BMW X3 mit roter Sondersignalanlage / Kreis Nürnberger Land

  • So, dem Winterwetter sei Dank! Ich hab heute mal wieder auf der A3 besagtes Fahrzeug gesehen mit schönen LED-Blitzern usw. usw.
    Also, die Sosi ist wirklich rot und professionell eingebaut.
    Und als ich so vorbei rollte, öffnete der Fahrer die Tür und stieg aus und hatte ein Westchen an "Im Auftrag des ADAC".


    Also: wildgewordener Abschleppdienst ist die richtige Lösung. *juchhu*
    Parallele war: ein LKW musste geborgen werden, also vermute ich mal das, was auch schon weiter oben genannt wurde: LKW-Bergungsunternehmen.


    Anscheinend wird aber dieses rote Blitzzeug geduldet, weil auch diesmal wieder Feuerwehr und Polizei vor Ort waren.


    Tja, ein Hoch auf unsern Freistaat. Ich kauf mir jetzt auch so rotes Blitzzeug. Oder mal violette für die Notfallseelsorge. Wäre doch mal was. ;)

  • aha, ein Abschlepper mit roten Lampen, der anscheinend von der Pol geduldet wird ... na lass' das mal nicht Y903211 hören,
    denn angeblich gibt es das Fahrzeug nicht, und rote Lampen schon gar nicht.


    Was ich schon am Anfang vermutete versucht der nämlich seit einigen Beiträgen mit diversen "Argumenten" als Blödsinn zu zerreden.


    ...im Prinzip wär's mir ja egal, aber er muss mir ja immer ungebeten die Welt erklären ...



    ... also feier' ich jetzt mal meinen Triumpf .... trag's mit Fassung :punk:

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ach Kellern genieß deinen Triumph, falls es ein solcher sein sollte, ruhig. Ich für meinen Teil sehe mich bestätigt. Wenn es eine rote Beleuchtung ist dann nicht zugelassen, und wenn ich die Emails der Verkehrsrechtsabteilung des Landkreises richtig deute wird es das Fahrzeug so zukünftig auch nicht mehr geben :rolleyes:

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Nur mal so nebenbei, ein Fahrzeug das in einem Landkreis fährt muss nicht zwangsläufig in diesem zugelassen sein...
    Wie viele Unternehmen sind auch über die Grenzen von Landkreisen oder Bundesländern tätig?

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

  • Nur mal so nebenbei, ein Fahrzeug das in einem Landkreis fährt muss nicht zwangsläufig in diesem zugelassen sein...
    Wie viele Unternehmen sind auch über die Grenzen von Landkreisen oder Bundesländern tätig?


    da das AKZ in Teilen bekannt gegeben wurde (LAU-xx xxxx)
    wird es wohl in LAU (Nürnberger Land, Lauf a d Pegnitz) zugelassen worden sein ?


    oder bekomme ich auch ein Köln ein Nürnberger AKZ samt bay. Zulassungssiegel ?

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  • y903211:


    Kannst du mir per PN mal eine eMail-Adresse von dir zukommen lassen? Mich würde interessieren, was dir das Landratsamt dazu gesagt hat... Würde dann nämlich ggf. mal die dafür zuständigen Kollegen informieren - sollte das Fahrzeug tatsächlich mit SoSi gefahren sein oder auch nur ausgerüstet sein...

  • Hi,



    Und als ich so vorbei rollte, öffnete der Fahrer die Tür und stieg aus und hatte ein Westchen an "Im Auftrag des ADAC".
    Parallele war: ein LKW musste geborgen werden, also vermute ich mal das, was auch schon weiter oben genannt wurde: LKW-Bergungsunternehmen.


    Anscheinend wird aber dieses rote Blitzzeug geduldet, weil auch diesmal wieder Feuerwehr und Polizei vor Ort waren.


    Schon möglich, dass die lokale Polizei hier zwei Augen zudrückt. Vielleicht ist die Person sowas wie eine Art "Einsatzleiter" des Bergungsunternehmens und ohne den fängt die Arbeit nicht an.... Und dass eine Bergung wg. Verkehrsbehinderung möglichst schnell gehen soll ist ja o.k. und "Chef" muss ja auch irgendwie duch den Stau....


    Ich fände es übrigens nicht schlecht, wenn genau für solche Fälle rotes SoSi zulässig wäre. Quasi "unterhalb" Blaulicht (kein Wegerecht), aber "oberhalb" Gelblicht (bestimmte Sonderrechte mit Empfehlung(!) an den Verkehr, Platz zu schaffen). Momentan haben wir da einen Wildwuchs beim Gelblicht - Abschlepper kämpfen sich mit Truck-Horn und gelben Frontblitzern durch die Rettungsgasse, überholen zügig am Standstreifen usw. - ist nicht gerade das, was man allgemein mit "gelbes Blinklicht" in Verbindung setzt. Da denkt man eher an übergrosse, eher langsame Fahrzeuge oder Warnung vor Baustellen, Pannen etc.

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • @ Bartleby Ich meld mich die Tage mal bei dir was dir da genau vorschwebt.



    @ thorben Da hat Kellern recht. Egal wo es fährt das Kennzeichen ist im Landkreis zugelassen das auch im Kennzeichen genannt wird. Du wirst ein M-Kennzeichen aus München nicht in B- wie Berlin zugelassen bekommen. Das einzige was inzwischen möglich ist sind Kennzeichen zu behalten wenn sie im selben Zulassungsbezirk sind. Sprich durch die selbe Zulassungsbehörde bearbeitet werden, also innerhalb der Verwaltungsgrenzen. Und selbst dies nur in einigen Ausnahme-Bundesländern.


    @ Rettungsopa Nein also eigentlich fände ich das nicht gut. Gerade z.b. ein "Einsatzleiter" eines Bergeunternehmens seh ich absolut keine Notwendigkeit das die jetzt schon mit einem Sondersignal gleich welcher Art fahren. Ich seh das ein für Schlepper wenn in einer kritischen Infrastruktur ein Vorfall geschen ist. Aber das muß mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. Rot ist imho dafür völlig ungeeignet da es weder gebräuchlich noch vorgesehen ist. Dann liese sich einfacher umsetzen das bestimmte Schlepper (wie bestimmte Fahrzeuge der BAB-Strassenbauer) Blaulicht bekommen das sie z.b. auf Weisung der Polizei verwenden dürfen. Das wäre die einfachste Lösung und die Autofahrer müssten nicht noch ein Signal deuten. Die Rechtmäßigkeit liese sich sogar leicht herleiten. Schlieslich geht es bei einem Stau z.b. auf einer BAB oft um einen ganz erheblichen Volkswirtschaftlichen Schaden der hier in kürzester Zeit entsteht, von der Gefahr die durch einen Stau ausgeht ganz zu schweigen. Aber das muß zum einen restriktiv und zum anderen durch eine Behörde verwaltet werden, eben der Polizei. Die fordert ohnehin bei sowas die Schlepper an und könnte dabei direkt mit angeben ob mit Signal oder ohne. Fahrer von solchen Fahrzeugen könnte man Auflagen vorgeben das sie eine entsprechende Schulung benötigen oder bereits in einer HiOrg tätig sein und dort Fahrpraxis nachweisen können mit Sonderrechten.

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  • @ Rettungsopa Nein also eigentlich fände ich das nicht gut. Gerade z.b. ein "Einsatzleiter" eines Bergeunternehmens seh ich absolut keine Notwendigkeit das die jetzt schon mit einem Sondersignal gleich welcher Art fahren. Ich seh das ein für Schlepper wenn in einer kritischen Infrastruktur ein Vorfall geschen ist. Aber das muß mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. Rot ist imho dafür völlig ungeeignet da es weder gebräuchlich noch vorgesehen ist. Dann liese sich einfacher umsetzen das bestimmte Schlepper (wie bestimmte Fahrzeuge der BAB-Strassenbauer) Blaulicht bekommen das sie z.b. auf Weisung der Polizei verwenden dürfen. Das wäre die einfachste Lösung und die Autofahrer müssten nicht noch ein Signal deuten. Die Rechtmäßigkeit liese sich sogar leicht herleiten. Schlieslich geht es bei einem Stau z.b. auf einer BAB oft um einen ganz erheblichen Volkswirtschaftlichen Schaden der hier in kürzester Zeit entsteht, von der Gefahr die durch einen Stau ausgeht ganz zu schweigen. Aber das muß zum einen restriktiv und zum anderen durch eine Behörde verwaltet werden, eben der Polizei. Die fordert ohnehin bei sowas die Schlepper an und könnte dabei direkt mit angeben ob mit Signal oder ohne. Fahrer von solchen Fahrzeugen könnte man Auflagen vorgeben das sie eine entsprechende Schulung benötigen oder bereits in einer HiOrg tätig sein und dort Fahrpraxis nachweisen können mit Sonderrechten.


    Klingt nicht schlecht, muss ich sagen. Aber wenn ein Schlepper mit SoSi ausgestattet werden soll, dann bitte nicht nur mit blauen Funzeln, sondern einer Kombination aus blau und gelb wie z.B. HIER, um irritierten Autofahrern vorzubeugen, denn Schlepper fahren nicht selten mit gelbem Licht, wenn sie ein Fahrzeg abschleppen. Wenn die stattdessen mit blauem Geblinke fahren würden... nun ja, ich denke das muss ich nicht genauer ausführen...

  • Nein natürlich wie Gasversorger und co mit blau und gelb. Inzwischen gibt es dank LED ja auch Signalanlagen die beide Farben beherrschen. Und bei Disponierung über die Polizei dürfte auch nicht die Befürchtung aufkommen das die blauen Lampen inflationär von jedem Schlepper verwendet werden.

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  • Der X5 scheint ja wirklich vernünftig ausgebaut zu sein, finde ich fast sogar besser als so mancher Abschlepper, der mit China LED´s durch die gegend fährt ;)


    (...) In Bayern ist mittlerweile das Rettungsdienstgesetz soweit geändert, das HvO oder First Responder ihre Privatfahrzeuge auf Genehmigung mit SoSig ausrüsten dürfen. (..)

    Dass das gängige Praxis ist, halte ich für ein Gerücht, konkreter habe ich noch nie von einem Fall gehört wo ein HvOler das genehmigt bekommen hat ?( Das jeder LNA, Orgl, KBR,KBI,KBM, Außenarzt etc. in Bayern ein Blaulicht im Privat-PKW hat ist ja üblich, aber HVO?!


    OT: Aber m.M.n. währe das schon !unter bestimmten Voraussetzungen! legitim, teilweise ist es so, dass die Außenärzte auf das Equipment des HvO warten müssen, da sie selbst nur mit dem nötigsten unterwegs sind. Ich könnt hier noch den einen oder anderen Grund anführen, aber das geht zu weit OT ;)

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