Moin! Ich weiß nicht wer die Fachzeitschrift Rettungsdienst liesst aber ich würde gerne über das Interview des Sven Jarmuth der Fa. GARD Hamburg hier mal Diskutieren da ja dort der Ehrenamtliche Sanitätsdienst Regelrecht unfähig oder blöd zum Teil Dargestellt wird. Ehrenamtlich oder Hauptamtlich, hin oder her wer hat den Artikel Gelesen??
Sanitätsdienst muß RD Standart haben??
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Hmm ...
um es kurz zu sagen (und ohne den Artikel gelesen zu haben), der Auftraggeber und eine eventuell genehmigende Behörde entscheidet über die Ausstattung eines Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen.
Wenn eine Firma es sich leisten kann, den Sanitätsdienst mit ausschließlich hauptamtlichen Personal zu besetzen ist das sicherlich sehr schön, aber in der Mehrzahl der Sanitätsdienste wird das nicht machbar sein.
Und um es mal ganz deutlich zu sagen ... ich habe schon fähige Ehrenamtliche gesehen und unfähige Hauptamtliche. Die angesprochene Firma GARD hat scheinbar kein ehrenamtliches Personal, also muss sie auf denen herumhacken ...
@ JSI:
Es wäre sehr schön, wenn Du auch ein paar Satzzeichen nutzen würdest, damit wird Dein text gleich deutlich lesbarer.
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Ergänzend (auf keinen Fall korrigierend!!!) kann auch einfach die Notwendigkeit bestehen, bei Sanitätsdiensten werktgl.-tagsüber auf berufliches Personal zurückgreifen zu müssen.
Da ist z.B. bei wirklich grossen Messen vorstellbar - einfach, weil viele ehrenamtliche HelferInnen hierfür keine grosszügige Freistellung mehr vom Arbeitgeber bekommen bzw. ihren "Erholungsurlaub" auch tatsächlich als solchen nutzen möchten.
Ein Rückgriff auf ZDL wird wohl heute auch nicht mehr so einfach möglich sein wie "zu meiner Zeit" und bei den FSJ-Kräften wird es wohl ähnlich sein, -
Zitat
Original von raphael-wiesbaden
Ergänzend (auf keinen Fall korrigierend!!!) kann auch einfach die Notwendigkeit bestehen, bei Sanitätsdiensten werktgl.-tagsüber auf berufliches Personal zurückgreifen zu müssen.
Na ja ...abhängig davon, welche Organisation diese Veranstaltung betreut sind teilweise auch gar keine Ehrenamtliche / Zivis greifbar.
Ich denke aber, dass die Breitseite von GARD eher dahingehend zu deuten ist, dass sie gerne in den Bereich der Sanitätsdienste hineinkommen würden, sie aber durch eine etwas andere Kalkulation der etablierten HiOrgs keine Chance sehen.
Ehrenamtliche, FSJ'ler und Zivis lassen sich finanziell anders verplanen als hauptamtliches Personal. Aber diese Argumentation gibt es ja nicht nur bei Sanitätsdiensten, sondern auch zum Beispiel im Rettungsdienst.
Trotzallem finde ich es immer sehr bezeichnend, wenn eine kommerziell arbeitende Firma der Ansicht ist, nur hauptamtliches Personal ist gutes Personal ...
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Ich habe den Artikel auch gelesen und muss sagen, dass ich keinen Passage über "blödes oder unfähiges" Sanitätspersonal gelesen habe. Dort wurde mehr über die Tatsache gesprochen, dass hauptamtliches Personal eben mehr Routine als Ehrenamtliche hätte - was man durchaus nicht von der Hand weisen kann.
Ich halte es mit Tobias Voss - dort wird anscheinend versucht, in den Markt der Sanitätsdienste einzudringen, was aber bei einem rein hauptamtlich besetzten San-Dienst wohl erheblich höhere Kosten mit sich bringen muss als bei Ehrenamtlichen. Das GARD dann über die Qualitätsschiene ihre Leistung als besser verkaufen will, ist klar - GARD ist ein Unternehmen und muss an den eigenen Gewinn denken. Und so ein Artikel im Rettungsdienst ist ja eigentlich kostenlose Werbung für sie...
Allerdings kann man auch ehrenamtlich besetzte San-Dienste nicht immer pauschal als "mit wenig routiniertem Personal besetzt" ansehen: Eine Nachbarbereitschaft von uns hat ziemlich viel HA-Personal, die dort ehrenamtlich engagiert sind und kann somit eben auch routiniertes Personal zum Einsatz bringen.
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Zitat
Original von Strahlender Sani
Und so ein Artikel im Rettungsdienst ist ja eigentlich kostenlose Werbung für sie...Welch Zufall... Und ein Grund, warum ich diese Zeitschrift nicht mehr lese...
Aber zum Thema: Wenn ein privates Rettungsdienst-Unternehmen der Meinung ist, es müsste in den Markt für Sanitätsdienste eindringen, soll es das gerne tun. Allerdings soll es sich dann bitte nicht Beschweren, wenn in in Ausschreibungen für Rettungswachen gefordert wird, dass sich am lokalen Katastrophenschutz beteiligt wird. Schliesslich finanzieren bzw. subventionieren viele HiOrgs ihre KatS-Beteiligung mit den Einahmen aus Sanitätsdiensten.
Übrigens: Wir reden hier vom Standard
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...es gibt ja z.B. auch schöne Gefahrenanalyse-Tools die einem dann ausspucken, was für den jeweiligen Event sinnvoll ist.
Und wenn da eben KTW, RTW, NAW bei rauskommen dann ergibt sich eben auch die Qualifikation der Besatzung.
Ob das nun EA oder HA sind, soll doch egal sein.
Interessiert bei der "richtigen Stadtrettung" auch niemanden.
Und warum soll ein "Sanitätsdienst" da pingeliger sein ?
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Zitat
Original von kellern
...es gibt ja z.B. auch schöne Gefahrenanalyse-Tools die einem dann ausspucken, was für den jeweiligen Event sinnvoll ist.
Jo ...die Teile gibt es ... und dann lege das doch mal einem Veranstalter einer Dorfdisco oder einer Scheunenfete vor, und sage ihm dann noch, dass Du das auch so gerne abrechnen möchtest.
Solange in den Auflagen nur "Sanitätsdienst muss vorhanden sein" steht, wirst Du sowas nicht umgesetzt bekommen, und schon gar nicht im ländlichen Bereich. Spätestens, wenn es eine zweite HiOrg gibt, die den Dienst unbedingt haben will, hast Du verloren ...
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das weiß ich - es gibt einen Anhaltspunkt.
Aber es gibt auch Vorgaben ... und die Leute müssen dann ja den entsprechenden "Titel", sprich Ausbildung haben, und dann solls doch egal sein ob EA oder HA.
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Zitat
Original von Tobias Voss
Jo ...die Teile gibt es ... und dann lege das doch mal einem Veranstalter einer Dorfdisco oder einer Scheunenfete vor, und sage ihm dann noch, dass Du das auch so gerne abrechnen möchtest.
Solange in den Auflagen nur "Sanitätsdienst muss vorhanden sein" steht, wirst Du sowas nicht umgesetzt bekommen, und schon gar nicht im ländlichen Bereich. Spätestens, wenn es eine zweite HiOrg gibt, die den Dienst unbedingt haben will, hast Du verloren ...
Es gibt bei uns (eher ländliche Gegenden) Betreiber regelmäßiger (Sport-)Events, die die Besetzung der San- Dienste sehr ernst nehmen.
Auf den Dörfern in der Umgebung gibt es z.B. viele Reittuniere. Für den San- Dienst stehen dort idR beispielsweise immer ein NAW und ein RTW bereit.
Ich selbst bin nur selten auf San- Diensten unterwegs.
Aber soweit ich das mitbekomme, werden die Rettungsmittel auf San- Diensten hier auch immer gem. RDG besetzt.mfG
Kwazulu -
Zitat
Original von kwazulu
Es gibt bei uns (eher ländliche Gegenden) Betreiber regelmäßiger (Sport-)Events, die die Besetzung der San- Dienste sehr ernst nehmen.
Das will ich ja auch gar nicht bezweifeln. Gerade größere Veranstalter, die auch einen entsprechenden Finanzrahmen haben, sind da eher bereit, etwas in die Sicherheit zu investieren.ZitatOriginal von kwazulu
Auf den Dörfern in der Umgebung gibt es z.B. viele Reittuniere. Für den San- Dienst stehen dort idR beispielsweise immer ein NAW und ein RTW bereit.
Das ist sicherlich schön für diese Reitturniere. Die Mehrzahl der mir bekannten Veranstalter für Reitturniere, ist ausschließlich bereit, die Mindestforderung zu bezahlen, dass dann oft auch ein RTW vorhanden ist, ist die Entscheidung der Verantwortlichen der jeweiligen HiOrg.Und die Kombination von RTW und NAW bei einem Reitturnier ist mir noch nicht begegnet ... zumindest nicht bei den üblichen "Wald- und Wiesenturnieren".
ZitatOriginal von kwazulu
Aber soweit ich das mitbekomme, werden die Rettungsmittel auf San- Diensten hier auch immer gem. RDG besetzt.
Darüber gibt es auch keine Diskussion, wenn das Rettungsmittel einsatzbereit gehalten werden soll. Ist der KTW/RTW allerdings nur ein besserer Behandlungsraum, dann ist die Besetzung nach RDG nicht erforderlich.Und wenn man das Ganze mal genau betrachtet ... der RTW darf das Veranstaltungsgelände eigentlich eh nicht verlassen, wenn es das einzige Fahrzeug ist und der Veranstalter die Anwesenheit bezahlt hat.
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Hallo,
ich bin als BL öfters in der Notwendigkeit Veranstalter über Sanitätsdienst zu beraten und muss sagen, die "üblichen" Tools zur Berechnung des Sanitätsdienstes funktionieren.
Es ist allerdings ein längerer Weg dorthin, bei uns läuft das wie folgt ab. Ein Veranstalter fragt einen Dienst an; auf Basis seiner Angaben wird die Veranstaltung mit dem Maurer Algorythmus durchkalkuliert, das Ergebnis samt Angebot über die Kosten bekommt der Veranstalter, daraufhin entscheidet er ob er den Dienst so haben will oder nicht.
Ich lass dann höchstens bei den Kosten mit mir reden, so wenn z.B. der Erlös der der Veranstaltung für die Welthungerhilfe ist oder andere gemeinnützige Zwecke mit dem Erlös gefördert werden sollen. Unter Gemeinnützig verstehe ich aber nicht die Kasse des örtlichen Sportvereins, auch wenn dieser ein e.V. ist.
Was aber nicht diskutiert wird, ist die Anzahl der Einsatzfahrzeuge und Helfer, samt entsprechender Qualifikation. Als ich dieses System eingeführt hatte, gab es Anfangs Nachfragen, aber mit der Zeit ebte dies ab. Entweder wir machen einen Sanitätsdienst vernünftig oder halt nicht. Von Zeit zu Zeit weichen wir auch vom Ergebnis der Gefahranalyse ab, allerdings in der Regel nach oben.
Ihr müsst nur Eure Kundschaft erziehen, ich weiß, dass dies nicht einfach ist, aber es geht.
Grüße
Bernd -
Bernd,
ZitatOriginal von herrmann030700
Was aber nicht diskutiert wird, ist die Anzahl der Einsatzfahrzeuge und Helfer, samt entsprechender Qualifikation. Als ich dieses System eingeführt hatte, gab es Anfangs Nachfragen, aber mit der Zeit ebte dies ab. Entweder wir machen einen Sanitätsdienst vernünftig oder halt nicht. Von Zeit zu Zeit weichen wir auch vom Ergebnis der Gefahranalyse ab, allerdings in der Regel nach oben.
im Prizip hast Du ja Recht, aber spätestens wenn Du mehr als eine HiOrg in Deinem Einsatzbereich hast, wird es verdammt schwer, das ganze dann auch umzusetzen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass teilweise Preise den Veranstaltern angeboten werden, die definitiv nicht realistisch sind (100 Eur / 3 Tage / 2 RTW / 1 NEF), hauptsache die eigene Organisation bekommt den (werbeträchtigen) Dienst.ZitatOriginal von herrmann030700
Ihr müsst nur Eure Kundschaft erziehen, ich weiß, dass dies nicht einfach ist, aber es geht.
Nö ... der richtige Weg wäre, wenn die Ordnungsbehörde, die die Veranstaltung genehmigt, genau diese Anforderungen (z.B. Maurer-Algothythmus) in die Genehmigung der Veranstaltung reinschreibt. Dann ist zumindest mit dem Veranstalter nicht mehr über den Sinn oder Unsinn von den vorgeschlagenen Rettungsmitteln zu diskutieren.Allerdings geh ich davon aus, dass es dann sehr viele Veranstalter gibt, die auf Risiko arbeiten und im Zweifel den Sanitätsdienst "vergessen" oder sehr kurzfristig anfragen, getreu dem Motto "upps, ich hab da was vergessen, könnten Sie vieleicht Morgen ..."
Unabhängig von dieser Diskussion sollte aber eigentlich klar sein, dass die Besetzung eines Sanitätsdienstes fachlich qualifiziert sein sollte, denn die Betreuung eines Reitturnieres mit nur einem Wohnwagen als Sanitätsstelle und zwei "Hansels" ist einfach nicht mehr zeitgemäß ...
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Zitat
Original von Tobias Voss
Unabhängig von dieser Diskussion sollte aber eigentlich klar sein, dass die Besetzung eines Sanitätsdienstes fachlich qualifiziert sein sollte, denn die Betreuung eines Reitturnieres mit nur einem Wohnwagen als Sanitätsstelle und zwei "Hansels" ist einfach nicht mehr zeitgemäß ...
Immerhin haben dann beide bestimmt eine Sanitätstasche mit ganz vielen Verbandpäckchen und Dreiecktüchern
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Zitat
Original von kwazulu
Es gibt bei uns (eher ländliche Gegenden) Betreiber regelmäßiger (Sport-)Events, die die Besetzung der San- Dienste sehr ernst nehmen.
Auf den Dörfern in der Umgebung gibt es z.B. viele Reittuniere. Für den San- Dienst stehen dort idR beispielsweise immer ein NAW und ein RTW bereit.mfG
KwazuluDa stehen die Fahrzeuge wahrscheinlich, weil der Dachverband eine gewisse "Mindestaustattung" an San-Personal vorschreibt, weil sonst das Turnier nicht gestartet werden darf...
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Zitat
Original von Tobias Voss
... der richtige Weg wäre, wenn die Ordnungsbehörde, die die Veranstaltung genehmigt, genau diese Anforderungen (z.B. Maurer-Algothythmus) in die Genehmigung der Veranstaltung reinschreibt...Hallo,
ja es ist auch keine schlechte Idee, wenn die Ordnungsämter gleich Art und Umfang des Sanitätsdienstes vorschreiben würden, ich glaube aber, dass dies ein frommer Wunsch bleibt.
Ich gebe auch zu, dass ich mich als Quasi "Alleinunterhalter" BRK in meinem Kreis relativ leicht tue, Standards durchzusetzen. Bei uns gibt es aber ein ganz anderes Problem, bei dem es vielleicht dem einen oder anderen die Nackenhaare aufstellt. Qualitätsstandards bei Sanitätsdienst durchzusetzen ist ein hart im eigenen KV (zur Gedankenstütze im BRK ist der KV die kleinste Geschäftsfähige Einheit, d.h. andere Bereitschaften profitieren von Standards und Kostensätze automatisch mit). Hier finden sich Bereitschaften von den Zaudern zu hören ist: "Das können wir so nicht machen, das ist zu teuer" etc. pp. Die gleichen Lute haben dann aber keine Antwort, wenn man sie fragt: Woher kommt euer Material, eure Einsatzbekleidung oder die Mittel für eure Ausbildung?
Aber alles in allem, nach vier Jahren konsequenten Durchgreifens, funktioniert es jetzt und alle sind zufrieden. Wir sind allerdings auch so ehrlich einem Veranstalter mit einer kleinen Veranstaltung zu sagen: "Du brauchst dafür keinen Sanitätsdienst, sollte was passieren ruf den Rettungsdienst." Dies geben wir solchen Veranstaltern auch schriftlich, samt Berechnung. (Solche Fälle gibt es häufiger, wenn das Ordnungsamt eben keinen San-Dienst vorschreibt, die Veranstalter sich aber gewissenhaft trotzdem erkundigen).
Grüße
Bernd -
Zitat
Original von herrmann030700
zur Gedankenstütze im BRK ist der KV die kleinste Geschäftsfähige Einheit
Und wieder etwas gelernt ... die kleinste geschäftsfähige Einheit beim Rest des DRK ist nämlich ein im Vereinsregister eingetragener Ortsverein. Und damit beginnt das ProblemZitatOriginal von herrmann030700
Wir sind allerdings auch so ehrlich einem Veranstalter mit einer kleinen Veranstaltung zu sagen: "Du brauchst dafür keinen Sanitätsdienst, sollte was passieren ruf den Rettungsdienst." Dies geben wir solchen Veranstaltern auch schriftlich, samt Berechnung. (Solche Fälle gibt es häufiger, wenn das Ordnungsamt eben keinen San-Dienst vorschreibt, die Veranstalter sich aber gewissenhaft trotzdem erkundigen).
Das ist eine löbliche Einstellung, die ich nicht unbedingt immer erkennen kann ...
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