Springlicht ja oder nein

  • Hallo,


    ich habe in letzter Zeit oft mal in der Galerie und auch im FW-Magazin gelesen, dass Springlicht verboten ist. Heute habe ich in Schleswig-Holstein jedoch einen RTW und einen Streifenwagen mit Springlichtschaltung gesehen. Gibt es da in S-H Sondergenehmigungen oder ist Springlicht im Allgemeinen erlaubt?

  • Bevor der Leasingwahn auch in S-H Einzug erhalten hat hatten das alle Streifenwagen... Wie das jetzt genau ist müsste ich mal schaun, in letzter Zeit hab ich immer nur das nette Display auf dem Dach gesehen und durfte kurz Pause machen... :zwinker:

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

  • Springlicht wegen den Blitzern untersagt worden !?


    Ich meine mal gelesen zu haben, dass Springlicht wegen der "Täuschung" von anderen Verkehrsteilnehmern verboten wurde... Naja irgendwo sind doch Fachmänner / -fraun die sich damit auskennen und da genauer berichten können.


    Naja, für das, dass es verboten ist haben noch relativ viele Springlicht. Mir sind Fahrzeuge der "Gradeaus Polizei" in NRW und BaWü bekannt die gerne mit Springlicht über die BAB donnern. Von Feuerwehren und Rettungsdiensten ganz zu schweigen.


    Gruß Patrik

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß bloss, dass fast jedes RD- und Polizeifahrzeug in SH Springlicht hat, aufgrund welcher rechtlichen Ausnahme ist mir nicht bekannt, da die zuständige Behörde leider auf meine Anfrage nicht geantwortet hat.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Springlicht ist nicht (mehr) erlaubt. Fragt mich nicht warum, ich weiß nur das es so ist. Und nachdem es keine Länderregelung ist sind vorhandene Neuausrüstungen wohl auf Ausnahmegenehmigungen zurückzuführen. Die zwei letzten RTW mit Springlicht gehen hier in Kürze ausser Dienst und in die neuen darf entsprechende Schaltung nicht mehr eingebaut werden. Zutiefst schade wie ich finde. Zum Beispiel auf Autobahnen ist Springlicht finde ich wesentlich auffallender auf einige Entfernung als Blitzer. Und ob Springlicht mehr blendet oder irritiert als Frontblitzer lass ich mal so in den Raum gestellt.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • denn in Niedersachsen haben auch sehr viele Rettungsdienstfahrzeuge Springlicht.


    Bei den Mercedes der Autobahnpolizei NDS blinkt das Fernlicht übrigens abwechselnd mit den Nebelscheinwerfern.



    Ein lustiges Erlebnis dazu hatte ich in Schleswig-Holstein.


    Dort habe ich einen älteren Passat der Polizei gesehen, der ohne Martinshorn aber mit Blaulicht im Dunkeln auf dem Weg zum Einsatz war.
    Der Fahrer hatte das Licht ausgeschaltet (!) und fuhr vorn mit Springlicht und hinten ohne Beleuchtung! Sah schon merkwürdig aus... :bluelight:


    Das würde ja dann dafür sprechen, dass diese Schaltung nur funktioniert, wenn das Ablendlicht ausgeschaltet ist.


    Übrigens finde ich für meinen Teil Springlicht sehr sinnvoll. Manchmal wundere ich mich sogar, wenn einem z.B. ein Steifenwagen im Einsatz ohne entgegenkommt! Man ist dran gewöhnt, ohne fehlt irgendwie etwas.


    Gruß Tim

    Einmal editiert, zuletzt von Tim ()

  • da kein Richter! Wer soll den die Sheriffs anhalten? Also über den Nutzen von intermitierend blinkenden Scheinwerfern dürfte es bei den Praktikern keine Disskusion geben. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu aber ersteinmal eine Studie in Auftrag gegeben. Fragen, welche geklärt werden sollen, sind unter anderem, Blendung und Irritation von VT, Warnwirkung bla,bla,bla. Möglicherweise sind die Pol.-Fahrzeuge ja Versuchskaninchen.

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

  • Zitat

    Original von chefretter
    Das Bundesverkehrsministerium hat dazu aber ersteinmal eine Studie in Auftrag gegeben


    Bei sowas geht mir der Hut hoch, da könnte ich gerade mal nach Berlin fahren und eine Live-Studie über die Schmerzempfindlichkeit deutscher Minister durchführen! So eine Studie kostet ja zum Glück nur "Peanuts", und die öffentlichen Kassen sind ja im Überfluss gefüllt! Genau der selbe bürokratische Mist wie damals bei den Straßenräumern. Studie hier, Feldversuch dort, Gutachten hinten, Gegengutachten vorne. Anstatt einfach mal über den schwarz-rot-goldenen Tellerrand hinaus ins Ausland zu schauen und sich an den dortigen Erfahrungen zu orientieren. Oder kommen deutsche Verkehrsteilnehmer aus einer anderen Galaxie und sind ganz anders als ihre Gegenstücke in Skandinavien, Großbritannien, den USA oder sonstwo, wo Straßenräumer und Springlicht teilweise seit einigen Jahrzehnten im Einsatz sind und offenbar dort ihren Zweck zufriedenstellend erfüllen?

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • aber der Beitrag ging verloren.
    Zum Thema Feldversuch: Was nützen Springlicht und Frontblitzer auf einem Acker?

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

  • Das hessische Sozialministerium hat am 22.7.2009 eine Meldung herausgegeben, wonach die Benutzung von Springlichtschaltungen ab sofort generell erlaubt ist und auch keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich ist. Diese Information wurde auch an die zuständigen Zulassungsstellen und TÜV / Dekra Stellen weitergeleitet.


    Das DRK hat von dieser Neuregelung schon regen Gebrauch gemacht, das DRK Limburg, Wiesbaden und Darmstadt hat seine neuesten Fahrzeuge damit ausgestattet.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • Zitat

    Original von staubererik
    Das hessische Sozialministerium hat am 22.7.2009 eine Meldung herausgegeben, wonach die Benutzung von Springlichtschaltungen ab sofort generell erlaubt ist und auch keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich ist. Diese Information wurde auch an die zuständigen Zulassungsstellen und TÜV / Dekra Stellen weitergeleitet.


    Das DRK hat von dieser Neuregelung schon regen Gebrauch gemacht, das DRK Limburg, Wiesbaden und Darmstadt hat seine neuesten Fahrzeuge damit ausgestattet.


    Die Hessen sind fortschrittlich ... DAS kommt ja einem Wunder
    gleich ...


    @ Erik:


    Hast Du diese Anweisung schrifftlich? Ich bitte darum per eMail.

  • Ich habe sie heute morgen telefonisch vorgelesen bekommen. Ich bemühe mich darum sie zu bekommen. Kam ursprünglich vom Wirtschaftsministerium ( dort ist auch Verkehr unterstellt ) und wurde vom Sozialministerium weitergeleitet.


    Weiterhin gibt es Bemühungen, die gelben Blitzleuchten, die bspw. die neuen RTW der BF Frankfurt unterhalb des Daches besitzen, auch für nicht Feuerwehrfahrzeuge durchzusetzen.


    Es ist auch kaum zu erklären, warum ein von der BF Frankfurt beschaffter RTW bzw. die angeschlossenen Frankfurter Hiorgs solch eine Warneinrichtung nutzen dürfen, die RTW in Wiesbaden diese aber auf Anordnung der Zulassungsstelle abstellen mussten.


    Momentan ist diese Heckwarneinrichtung nämlich nur für Feuerwehrfahrzeuge erlaubt.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • Zitat

    Original von Tobias Voss


    Die Hessen sind fortschrittlich ... DAS kommt ja einem Wunder
    gleich ...


    Da fehlt aber doch irgendwie ein Smilie, oder?

    MfG


    brause

  • In Bezug auf den RD, eindeutig: JA!


    Es gibt ja wohl kein anderes Bundesland, das so eine gute gestezliche Grundlage hat wie Hessen. Und diese gute Grundlage wird auch im positiven Sinne durch das Sozialministerium vorangetrieben.

    MfG


    brause

  • Zitat

    Original von brause
    In Bezug auf den RD, eindeutig: JA!


    Es gibt ja wohl kein anderes Bundesland, das so eine gute gestezliche Grundlage hat wie Hessen. Und diese gute Grundlage wird auch im positiven Sinne durch das Sozialministerium vorangetrieben.


    Schleswig-Holstein ...


    KTW: RA / RS
    RTW: RA / RS200


    Auf das Gesetz lass ich nichts kommen, nur die Umsetzungsverordnung
    ist einwenig verträumt ...


  • Hilfsfrist: 10 Min.
    Landesweite Regelung "Erweiterte Versorgungsmassnahmen"
    Finanzierung der Frühlyse duch die Kostenträger
    Regelung zu den RAiP auf der LRW


    Aber du hast natürlich recht, es gibt auch Punkte die verbesserungswürdig sind, aber Alles in Allem ist das HRDG schon sehr weit vorne.

    MfG


    brause

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