Hallo,
ja ein BEHÖRDENFAHRZEUG ist nun mal beim Landkreis zugelassen, hier beim Landkreis OA.
Warum schrieb ich eine Seite vorher, das es ein Behörden-und kein Privat-Kfz ist?
In meinem Post wollte ich nur noch einmal auf die Feuerwehrbeklebungen in den Scheiben hinweisen. Ebenso auf den Rufname 10/01, der sich daraus ergibt, dass es sich eben hierbei nicht um ein Privatfahrzeug handelt, sondern um einen neutralen KdoW vom Landkreis.
Und meint ihr für die Korrektur in der Galerie hab ich in Bayern angerufen?
Hättest du besser, dann hätte man dir gesagt, dass das Baujahr 2013 ist und nicht 2014...