@Grunemer:
Ich dachte ihr wolltet 6 - 7,5 t, der Iveco auf dem Link ist da aber doch ne nummer kleiner...
@Grunemer:
Ich dachte ihr wolltet 6 - 7,5 t, der Iveco auf dem Link ist da aber doch ne nummer kleiner...
@ Quattro:
Wofür hast du die Ringer bzw. NaCl dabei? So ganz ohne Besteck und Rosanüllen etc.... ???
RR Messen - Basics??? Basics sind meines Erachtens Dinge für die man seine Hände seinen Kopf und nen gesunden Menshenverstand benötigt...
Und es ist wichtig, wenn man derartige Werte erhebt, mit diesen dann auch richtig umzugehen, d.h. nicht nur wissen das der Druck von 60 zu nicht messbar ziemlich weit im Keller ist, sondern auch wissen was man jetzt mit dem Pat. tun sollte und dann auch den Schritt gehen es auch zu tun...
Ich (auch Fachhändler und RA) sehes es Positiv. Weil die Leute die bisher zu mir gekommen sind, werden das auch weiterhin tun, sind meist Firmen oder Organisationen. Diese Kundschaft möchte einen Rundumservice haben. Aber Lischen Müller, wird dadurch erst darauf aufmerksam, sie wäre eh nicht zu mir gekommen um einen zu kaufen, jetzt tut sie es vielleicht, weil sie vergleichen möchte...
Und es wird die breite Bevölkerung angesprochen, die bisher an soetwas nicht gedacht hat...
Das bsp. mit den PC würde ich anders werten, denn da kaufen vllt. nur 5% einen beim Diskounter, die sich sonst wahrscheinlich keinen gekauft hätten. Aber sehr viele die bisher halt beim Fachhändler waren, und den neuen etz bei Aldi und Co. kaufen. Das hier die Fachhändler das Nachsehen haben ist klar. Ich merk es ja wenn es um Verbandkästen geht...
Der FRN 13 bezeichnet in Bayern einen ELW 2, ein ELW 3 ist in der Rufnamenregelung für Bayern nicht vorgesehen.
GW Technik und Sicherheit KV Miesbach
siehe: http://galerie.bos-fahrzeuge.i…59dd600593e154e&l=deutsch
ZitatOriginal von LarsHH
Ich weiß ja nicht wer das bei euch ist, aber Rettungsdienst darf bei uns nur tragen, wer auch eine rettungsdientliche Qualifikation hat, sorich mindestens Rettungshelfer ist.
In Bayern heisst es, das auf einem RTW mind. ein Rettungsassistent, in ausnahmefällen ein RS (wenn das Fahrzeug sonst nicht einstzbereit wäre) sitzen muss. Der Fahrer muss zuverlässig sein, den notwendigen Führerschein besitzen, und ein Notfallmedizinische Ausbildung haben, und die geht beim ErsteHilfe kurs los.
Aber die grössten Profilneurotiker sind eh diejenigen die sich darüber aufregen, wer was auf dem Rücken stehen hat.
Ne des war schon der ehem. kölner... Der gehörte dem Bundesverband und wurde dann nach Erfurt verlegt...
ZitatOriginal von LarsHH
Naja, bei dem Rückenschild ist das was anderes. Da entspricht der Aufdruck einer fachlichen Qualifikation und nicht unbedingt einer konkreten verwendung. Andere Regelungen dazu sind organisationsintern...
Was so eine Fahrzeugbeschriftung angeht, bitte, wer es nötig hat so auf die K... zu hauen...
Äh,... nur weil einer auf nem RTW oder NEF oder sonstiges Rettungsmittel des öffentlichen Rettungsdienstes sitzt, und RETTUNGSDIENST auf´m Rücken kleben hat, heisst das noch lange nicht das er besonders Qualifiziert ist. Er macht damit nur darauf aufmerksam das er nicht von der Feuerwehr oder ner SEG oder sonstwas ist, sondern eben vom Rettungsdienst. Das kann vom HA RA bis zum ehrenamtlichen Fahrer mit EH-Kurs alles sein...
ZitatAlles anzeigenOriginal von Patrik Kalinowski
Moment...
Bitte nicht vergessen, dass dieses Fahrzeug nicht in der rettungsdienstlichen Primärvorhaltung vorgesehen ist. Deswegen hat er auch eine "71er" Kennung.
Der SEG/KatS-Status bleibt damit durchaus erhalten...
@ Sani22:
Das gilt nur für RTWs in der primären RD-Vorhaltung.
Bitte da nix durcheinander bringen!
Es bezog vielmehr auf die aufschrift "Rettungsdienst", da der Rufname nun ja auch geklärt ist... also ein KTW 4 Tragen...
Das ist garantiert ein 4 TW, und gehört vermutlich zu ner SEG "Rettungsdienst".
Ein regulärer RTW kann es nicht sein, da diese in Bayern ja alle nen Koffer von WAS haben.
@ Oldschool
Den KV Schlüchtern gibt es sehr wohl noch. Nur der RD wird durch GN betrieben...
Hallo Nils,
herzlich willkommen Herr Kollege...
mfg
Sven
Die Polizei beim Deutschen Bundestag
Der Bundestagsadler im Emblem der Parlamentspolizei
© DBT
Parlamentarische Polizeigewalt
Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden.
Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert. Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird damit ausgeschlossen. Der Bundestag ist so vor einer Einflussnahme durch Exekutive und Judikative geschützt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung entspricht. Dennoch arbeitet die Polizei des Bundestages mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.
Aufgaben
Die Polizei sichert unter anderem den störungsfreien Ablauf der Debatten
© DBT
Hauptaufgabe der Polizei beim Deutschen Bundestag ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bundestagsbereich zu gewährleisten. Dazu gehört ein störungsfreier Ablauf der Sitzungen des Parlaments und seiner Gremien sowie der Schutz aller anwesenden Personen.
Schutz der Sitzungen des Parlaments
Die Polizei schützt die Sitzungen des Bundestages und seiner Gremien. Dies sind vor allem die Plenarsitzungen sowie Ausschuss-, Fraktions- und Ältestenratssitzungen.
Internationale Veranstaltungen auf Einladung des Bundestagspräsidenten
Die Parlamentspolizei sorgt auch bei internationalen Veranstaltungen, die auf Einladung des Bundestagspräsidenten stattfinden, für einen sicheren Ablauf, zum Beispiel bei NATO-Konferenzen und Jahrestagungen der Interparlamentarischen Union.
Staatsbesuche
Besuche ausländischer Staatsoberhäupter und Delegationen beim Deutschen Bundestag werden von der Polizei vorbereitet und begleitet.
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Auch für die Verfolgung von Straftaten und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bundestagsbereich ist die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig. Nach ersten Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes übernimmt der Ermittlungsdienst die weitere Bearbeitung. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft übersandt.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizei/aufgaben
Örtliche Zuständigkeit
Die Polizei ist für alle Gebäude des Deutschen Bundestages zuständig
© dpa
Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen (§ 7 Abs.2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages), zuständig. Dazu gehören die Gebäude und Grundstücke, in bzw. auf denen die Arbeit des Bundestages, seiner Gremien und seiner Verwaltung regelmäßig stattfindet, aber auch an Orten, an denen der Bundestag im konkreten Fall zusammentritt. Die Auslegung des Begriffes “Gebäude des Bundestages” erfolgt also funktional und orientiert sich an Sinn und Zweck der Polizeigewalt des Präsidenten.
Zuständigkeiten anderer Polizeibehörden zurück gestellt
Tagt ein Gremium des Bundestages oder das Parlament an einem anderen Ort in der Bundesrepublik Deutschland ist auch dort die Bundestagspolizei zuständig. Dies gilt auch für internationale Tagungen oder Konferenzen außerhalb der Bundestagsgebäude, zu denen der Bundestagspräsident eingeladen hat. Die Zuständigkeit der örtlichen Polizei wird dann zeitweise zurück gestellt.
Wo die exakte räumliche Grenze bei solchen Anlässen anzusetzen ist, wird jeweils nach Sinn und Zweck der Polizeigewalt ermittelt.
Quelle: http://www.bundestag.de
Für die anderen Einrichtungen ist das richtig, da ist die Bundespolizei zuständig.
Sieht stark nach nem EntschärferKfz der BePo Berlin aus...
ZitatAlles anzeigenOriginal von Chroffer112
Findest du den Balken etwa zu klein oder wie?!
Naja, das Saarland kennt laut FRN-Katalog noch einen ELW3 mit der Nummer 13, aber so etwas haben wir meine ich nicht bei uns rumgurken.
Fakt ist: Der ELW 3 ist im Moment nicht mehr genormt, jedoch sehen manche Feuerwehren, oftmals berechtigt, noch bedarf an einem solchen Großfahrzeug.
Und deshalb gibt es wohl in vielen Bundesländern noch einen FRN für diese Fahrzeuge.
Bei den Nummern von 10 bis 19 ist sowieso noch das eine oder andere frei, warum dann nicht dem ELW 3 eine dieser freien Nummern zuordnen, anstatt ihn wenn es mal einen gibt unter "sonstiges" zu führen.
Auch wenn es in einem Bundesland nur noch 2 ELW3 gäbe, wäre das noch sinnvoll, da dieses Fahrzeug dann eindeutig zu erkennen wäre und es ja mitunter von sehr sehr hohem taktischen Wert ist.
Wieso sprichst du von nem ELW3? Das geht hier um nen ELW2...
Ich bin zwar kein Feuerwehr´ler, aber müsste er dann nicht ein anderes Kennzeichen haben, also ein zweistelliges, anstatt dem Kommunalen Kennzeichen?
Also die 52er sind auf jedenfall lst Nbg. die 53er lst Schwabach...
In der Form ist mir kein Modell bekannt. Aber das Trägerfahrzeug gibts von MEK, den Aufbau kannst du von nem alten Maag FlKfz nehmen, würde ich mal bei einem grossen international tätigem Internetauktionshaus oder auf Börsen suchen.
Ja dann wäre das ja nun geklärt *freu*
Jetzt könnten wir noch ein neues Thema starten "DIN/EN- gesetzliche Grundlage, ja oder nein?" Was hälst du davon?
Hmmm... die OV kenn ich...
Sag mal kann das sein das du vor ca. 2 Jahren ne OrgL (OLRD wie es in Hessen so schön heisst) in HU-Steinheim gemacht hast?
mfg
Sven
@ Krankenwagenfahrer:
Ich weis das du schon sehr lange im RD bist, respekt, weis nicht ob ich da so alt werden kann.
Die ganze Problematik erinnert mich an eine THW Kameraden, der ungefähr in deinem Alter ist. Der spricht auch immer noch von den Bergungszügen, obwohl es die ja bekanntlich seit 1995 nicht mehr gibt. Das sind diese eingefahrenen und festverankerten begriffe, die ja grundsätzlich nicht falsch sind (ein TZ ist im grunde nichts anderes als ein Bergungszug, denn die Hauptaufgabe liegt in der Bergung) nur die Terminologie hat sich eben ein wenig geändert.