehr ein - und den Verkehr regeln darf nur die Pol. Als Nicht-Pol darfst du höchstens Straßen/Fahrspuren sperren, um der Eigensicherung nachzukommen.
    Ich halte aber auch LED-Blitzer - wenn sie einfach nur rückwärtig blitzen - für die effektivere Warnung als solche Folien.

  • Sind zwar vielleicht verboten, hat aber fast jede Feuerwehr.
    Selbst der gute alte Triblitz konnte das schon, Lauflicht einzustellen.


    Da es in Bayern und Deutschland schon relativ viele Fahrzeuge mit Heckwarnbeklebung gibt, geht ich jezt mal davon aus dass es nicht verboten ist.


    Ne Martin Horn Anlage wär sicherlich was feines, aber wird in nächster Zeit wohl eher nicht kommen, weil man diese bei der Einführung als "nutzlos/überflüssig" gesehen hat.
    Scheint genauso zu sein wie die BF München + Frontblitzer^^

  • Sind zwar vielleicht verboten, hat aber fast jede Feuerwehr.
    Selbst der gute alte Triblitz konnte das schon, Lauflicht einzustellen ...


    Das es viele haben, macht es noch lange nicht legal.
    Und eine Heckwarneinrichtung ohne verkehrsregelende Funktion - also ein einfaches Blinken - ist durchaus legal. Das schreib ich ja auch.


  • STOP, STOP, STOP, der in Regensburg ist fremdbeschafft, richtig! Der Münchner ist lediglich in München auf den BRK-Landesverband zugelassen und das gleiche Farzeug wie in Mindelheim und Nürnberg auf deinen Bildern, schließlich ist er durch ganz Bayern gereicht worden!


    Pressluft gab / gibt es übrigens auch im kompletten BRK KV Aichach-Friedberg, den Scheibenblitzer gibt es hier nur bei den NEF!

  • STOP STOP :gaga: , der Nürnberger wurde nicht durchgereicht, sondern wurde genauso wie der Regensburger - fremdbeschafft und fungiert dort als ITW. Also vom Nutzen her ähnlich wie der Regensburger.


    Der auf dem Mindelheimer Foto zu sehende RTW ist NICHT der Prototyp der herumgereicht wird, wie mal hier erkennt:
    Prototyp Bild
    Fahrtec RTW in Mindelheim
    Da fällt u.a. auf dass der Alkoven anders beklebt ist.


    Mit München meite ich übrigends nicht den Prototypen der durchgereicht wird, sondern den eigenbeschafften der dem KV München Stadt gehört und als Reservefahrzeug und fürs Ehrenamt (soweit ich weiß) vorgehalten wird.


    das mit Aichach war mit bekannt, gibt schon noch ein paar mehr KVs die selber nachgerüstet haben, z.b. der ASB Nürnberg und das BRK Ansbach.

  • Bezüglich der Kosten sehe ich das genauso. Bis 200€ wäre es ne nette Investition. Aber wenn ich RTW ohne Beifahrer- und Seitenairbag sehe kriege ich nen Anfall (da kenne ich die Situation in Bayern nicht). Ansonsten... mehr Licht (z.B. zusätzliche Räumer in den Spiegeln).. oder Geld in die Hand nehmen und mehr Ton haben (Pressluft). Aber einen so großen Vorteil sehe ich nicht in der Heckbeklebung als das sie über 400€ wert wäre.

  • Hi,


    Sind zwar vielleicht verboten, hat aber fast jede Feuerwehr.
    Selbst der gute alte Triblitz konnte das schon, Lauflicht einzustellen.


    Ganz spitzfindig könnte man sich die Frage stellen, ob ein Lauflicht schon eine richtungsweisende Eigenschaft hat. Klar, wenn die Lichter in Pfeilform gestaltet sind oder Pfeile (LED-Matrix) darstellen - o.k., aber einfahcnur Geblinke in "zufällig" einer zeitlichen Abfolge von rechts nach links??


    Zitat


    Ne Martin Horn Anlage wär sicherlich was feines, aber wird in nächster Zeit wohl eher nicht kommen, weil man diese bei der Einführung als "nutzlos/überflüssig" gesehen hat.
    Scheint genauso zu sein wie die BF München + Frontblitzer^^


    Naja, das Argument mit dem Lärm im Innenraum zählt schon auch. Da sind/waren die Hörnchen auf dem Dach bzw. rechts udn links über den Seitenfenstern am Dachspoiler schon sehr laut und unangenehm. Bei unserem ITW haben wir die Pressluft hinter der Stossstange, mit "Schallöffnungen" nach vorne. Macht draussen richtig Krach, im Innenraum dennoch sehr ruhig. Aber - seufz - das hatten wir vor dutzend Jahren bei unseren DB609 auch schon so....


    Zumindest könnte Bayern mal hergehen und die Ausrüstung mit Pressluft offiziell als Option anbieten - auf Kosten Desjenigen, der das Auto dann bekommt. Vorgeleistete Schalter/Verkabelung und ggf. Halterungen kosten nicht die Welt, schon garnicht bei einer Grossabnahme von 100 RTW/Jahr. Wer dann Martin will, der kauft sie und baut sie rein, wer nicht, der eben nicht.


    Aber dieses "hach, man darf nix am Auto verändern" hätte Sinn gemacht, wenn man gemacht hätte was man machen wollte - nämlich die Autos quer durch alle Organisationen so durchtauschen, dass RTW mit wenig km aber vielen Einsätzen (Stadt) auch mal auf´s Land kommen, wo sie schnell ihre km zusammenhaben, aber kaum Einsätze fahren. Rein theoretisch hätte man durch geschicktes "Umziehen" der RTW erreicht, dass alle x Jahre in ganz Bayern alle RTW komplett getauscht werden udn damit einheitlich immer auf einem neuen Stand sind. So aber... wir hatten bis vor Kurzem noch einen Bayern-RTW der 1. Generation, der dank 8Std-Werktags-Betrieb einfach seine km nicht vollbekommen hat und erst ein Jahr vorher ging ein damals noch selbst beschaffter Sprinter ausser Dienst, der mangels km-Leistung (auchnur 16 bzw. 8 Stunden werktags in der Stadt eingesetzt) ganze 12 Jahre(!!) halten musste. (unser http://bos-fahrzeuge.info/eins…ttung_Muenchen_4271-08_aD - geliebt und gehasst ;) ) Qualität, moderne, einheitliche Ausstattung und Fahrzeuge usw. ist was Anderes wie ein 12 Jahre altes Auto im Regel-RD....


    Eine Festlegung, wann ein RD-Fahrzeug ausgetauscht wird, ist sinnvoll und das steht auch ausser Frage. Nur eine alleinige Festlegung auf km-Leistung ist IMHO Quatsch, denn "Land-RTW" haben eine ganz andere Belastung als "Stadt-RTW". Der Eine eben wenig Einsätze aber lange Fahrtstrecken, der Andere viele Einsätze und kurze Wege. Ich fahre manchmal in der Stadt in 8 Stunden 10-12 Einsätze und komme damit komplett nicht über 50km - diese 50km hat man auf dem Land oft schon mit nur einem Einsatz.... Selbst wenn der Land-RTW 8 Stunden lang von einem EInsatz zum nächsten fahren würde - er schafft viele km, aber dennoch aufgrund von reiner Fahrzeit/Strecke nur wenig Einsätze....

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Der Kreisverband kann aber doch in seinen eigenen Reihen die Rettungswagen ganz einfach durchtauschen. Warum sollte man den "alten" nicht auf Stelle des Retters setzen, der die meisten Kilometer fährt, damit er schneller weg kommt. Das ist doch durchaus möglich.

  • Hi,


    Der Kreisverband kann aber doch in seinen eigenen Reihen die Rettungswagen ganz einfach durchtauschen. Warum sollte man den "alten" nicht auf Stelle des Retters setzen, der die meisten Kilometer fährt, damit er schneller weg kommt. Das ist doch durchaus möglich.


    Naja, der z.B. ASB hat in München nur "Stadt-RTW". Sicher fährt auch dort ein Auto mehr, ein anderes Auto weniger km, aber so richtig gross wie bei einem "echten" Land-RTW im Vergleich zu einem reinen Stadt-RTW sind die Unterschiede nicht.

  • Das ist einer der Bayern-RTW der neuesten Generation mit LED-SoSig, runden Radläufen, etc. In der Ausführung 4x4 für die Rettungswachen mit entsprechendem Einsatzgebiet, so wie die KTW 4x4 auf Ford Transit.




    Was steht jedoch links oben am Koffer?

  • Mitfinanziert von unserer Bevölkerung.
    Vielleicht bezieht es sich darauf das das Land Bayern einen Teil übernimmt.
    Oder das Fahrzeug wurde über die Hiorg selbst durch Spenden gekauft das könnte auch der Grund sein das dort nirgends "Bayern-RTW" steht in der Beschreibung.

  • Ah, deswegen steht bei der Wache auch BRK BS Oberstdorf, oder?


    Hat man den dann über den KV bei WAS aus der Masse der Bayern-Retter gekauft, weil der genau so aussieht?

  • Hi,



    Hat man den dann über den KV bei WAS aus der Masse der Bayern-Retter gekauft, weil der genau so aussieht?


    Wohl eher, weil durch die Grossserie die "Bayern-RTW" extrem günstig zu haben sind (IMHO deutlich unter 80.000EUR - ohne med. Geräte)


    Interessant allerdings, dass das BRK-Präsidium es zugelassen hat, dass dort nicht "Bayrisches Rotes Kreuz" draufsteht... (aber Schwaben sind ja auch keine echten Bayern ;) )

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Insbesondere weil man diese Bezeichnung dann ja auf "RKO" abkürzen würde... nun ja...Corporate Identity ist nicht jedermanns Sache (viele Grüße ans BRK). Hatte vor einiger Zeit sogar mal einen unbenutzten Bayern RTW zum Verkauf gesehen. Wurde aber von einem RD Betreiber überaus günstig angeboten...

  • Das wird das BRK-Präs. nicht entscheiden, denn die Bereitschaft und der KV haben das Auto gekauft und können damit optisch ja machen was Sie wollen, wie man an vielen Ex-Bayern-Rettern erkennt, die jetzt in SEG's laufen.., oder?




    Zum Thema Heckwarnbeklebung. Bei Rettungsdienstfahrzeugen in Bayern ist die wirklich verboten, ausgenommen das Testfahrzeug(http://bos-fahrzeuge.info/eins…inter_516_CDI_4x4#/138327), da hier ein befristeter Einsatzzeitraum mit Ausnahmegenehmigung im Einsatz ist.


    Die Beklebung nach DIN14502-3 "Französisches Vorbild" ist in Bayern nur für FW-Fahrzeuge zulässig. Bis zum 05.05.2012. Da wurde auf Antrag der First-Responder Dasing (LK Aichach-Friedberg) bei der Regierung von Schwaben => Bayer. Verkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung erwirkt. Der FR läuft auf die Malteser und somit als RD-Fahrzeug und ist der ERSTE, OFFIZIELLE mit der Beklebung im Rettungsdienst Bayern. (Bilder folgen..!?)

  • Hi,


    [color=#000000][size=10][font='Arial, Helvetica, sans-serif']Das wird das BRK-Präs. nicht entscheiden, denn die Bereitschaft und der KV haben das Auto gekauft und können damit optisch ja machen was Sie wollen,


    Optisch ja, aber bei der Beschriftung finde ich es merkwürdig, dass auf einem BRK-Auto nirgendwo "Bayrisches Rotes Kreuz" draufsteht. (nur ganz klein bei http://www.brk-oberstdorf.de auf der Fahrertür). Man hat irgendwie den Eindruck, die Oberstdorfer wollen nicht "Bayrisches Rotes Kreuz" sein.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen,. dass das BRK in seinem CI-Guide (oder wie die das nennen) das BRK-Logo mit dieser Art Ortsangabe vorgesehen hat.

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