Ich denke mal, dass der NA von Kuno nicht beim der KBA angestellt ist. Und dann darf er seine ärtzl. Leistungen auch selbst abrechnen, wenn er eine "Kassenzulassung" hat (die z.B. niedergelassene Ärzte haben) Gilt hier in Bayern auch für Ärzte von Kliniken - da rechnet dann eben der Chefarzt bzw. die Klinik ab.
Erich,
wenn in Schleswig-Holstein die Kassen einen NEF-Einsatz bezahlen, dann ist dort die ärztliche Leistung
eingerechnet. Daher darf ein Arzt auf einem NEF eben keine zusätzliche Kassenabrechnung machen.
Das gilt dann übrigens auch, wenn der Arzt bei keinem Krankenhaus angestellt ist ... dann muss der
Betreiber des NEF (oder hier NEH) für die Bezahlung des Arztes sorgen.
Schließe bitte nicht von Bayern auf andere Bundesländer. Die Uhren ticken überall unterschiedlich.
Wenn die Hubschraubereinsätze bezahlt werden, dann als NEF inklusiv der ärztlichen Leistung und
garantiert nicht anders, wobei ich bis heute noch keine Begründung sehe, dass überhaupt eine Be-
zahlung erfolgen sollte ...