Feuerwehr privat beauftragen - geht das?

  • Hi,


    anlässlich einer perfekten Fahrzeugbergung eines KTW ;( die Frage:


    Kann ich als Privatmann die FW für solche Dinge beauftragen? Klar, es gibt Abschlepp-/Bergefirmen, die das auch können, aber manchmal ist die FW einfach schneller und auch besser ausgerüstet. Die Kosten dürften damit insgesamt sogar geringer sein.


    Fall heute: KTW beim Wenden "saudumm" im Schnee festgefahren, "private Bergung" mittels 4x4-Geländewagen eines Kollegen (=me) gescheitert, der Einsatzleiter-X3 hat es garnicht mehr versucht. Einzig sinnvolle Möglichkeit war die Zufahrt über eine FW-Anfahrt und Einsatz eines Fahrzeugs mit Allrad und Frontseilwinde - da fiel mir doch der RW ein..... Der kam dann auch nach nicht mal 15 Minuten (ohne Blau!), zwei motivierte, freundliche BF-Jungs sahen sich die Lage an, stimmten der vorgesehenen Anfahrt/Zugmöglichkeit zu und schwupp - das Auto war draussen.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Natürlich geht sowas. Also wir waren auch schon zu Einsätzen draußen, die sich vor Ort als nicht bedrohlich heraus stellten. Für solche Fälle führen wir immer ein paar Blankobögen "Einsatzkostenübernahme-Erklärung" mit auf den Fahrzeugen mit. Zusammen mit der Kostensatzung wird das dem Anfordernden gegeben und muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Dann werden wir für ihn tätig.


    Wobei es durchaus sein kann, dass man für Kollegen auch so tätig wird, möchte mich aber nicht festlegen.

    Der Kopf ist vor allem der Behälter des Gehirns, nicht der Humus für die Haare. (Gino Cervi, Luigi Cervi, ital. Schauspieler)

  • Langsam ...


    sobald ein kommerziell tätiges Abschleppunternehmen so etwas spitz bekommt, kann das für
    die Feuerwehr ganz böse enden. Weder Feuerwehr noch Bundeswehr dürfen den kommerziellen
    Unternehmen in Konkurenz treten, zumindest solange nicht, wie keine Gefahr im Verzug ist.


    Und, ich sehe weder bei einem festgefahrenen KTW noch bei einem festgefahrenen RTW irgend-
    eine Gefahr im Verzug. Im Zweifel Patient umladen, Auto abschließen und später abholen (lassen).


    Nicht schön, aber leider derzeitige (offizielle) Lage ...

  • Hi,



    Und, ich sehe weder bei einem festgefahrenen KTW noch bei einem festgefahrenen RTW irgend-
    eine Gefahr im Verzug. Im Zweifel Patient umladen, Auto abschließen und später abholen (lassen).


    Naja, bei KTW/RTW lässt sich das noch damit argumentieren, dass die Vorhaltung aufrechterhalten werden muss. Ein RTW, der 2 Stunden auf den Schlepper wartet, ist eben 2 Stunden "weg" obwohl mit FW-Hilfe das Ganze in vielleicht 30 Minuten erledigt wäre...

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Naja, bei KTW/RTW lässt sich das noch damit argumentieren, dass die Vorhaltung aufrechterhalten werden muss. Ein RTW, der 2 Stunden auf den Schlepper wartet, ist eben 2 Stunden "weg" obwohl mit FW-Hilfe das Ganze in vielleicht 30 Minuten erledigt wäre...

    Ich sagte ja ... Patient umladen, Auto abschließen und neues Auto organisieren. Da ist nun
    rein gar keine Gefahr im Verzug. OK ... wenn nun alle RTW festgefahren wären, dann kann
    man über Gefahr im Verzug (gepaart mit unfähigen Besatzungen) reden.


    Unabhängig von der offiziellen Lesart würde ich auch immer versuchen, das ganze schnell
    und kostengünstig zu lösen ... aber wie gesagt, man m uss halt immer damit rechnen, dass
    ein Abschleppunternehmen deswegen vor Gericht zieht und (vermutlich) Recht bekommen
    wird.

  • kann man das nicht irgendwie drehen dass die eigene "Firma" für die Aufrechterhaltung ihres Betriebes sorgt ?


    Es gibt im Bundesgebiet vereinzelt FW die ihre Fahrzeuge selbst abschleppen, genauso Pol, Energieversorger, öffentlicher Nahverkehr usw.


    Da kräht kein Hahn nach wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug mit gleicher "Firmenaufschrift" hinter sich her zieht oder ihm per Seil aus der Patsche hilft.


    Bei KTW/RTW und FW sieht das vielleicht etwas komisch aus, aber wenn die FW zur Sicherstellung des RD verpflichtet ist, aber eine HiOrg damit beauftragt hat, dann ist das doch im Grunde wieder "eine Firma" bei dem Fahrzeug A dem Fahrzeug B kurzfristig aus einer Notlage hilft

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • kann man das nicht irgendwie drehen dass die eigene "Firma" für die Aufrechterhaltung ihres Betriebes sorgt ?


    Es gibt im Bundesgebiet vereinzelt FW die ihre Fahrzeuge selbst abschleppen, genauso Pol, Energieversorger, öffentlicher Nahverkehr usw.

    Sicher kann man das ... Aber dann muss es halt auch in der eigenen Organisation bleiben.
    Interessant wird es eben immer dann, wenn Organisation A die Organisation B damit quasi
    beauftragt.

    Bei KTW/RTW und FW sieht das vielleicht etwas komisch aus, aber wenn die FW zur Sicherstellung des RD verpflichtet ist, aber eine HiOrg damit beauftragt hat, dann ist das doch im Grunde wieder "eine Firma" bei dem Fahrzeug A dem Fahrzeug B kurzfristig aus einer Notlage hilft

    Und das ist eben das Problem, es sind zwei Organisationen betroffen, die sogar noch zu
    einem Teil durch den Steuerzahler finanziert wird. Das ist letztlich nichts anderes als mit
    den Sparkassen und Landesbanken, wo ja auch der Staat noch mit einer Garantie hinter-
    steht. Nicht umsonst macht die EU da gerade eine riesen Welle bezüglich der WestLB und
    Mitspielern ...


    Dass das eigentlich (zumindest für den Bereich RD und FW) eine absolut sinnlose Diskus-
    sion ist, sollte jedem klar sein, aber wenn halt ein Abschlepp-Unternehmen sowas spitz be-
    kommt sieht es vor Gericht für die ganz gut aus ... Ob sie danach noch jemals einen Auf-
    trag der beteiligten HiOrgs bekommen ist natürlich etwas ganz anderes ...

  • Hi,


    Ich sagte ja ... Patient umladen, Auto abschließen und neues Auto organisieren. Da ist nun
    rein gar keine Gefahr im Verzug.


    "Neues Auto organisieren" - das schreibt sich leicht, aber es ist nunmal nicht so, dass auf jeder Rettungswache jeweils ein passendes Ersatzfahrzeug steht - und die Besatzung muss auch erst zu diesem "Ersatzfahrzeug" kommen (Taxi?) usw.



    Zitat


    Unabhängig von der offiziellen Lesart würde ich auch immer versuchen, das ganze schnell
    und kostengünstig zu lösen ... aber wie gesagt, man m uss halt immer damit rechnen, dass
    ein Abschleppunternehmen deswegen vor Gericht zieht und (vermutlich) Recht bekommen
    wird.


    Naja, auch die Abschleppunternehmen sind ein bischen von den BOS (i.d.R. Polizei) abhängig. Ohne etwas unterstellen zu wollen - aber auch eine BOS kann vom "Abschleppunternehmen ihrer Wahl" auch mal schnell abweichen und es wird sich ein Grund finden, das auch "wasserdicht" zu begründen. Wir haben als Privatfirma einen Vertrag mit einem Abschleppunternehmen - Unfallfahrzeuge, Pannenfahrzeuge usw. werden im Stadtgebiet eben von diesem Unternehmen geschleppt. Angenommen, dieser Abschleppunternehmer hätte gegen die "BF-RW-Aktion" geklagt - mit 100% Sicherheit hätten wir unseren Vertrag mit ihm gekündigt und er wäre damit einen guten Kunden losgeworden....


    Zudem - manche Dinge, die eine FW "kommerziell" erledigt, werden als "Übung" gebucht. Die FW ist immer froh, insbesondere mit selten eingesetzten Einheiten unter realistischen Bedingungen üben zu können und sehen da oft von einer Kostenrechnung ab. z.B. gab es mal eine Versetzung eines Bau-Doppelcontainers (aka "SAN-Station") um rund 200m auf einem Firmengelände. Die FW war sofort mit dabei, denn es war eine ungewöhnliche Aufgabe für den Kran, Logistik, LKW usw. Wann bekommt man schon die Gelegenheit, ein so grosses Teil an den Haken zu nehmen und wie löst man ein Transportproblem, "was geht" (oder was geht nicht) usw. - und das Ganze eben unter "Übungsbedingungen", d.h. viel Zeit, keine akute Gefahr und ggf. auch mit erfolglosem Abbrechen der Aktion ohne Schaden.....


    Ich finde es falsch, wenn sich kommerzielle Firmen bei solchen Kleinigkeiten "reinklagen" können....

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • ich denke, wenn der eine dem anderen, sprich die FW dem RD, mal Nothilfe leistet, wird keiner was sagen.


    Die FW darf halt bloß keine Werbung machen, sie dürfen nicht werben dass sie günstig eine DL + Mannschafft fürn Baumbeschnitt bereitstellen oder Liegenbleiber günstig mit dem RW schleppen können.


    Sobald sie öffentlich mit ihren Möglichkeiten werben und aktiv in Konkurrenz gehen, gibts Ärger, und zwar von allen Seiten.


    Aber mal ne "Nothilfe" ... also bitte ... weiß doch niemand, ob die FW das kostenlos macht oder ihre Gebühren erstattet bekommt.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich finde es falsch, wenn sich kommerzielle Firmen bei solchen Kleinigkeiten "reinklagen" können....

    Das sehe ich grundsätzlich ja ähnlich ... aber für solche hypersinnvollen Gesetze müssen wir uns wohl
    bei der EU in Brüssel bedanken.

    ich denke, wenn der eine dem anderen, sprich die FW dem RD, mal Nothilfe leistet, wird keiner was sagen.

    Eben ... wenn sowas ein Einzelfall bleibt UND noch anders sinnvoll begründet werden kann, dann wird
    auch eine Klage vor Gericht scheitern. Passiert das aber jeden zweiten Tag, dann wird jede Klage vor
    Gericht vermutlich durchkommen.


    Ich denke, solange das ganze sich in einem vernünftigen Rahmen bewegt, sagt keiner etwas.


    Und wie schon geschrieben, ich würde vermutlich auch erst "meine" Feuerwehr anrufen, denn da weiß
    ich was sie können oder auch nicht.

  • Und, ich sehe weder bei einem festgefahrenen KTW noch bei einem festgefahrenen RTW irgend-
    eine Gefahr im Verzug. Im Zweifel Patient umladen, Auto abschließen und später abholen (lassen).

    Aus eigener Erfahrung:
    RTW bei "Atemnot" auf Anfahrt festgefahren. Patient vor Ort mit Lungenödem. Nächste (kreiseigene) Rettungswache 39km entfernt. Kreisfremde Rettungswachen zwischen 30 und 35km entfernt. Auf den Abschlepper warten? :zwinker:

  • Aus eigener Erfahrung:
    RTW bei "Atemnot" auf Anfahrt festgefahren. Patient vor Ort mit Lungenödem. Nächste (kreiseigene) Rettungswache 39km entfernt. Kreisfremde Rettungswachen zwischen 30 und 35km entfernt. Auf den Abschlepper warten? :zwinker:

    Sorry ... aber im ursprünglichen Beitrag war nichts von Einsatzfahrt geschrieben ...


    Aber wenn ich mir die Infos von Dir so anschau, dann geh ich davon aus, dass auch die FF nicht in
    der Lage sein wird, den RTW schnell zu befreien. Meine erste Maßnahme wäre neben der Alarmie-
    runf eines weiteren Einsatzfahrzeuges auch die Alarmierung der Feuerwehr, die aber wie gesagt
    auch etwas mehr als einen Wimpernschlag brauchen dürfte ...



    Unabhängig davon, war paralell ein NEF oder RTH mitalarmiert? Wenn ja würde ich als Disponen
    das ganze mit etwas weniger Druk abarbeiten können ... und wenn nicht, habe ich wohl etwas
    falsch gemacht ;)


    In diesem speziellen Falle stellt sich mir aber die Frage, ob die schnell erreichbaren Feuerwehren
    denn überhaupt in der Lage sind, den RTW zu befreien ... und das Warten auf eine Hilfeleistungs-
    wehr macht das ganze nicht einfacher ...


    Fakt ist aber ... es gibt keine festgelegten Entscheidungen wo Gefahr im Verzug ist und wo nicht.
    In einer Großstadt mit mehreren RTW wird der Fall deutlich seltener eintreten als in einem Land-
    kreis im tiefsten Bayern, Hessen oder sonstwo, wo es nur 3 Rettungswachen gibt ...

  • Also wir haben einen festen Schlepper, mit festgelegter Anfahrzeit im Stadtgebiet von HH von max. einer Stunde und super guten Konditionen und motivierten MA. Das Problem, mal eben vier Stunden zu warten kannten wir vom vorherigen Auftragnehmer.
    Ich denke das läßt sich entsprechend auf jeden Landkreis oder Bezirk umsetzen, wenn man sich vorher Gedanken macht und mit den Unternehmen vor Ort spricht. Die Jungs wollen ja auch leben und haben eine Familie zu ernähren und es sind nicht alles Abschleppabzocker. Das sind ja auch in kleinen Dörfern oft eure Nachbaren und die Unternehmer wederum in der FF oderähnlichem. Sehr doch mal das Gesamtbauwerk.Womit wir dann wieder zu dem leidigen Thema mit den Freiwilligen oder den Ehrenamtlichen kommen würden, will ich aber nicht.
    Wenn es nicht in einer kurzen Hilffrist mit dem Schlepper geht, dann gerne die Feuerwehr oder THW und "umladen" müßt ihr eh, da es sonst ein wenig lange dauert und kalt werden könnte. Sonst ruft den Schlepper, dann hilft der auch gern mal in anderen Situationen ohne große Rechnung und in den meisten Ortschaften ist es auch noch eure Werkstatt vor Ort.
    Gruß und ruhige Feiertage


  • Also wir haben einen festen Schlepper, mit festgelegter Anfahrzeit im Stadtgebiet von HH von max. einer Stunde und super guten Konditionen und motivierten MA. Das Problem, mal eben vier Stunden zu warten kannten wir vom vorherigen Auftragnehmer.

    Bißchen umständlich, oder?
    Heute hat doch fast jeder eine ADAC-Mitgliedschaft und mit dem Hinweis, daß es sich um ein Rettungsmittel handelt, sind die auch fix da. Bisher mußte ich 3x ein ebensolches abschleppen lassen und es hat nie länger als 30Min gedauert, bis der Wagen auf dem Schlepper war.

  • Zitat

    Heute hat doch fast jeder eine ADAC-Mitgliedschaft und mit dem Hinweis, daß es sich um ein Rettungsmittel handelt, sind die auch fix da.

    Das nennt sich dann wohl Kulanz, denn der ADAC übernimmt keinen Service für Nutzfahrzeuge ...

  • Hi,


    [quote='Tobias Voss','index.php?page=Thread&postID=67414#post67414'
    Das nennt sich dann wohl Kulanz, denn der ADAC übernimmt keinen Service für Nutzfahrzeuge ...[/quote]


    Zitat aus den "Bestimmungen der ADAC-Pannen- und Unfallhilfe":
    "Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu 10 m Länge, bis
    zu 3 m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile bis zu 3,2 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung"


    Von einem Ausschluss von Nutz- und gewerblich genutzten Fahrzeugen steht da nix.... Wir haben eine ADAC-Firmenmitgliedschaft und zum Reifenwechseln, Starthilfe oder Abschleppen nach Panne/Unfall kommt der ADAC bzw. dessen Vertragspartner auch immer zuverlässig - auch zu RTW, die mehr als 3,5t zulGG haben.....


    Bevor wir die Firmenmitgliedschaft hatten, habe ich über meine Mitgliedschaft auch schon erfolgreich mal für "meinen" RTW den ADAC geholt. (versichert ist bei der "normalen" Mitgliedschaft der Fahrer, nicht das Fahrzeug.)

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Na ja ... das ist der Truck-Service, und den hat Otto-Normalverebraucher nun einmal nicht ab-
    geschlossen. Und wenn sie sich um einen RTW kümmern, obwohl kein Truck-Service vorhan-
    den ist, dann ist das eindeutig Kulanz ;)


    Ansonsten macht es sicher Sinn, bei einem entsprechend großen Fuhrpark sich um einen sehr
    zuverlässigen Vertragspartner mit einer bestimmten Eintreffzeit zu kümmern. Ansonsten wird
    man sehr lange stehen können ...

  • Wir hatten gestern einen Einsatz, den ich wahrscheinlich nie vergessen werde: zehn Minuten vor unserem Schichtende haben wir uns wieder frei gemeldet und wurden noch zu einem Notfalleinsatz an einem in Nürnberg sehr beliebten Schlitten-Fahr-Hügel geschickt, damit wir uns als KTW mal den Verletzen dort ansehen und dann der ILS genaueres sagen können. So kommt es, dass wir mit DIESER Klapperschüssel (Hinterradantrieb, veraltete Automatik) anfahren, bissl in Richtung Hügel fahren und dann etwa 150 Meter vom Patienten entfernt im Schnne stecken bleiben und keinen Millimeter weiterkommen. Nun, was tun? Patient hat eine Schienbeinfraktur, wir müssten ihn möglichst transportieren, weil ein RTW so schnell nicht greifbar war (zum Glück aber ein Notarzt) und auf die Feuerwehr warten war dann doch nicht das Non-Plus-Ultra... MANPOWER war da gefragt! Waren ja immerhin genügend Väter da, die ihre Kinder zum Austoben mitgebracht haben. Also, 7 Väter dan an den KTW und schieben lassen! Wie da alle geschaut haben... Aber die Hauptsache ist, es hat geklappt!

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