Was zur Hölle haben die sich gedacht?
Ich wär ja für ne MPU bevor derjenige wieder autofahren darf ...
Was zur Hölle haben die sich gedacht?
Ich wär ja für ne MPU bevor derjenige wieder autofahren darf ...
Führerscheinentzug und Fahrverbot,
diese Verhalten war vorsätzlich und offensichtlich hat der Herr in der Fahrschule nicht aufgepasst.
Wieviel Grund braucht man noch um zu erkennen dass jemand nicht in der Lage ist schneller zu denken als er sich fortbewegen kann ?
also soll er Fußgänger beiben oder besser langsam auf allen Vieren kriechen,
vielleicht versteht er dann was um ihn herum passiert !
Blödmann !
Hoffentlich tut die Geldstrafe gut weh.
Kenne auch Kollegen die gelegentlich Leute wegen Nötigung Anzeigen, die bei Signalfahrten längerfristig keinen Platz machen. Ist aber eher die Ausnahme (also die Anzeige)
Ich kenne Kollegen die hätten da ganz anders reagiert...
Also es gibt wirklich Pfosten auf der Welt!!
Ich würd ja gern wissen was die Situation war über die sich der Kerl so aufgeregt hat.
Wenn der RTW an ner unübersichtlichen Stelle mit Vollgas vorbei is könnt ich die Aufregung verstehen, aber selbst dann wär vll ne Beschwerde über die Organisation oder Polizei möglich.
Und was passiert wenn durch solche spacken was schlimmeres passiert, jemand z.B. stirbt?
Kann dann der Autofahrer belangt werden?
Und was passiert wenn durch solche spacken was schlimmeres passiert, jemand z.B. stirbt?
Kann dann der Autofahrer belangt werden?
ist wieder eine Beweissache,
wenn der Autofahrer nen findigen Anwalt hat dann wird aus dem augenscheinlichen Vorsatz ein
"er war verunsichert und wusste nicht wie er reagieren sollte, er hat versucht Platz zu machen, wollte rechts ran fahren und bremste deshalb ab, merkte jedoch dass der Seitenstreifen nicht zum Befahren geeignet war und jedesmal wenn er bremst ging das Horn des RTW und da war mein Mandant noch verunsicherter ..."
bei sowas am Besten gleich die POL informieren, über LST oder Handy, bei sowas sind die gaaaaaaaanz fix,
allerdings hat "gaaaaaaaaaanz fix" auf dem Lande ja ne andere Dimension.
Aber sowas, also eine deutliche Zeitverzögerung (ZEK ?!?) kann auch Auswirkungen auf den Patienten haben,
wenn dieser zB einen Hirnschaden davon trägt weil er nicht schnell genug adäquat behandelt wird,
könnte er (seine Angehörigen) sogar gg den Autofahrer vorgehen.
Daher ist es wichtig dass sowas nachhaltig aktenkundig ist.
@ Kellern:
Das mit dem Anwalt und seiner Argumentation mag ja stimmen,
aber wie erklärt man dann, dass der PKW-Fahrer den RTW vorher überholt hat?? :D:D
Was meiner Meinung nach ja schon ein Unding an sich ist...;)
aber wie erklärt man dann, dass der PKW-Fahrer den RTW vorher überholt hat??
Der PKW-Fahrer musste sich vergewissern wie dringend die Fahrt des RTW nun ist,
ob der RTW auf der Anfahrt zu einer Einsatzstelle war (also der Patient noch unversorgt ist)
oder der Patient bereits versorgt im RTW liegt.
Dazu musste der PKW den RTW überholen um dann das Fahrerhaus einsehen zu können und zu ermitteln, ob nur der Fahrer oder beide
Besatzungsmitglieder, vorn sitzen.
Insofern war das Überholen des PKW ein absolut notwendiges Fahrmanöver.
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aber wahrscheinlich wollte der PKW-Fahrer, der sich im Recht glaubte, nur sehen wer fährt um den Fahrer
identifizieren zu können, falls keiner der beiden RTW-Leute gefahren sein will.
Muss man den RTW dafür ausbremsen?
Reicht da net in Rückspiegel schaun wenn man vor ihm fährt?
Muss man den RTW dafür ausbremsen?
Reicht da net in Rückspiegel schaun wenn man vor ihm fährt?
nein, du musst im kleinen Rückspiegel auch was erkennen können,
das fällt leichter wenn der Hintermann so nah wie möglich ist.
Und wenn die RTW-Besatzung so blöd ist und ständig (Sicherheits-)Abstand hält,
muss man ihn eben ausbremsen und dadurch näher kommen lassen.
Kellern, ich glaub der Kollege WaldiDA hat die Ironie in deiner Antwort schlicht übersehen...:D:D:D:D
ja, kein Problem, ich habs auch nicht besonders gekennzeichnet
Ich hoffe dass niemand glaubt dass ich das ernst meine
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