KTW Inseltaxi Wyk auf Föhr (mit SoSi aber ohne Funk und Rufnamen???)

  • Hallo zusammen,


    ich hätte mal eine Frage zu diesem Fahrzeug, bzw. zu diesem Sachverhalt allgemein...


    http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=18565


    Was mich ja sehr wundert, ist, dass dieses Fahrzeug eine Sondersignalanlage, aber keinen Rufnamen bzw. keinen Funk hat.


    Ist das ein übliches Vorgehen im Bereich Krankentransport?
    Ich kenne wohl Fahrzeuge einer Werkfeuerwehr, die keinen Funk haben. Sie haben dann aber zumindest einen Rufnamen und können ggf. den Funk der anderen Fahrzeuge dieser FW mit benutzen.


    Muss eine Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr nicht bei einer Leitstelle angemeldet werden? Bzw. ist es nicht einfach sinnvoll, dass die entsprechende Leitstelle Kenntnis von einer solchen Fahrt in ihrem Bereich erhält?


    Das Personal wird laut Bildbeschreibung von einem Taxiunternehmer gestellt, dessen Angestellte wohl beim DRK ausgebildet wurden.
    Handelt es sich dann um Rettungssanitäter oder wie muss man sich diese Ausbildung vorstellen?


    Letze Frage: Gibt es das öfters? Ich kannte bislang nur Taxis mit einem Schild ''Krankentransport''. Das sind dann natürlich normale Fahrten ohne jede Form von Sonderrechten etc.


    So, viele Fragen auf einmal mit der Hoffnung auf ebenso viele Antworten.


    Schöne Grüße


    Tim

    2 Mal editiert, zuletzt von Tim ()

  • Also wenn das Fahrzeug zu einer Taxifirma gehört, wird es zumindest irgendeinen internen Funk haben. Und damit ist es all den privaten KTW oder RTW gleichgestellt, die Betriebsfunk an Bord haben, oder? Das ist zum Beispiel in Hamburg der gesamte Ordner mit privaten Rettungsdiensten.... Von daher sehe ich da kein Problem...

  • Also, wie schon geschrieben. Ich habe rein geschaut, kein Funk, kein FMS... entdeckt, auf der HP des Betreibers sind leider nur wenige Daten zu finden.


    Gruß Thorben

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

  • Zitat

    Das ist zum Beispiel in Hamburg der gesamte Ordner mit privaten Rettungsdiensten....


    Heißt das, das diese Fahrzeuge einen "internen Funk" haben, der nicht auf einem offiziellen Feuerwehr-Kanal abgewickelt wird?
    Läuft das denn nicht über eine Leitstelle?


    Ich frage mich nur, was ist, wenn so ein Fahrzeug tatsächlich mal die Sonderrechte in Anspruch nehmen muss/soll.
    Spätestens da muss das doch von einer übergeordneten Stelle koordiniert und veranlasst werden.
    Taxifunk oder Ähnliches ist doch schließlich kein BOS-Funk.


    Sonst macht eine Sondersignalanlage doch keinen Sinn, oder?


    Tim

  • Ich werde in den nächsten Wochen wieder auf der Insel sein und versuchen mehr Infos zu erhalten. Wenn möglich folgt auch ein besseres Bild (das hier habe ich bei einer Windgeschwindigkeit von 60 Knoten aufgenommen).
    War gar nicht einfach die Kamera halbwegs vernünftig zu halten trotz Stativ.

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

  • Sondersignal und BOS-Funk sind zwei paar Stiefel, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.
    Natürlich muss das Fahrzeug für seine "Leitstelle" erreichbar sein und umgekehrt.
    Natürlich sollte es möglich sein, einen Patienten, vor allem wenn es ihm unterwegs schlechter geht, in einer Klinik anzumelden oder im Bedarfsfall den Rettungsdienst/NA nachzufordern.
    Wie das organisatorisch geschieht, bleibt dem Unternehmer überlassen.
    Je nach zuständiger Behörde kann es sein, dass er gar keine Chance hat, eine Genehmigung für den BOS-Funk zu bekommen.
    Er kann seine Fahrzeuge mit normalem Betriebsfunk ausstatten (u. U. allerdings mit relativ geringer Reichweite) oder er benützt einfach Handys zur Kommunikation. Da gibt es meines Wissens keine konkreten Vorschriften.
    Theoretisch kann die Behörde, die die Betriebserlaubnis erteilt, in dieser Betriebserlaubnis festlegen, dass Transporte mit Sondersignal der zuständigen Rettungsleitstelle mitgeteilt werden müssen, ob dem so ist, weiss ich nicht. Grundsätzlich gilt aber:
    Eine Fahrt im öffentliche Straßenverkehr, ob mit oder ohne Sonderrechte, muss bei keiner Leitstelle angemeldet werden, ausser bei der betriebseigenen - die hat eine Dokumentationspflicht.
    Und wenn diese Leitstelle das Fahrzeug mit Sonderrechten irgendwohin schickt, muss sie das verantworten und sonst niemand.
    Wenn das Fahrzeug mit Patient an Bord Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss das allein die Besatzung verantworten, wie jede andere KTW-Besatzung auch.


    Über die Ausbildung der Besatzung können ohne weitere Informationen nur Vermutungen angestellt werden.
    Es könnte einfach ein "Liegendtaxi" sein, dann bräuchte die Besatzung gar keine spezielle Ausbildung.
    Da aber offensichtlich ja eine Sondersignalanlage genehmigt ist, könnte es sich aber auch um einen "echten" KTW handeln, dann wäre üblicherweise mindestens ein RS als Besatzungsmitglied vorgeschrieben.
    Dies Details werden von der Genehmigungsbehörde in der Betriebserlaubnis festgelegt und die Qualifikation des Personals muss vom Betreiber nachgewiesen werden.


    Der Beschreibung nach wird das Fahrzeug für Verlegungsfahrten vom Inselkrankenhaus auf das Festland eingesetzt. Wenn dies der einzige Verwendungszweck dieses KTWs ist, hat das Fahrzeug mit dem öffentlichen Rettungsdienst (und somit der Rettungsleitstelle) nichts zu tun.

  • Auf der Internet seite steht::zeitung:

    Zitat

    Unsere Fahrzeuge sind für den Liegend- und Rollstuhltransport ausgelegt, (für den liegenden, unqualifizierten Krankentransport)

    :kichern: Lieben Gruß :bluelight:

  • .. und somit handelt es sich nicht um einen Krankenwagen im Sinne des Rettungsdienstgesetzes, sondern um ein "Liegetaxi", das nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes eben wie ein Taxi besetzt und betrieben wird.
    Also: Qualifikation des Personals: Personenbeförderungsschein und EH-Kurs.
    Keine Anbindung an den öffentlichen Rettungsdienst und die Rettungsleitstelle
    Und die Sondersignalanlage dienst (hoffentlich) nur der Optik.

  • "Einfach" so eine SoSi-Anlage zur Optik auf dem Dach?
    Das kann ich mir nicht vorstellen. Und wenn, dann braucht man auch hierfür eine Genehmigung bzw. einen Eintrag im Kfz-Schein. Und folglich Gründe. Selbst dann, wenn sie nicht "aktiv" ist, wie man mir vor einiger Zeit in der Zulassungsstelle sagte. D.h. auch nur für die blauen "toten" Kappen ist ein Eintrag nötig. Ansonsten müssen sie übermalt werden.


    Mal ne Frage in die Runde der Kenner: Haben alle Verlegungsfahrzeuge eine SoSi-Anlage? Möglicherweise hält dieser Wagen auch dafür "her", was eine SoSi erklären würde. Ein Kollege hat früher einmal u.a. Verlegungsfahrten mit einem RTW/KTW-ähnlichen Fahrzeug (soll ein US-Fahrzeug gewesen sein) gemacht. Das war ebenfalls ein Fz. eines Taxi-Unternehmens. Ich werde ihn mal kontaktieren.


    Ich erinnere mich, daß vor einiger Zeit in Ostfriesland ein privates Unternehmen die SoSiG seiner "Krankenwagen" deaktivieren lassen und die Blaulichter übermalen mußte. Allerdings war das eine andere Situation... Dieser Private wollte RD durchführen, aber der LK hatte ein anderes Unternehmen bzw. eine andere Organisation mit dem RD beauftragt.

    Grüße aus dem Norden!
    Kai


    _________________________________
    Frage Standort? Rechts Feld, links Wiese!

  • Vielleicht ist die Seite einfach nicht auf dem neuesten Stand. Ein Menüpunkt "Krankenwagen" ist ja schon eingebaut aber noch ohne Verknüpfung. Unter Umständen wurde hier in der Zwischenzeit z.b. nach Anschaffung des KTW ja schon das ein oder andere geändert. Eine Anfrage bei dem Betreiber wäre wohl das einfachste, alles andere wäre Spekulation ohne die genauen Fakten.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Ich erinnere mich, daß vor einiger Zeit in Ostfriesland ein privates Unternehmen die SoSiG seiner "Krankenwagen" deaktivieren lassen und die Blaulichter übermalen mußte. Allerdings war das eine andere Situation... Dieser Private wollte RD durchführen, aber der LK hatte ein anderes Unternehmen bzw. eine andere Organisation mit dem RD beauftragt.


    Das dürfte der hier: http://galerie.bos-fahrzeuge.i…a730eafd1492a44&l=deutsch gewesen sein.
    Die Firma beschäftigt sich jetzt auch nur noch mit Verlegungstransporten, war aber, wo ich das Fahrzeug aufgenommen habe, bei einer Veranstaltung im Betreuungseinsatz, hat mit dem KTW einen Umzug begleitet. Hier führt der Landkreis den RD selbst durch, mit Ausnahme der Wachen Pewsum (RKsH) und Norderney (Promedica).
    Die RKL ist inzwischen komplett entfernt worden, lediglich die Presslufthörner sind noch drauf :horn:
    Habe das Fahrzeug auch schon ewig nicht mehr gesehen, weiß so garnicht, ob die Firma noch existiert :geistesblitz:

  • Zitat

    "Einfach" so eine SoSi-Anlage zur Optik auf dem Dach?
    Das kann ich mir nicht vorstellen. Und wenn, dann braucht man auch hierfür eine Genehmigung bzw. einen Eintrag im Kfz-Schein. Und folglich Gründe.


    Spekulieren wir noch ein bisschen weiter, was die SoSi-Anlage angeht.
    Mal angenommen, das Unternehmen hat den KTW gebraucht als So-KFZ Krankenwagen gekauft, dann ist die Sondersignalanlage ziemlich sicher auch im KFZ-Schein eingetragen.
    Je nach Genehmigungsbehörde reicht als Begründung durchaus die Erlaubnis zur Durchführung von Krankentransporten. Ob jeder Sachbearbeiter den Unterschied zwischen "qualifiziertem Transport" und unqualifizierter einfacher Krankenbeförderung kennt, wage ich zu bezweifeln.


    Vor ein paar Jahren hat bei uns im Landkreis auch mal ein Taxi-Unternehmer versucht, mit einem alten KTW Einfachtransporte durchzuführen.
    Die Genehmigung hat er problemlos bekommen und von irgendwelchen Auflagen zum Abbau der Sondersignalanlage war anfangs keine Rede gewesen. Das wurde erst nach Intervention durch die HiOrgs angeordnet.



    Aber warten wirs ab, was bei Thorbens Anfrage zurück kommt.

  • die Antwort des Betreibers war, dass er keine betriebsinternen Informationen weitergibt. Also gehen die Spekulationen weiter... :-aua

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

    Einmal editiert, zuletzt von thorben ()

  • Das iss bestimmt auch so einer der nicht möchte das Bilder von seiner Blaulichtkarre veröffentlicht werden.
    Was tut dem denn das weh wenn er sagt: Ja ich mache professionellen Krankentransport oder nur ein liegend Taxi. Nenene 's schon irgendwo alles doof.

  • Zitat

    Original von dispoman...Und wenn diese Leitstelle das Fahrzeug mit Sonderrechten irgendwohin schickt, muss sie das verantworten und sonst niemand....


    Naja, das ist so, einfach falsch, über die Verwendung von Sonderrechten entscheidet einzig und allein der Fahrer nach dem ihm vorliegenden Informationen, der er ist es auch, der dafür den Kopf hinhalten muss und nicht irgendeine Leitstelle.


    Ob in diesem Fall überhaupt irgendwann Sonderrechte gerechtfertigt sind, ist eine ganz andere Frage, denn gemäß StVO sind kommt für dieses Fahrzeug bestenfalls die Formulierung "Fahrzeuge des Rettungsdienste dürfen Sonder- und Wegerechte benutzen", ob dies bei diesem Fzg der Fall ist bezweifle ich.


    Grüsse Bernd

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    Dieser Beitrag wurde 274 mal editiert.
    Das letzte mal morgen um 12h.

  • Das Fahrzeug wird, der Beschreibung nach, für den Patiententransport vom Inselkrankenhaus zum Festland eingesetzt. Möglich wäre folgende Konstellation: Der Taxiunternehmer stellt als Vertragspartner des Klinikbetreibers lediglich das Fahrzeug. Das medizinische Personal kommt von der Klinik. Über die Verwendung von Sonderrechten würde dann der begleitende, bzw. der den Transport anordnende Arzt entscheiden.

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

    Einmal editiert, zuletzt von chefretter ()

  • Zitat

    Naja, das ist so, einfach falsch, über die Verwendung von Sonderrechten entscheidet einzig und allein der Fahrer nach dem ihm vorliegenden Informationen, der er ist es auch, der dafür den Kopf hinhalten muss und nicht irgendeine Leitstelle.


    Wenn schon, dann ganz korrekt bitte:
    Die Leitstelle kann im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis dem Fahrzeug die Benützung der Sonderrechte freigeben, mit welchen Worten auch immer. Auch die verbale Anweisung "fahren sie mit Sonderrechten nach.." bedeutet nix anderes, auch wenn es sich nach einer Anweisung anhört. Die Verantwortung für diese Freigabe liegt bei der Leitstelle, denn nur sie hat die nötigen Informationen für diese Entscheidung.
    Selbstverständlich kann dann der Fahrer entscheiden, in wie weit er diese Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt. Steht er nur 2 Blocks vom Notfall weg und ist die Straße frei, kann er auch ganz normal hinfahren. Ist die Straße zu, sollte er die Sonderrechte in Anspruch nehmen und dies den anderen Verkehrsteilnehmern auch optisch und akustisch anzeigen.
    Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges muss aber bei seiner Entscheidung, ob er die Sonderrechte benutzt, berücksichtigen, dass die Leitstelle wohl gute Gründe für die Freigabe hat. Fährt er ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten an und es kommt zu einer Zeitverzögerung, die sich eventuell schädigend für den Patienten auswirken kann, muss der Fahrer den Kopf dafür hinhalten.
    Im täglichen Dienstbetrieb ist es aber gang und gebe, dass der Aufforderung der Leitstelle, Sonderrechte in Anspruch zunehmen einfach Folge geleistet wird, denn aus Jux und Dollerei schickt kein verantwortungsbewusster Disponent die Fahrzeug mit Signal durch die Gegend.

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