Hessen - MZF / RTW / KTW

  • Kleine Zusatzinfo:


    In Hessen wurden vor vielen Jahren bei einer Gebietsreform zahlreiche kleinere Landkreise zu großen Kreisen zusammengeschlossen. Davon betroffen waren natürlich auch die Integrierten Leitstellen, die ebenfalls zu einer Leitstelle vereinigt wurden. Für die örtlichen Kreisverbände der Hilfsorganisationen (dabei ist vornehmlich das DRK zu nennen) bedeutete dies jedoch noch lange nicht, dass sie sich auch zusammenschließen sollten. So gibt es z.B. im Main-Kinzig-Kreis mit der "Leitstelle Main-Kinzig" die DRK-Kreisverbände Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern und die DRK-Fahrzeuge tragen nach wie vor die alten FRN mit dem Namen der ehemaligen Kreisstadt. Folglich kann es den numerischen Teil eines FRN (z.B. 96/83 = RTW) im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle dreimal geben, die Fahrzeuge sind nur durch den "geografischen" Teil des FRN zu unterscheiden. Dass es dabei manchmal zu Verwechslungen und Fehlern kommt, ist fast schon zwangsläufig. Andererseits ist man dadurch fast gezwungen, beim Sprechfunk immer den vollständigen FRN zu nennen, was unsere Paragrafenreiter und Korinthenkacker ganz besonders freut...


    Das genannte Beispiel des Main-Kinzig-Kreises trifft auf einige weitere Landkreise in Hessen (z.B. den Lahn-Dill-Kreis, den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und auch den genannten Schwalm-Eder-Kreis) zu, wobei in einigen die Verantwortlichen relativ schnell reagiert und die FRN entsprechend geändert haben. Aber nicht in allen Kreisen hat man so weit gedacht. Insofern ist bei den FRN Vorsicht geboten, sie sind nicht immer Unikate und sie stimmen oftmals nicht mit dem Namen der zuständigen Leitstelle überein.

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Nach meinem Kenntnisstand gibt es in einigen Gebieten durchaus noch reine RTW. Aber das MZF-Konzept ist schon sehr weit verbreitet...


    MfG


    Moritz

  • Ein für allemal: Es gibt laut EN1789 weder in Hessen noch sonstwo in der gesamten Europäischen Union das MZF im Rettungsdienst, und erst recht kein MZF nach DIN RTW! Ein Rettungswagen, der mitunter für Krankentransporte eingesetzt wird, bleibt ein RTW bzw. eine Mobile Intensive Care Unit nach EN1789, selbst wenn bestimmte Ausstattungsdetails (z.B. Tragestuhl) primär für Krankentransporte vorhanden sind. Das war übrigens schon zu Zeiten der alten DIN 75080 so!


    Auch die Tatsache, dass der hessische FRN-Katalog den Begriff MZF vorsieht, setzt die vorherrschende Euronorm (EN) nicht ausser Kraft! Hier muss ganz strikt nach Fahrzeugnormen und Funkrufnamenkatalogen unterschieden werden, die bekanntlich oftmals voneinander abweichen.


    Wer Details der EN 1789 nachlesen will, klicke hier! (Quelle: http://www.ambulanz-dienste.de, weitere Quellen siehe z.B. Google...)

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  • Endlich mal Klarheit und jemand, der auf den Tisch haut. Parallel läuft ja die Diskussion über den RK Gelnhausen 92/83. Da ist diese ganze Scheiße auch schon mehrfach durchgekaut worden. Ich finde es drollig, dass selbst das Rk dort von einem RTW spricht, hier aber gewisse Fraktionen diesem harsch widersprechen.

  • Darf ich hier mal an den Rettungsdienstplan Hessen verweisen, der im gegensatz zur EN eine gesetzliche Grundlage ist.
    Natürlich sind es Rettungswagen, nur werden die in Hessen von offizieler Seite her (Hess. Sozialministerium) eben als MZF bezeichnet.


    Edit: Ergänzung:
    Desweiteren spricht die originall EN von einer "Mobile Intensive Care Unit" und nicht von einem Rettungswagen. Folglich müssten wir auch in Deutschland von einer MICU reden. Wir können uns gerne darüber streiten, was ich allerdings keinesfalls möchte. Fakt ist: Der Rettungswagen in Hessen heisst Mehrzweckfahrzeug. Wenn man die EN nämlich so genau nimmt dürfte man mit ner MICU sonst gar keine Entlassungen, etc fahren, da die Pat. ja keine schweren gesundheitlichen akuten Schäden mehr haben... :zwinker:

  • Du darfst natürlich verweisen, worauf Du willst, allerdings solltest Du vorher selbst mal nachlesen, was dort steht...


    Der Rettungsdienstplan findet sich tatsächlich als § 3 des Hessischen RD-Gesetzes (HRDG). Dort geht es allerdings um die rettungsdienstliche Gesamtversorgung, insbesondere die Anzahl und Standorte der Rettungswachen in Hessen. Von den einzusetzenden Fahrzeugen findet sich unter "Rettungsdienstplan" kein Wort...


    Allerdings findet der staunende Leser des HRDG unter § 2 den Absatz 5. Dort steht:


    1.) Als Rettungsmittel dürfen nur Spezialfahrzeuge eingesetzt werden, die den jeweiligen DIN-Vorschriften entsprechen und in der Genehmigungsurkunde oder einer besonderen Rettungsmittelliste nach § 16 Abs. 1 Satz 2 aufgeführt sind. 2.) Von der Einhaltung der DIN-Vorschriften kann das für das Rettungswesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie im Benehmen mit dem Landesausschuß für den Rettungsdienst Ausnahmen zulassen.


    Ups, wird da etwa auf die EN 1789 (= jeweilige DIN-Vorschriften) verwiesen, die wiederum bekanntlich nur KTW, Notfall-KTW und RTW (eingedeutschte Bezeichnungen), aber keine MZF kennt? Und bevor Du wieder vermeintliches Wissen vorgibst und auf den zitierten § 16 verweist, bremse ich Deinen Tatendrang gleich. Da steht nämlich auch nix über MZF! Und die in Satz 2 erwähnten Ausnahmen gelten für begründete Einzelfälle, keinesfalls aber als "Generalzulassung" für einen Fahrzeugtyp ausserhalb der EN1789...


    Wie Fahrzeuge in einzelnen Regionen oder Ländern bezeichnet werden (in Bayern oder Sachsen gibt es bestimmt ganz besonders putzige Namen für einen RTW...), ist völlig wurscht. Das HRDG jedenfalls gibt nichts her, was einen "hessischen KTW/RTW-Zwitter" zum rettungsdienstlichen Normfahrzeug macht, zumal eine solche Normung wohl unstreitig nicht Ländersache ist. Die Frage, ob eine EU-Norm Gesetzescharakter hat, solltest Du mal einigen Landwirten in Deiner Region stellen, in diesem Bereich pocht nämlich die EU knallhart auf Umsetzung ihrer Agrarnormen. Wahrscheinlich ist der Rettungsdienst in Europa für solcherlei regulative Maßnahmen schlicht und ergreifend zu unwichtig...

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  • Also, ich sage ja nicht das es keine DIN oder EN "RTW" sind, ich glaube wir reden da an einander vorbei...


    Aus Rettungsdienstplan Hessen:
    2.1 Vorgaben zur allgemeinen Organisation
    des Rettungsdienstes
    Zur Sicherstellung einer einheitlichen und bedarfsgerechten
    rettungsdienstlichen Versorgung wurde
    in Hessen sowohl aus gesundheitsvorsorgerischer
    als auch aus ordnungspolitischer Sicht der notwendige
    Rahmen für die Organisation und Durchführung
    des Rettungsdienstes sowie die dabei von
    allen Beteiligten zu erfüllenden Anforderungen
    durch das HRDG geregelt.
    Für die Organisation des Rettungsdienstes wird
    angestrebt, den Einsatz der Rettungsmittel nach
    dem Mehrzweck-Fahrzeugsystem in Verbindung
    mit der Nächstes-Fahrzeug-Strategie als Dispositionsstrategie
    umzusetzen. Soweit zweckmäßig,
    kann das Mehrzweck-Fahrzeugsystem für konkrete
    Einzelzwecke in Teilbereichen durch das RTW-/
    KTW-Fahrzeugsystem ergänzt werden (zum Beispiel
    KTW für Ferntransporte und/oder für den
    Krankentransport in Verbindung mit der Zuweisungsstrategie).
    Ziel der Organisationsform der organisatorischen
    Einheit ist es u. a., die vorgehaltenen Rettungsmittel
    so zu strukturieren, dass regelmäßig RTW im
    Rahmen des Mehrzweck-Fahrzeugsystems verfügbar
    sind. Daraus ergibt sich durch Synergieeffekte
    eine wesentliche Qualitätsverbesserung der
    Regelversorgung im Rettungsdienst, sowie eine
    bessere Bewältigung von größeren Schadensereignissen
    und von Katastrophenfällen, da die insgesamt
    verfügbaren Rettungsmittel bei Bedarf
    auch über den eigenen Versorgungsbereich hin



    Und hier der angesprochene § 2 HRDG, ich lese hier nix von RTW, oder bin ich zu blöd zum lesen?
    §2 Begriffsbestimmungen ´
    (1) Die Notfallversorgung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln unter notfallmedizinischen Bedingungen.
    (2) Der Krankentransport umfasst die auf Grund ärztlicher Beurteilung notwendige Beförderung von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die damit im Zusammenhang stehende fachliche Betreuung in einem dafür besonders ausgestatteten Rettungsmittel durch dafür besonders qualifiziertes Personal.
    (3) Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge einer Erkrankung, Verletzung, Vergiftung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer Lebensgefahr befinden oder bei denen diese zu erwarten ist, wenn keine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung oder Überwachung und gegebenenfalls eine Beförderung zu weiterführenden diagnostischen oder therapeutischen Einrichtungen erfolgt.
    (4) Die notärztliche Versorgung ist als Aufgabe der Notfallversorgung die Gewährleistung der medizinischen Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch entsprechend qualifiziertes ärztliches Fachpersonal.
    (5) Der Rettungsdienstbereich ist das Gebiet, in dem die Leistungen des Rettungsdienstes zusammen mit denen des Brand- und Katastrophenschutzes durch eine Zentrale Leitstelle gelenkt und aufeinander abgestimmt werden.
    (6) Rettungswachen sind Einrichtungen, an denen die für ein Teilgebiet eines Rettungsdienstbereiches (Versorgungsbereich) erforderlichen Rettungsmittel und das Fachpersonal einsatzbereit vorgehalten werden. (7) Rettungsmittel sind die nach dem Rettungsdienstplan des Landes zum Einsatz im Rettungsdienst bestimmten boden-, luft- oder wassergebundenen Spezialfahrzeuge.


    Edit: Quelle: http://www.feuerwehr-obertiefenbach.de/downloads/HRDG.pdf


    Edit: Ergänzung (damit man mir nicht vorwerfen kann ich würde mich nicht informieren:
    Achso: und das was du meinst, findet sich mit folgender Überschrift:


    Aufgehoben; vgl. GVBl. 1998 I S. 499; GVBl. II 351-53



    Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)


    Vom 18. Dezember 1990
    GVBl. I S. 725


    in der Fassung vom 5. April 1993
    GVBl. I S. 268



    unter:http://www.hessenrecht.hessen.…/351-40-hrdg/hrdg_alt.htm


    Also alles in allem: Du hast recht, wenn man sich die mittlerweilen ungültige (alte) Fassung des HRDG ansieht. Ohne dich persönlich angreifen zu wollen, würde ich dir allerdings empfehlen dir mal ne aktuelle Fassung des HRDG zu holen.
    Schlusswort: Also, jeder der sich für diese diskussion interessiert, kann sich gerne in den dargestellten Rechtsvorgaben selbst informieren, und sich sein eigenes Bild machen.
    Und um dieser leidigen Diskussion (in der ich mir Unwissenheit vorwerfen lassen muss) ein ende zu setzen: Du hast recht, und ich hab mei ruh.

  • @ Krankenwagenfahrer:


    Ich weis das du schon sehr lange im RD bist, respekt, weis nicht ob ich da so alt werden kann.
    Die ganze Problematik erinnert mich an eine THW Kameraden, der ungefähr in deinem Alter ist. Der spricht auch immer noch von den Bergungszügen, obwohl es die ja bekanntlich seit 1995 nicht mehr gibt. Das sind diese eingefahrenen und festverankerten begriffe, die ja grundsätzlich nicht falsch sind (ein TZ ist im grunde nichts anderes als ein Bergungszug, denn die Hauptaufgabe liegt in der Bergung) nur die Terminologie hat sich eben ein wenig geändert.

  • @ Sani22:


    Mag ja sein, dass sich zwischenzeitlich ein gewisser Altersstarrsinn bei mir eingestellt hat. Ich hatte übrigens tatsächlich eine alte Version des HRDG, aber wer rechnet schon damit, dass sich die Schreibtischtäter in Wiesbaden so viel Mühe machen und das ganze Ding komplett umkrempeln? Sonst ist die Bande ja auch nicht so fleissig... Jedenfalls sorry für das Missverständnis!


    Meine Aversion gegen Mehrzweckfahrzeuge im RD ist etwa so alt wie diese meiner Ansicht nach völlig schwachsinnige Idee und die Bezeichnung selbst. Diese Abneigung hat viele Gründe, die meisten resultieren aus praktischen Erfahrungen, die man zugegebenermaßen von Ministerialbeamten nicht erwarten darf. Und das letzte Öl wurde ausgerechnet im MKK in mein "MZF-Fegefeuer" gegossen. Unser DRK-OV beschaffte für seinen ehrenamtlichen RD einen MB Vario. Prinzipiell ein geiles Auto, aber nach Ansicht vieler Praktiker ein klassischer RTW, als MZF ungeeignet. Trotzdem bestand der zuständige DRK-Kreisverband darauf, das Fahrzeug mit Tragestuhl auszustatten, weil "so etwas nun mal in ein MZF gehört". Andere gute Ideen aus unseren Reihen fanden hingegen keine Beachtung, weil sie eben "nicht in einem MZF vorgesehen sind". Hublifts oder andere technische Ladehilfen für den Tragestuhl kamen trotz der enormen Einstiegshöhe des Vario nicht in Frage, Hinweise auf die Maße des Vario und alle Zweifel daran, ob dieses Fahrzeug als MZF bezeichnet werden sollte, wurden ignoriert. Also warten wir geduldig auf das erste Rettungsteam, das sich beim Rein- oder Rausheben des Tragestuhls mitsamt Patient einen Bruch hebt oder noch Schlimmeres mit Patient, Stuhl und sich selbst veranstaltet. Ich weiss jedenfalls genau, dass ich an dieser Veranstaltung nicht aktiv teilnehmen werde, egal welcher NA, LNA, ÄLRD oder OLRD neben mir den Kasper macht...


    Ganz ehrlich: Ich fahre lieber in einem Langhoch einen Notfalleinsatz als einen Krankentransport im Vario! Aber es ist ja ein MZF und alles ist damit möglich...

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  • Du meinst in Steinheim beim Gerrit? Nö, ich kenne Gerrit zwar schon ewig aus dem RD, aber die höheren Weihen einer OLRD-Ausbildung habe ich nicht bei ihm bekommen. Ging aus bürokratischen Gründen nicht, weil ich zwar im MKK tätig bin, aber in FFM wohne... Ehrlich gesagt bereue ich diesen Verzicht auch nicht.


    Die Diskussion über die Euronorm(en) bzw. über Sinn und Unsinn des MZF gegenüber RTW/KTW wäre sicherlich sehr interssant.

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  • Ich würde auch noch einmal gerne meinen Senf dazugeben und Krankenwagenfahrer gerne zustimmen. Mehrzweckfahrzeuge sind eine bescheidene Erfindung einiger wirrer nicht praxisbezogener Beamte in Hessischen Ministerien. Ursprünglich wurde diese Spezies Anfang der 90iger Jahre ins Leben gerufen, um die Anzahl der Krankenwagen auf dem flachen Land zugunsten von Rettungswagen zu verschieben.Durch Sammelbestellungen sollten finanzielle Vorteile erreicht werden und der Traum von einem einzigen Rettungsmittel wurde geträumt. In der Ursprungsplanung, waren hierzu zwei Fahrgestelle vorgesehen, einmal der 310er Mercedes sowie der VW LT mit kurzem!!!! Radstand. Geplant war, dass die MZF´s nur in Verbindung mit einem Rendevouz-System eingesetzt werden sollten und diese Fahrzeuge außer Notfallkoffern und Absaugpumpe nichts an Bord haben sollten. Defi und anderes Notfallequipment sollte vom NEF an den Einsatzort gebracht werden. Ganz toll war noch die Ursprungslösung im MZF bezüglich des Tragestuhls und der Anbringung des Defis und Sauerstoffs. Um Nichtnotfallpatienten beim Krankentransport nicht zu "verwirren", waren die Halterungen hinter Klappen angebracht und wurden dann im Bedarfsfall heruntergeklappt. Auf der Fahrerseite war ein Fenster eingeplant, was die hervorragenden Platzverhältnisse im 310er noch weiter beschränkte. Die Einbauten waren somit an der linken Fahrzeugseite untergrebracht, an der Zwischenwand zum Fahrerhaus war der Tagestuhl angebracht. 1991 hatten wir 2 dieser reinen Hessenmobile im 24h Stunden Dienst (Grossauftrag der Firma Binz ), diese wurden aber ganz schnell durch neue 310er Mercedes ersetzt, da ein vernünftiges Arbeiten fast nicht möglich war. Die Lösung mit dem Tragestuhl haben wir leider noch heute. Ganz furchtbar wird die MZF Geschichte natürlich bei größeren Fahrgestellen wie dem Vario, da auch der normale Krankentransportpatient vor der Größe des Fahrzeuges erschreckt wird. Aussagen wie: Oh Gott, mit so einem Ding holen Sie mich ab" sind relativ häufig.


    Natürlich haben die einzelnen KV die Situation der MZF noch verschlimmbessert, da sie die ursprünglichen spartanischen MZF nach eigenen Ermessen verbessert haben. Bestes Beispiel ist meine RD Stadt Wiesbaden, wir fahren täglich mit 18 RTW mit Stuhl "wir sollten mal MZF´s sein" den Rettungsdienst/Krankentransport. Ein finanziieller Vorteil ist da nicht mehr zu erkennen. Übrigens gibt es momentan Gutachten, die die Abschaffung der MZF´s und die Wiedereinführung von RTW und reinen KTW in Hessen flächendeckend befürworten.


    Die MZF wurden in einer Zeit geplant, wo der Unterschied zwischen RTW und KTW in der Hauptsache im Platzunterschied lagen. In Zeiten von einer modernen präklinischen Notfallmedizin sind sie weder ein guter KTW, noch ein vernünftiger RTW. Sondern eine reine Kompromisslösung. Das zeigt sich auch an den Funkrufnamen. In Wiesbaden werden allen gleich ausgestatteten RTW/MZF ( da fängts schon an ) Funkrufnamen für RTW und MZF vergeben. 83 ist ein 24 h MZF, 85 ein Tag MZF....

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man das so liest (das möchte ich nun noch ein wenig einwerfen), weiß man auch, warum die BF Frankfurt unter anderen so lange nicht vom NAW weg wollte.
    Wären 2000 auch nicht die RTW 2000 gekommen, würden heute noch in FFM die NAWs fahren...


    Damit möchte ich an dieser Stelle nur die Postings von Erik und Mike unterstreichen...

  • Vielleicht sollte man wirklich diese Diskussion über MZF vom "Hessen-Thread" abtrennen und in einen neuen, eigenen Thread packen. Wäre sicherlich ein Dauerbrenner...


    Ich setze jedenfalls noch einen drauf, und zwar aus Sicht eines verantwortungsbewussten RLS-Disponenten: Früher (damit meine ich die gute alte Zeit, als es noch die Trennung RTW/KTW gab) war es doch in aller Regel so, dass nicht jeder RS/RA auf einem RTW eingesetzt wurde. Es wurde, immer wenn es möglich war, hinsichtlich Qualifikation und Erfahrung gefiltert. Somit gab es einen relativ eng begrenzten Personenkreis im RTW-Dienst, was beim Rendezvous-System auch von den Notärzten sehr begrüßt wurde. Heutzutage wird durch das MZF-System theoretisch jedes MZF durch den NA zum NAW "gepimpt". Und seien wir doch mal ehrlich, jeder RD hat eine mehr oder weniger große Zahl von Mitarbeitern, die man nicht ohne gewisse Kopfschmerzen und Gewissensbisse zu einem Notfalleinsatz schickt. Ich kann mich an einige Anrufe von Notärzten während meiner RLS-Zeit erinnern, die darum baten, sie vor der einen oder anderen MZF-Besatzung zu verschonen. Also versuchte man im Interesse der Notfallpatienten (und der geplagten NAs), MZF mit "guten" Besatzungen möglichst für Notfälle frei zu halten, was zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten bei der Disposition führen musste. Solche praktischen Mängel des MZF-Systems sind natürlich für die Entscheidungsträger in ihren bequemen Ledersesseln nicht nachvollziehbar, denn auf dem Papier sind alle RS und RA mit gleichem Ausbildungsstand auch gleichwertig qualifiziert...


    Zum Abschluss noch eine Absurdität: In vielen RD-Bereichen (zumindest in Hessen) wurden RTW zu MZF abgespeckt, KTW jedoch als solche im Dienst belassen. Und zwar nicht etwa als Ersatz- bzw. Tauschfahrzeuge, z.B. für Infektionsfahrten, Ferntransporte usw., sondern im regulären Tagdienst für... Krankentransporte! Hoppla, sollten die nicht auch von den hochgelobten MZF übernommen werden? Irgend etwas passt doch da nicht zusammen, und streng genommen ist diese Variante nichts anderes als eine qualitative Abwertung des Rettungsdienstes!

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  • Wobei das MZF mittlerweile auf Grund seiner medizinischen Einrichtung zu einem RTW mit Stuhl verkommen ist und der ursprünglich angedachte finanzielle Vorteil wieder dahin ist. Und natürlich hat sich in den letzen Jahren die RD Versorgung verändert, da jede Pappnase sofort auf einem RTW sitzt, obwohl man vielleicht besser erst einnmal ein paar Monate auf dem KTW fährt um vielleicht erst einmal in das Thema reinzukommen. Wobei das durch den Abbau der Zivistellen schon besser geworden ist.


    Ich war nämlich auch mal so eine Pappnase, die 1996 nach dem Abi direkt den Zivildienst angetreten hat und nach 4 Wochen Rettungshelfer und 4 Wochen Klinikpraktika als Fahrer auf dem MZF/RTW gesessen habe. Zweiter Einsatz ein offenes SHT bei Patient eins und abgetrennte Hand bei Patient zwei. Und wir als erstes Fahrzeug. Habe selten in meinem Leben so geschwitzt. Doch es kam dann noch besser, kurze Zeit später hat Wiesbaden das NEF Zeitalter begonnen, und jeder durfte mal NAW spielen. Da wir zur damaligen Zeit einen personellen Engpass hatten, wurde ich und ein weiterer Zivi nach einem Monat RD zum Rettungssanitäter angemeldet und meine gesamte Zivizeit fuhr ich fest mit einem anderen Zivi auf dem RTW, entschuldigung MZF!!! Die Leitstelle wurde morgens immer schön darüber informiert, mit dem Hintergrund dass wenn zwei dringende Einsätze paralell kommen sollten, das NEF zur ZiviRettung zu eilen hat. Eigentlich darf man heute garnicht darüber nachdenken, dass das so gut gegangen ist.
    Mit dem Hintergund meiner eigenen Erlebnisse und manchen Kollegen vor Augen, der ohne großartige Fortbildungen vom Transportsanitäter zum RA befördert wurde, bin ich mittlerweile ein großer Freund der Trennung von RTW und KTW und schliesse mich Krankenwagenfahrer gerne an.
    Denn leider funktioniert, das auch bei uns praktizierte , wer ist eigentlich fähig auf der Kiste auch nicht mehr, da ja immer das nächste Fahrzeug geschickt werden muß und das auch alles schön vermerkt ist.

    Und eigentlich wünsche ich mir die guten alten NAW´s zurück, da haben eingespielte Teams im Sinne des Patienten behandeln können. Und sind wir doch mal ehrlich, es geht doch nichts über einen vernünftigen RTW/NAW auf Mercedes Vario mit dem bisschen Platz mehr im Vorder und Hinterteil. Wenn ich die heutigen " wir müssen unter 3,5 Tonnen bleiben, deswegen haben wir schöne Plastikkoffer die sich bei einem Unfall pulverisieren Pommesbuden" sehe wünsche ich mir ein bisschen alte Zeit zurück.


    In diesem Sinne wäre es für meine Stadt sinnvoll : Aus 18 MZF werden 10 KTW, 4 RTW und 2 NAW und das ganze passt wunderbar :winktz:

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • Zitat

    Original von staubererik
    ...Kollegen vor Augen, der ohne großartige Fortbildungen vom Transportsanitäter zum RA befördert wurde, bin ich mittlerweile ein großer Freund der Trennung von RTW und KTW...


    Veto, obwohl ich auch ein erklärter Fan der KTW/RTW-Trennung bin! Ich bin aber auch "nur" ein "geadelter" RA, hatte allerdings bei meiner Anerkennung zum RA im Jahr 1990 schon 18 Jahre Erfahrung auf KTW, RTW, NAW und RLS auf dem Buckel. Viel schlimmer sind meiner Meinung nach die "Frischlinge", die vollgestopft mit theoretischem Wissen von der Schule kommen und glauben, sie seien "Helden in roten Jacken". Gerade bei diesen jungen Kollegen habe ich von Unverständnis bis zu totaler Verweigerung alle erdenklichen Negativreaktionen erlebt, wenn sie langsam in die Praxis eingearbeitet werden sollten und nicht gleich auf NEF, NAW oder RTH eingeteilt wurden... Besonders krasse Formen der Ablehnung gab es von einigen wenigen Berufsanfängern, unter deren Würde als "vollausgebildeten = erstklassigen RA" es war, sich von einem "geadelten = zweitklassigen RA" einarbeiten zu lassen oder gar in den ersten 2 bis 3 Wochen als Hospitant bei einem erfahrenen Team, bestehend aus zwei "geadelten RA", mitzufahren.


    Aber diese Diskussionsschiene führt jetzt wirklich zu weit vom Topic dieses Threads weg...

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  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Aber diese Diskussionsschiene führt jetzt wirklich zu weit vom Topic dieses Threads weg...


    Dann mach einen neuen :zwinker:
    Die Thematik mit jungen frischen Praktikern und "alten" Fachleuten an sich dürfte ja Gesprächsstoff genug geben für einen eigenen Thread.


    MZF-Diskussion einstweilen auch mal separiert.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Ich hätte es ja selbst gemacht, war mir aber unsicher wie es geht. Und bevor ich versehentlich den ganzen Thread lösche, habe ich auf einen echten Profi gewartet... Thank you!

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