Hat jemand wie das mit den Kontrollleuchten für die Kennleuchten einer Signalanlage aussieht ? Gibt es da gesetzliche Regelungen ob eine selbige vorhanden sein muß bzw. in welcher Form. Sprich für jede Kennleuchte oder für jede Schaltgruppe.
Ich hab mir da ehrlich gesagt nie Gedanken gemacht bis jetzt ein Fahrzeug aufgetaucht ist ohne Kontrolleuchte. Sprich abgesehen von der Schalterstellung zeigt einem nichts an ob die Fackeln an sind. Allerdings scheint dem Gesamtbild nach der Ausbauer auch kein wirklicher Fachmann für Einsatzfahrzeuge zu sein. In der StVZO hab ich auf die schnelle nichts gefunden, nur von einzelnen Herstellern die laut Anleitung pro KL eine Kontrollanzeige vorschreiben.