Beiträge von Bartleby

    Es gibt gerade für Bayern ein relativ neues Schreiben, dass sich mit der Genehmigung von Sonderrechtsanlagen für Privatfahrzeuge befasst.
    Darin wird deutlich erwähnt, dass an ein entsprechendes Fahrzeug gewisse Anforderungen hinsichtlich des Erscheinungsbildes gestellt werden. Bei diesem erwähnten Fahrzeug muss ich auch sagen, dass ich - schon als das Bild neu aufgenommen wurde - mir ziemlich sicher war, dass das eben NICHT diesen Anforderungen entspricht, da auch der Normal-Bürger leicht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Blaulicht-Nutzung bekommen könnte.


    Wenn ich OrgL/ELRD wäre, wäre es MIR deutlich zu unangenehm, mit so einem prolligen Fahrzeug als Einsatzleiter aufzutreten.

    In der Beschreibung zu diesem Einsatzfahrzeug steht, dass gleiche Fahrzeuge für die JUH in Kiel, Lübeck und Hannover angeschafft wurden, und zwar anscheinend für Fahrten im Auftrag der DSO. Zumindest in Hamburg und Lübeck lagen diese Fahrten aber bisher beim ASB - hat das jetzt gewechselt? Oder passt die Beschreibung da evtl nicht ganz?

    Zum Alter:
    Gut, das war etwas missverständlich formuliert, da habt ihr Recht. Ich meinte damit: eine Ausmusterung erfolgt bei der Polizei in der Regel, wenn die Wartungs- und Instandhaltungskosten die Kosten für eine Neuanschaffung übersteigen. Aber gleichzeitig spielt auch die Sicherheit eine Rolle. Aktuelle Maschinen haben wesentlich mehr "Sicherheitsausstattung" als alte Maschinen, was gerade bei Landungen in freier Wildbahn und bei "Niedrig-Flügen" wichtig ist. In diesem Bereich sind ja RTH/ITH/NEH etc. meistens unterwegs, von daher sollte im Interesse der Mitarbeiter eine möglichst hohe Sicherheit herrschen. Und die ist bei der alten Maschine nunmal deutlich niedriger als bei aktuellen Modellen.
    Und wenn sogar für die Polizei Wartungs- und Instandhaltungskosten teurer sind als eine Neuanschaffung, dann frage ich mich, wie das ein profitorientiertes Unternehmen sinnvoll bewältigen möchte?
    Abgesehen davon:
    Die BO 105 wird ja in diesem Fall gewerblich eingesetzt... Gemäß der JAR-OPS 3 ist das aber nicht mehr zulässig.... Ausnahme?!
    ( http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6lkow_Bo_105 und http://www.lba.de/cae/servlet/…onFile/3481/JAR_OPS_3.pdf )


    Und bezüglich Notarzt:
    Soweit ich weiß, darf nur Notarzt draufstehen, wo auch Notarzt drin ist... Das allerdings jetzt ohne konkrete Quelle.


    Und @ kellern:
    Vielleicht kannst du auch mal neutral antworten, ohne gleich "giftig" im Tonfall zu werden?! Nur weil kurze Stichpunkte geschrieben werden, heißt das nicht, dass es automatisch Schwachsinn bzw. ohne "Hintergrund" gefragt ist...

    - Es wundert mich, dass bei einer derart alten Maschine (die nicht umsonst u.a. bei der Polizei ausgemustert wurde), noch jemand freiwillig einsteigt und mitfliegt...
    - Gibt es mittlerweile eine Klärung hinsichtlich der Zulässigkeit von Außenlandungen etc.?
    - Auch die Sache mit dem BOS-Funk... Wieso darf dieser benutzt werden? Der "NEH" ist kein offizielles Rettungsmittel und nicht offiziell in den RettD eingebunden - damit meiner Meinung nach kein BOS. Ansonsten könnte ich ja auch Funk in mein Privatauto bauen, wenn ich beschließen sollte, damit einfach zusätzlich einen Notarzt hin- und herzufahren...
    - Mit dem Hubi sind Rundflüge gemacht worden? Blieb die Beschriftung "Notarzt" offen sichtbar? Wäre ja auch interessant....

    Also ich muss gestehen, dass ich die Fragestellung "Schutzweste" für Rettungsdienstpersonal äußerst kritisch sehe:


    Ich kenne keine Fälle, wo Rettungsdienstpersonal gezielt mit einem Messer angegriffen wurde mit der Absicht dieses Personal zu verletzen. Eine "Bedrohung" um das Personal auf Abstand zu halten mag vorkommen, aber Angriffe...? Wohl eher nicht. Sollte dann eine Stichschutzweste getragen werden, verleitet das meiner Meinung nach nur zu leichtsinnigem "Heldentum", da 'mich die Weste ja schützt', anstatt sich zurückzuziehen.
    Und wenn ich ohne Weste oder ähnliches bedroht werde, dann ziehe ich mich eben zurück und versorge ggf. nach Eintreffen der Polizei.
    Tritte, Schläge oder Bisse sind da eher möglich, da hilft eine Weste aber auch kaum...


    Daher sehe ich es genauso wie Erich...


    Und @ Tomamos:
    Die MT7 kann ganz normal in Deutschland erworben werden...

    Nicht zwingend, da ich persönlich die Voraussetzungen "höchste Eile geboten um ein Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" bei der Unfallforschung für sehr strittig halte - aber das muss eben letztenendes ein Gericht entscheiden, inwieweit die Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden konkret auf diesen Einsatzfall bezogen sein muss, oder ob die Abwehr zukünftiger gesundheitlicher Schäden (=Auswertung der Ergebnisse der Forschung) reicht.


    Fakt ist:
    Blut- und Organtransporter dürfen Blaulicht haben und nutzen, sofern sie als Fahrzeuge des Rettungsdienstes definiert sind.

    Wenn du Gesetzestexte liest, sie sie komplett:


    Wenn die Kliniken aus Kostengründen ihre Labore zentralisieren, ist das eine Sache, eine andere aber die Zulässigkeit der Transporte. Und die ist nunmal definitiv gegeben. Da spielen keinerlei sonstige Vorausetzungen eine Rolle, der Gesetzestext ist eindeutig.

    Mal kurz zur Verdeutlichung:


    - Schnellschnitte müssen während einer laufenden OP durchgeführt werden. D.h. ein Mensch bleibt solange "offen" auf dem Tisch, bis das Ergebnis des Schnellschnittes da ist. Da eine OP potentiell lebensbedrohlich ist und sich jede Verlängerung einer Narkose negativ auswirken kann, ist also für Fahrzeuge des Rettungsdienstes "höchste Eile geboten um ein Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden". Damit sind für diese Fahrten Sonder- und Wegerechte gerechtfertigt.


    - Gleiches gilt für dringende Organtransporte, da entweder aufgrund langer Transportzeit das "Überleben" des Organs gefährdet ist oder der Empfänger sich in einem kritischen Zustand befindet und daher schnellstmöglich transplantiert werden muss. Die DSO ist übrigens mittlerweile (im Gegensatz zu früher) sehr zurückhaltend geworden mit "Blaulichtfreigaben", so dass entsprechende Einsätze wirklich nicht die Regel sind.

    Also bezüglich Österreich kann ich jetzt sagen, dass deutsche Rettungsdienstfahrzeuge in Österreich ohne Einschränkungen mit Sonderrechten fahren dürfen. Eine Polizeieskorte ist nur bei Infektions-Transporten vorgeschrieben. So zumindest die Auskunft der österreichischen Leitstelle nach Rücksprache mit der Polizei....

    Ich bekomme ehrlich gesagt das Kotzen (sorry für die deutliche Ausdrucksweise), wenn hier das Einsatzhorn amerikanisiert wird, weil es angeblich besser wahrgenommen wird. Ich persönlich halte das, solange ich keine wissenschaftlichen Untersuchungen dazu zu sehen bekomme, gelinde gesagt für quatsch. Meine Vermutung: die evtl. "schnellere" Reaktion anderer Verkehrsteilnehmer beruht auf dem "Neu-Effekt", es hat also noch keine Gewöhnung stattgefunden. Von daher wird man vielleicht noch etwas aufmerksamer als sonst gucken, von wo das komische Geräusch/Einsatzhorn kommt. Sollte diese Tonfolge weiter verbreitet sein, wird auch die Gewöhnung einsetzen und die "schnellere" Reaktion wird nachlassen.
    Auch das reguläre "deutsche" Martinshorn/Einsatzhorn kann gut wahrgenommen werden - man sollte lediglich bei der Anbringung der Lautsprecher die Schallausbreitung und die Dämmung durch Karosserieteile mit berücksichtigen und ggf. eine Dezibel-Anpassung der Lautstärke vornehmen. Eine Änderung des Tons ist meiner Meinung nach absolut unnötig...


    Mich würde mal interessieren, auf welcher Grundlage in Erfurt mit diesem Horn gefahren wird und wie dem Bürger verkauft wird, dass auch diese Tonfolge ein "Wegerecht" signalisiert...?!


    Die DIN 14610 regelt ganz klar den Frequenzbereich und die Folge der Töne.


    Ich zitiere mal von wikipedia:

    Zitat


    In Deutschland wird üblicherweise die Tonfolge a'–d" verwendet. Hier wird die Ausführung des Folgetonhorns durch DIN 14610 geregelt. Diese sieht zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (bevorzugter Frequenzbereich 2–4 kHz) und in der Stadt (bevorzugter Frequenzbereich 0,5–2 kHz) vor, entsprechend heißt die Einstellung „Stadthorn“ bzw. „Landhorn“. [...]
    Zudem wird z. B. in Erfurt seit einiger Zeit das neue Wail-Signal erprobt. Eine Ersetzung des DIN-Signals durch diesen auf- und abschwellenden Sirenenton ist jedoch nicht vorgesehen. Des Weiteren ist dieses Signal kein offizielles Sondersignal.


    Ich bin gespannt auf den ersten Unfall, der bei der Verwendung von Yelp/Wail als Sondersignal passiert...