Beiträge von kwazulu

    Solche Test- Projekte können ja im Hinblick auf Innovationen ganz gut sein. NEHs werden sich in Deutschland möglicherweise angesichts der Abnahme der Bevölkerungsdichte in ländlichen Raum sowie des Notarztmangels mittelfristig möglicherweise bewähren, vielleicht wird man auch andere Mittel bevorzugen. Jedenfalls muss man gegenüber solchen (hier im wörtlichsten Sinne) Pilotprojekten aufgeschlossen gegenüberstehen, was vielerorts nicht einfach ist.
    Insofern ist ein Test- NEH über 2-3 Monate vielleicht mal ganz nett.
    Ob man diesen NEH in einem der am dichtesten besiedelten Landkreise Schleswig- Holsteins mit einer ausgesprochen dichten Rettungsdienststruktur einsetzen muss, darüber kann man natürlich streiten.
    Das Problem ist eben, dass das ganze hier nicht korrekt abgelaufen ist. So ein Projekt muss mit den Rettungsdienststrukturen abgestimmt werden. Durch das eigenmächtige Handeln entstehen, wie man sieht, viele rechtliche Konfliktlagen. Man hätte hier beispielsweise zunächst die Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Einrichtung suchen können, die ein Konzept für das Projekt erstellt, eine qualitative Vor- und Nachbereitung sicherstellt und vor allem das Projekt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Rettungsdienstträgern durchführt.


    So wirkt es, als ob jeder sich einen NEH in den Garten stellen könnte.

    Und dennoch müssen lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. EIn AEd auf einem Berliner RTW muss man anders betrachten, als einen AED auf einem Landrettungs-RTW. In der Grosstadt ist z.B. der NAW/NEF in vielleicht 5 Minuten nach dem RTW da, der RTW in 5 Minuten in einer Klinik. Auf´m Land kann das schon mal deutlich länger dauern....

    Ja, das ist es, was man aus der Ferne oft sagt: In der Großstadt ist ja das NEF nach 5 Minuten da. Ich wage aber mal ganz dreist zu mutmaßen, dass Du das ohne konkreten Bezug auf Berlin gemeint hast. Grundsätzlich stimme ich voll zu, dass die lokalen Gegebenheiten in dieser Hinsicht zu berücksichten sind. Und in vielen Großstädten sind die Anfahrzeiten tatsächlich kürzer.
    Nun ist es in Berlin eben leider nicht so, dass das NEF 5 Minuten, sondern in der Regel erst 15, oft aber auch 20 oder 30 Minuten nach dem RTW da ist.
    Bevor ich nach Berlin kam, war ich auf dem platten Land, mit nur einem Notarztstandort im ganzen Landkreis. Ich weiß also, wie es auf dem Land aussehen kann. Und ich stelle fest: Im Hinblick auf die Anfahrtszeiten des Notarztes ist es in Berlin nicht viel anders.


    Ich stimme Dir auch zu, dass man seine Fahrzeuge mit Augenmaß zu bestücken hat. Die DIN ist nicht in Stein gemeißelt. M.E. ist aber ein EKG etwas, was -unabhängig von der DIN- auf einen RTW draufgehört. Und wenn man sich dagegen entscheidet, dann muss man das irgendwie kompensieren, damit die Qualität des Rettungsdienstes nicht leidet. Und das ist in Berlin nicht so. Es fängt ja schon bei der Notrufmeldung an, wenn Du ersteinmal 3 - 10 Minuten in der Warteschleife hängst, bis Du zur Leitstelle durchgestellt wirst.
    Wie gesagt, ein einzelner Makel wäre nicht schlimm. Es ist die Kombination verschiedener Mängel, die die Qualität der Notfallrettung in Berlin leiden lässt:
    - Gnadenlose Unterbesetzung der Leitstelle
    - Schlechte Rettungsmittelstruktur, insbesondere nachts und am WE
    - Ineffizientes Management
    - Schlechte Ausstattung
    - Geringe Notarztdichte
    - Schlechte Einbindung von Strukturen außerhalb der Feuerwehr.


    Aber was hilft das Jammern. Irgendwie klappt es ja auch. Es ist nur nicht "schön". Vielleicht aber ist es Jammern auf hohem Niveau.


    :)

    Rein rechtliche Betrachtungsweise:


    Ein Tierrettungsdienst ist nicht von § 52 Abs. 3 StVZO, der regelt, welche Fahrzeuge an sich mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein dürfen, umfasst.


    Der Weg zu einer zulässigen Sondersignalanlage geht also nur über eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO.
    Eine solche Ausnahmegenehmigung ist an keine normierten Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft, sondern unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Sie muss also die verschiedenen Interessenlagen im Hinblick auf ihre rechtliche Wertung gegeneinander abwägen.


    In anderen Städten sind Tierrettungsdienste regelmäßig vor den zuständigen Behörden gescheitert, von daher wundert es mich, dass in HH so etwas durchkam.
    Aber die Lösung kann ganz einfach sein: Der Tierrettungsdienst muss hier an einen besonders tierlieben Sachbearbeiter in der höheren Verwaltungsbehörde geraten sein.


    MfG
    Kwazulu

    Rettungs- und Sanitätswesen ist in Berlin eine ziemlich frustrierende Geschichte, geprägt von irrationelem Ego- Bewusstsein von vielen Seiten.
    Die HiOrgs werden gewollt an der kurzen Leine gehalten.
    Ich selbst habe kein Problem mit institutionalisierter FW- bzw. Kommunalrettung. Aber in Berlin geht das über rationale Erwägungen hinaus.
    - Was kaum jemand weiß: Die (wenigen) HiOrg- Rtw, die in Berlin in den RD eingebunden sind, werden bspw. nicht zu Verkehrsunfällen alarmiert, auch, wenn der Einsatzort in deren Ausrückbereich liegt. Alarmiert wird der nächste FW- RTW, weil die Feuerwehr da "sachnäher" sei.
    - HiOrgs dürfen ohne weiteres die auf den Sanitätsdiensten "anfallenden" Patienten nicht selbst per RTW transportieren. Der RTW muss vorher bei der FW angemeldet und "zugelassen" werden. Das kriegt man bei der FW aber erst bei einer Veranstaltung ab 2000 Personen durch.


    Die wenigen HiOrg- RTW, die es gibt, sind übrigens nach "normalem" Standard ausgerüstet.


    Ich bin mir gar nicht mal sicher, ob die Berliner FW- RTW inzwischen (wieder) BZ- Messgeräte an Bord haben, oder immernoch die Teststreifen benutzen... aber das mit den BZ- Geräten ist bei der Berliner FE eine never ending story.


    Übrigens hatte man in Berlin eine ganze Weile Kasten- RTW. Aber inzwischen macht man mit dem Koffer wohl gute Erfahrungen.


    Ich gehe jetzt mal davon, dass diese Aussage eher kein Scherz und in der Tat ernst gemeint ist.
    Sprachlos macht es mich aber dennoch...
    Mal abgesehen davon, dass es ja eine einschlägie DIN-Norm für RTW gibt würde mich interessieren, ob es neben "Berlin ist arm aber sexy" auch eine strategische Entscheidung ist, dass auf dem RTW kein EKG/Defi und Beatmungsgerät vorhanden ist? Hat der gemeine Berliner FW-RTW dann einen AED an Bord? oder ist bei BLS-Maßnahmen das Ende der Fahnenstange?

    Leider kein Scherz.
    Die RTW der Berliner BF haben einen AED an Bord, wie er auch bei IKEA Tempelhof neben der Kasse hängt. ;)
    Die HiOrg- RTW sind dagegen alle DIN- mäßig ausgestattet.
    Das lustigste ist, dass in den RTW immerhin die entsprechenden Halterungen angebracht sind, damit bspw. das EKG aus dem NEF im RTW verlastet werden kann. Sieht ein wenig ärmlich aus, wenn man die leeren Halterungen sieht. Ausgehungert. ;)

    Als NKTW, wenn man es nett ausdrückt. :-)) Immerhin als "geräumigen" NKTW.


    Im Ernst:
    Dass die Hilfsfristen öfters nicht eingehalten werden, ist nicht schön, aber nicht dramatisch, auch, wenn es in einer Stadt wie Berlin besser klappen sollte.
    Das Problem wird aber verstärkt, wenn eben weitere strukturelle Aspekte dazukommen.
    Wie gesagt, die Wartezeiten für ein NEF sind oft erstaunlich lang. Das wäre verschmerzbar, wenn die RTW dann gleichzeitig nicht so schlecht ausgestattet wären.
    Und die Unterbesetzung der Leitstellen ist ebenfalls ein bekanntes Problem.

    In Berlin wartet man desöfteren tatsächlich erstaunlich lang auf ein Rettungsmittel. Oft kommt, und das mitten in Mitte, ein LF als First Responder angerauscht. Und wenn man dann noch ein NEF haben möchte, dann kann man sich erstmal ne neue Packung Zigaretten kaufen, die man komplett aufrauchen kann, bis das da ist.
    Die Wartezeiten allein wären nicht allzu dramatisch, wenn die FW- RTW in Berlin nicht so denkbar schlecht ausgestatten wären.
    So nützt einem der rechtzeitig eintreffende RTW wenig, wenn man für ein Beatmungsgerät oder ein EKG aufs NEF warten muss.


    Außerdem geht in Berlin viel Zeit drauf, weil man bei der unterbesetzten Leitstelle der 112 ständig in der Warteschleife landet.

    In Berlin stehen regelmäßig die Malteser an öffentlichen und hoch frequentierten Plätzen und sprechen Passanten an, um diese zu Projektspenden zu bringen (nicht mal zur Mitgliedschaft).
    Dabei handelt es sich nicht um MHD- Mitglieder, sondern um Promoter, die in Berlin auch für den Naturschutzbund oder Save the Children Spenden sammeln.


    Das einfachste, was man sagen kann, um die abzuwimmeln: "Ich bin schon Mitglied". Denn MHD- Mitglieder können nicht auf deren Spendenlisten.

    Hu, anscheinend bin ich auf ein ganz gefährliches Parkett geraten.


    Ich wollte hier keinen persönlich irgendwie angreifen.
    Ich habe nur mal gehört, dass die RTWs der BF Hamburg mager ausgestattet sind. Wüsste ich Genaueres über die Ausstattung, dann hätte ich nicht gefragt.
    Wenn ich mir meine Frage so rückwirkend durchlese, kann ich daraus keine Rückschlüsse auf meine Kompetenz- oder eben deren Fehlen ziehen. Nun ja.


    Es war eine Frage rein interessehalber, weil nämlich das RTW- Personal der BF Berlin von einer DIN- Aussattung nur träumen kann. Gerade das EKG habe ich angesprochen, weil die RTW der Berliner Feuerwehr eben nicht über ein Monitoring verfügen. Und wer mal bei einem dortigen Kollegen das Stichwort "BZ- Stick" fallen lässt, muss mit einem Wutausbruch rechnen (nach Protesten aber wieder drauf).


    14/44/4, ich muss gestehen, dass ich den Ball mit dem verbalen Dünnpfiff sowie dem offenen Ventil in diesem Fall gerne zurückspiele. Wie gesagt, von meiner Kompetenz hast Du keine Ahnung.


    Und warum genau ein Kopfschütteln eine befriedigende Antwort darstellen soll, erschließt sich mir nicht. Man wird doch wohl fragen dürfen, was Ihr so draufhabt.
    Und die Kollegen der Berliner Feuerwehr, die sind ja nicht irgendwie schlecht, nur weil sie schlecht ausgestattet sind. Und es ist ihnen auch nicht egal: Viele leiden sehr unter der Situation- und genau das spricht FÜR das Personal der BF Berlin.


    Bis also den (schon ziemlich) dünflüssigen Teil fand ich Deine Antwort übrigens recht informativ. Vielen Dank.

    Mal aus Interesse:
    Wie sind die RTW der BF HH eigentlich so ausgestattet? Dass die nicht allzu viel drauf haben, habe ich schon gehört.
    Aber was heißt das genau?


    Ist es genauso arg wie in Berlin, oder leistet sich die BF HH den Luxus, ihre RTW mit EKG- Geräten auszustatten? (lachen oder weinen?)

    Ausländische Fahrzeuge können in Deutschland unter denselben Voraussetzungen der §§ 35, 38 StVO Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen wie deutsche Fahrzeuge auch.
    Problematisch sind in der Regel solche Fälle, in denen diese Fahrzeuge beispielsweise ein anderes Horn benutzen. Handelt es sich nicht um die durch die StVZO vorgeschriebene Tonfolge, so ist es nicht geeignet, Wegerechte auszuüben. In solchen Fällen muss dann die Pol vorausfahren, wenn man sich freie Bahn schaffen will.


    So wird es vermutlich auch in den anderen Ländern sein: Unter denselben Voraussetzungen wie die nationalen Fahrzeuge dürfen deutsche Fahrzeuge dort das Sondersignal benutzen. Das Problem ist, dass wir als Fahrer nicht wissen, was für eine Wirkung das Sondersignal entfaltet.
    Es ist z.B. denkbar, dass ein nationales Recht bestimmte Verhaltensweisen in einem Katalog zusammenfasst, zu der das Sosi berechtigt, anders als in D, wo die Voraussetzungen von Sonderrechten zu einem Generalausschluss der StVO führen.
    Ebenso kann es sein, dass in einem anderen Land die Sonderrechte erst durch das Sondersignal, oder aber auch das Wegerecht bereits durch Blaulicht kenntlich gemacht werden kann.


    Diese Überlegungen lassen sich endlos fortsetzen. Da das Problem weniger ein Problem des internationalen Rechts ist, sondern eher einfach das ausländische Straßenverkehrsrecht fordert, kann ich mir vorstellen, dass die MA in den Botschaften einfach nichts darüber wissen.
    Viellicht sollte man die nationalen Verkehrsministerien anschreiben. Man muss ja einfach nur erfragen, wie die Benutzung von Sondersignal (Voraussetzungen/ Rechtswirkungen) im betr. Land geregelt ist.


    mfG
    Kwazulu

    Ich schließe mich Schulsani an.


    Der Begriff "Aufgabenerfüllung" umfasst eben alle Fahrten, die im Rahmen der Tätigkeit der Organisation anfallen. Alles andere wäre widersinnig. Diese Fahrberechtigung ist auch weiter zu sehen als eine Art "Ausnahmeregelung", sie ist faktisch eine eigene Fahrerlaubnis, die nur für bestimmte Fahrzeuge genutzt werden darf.
    Schwierig werden Grenzfälle. Ich weiß beispielsweise nicht, wie ein Notfalltransport auf einem Sanitätsdienst zu bewerten ist.
    Oder ein anderes Beispiel: In einigen Bundesländern fällt die SEG unter den Begriff "Rettungsdienst", könnte also unter den Anwendungsbereich der Regelung fallen.
    In allen SEG- Angelegenheiten dürfte dann also mit der Fahrberechtigung gefahren werden. Wenn es um einen San- Dienst, oder noch widersinniger, um einen KatS- Einsatz geht, dürfte anscheinend die FB nicht genutzt werden (*wunder*).


    Zu Punkt "B": Rechtlich gesehen wird die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit Beginn des BF17 erteilt. Sie unterliegt nur bis Erreichen des 18. Lebensjahres einer Begleitauflage.
    Das begleitete Fahren wird also eingerechnet.


    Aktuelles Update:
    Der Bundesrat hat gestern unter gewissen Maßgaben (ein paar redaktionelle Änderungen) der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zugestimmt.
    Die Änderung wird also recht bald in Kraft treten.

    Wenn ich das bereits geänderte StVG und die bisjetzt veröffentlichte Fassung der FeV richtig lese, soll es so aussehen (sofern der Bundesrat morgen nicht etwas anderes beschließt):


    1.) Es kann eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu 4,75t erteilt werden. Dafür ist notwenig, dass der Bewerber von einem Organisationsmitglied geschult und geprüft wird. Die Berechtigung gilt nur für Fahrten im Rahmen der entsprechenden Organisation.


    2.) Es kann eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5t erworben werden. Hierzu ist eine Ausbildung in der Fahrschule erforderlich. Es sind insgesamt 5 Sonderfahrten zu absolvieren (wie für Kl. C1); Theorieunterreicht bzw. -Prüfung gibt es nicht. Die praktische Prüfung wird durch den TÜV abgenommen.
    Auch diese Berechtigung gilt nur für Fahrten im Rahmen der Organisation.


    Die Berechtiung zu 2.) kann nach 2 Jahren in eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse C1 umgeschrieben werden.
    Die Berechtigungen können nur an Mitglieder vergeben werden, die mind. 2 Jahre im Besitz der FE Kl. B sind.


    Die Version 2. ist in meinen Augen ein Bürokratiemonster ohne viel Zweck. Denn der Wegfall der Theorie sind ja die kleinste finanzielle Ersparnis. Und wer das Geld für die praktische Ausbildung hat, kann auch in der Regel noch die Kröten für die Theorie drauflegen.


    In der jetzigen Fassung ist übrigens der Anwendungsbereich der Regelung interessant. Anders als im ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates ("Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie sonstiger Einheiten des Kathastrophenschutzes") reduziert das nun geänderte StVG den Anwendungsbereich auf Mitglieder der "Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste".


    Abgesehen von der Frage, was im Einzelfall ein "nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst" ist, scheinen Hilfsdienste von vorneherein aus, die ausschließlich sanitätsdienstlich im Einsatz sind. Vor allem aber gilt die Regel also auch nicht für Einheites des Kathastrophenschutzes.
    Diese Einschränkung kann ich kaum nachvollziehen, sodass ich fast an einen redaktionellen Fehler glaube.


    Na ja, mal sehen, wie das morgen durchgeht.


    mfG
    Kwazulu

    Ein kleines Edit:


    Bei weiterem Interesse kann ich die Regierungsvorlage für die Änderung des StVG, die Stellungnahme des Bundesrates dazu (sehr interessant, da der BRat sehr viel weiter gehen wollte), den Beschluss des BTages und des BRates sowie die beabsichtigte Neufassung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (sehr interessant, da sie Details zur "Prüfung" durch die Organisation enthält) jeweils als PDF verlinken.


    Dieses Thema ist ja für RD, SEG und FW gleichermaßen interessant. Vielleicht kann ja ein Mod in den entspr. Unterforen einen Link auf diesen Thread setzen, dann hat man eine gemeinsame Diskussion.
    Ich wusste nicht, ob das den Forenregeln entspricht.


    Schönen Abend Euch allen!

    Hallo :)


    Ich möchte mal eine praktische Diskussion über den sog. "Feuerwehrführerschein", also die Möglichkeit für Inhaber einer FE Kl. B, schwerere Einsatzfahrzeuge zu führen, diskutieren.


    Dabei geht es mir weniger über die Sinnhaftigkeit dieser Lösung, sondern um die aktuelle Praxis der Behörden in den einzelnen Ländern.


    Mit Wirkung zum 05.08.2009 lautet der geänderte Abs. 10 des § 2 StVG in den Sätzen 5ff. nun:


    Zitat

    Die zuständigen obersten Landesbehörden können Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Fahrberechtigungen erteilen, die zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t berechtigen. Die zuständigen obersten Landesbehörden können nach Landesrecht Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste auch Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t erteilen, wenn die Inhaber der Fahrberechtigung seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t ausgebildet worden sind und in einer praktischen Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben. Für diese Fahrberechtigungen gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Fahrberechtigungen dürfen nur für die Aufgabenerfüllung der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste genutzt werden.


    Gibt es schon erste Erfahrungen?
    Wie läuft das ganze ab? Wer stellt den Antrag, die Organisation oder der Bewerber? Gibt es Limitierungen, oder kann grundsätzlich jedes Mitglied einer entsprechenden Organisation die Genehmigung erwerben? Was ist mit HiOrgs, die ausschließlich SEG- und KatS- Aufgaben übernehmen?


    Ich freue mich auf die Diskussion!


    mfG
    Kwazulu

    Die Sache mit den Radwegen bzw. der Radwegbenutzungspflicht ist aber noch eine andere Schublade.
    Der ADFC ist nicht gegen Radwege an sich, sondern gegen eine Radwegbenutzungspflicht.


    Dieses Thema wird auch unter Verkehrsrechtlern und Verkehrsexperten kontrovers diskutiert. Der ADFC vertritt, auch wenn es zunächst befremdlich erscheinen mag, keine Randmeinung.


    Aber das geht wohl hier am Thema vorbei ;)


    mfG
    Kwazulu