Beiträge von zwerghamster112

    Hallo, zusammen....


    Ich meine zwar, zu dem Thema schon mal was gelesen zu haben, finde den entsprechenden Thread nicht (mehr).


    Sollte mein Posting also woanders hingehören, möge doch einer der Admins so nett sein, und eine Verschiebung vornehmen....;)
    Danke schön.


    Aber zum Thema:


    Wenn ich zu einem bestehenden Datensatz ein weiteres Foto hinzufüge, so wird dieses nicht als "neues Bild" gekennzeichnet.
    (Im vorliegenden Fall wars bei mir ein Bild vom RTH D-HAIT)
    M.M.n. werden so viele Bilder untergehen, weil ja nicht jeder User jeden Tag jeden Datensatz durchforstet...;)


    Meine Frage dazu wäre also die, ob es angedacht ist, dieses evtl. zu ändern?
    Bzw. lässt die "Technik/Software" das überhaupt zu?


    In dem Sinn
    noch einen schönen Rest 1. Advent

    Dazu dann mal 2 Fragen:


    1) Kann es im Zuge der "Verschmelzung" zur Löschung vorhandener Bilder gekommen sein? (Ich hatte da in der alten Galerie mal ein Bild von der D-HAIT...)


    2) Wie benenne ich das Foto, wenn ich die Seriennummer nicht kenne?
    "D-sowieso (c/n: xxxx)"

    Zitat

    Ja. 34 iim Kreis Aachen z.B.

    @ Johannes:
    Nur zur Info: Bei der Polizei gibt es keine Unterscheidung nach Kreis und Stadt Aachen...Läuft alles unter PP Aachen...:zwinker:
    (Die haben die kommende Städteregion schon seit längerem verwirklicht...)


    Übrigens bestand die letzte Lieferung von Fahrzeugen aus 26 Stück...
    Siehe hier

    Leider wird es solche durchgeknallten Versager immer wieder geben. :-aua
    Daran werden auch die (mal wieder) geforderten Waffenrechtverschärfungen und Computerspielverbote was ändern. :mist:
    Auch wird man solche Wahnsinnstaten NIE vorhersehen können. :nono:
    Im hier diskutierten Fall kann man im Sinne der Angehörigen nur hoffen, dass sich die Eltern des Schützen (wenn sich die derzeit vorliegenden Ermittlungen denn bestätigen!!) zu verantworten haben.
    Allerdings werden diese bei den allzu lieberalen Gesetzen in diesem Land nicht viel zu befürchten haben :motz:


    So bleibt mir eigentlich nur, Kallis Statement zu unterschreiben...

    Zitat

    Wenigstens hatte der Drecksack den Anstand sich die Murmel runterzuputzen(...)


    Im Falle einer Verurteilung hätte er ja (nach Jugendrecht) nicht viel zu befürchten...

    Hallo zusammen,


    ich hätte da mal ne Frage zu den FRN des THW, und zwar vor der Änderung 1997.
    Kann mir jemand sagen, welechen FRN die DMF auf MAN 13.168 beim THW hatten?


    Danke vorab für Eure Antworten

    Es ist natürlich so, dass es von Ort zu Ort bzw. Wehr zu Wehr oder auch Landkreis zu Landkreis Unterschiede gibt!


    Da es aber in diesem Thread um die FRN in NRW allgemein gehen sollte, sind meiner Meinung nach ortsspezifische Kennung (z.B. die der BF Köln) fehl am Patze.


    Nach dem letzten mir bekannten FRN-Katalog für NRW (Stand 10/2006) stellt sich die "40er" Gruppe wie folgt da:


    40 = frei
    41 = LF 8
    42 = LF (8/6 + 10/6)
    43 = HLF (10/6 + 20/6)
    44 = LF (16 + 16/12 + 20/16)
    45 = LF 16-TS
    46 = LF 24
    47 = TSF
    48 = TSF-W
    49 = frei


    Das von Johannes unter der Kennung "48" angegebene HLF 28/40 ist ja z.B. m.W.n. eine reine Duisburger Errungenschaft, das genannte HLF 28/20 läuft bei der FW Haan/Kreis Mettmann als "FL ME 02/43-01" (Zu sehen hier)


    Ein weiteres Beispiel für eine recht eigenwillige FRN-Vergabe stellt die BF Aachen dar:


    Die LF 24 der BF laufen immer noch unter der Kennung "44"Beispiel , die TMB's haben statt der "36" noch die "33" Beispiel; Der FW-Kran ist nach der FRN ein GW-sonstiges bzw. ein GW-TeSi Aachen 01/59-01.
    Ausserdem gibt's in AC die eigentlich freie Kennung "16" für die GW der Spezial-Rettungs-Gruppe AC 01/16-01 und AC 03/16-01


    Und im Kreis Aachen werden sowohl die Fahrzeuge des "Medizinischen Transport-Dienst" als auich das Fahrzeug des "Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung" mit der Kennung "80" geführt:


    Beispiel MTD


    Beispiel KV-NEF


    Also wäre mein Vorschlag, in diesem Thread nur die allgemein gültigen FRN zu verwenden und ortsspezifische Sonderregelungen seperat mitzuteilen. Das wäre ja auch im Hinblick auf den Upload von Fahrzeugen hilfreich. :zwinker:


    Ach ja, bevor jemand fragt: Meine Quelle: hier gucken

    jetzt erst das Video und die Beiträge hier angesehen...


    Ob es jetzt ander Fahrweise oder am "Sensationsjournalismus" liegt, vermag ich nicht zu sagen, aber mir ist folgendes aufgefallen:


    Der ITW fährt den Patienten in ein 111 km entferntes Herzzentrum (ohne Sonder- und Wegerechte), muss wegen einer Straßensperrung noch einen Umweg fahren und kommt laut Sprecher "eine Stunde später" in Bad Rhotenfelde an..


    Entweder handelt es sich dabei um eine äussertst optimistische Aussage des Sprechers, oder aber die Kollegen waren mit dem "sorglosen" Patienten lediglich ein bisschen Tief für ihre Geschwindigkeit...:erschreck: