• Danke t_voss & Krankenwagenfaher für eure Präzise Äußerung. Jedoch hab ich dazu auch shcon wieder eine Frage ( Wie soll es anderst sein :-)) )


    Wie ist das wenn ich mich in einem Werksgelände aufhalte und ich das Verbot habe zu Photographieren und aber trotzdem Aufnahmen nur von Einsatzfahrzeugen mache .. ? Sprich Fahrzeugen der Werkfeuerwehr. und ich Sie im nachheinein veröffentliche angenommen hier in der Gallery oder wo anderst. Kann mir dann immer noch Rechtliches drohen ?


    Mein Kollege war vor kurzem bei BASF & Merck und hat trotz Photo verbots Bilder von Fahrzeugen der WF gemacht. Und will sie auf seiner Page veröffentlichen ?


    Als ich nun die Diskussion sah hatte ich ihn gleich gestopt. Und erhoffe mir hier eine Antwort auf die Frage darf er , oder darf er nicht ?


    Zweite Frage. Ich war letztes Jahr in Kiel und habe von Schiffen der Marine und von einer Werft U - Boot Photos gemacht. Darf ich diese Bilder veröffentlichen , Ich stand auf dem Fährterminal auf dessen Seite ( Öffentliche Straße ) Kann man mir daraus ein strick drehen weil ich Militärische Seefahrzeuge abgelichtet habe ?

  • Zitat

    Original von MontyParker
    Danke t_voss & Krankenwagenfaher für eure Präzise Äußerung. Jedoch hab ich dazu auch shcon wieder eine Frage ( Wie soll es anderst sein :-)) )


    Kein Problem ... Fragen sind zum Beantworten da ... ;)

    Zitat

    Original von MontyParker
    Wie ist das wenn ich mich in einem Werksgelände aufhalte und ich das Verbot habe zu Photographieren und aber trotzdem Aufnahmen nur von Einsatzfahrzeugen mache .. ? Sprich Fahrzeugen der Werkfeuerwehr. und ich Sie im nachheinein veröffentliche angenommen hier in der Gallery oder wo anderst. Kann mir dann immer noch Rechtliches drohen ?


    Ich würde es lassen, Du hast das schriftliche Verbot vorliegen und die Firma hat das Recht die Veröffentlichung zu unterbinden ... auch gerichtlich, und das kann teuer werden.

    Zitat

    Original von MontyParker
    Zweite Frage. Ich war letztes Jahr in Kiel und habe von Schiffen der Marine und von einer Werft U-Boot Photos gemacht. Darf ich diese Bilder veröffentlichen, Ich stand auf dem Fährterminal auf dessen Seite ( Öffentliche Straße ) Kann man mir daraus ein strick drehen weil ich Militärische Seefahrzeuge abgelichtet habe ?


    Ich gehe mal davon aus, Du standest auf dem alten Norwegen-Twerminal, was gerade das neue Kreuzfahrerterminal wird ;) ... Damit befindest Du Dich zwar auch auf Privatgelände (der Seehafen Kiel GmbH), aber die werden sicher nichts gegen die Fotos haben, weil sie ja nicht davon direkt betroffen sind.


    Und das, was Du von dort von den U-Booten sehen kannst ... nun ja, da ist nichts geheimes mehr dran *lach* ... Andererseits, auch auf dem Werksgelände von HDW herrscht fotografierverbot, aber dort hast Du Dich ja nicht befunden.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Oaky dann weiss ich schon mal was ich meinem Herrn Kollegen gleich zu sagen habe ............


    Jepp genau der Norwegen Kai für mich besser bekannt als das Fähr Terminal ( Da kennt sich ja einer aus .... :kranklach: ) Nagut das wollte ich wissen. Schon sind meine Fragen alle beantwortet. Danke dir @t_voss

  • ich weiß gar nicht was so schweeeeeeeeeeeeeeeeeeeeer daran ist !


    Wenn der Hausherr sagt, "Du darfst keine Fotos machen" dann bleibt die Kamera in der Tasche !


    Es steht mir überhaupt nicht zu zu bewerten welches Motiv nun doch fotografiert werden darf und welches nicht !


    Probier das mal auf dem Gelände der Bundeswehr .... steht zwar auf jedem Schild was von Film- und Fotografierverbot, Schußwaffengebrauch etc. aber wenn jemand nur Autos fotografiert dann gilt das alles bestimmt nicht ....




    ....ausserdem Beachte: zu jedem Hauptmotiv (Auto) gehört auch ein Hintergrund .... und wer will wissen ob damit nicht etwas schützenswertes mit Aufs Bild gelangt ?



    Verbot ist Verbot. Ohne Diskussion !


    Hat auch etwas mit Respekt zu tun ....

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Leider ist das alles viel zu theoretisch... Habe ich festgestellt.


    Wenn dann noch ein paar engstirnige Beamte nichts anderes zu tun haben, kann man sich ganz schnell in einer unangenehmen Situation wiederfinden...


    Man ist beim (legitimen) Fotografieren von einem legitimen Ort aus scheinbar sehr schnell Verdächtigter DER Straftat, die da vorgefallen ist.


    Endete dann in dem konkreten Fall mit einer halbstündigen Personenkontrolle auf "Wir-Polizei-Du-Nix"-Niveau.


    ... dass ich nicht lache!! :-aua


    D.W.
    (der davon ausgeht, dass es besser sein könnte, Daten, Ort und Gegebenheiten für sich zu behalten)


    PS: Die bis dato gemachten Bilder (zwei an der Zahl) durfte ich behalten...


    Edit: Da war ein Buchstabe zuviel.

    Einmal editiert, zuletzt von DerWaldspecht ()

  • Zitat

    Original von DerWaldspecht
    Leider ist das alles viel zu theoretisch... Habe ich festgestellt.


    Wenn dann noch ein paar engstirnige Beamte nichts anderes zu tun haben, kann man sich ganz schnell in einer unangenehmen Situation wiederfinden...


    Man ist beim (legitimen) Fotografieren von einem legitimen Ort aus scheinbar sehr schnell Verdächtigter DER Straftat, die da vorgefallen ist.


    Stellt sich die Frage was legitim ist und was man darunter versteht. Mitunter mag es legitim sein Fotos von etwas zu machen was den Unmut der Staatsmacht nach sich zieht und einen ebenso legitime Routinebefragung was es damit auf sich hat. Zudem kommt das nicht jede Aufnahme von einem "legitimen" Ort auch eine "legitime" Aufnahme ist. Bei militärischem Sicherheitsbereichen oder Sperrgebieten sind Aufnahmen aus selbigen, auch wenn sie von öffentlichen Bereichen aufgenommen sind nicht zulässig. Bei gezielten Aufnahmen z.b. am Beispiel des U-Bootes könnte man sich duchaus dem Verdacht der Spionage aussetzen.
    Denn hier wird erstmal nicht von einem harmlosen "Spinner" ausgegangen sondern von einer potentiellen Bedrohung und demanch wird man auch behandelt.
    Da hilft dann der gesunde Menschenverstand weiter der in bestimmten Situationen auf die Bremse treten sollte. Man muß nicht um jeden Preis jede Aufnahme haben wenn man damit nicht seinen journalistischen Lebensunterhalt verdient und ein eventuelles Interesse auch mit gültigem Presseausweis wenigstens untermauern kann.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

    • Offizieller Beitrag

    Dazu hab ich auch was... heute passiert.
    Bin an einer PI vorbeigekommen und habe drei Fahrzeuge abgelichtet (aus dem Auto raus, Fahrzeug war allerdings rechtens gehalten) und bin dann weiter auf die BRK-Wache gebügelt.
    Eben komme ich nach Hause, wo mir meine Verlobte erzählt, dass die Polizei angerufen habe. Diese hatte nachgefragt, ob ich Menschen oder Fahrzeuge fotografiert habe und für was ich die Bilder nutze.
    Ferner möge ich mich das nächste Mal anmelden!
    Muss schon sagen... ich war und bin nach wie vor überrascht mit welchem Aufwand dem nachgegangen wird.
    Leider habe ich es versäumt mit dem Beamten zu telefonieren.


    Aber wenn ich ehrlich bin... ich nehme das mal so hin und lächele gepflegt darüber.

  • Als Einsatzfotograf habe ich da auch schon einige Erfahrungen machen können. Als erstes mal der Hinweis: Wenn jemand in einer höheren Position (EL der FW oder POl...) nicht will, dass ihr Fotos macht, dann weis er es zu unterbinden. Welches Nachspiel das unter Umständen für ihn später haben kann liegt an euch.


    Wichtig ist das Nehmen und Geben.Dabei solltet ihr abe rimmer sicher und offen auftreten. Da lesen der Presserechte hilft da gerne bei. Und nochmal als Hinweis: Es gibt keine gültigen oder ungültigen Presseausweise! Deren Zulässigkeit kann nur bestimmt werden, wenn es sich um die Akkreditierung auf Privatgelände handelt, dann entscheidet der Hausherr wer Presse ist udn wer nicht. Ansonsten ist sogar das Foto fürs Fotoalbum zum herumzeigen in einem gewissen Sinne "Presse" - so blöd es klingen mag.
    Bei den persönlichkeitsrechten ist es wieder etwas anders: Entweder sie sind Beiwerk oder relative zeitgeschichtliche Personen. Daher kann eigentlich (!) auch bei Kräften im Dienst nichts gegen deren erkennbarkeit gemacht werden. Solltet ihr aber um eine Unkenntlichmachung gebeten werden oder die erkennbare Person auf dem Foto ungünstig gezeigt werden, so kann man sagen, dass die Privatsphäre hier verletzt wird. Aber wenn ihr sie unkenntlich macht, dann bitte nicht mit dem schwarzen Balken!!! Theoretisch können selbst die Beine zur Erkennbarkeit der Person beitragen, daher dann schon das gesamte Gesicht verfälschen.
    Außerdem Vorsicht: Kinder generell komplett unkenntlich machen. Das fotografieren von Kindern (nicht als Beiwerk) kann schon ohne Veröffentlichung erhebliche Konsequenzen haben, ebenso das fotografieren von Personen in ihrem privaten Lebensbereich (im Schlafzimmer beispielsweise).


    Bei Patrick hat es wahrscheinlcih den Eindruck erweckt er hätte etwas zu verbergen. Daher empfiehlt es sich auch immer den Einsatzkräften zuvor zu kommen und ihnen direkt zu sagen wer man ist und was man vor hat - dabei immer viiiel Verständnis zeigen.

  • Zitat

    Original von Trashmaster
    Und nochmal als Hinweis: Es gibt keine gültigen oder ungültigen Presseausweise! Deren Zulässigkeit kann nur bestimmt werden, wenn es sich um die Akkreditierung auf Privatgelände handelt, dann entscheidet der Hausherr wer Presse ist udn wer nicht. Ansonsten ist sogar das Foto fürs Fotoalbum zum herumzeigen in einem gewissen Sinne "Presse" - so blöd es klingen mag.


    Sorry aber das ist Unsinn. Es gibt viele sogenannte Presseausweise die man meist von dubiosen "Nachrichtenagenturen" oder anderen seltsamen Firmen und Organisationen gegen weniger oder ein wenig mehr Geld bekommt. Diese Presseausweise sind maximal gut fürs Ego aber bringen einem weiter sonst nichts. Es gibt nur einen bundeseinheitlichen Presseausweis der identisch von den Organisationen die dazu berechtigt sind ausgegeben wird. So z.b. der Deutsche Journalistenverband, der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger, IG Medien usw.. Und nur mit diesem bekommt man z.b. Akkreditierungen bei Veranstaltungen die über ein Vereinsfest hinausgehen oder einen internationalen PA.


    Da entscheidet auch kein Hausherr wer Presse ist sondern die Vergaberichtlinien für den PA die man nicht eben mal so erfüllt. Das der ECHTE PA mehr ist als ein Ego-Verstärker geht auch schon aus dem Aufdruck hinten hervor für jene gegenüber die damit nichts anfangen können und als Kurzlektüre für den Einsatzleiter vor Ort mitunter hilfreich..



    Nicht jeder der eine Kamer halten kann hat auch was mit Presse zu tun.

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    Einmal editiert, zuletzt von y903211 ()

  • wieso ist das Unsinn ?


    Vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, aber wenn es sich um Privatgelände handelt dann entscheidet der Hausherr schon darüber wer "Presse" ist und wer nicht, anders: wer aufs Gelände darf und wer nicht, da hilft auch kein Presseausweis weiter.


    Und die "Presseausweise" sind leider ziemlich verweichlicht seitdem jeder mit so nem nachgemachten Stück run rennen kann (und leider auch macht)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von y903211
    Es gibt viele sogenannte Presseausweise die man meist von dubiosen "Nachrichtenagenturen" oder anderen seltsamen Firmen und Organisationen gegen weniger oder ein wenig mehr Geld bekommt. Diese Presseausweise sind maximal gut fürs Ego aber bringen einem weiter sonst nichts.


    Tja... über die Vergabe von sog. "Bundespresseausweisen" kann man auch streiten. Ich kenne genügend Leute, die zwar bei einer Zeitung arbeiten, aber keinerlei journalistische Aufgaben wahrnehmen - und (ganz legal, da über die Redaktion beantragt) im Besitz eines solchen Presseausweises sind. Das sind Anzeigenverkäufer, Layouter oder Menschen, die an der Service-Hotline sitzen. Und dies wird von eben denen teils auch gnadenlos ausgenutzt, wenn es beispielsweise um den Besuch von Konzerten oder Veranstaltungen, das Nutzen von (Sonder-)Parkplätzen oder Sondertarifen jedlicher Art gilt.
    Auf der anderen Seite gibt es (und das mit stark zunehmender Zahl, da es für die Redaktionen die günstigsten Mitarbeiter sind!) freiberufliche Journalisten (zu denen ich mich nebenberuflich auch zählen darf), welche keinen Presseausweis ausgestellt bekommen, weil sie eben "nur" freiberuflich tätig sind und nicht fest zu einer Zeitung gehören. Denen wiederum bleibt dann nur der Weg über solche "dubiosen" Verbände, welche Verbands-Presseausweise vergeben. Reicht zwar nicht, um beispielsweise in den Bundestag zu gelangen, aber immerhin, um wie in meinem Fall diverse Sportveranstaltungen zu besuchen, über welche ich berichte.


    Aber "kellern" & Co. haben Recht - ein Presseausweis zählt auf Privatgelände natürlich nicht - es sei denn, es ist auf eben diesem Privatgelände etwas passiert, was von öffentlichem Interesse ist. Bei einem großen Feuer beispielsweise, bei dem giftige Gase freigesetzt werden, kann z.B. kein Betriebs-Chef eine Veröffentlichung von Fotos verhindern... Vorausgesetzt natürlich, dass diese auch tatsächlich das öffentlich interessante Thema wiedergeben und nicht irgendwelche Firmen-Geheimnisse preisgeben, welche absolut nichts mit dem Unglück zu tun haben.


    Das die Veröffentlichung von im Einsatz aufgenommenen BOS-Fahrzeugen auf bos-fahrzeuge.info allerdings nichts mit dem Presserecht zu tun hat sondern rein privatem Interesse entspringt, dürfte einleuchtend sein.


    Weiterhin gilt also: Alles, was von öffentlichem Grund aus eingesehen werden kann, darf auch fotografiert werden (Personen einmal ausgenommen). Stellt sich eine Führungskraft einmal quer, so sollten wir hier alle Verständnis zeigen. Denn so ziemlich jeder von uns hier dürfte in einer BOS-Organisation tätig sein und wissen, welchem Stress man im Einsatz ausgesetzt ist - und das da Laien-Fotografen mehr als störend sein können. Also hier lieber einmal auf das Fotografieren verzichten, als Ärger und Stress zu provozieren.
    Außerhalb einer Einsatzsituation (beispielsweise bei vor der Wache abgestellten Fahrzeugen) gestaltet sich die Lage natürlich etwas anders. Hier kann wohl niemand etwas gegen das Fotografieren ausrichten.



    Edit: Schlechtschreibfehler

    Fällt der Regen auf den Roggen, bleibt der Weizen auch nicht trocken! (Alte Bauernweisheit)

    Einmal editiert, zuletzt von kay26 ()

  • Zitat

    Original von kay26
    Weiterhin gilt also: Alles, was von öffentlichem Grund aus eingesehen werden kann, darf auch fotografiert werden (Personen einmal ausgenommen).


    Mit dieser Aussage wäre ich bei militärischen Geländen aber sehr vorsichtig ... nicht umsonst sind sie Sperrgebiet.


    Allerdings ... um auf das hier gebrachte Beispiel von HDW in Kiel zurückzukommen, wenn ich das dort liegende / stehende U-Boot vom gegenüberliegenden Fördeüfer fotografieren kann, so darf ich das auch.


    Wirklich interessante Details sind eh von aussen nicht zu erkennen, da zum kopieren nicht nur die Aussenhülle entscheidend ist. Wie sowas aussieht, haben wir ja beim Crash-Test des Landwind-Geländewagen aus China gesehen. Dort hat man auch die Hülle 1:1 vom Opel Frontera koüiert ... aber irgendwie vergessen, dass man die Sicherheitstechnik nicht von aussen sehen kann ....


    Stellt sich eine Führungskraft bei Fotos von Einsatzfahrzeugen quer, dann muss man das wohl oder übel akzeptieren. Meistens haben sie dann schlechte Erfahrungen mit Kollegen gemacht, die sie zu dieser Entscheidung bringen. Nicht jeder Fotograf fragt vorher, wenn er auf Privatgelände fotografieren möchte ...


    Viele Grüße
    Tobias

  • Zitat

    Original von kay26
    Aber "kellern" & Co. haben Recht - ein Presseausweis zählt auf Privatgelände natürlich nicht - es sei denn, es ist auf eben diesem Privatgelände etwas passiert, was von öffentlichem Interesse ist. Bei einem großen Feuer beispielsweise, bei dem giftige Gase freigesetzt werden, kann z.B. kein Betriebs-Chef eine Veröffentlichung von Fotos verhindern...


    Falsch! Auch in solchen Fällen gilt das Hausrecht des Firmeninhabers. Er kann z.B. Reportern bestimmter Medien den Zutritt verwehren oder auch die gesamte Berichterstattung in die Verantwortung seiner Pressestelle/PR-Abteilung legen und betriebsfremden Journalisten generell den Zutritt zum Betriebsgelände untersagen.


    Aktuelles Beispiel: Vattenfall. Da ist kein einziger Zeitungsreporter, freier Journalist und kein Fernsehteam einfach mal so über ein KKW-Gelände gestolpert, es lief alles über die Pressestelle.


    Kurzum, die Berichterstattung über alles was sich ausschließlich innerhalb des Firmengeländes abspielt, bedarf der Freigabe bzw. Genehmigung durch die Firma. Natürlich hat der Firmeninhaber keinerlei Einfluss auf Warnungen an die Bevölkerung, die letztendlich aber einzig und allein Sache der Polizei bzw. der Feuerwehr (nur bedingt!) sind und nicht der Medien...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • @t_voss:
    Natürlich gibt es einen "Bundeseinheitlichen" der nur von bestimmten an bestimmte ausgegeben wird. Der sagt aber nicht wer Presse ist und wer nicht sondern hilft nur denen, die entscheiden können, wen sie Akkreditieren und wen nicht. Also betrifft dies nur Gelände auf denen freies Fotografieren nicht generell erlaubt ist. Was ich damit sagen wollte: Man ist nicht "Presse" wenn man einen Presseausweis hat, sondern wenn man etwas zur veröffentlichung herstellt.
    Da ich dieselbe Diskussion schon mit dem Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden (+Amtsleitung BF) hatte hier die Begründung meiner Aussage:


    Art. 5 I GG Meinungs- und Medienfreiheit:

    Zitat

    Definition Presse: Alle zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungen. Geschützt ist die gesamte Pressetätigkeit, Vorzensur ist verboten, eine nachträgliche Zensur, zum Beispiel aus Gründen des Jugendschutzes, ist jedoch zulässig.”


    Erläuterung:
    Der Schutz der freien Tätigkeit findet sich auch in der durch die in §2 der Landespressegesetze gesicherte Zulassungsfreiheit der Presseberufe wieder. So steht die Pressetätigkeit jedermann offen und ist auch nicht mit der Zwangsmitgliedschaft in einer Berufsorganisation verbunden. Auch die Einrichtung eines publizistischen Betriebes bedarf keinerlei staatlicher Zulassung.
    Dies wiederum führt dazu, dass, sich Presseunternehmen im gesellschaftlichen Raum frei bilden können ...und ... Unternehmen entstehen, die miteinander in geistiger und wirtschaftlicher Konkurrenz stehen."
    Diese Freiheit zielt auf eine publizistische Vielfalt ab, die einen Pluralismus an Meinungen bilden soll.
    Zusammenfassend lässt sich also sagen:
    ,,Pressefreiheit ist das jedermann zustehende, mit individualrechtlicher und institutioneller Garantie ausgestattete Grundrecht, ungehindert Presse-Erzeugnisse jeder Art herzustellen und zu verbreiten, sich in ihnen in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, solche Erzeugnisse zu empfangen und sich aus ihnen zu informieren sowie ungestört alle Tätigkeiten vorzunehmen, die diesen Zweck dienen." -


    Nach: BVerfGE 20,S.162 ff.
    Zitat aus: Löffler, Ricker: 1994, S .38, Rn. 6.


    Siehe:
    §2 (3) des HPresseG:
    "Die Pressetätigkeit darf von keinerlei Zulassung abhängig gemacht werden. Eine berufsständische Gerichtsbarkeit ist unzulässig."


    Definition des Pressebegriffs
    Eine Darstellung der Pressefreiheit verlangt zunächst eine Definition des Pressebegriffs. Im Gegensatz zu der umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs Presse für periodisch erscheinende Presse, also Zeitungen und Zeitschriften, sind unter den weit auszulegenden verfassungsrechtlichen Pressebegriff auch Bücher, CDs, DVD, Schallplatten, usw. zu fassen. Als Merkmale des verfassungsrechtlichen Pressebegriffs ergeben sich daraus die im Folgenden erläuterten. Zunächst ist die Herstellung durch ein zur Vervielfältigung geeignetes Verfahren erforderlich.1
    Nicht ausschlaggebend ist die Art dieses Verfahrens.2
    Der auf diese Weise hergestellte Informationsträger muß zur Verbreitung bestimmt sein. Die Anzahl der erstellten Exemplare ist unerheblich. Es wird jedoch die Zugänglichkeit am Markt, bzw. die Adressierung an die Öffentlichkeit als Voraussetzung für Presse genannt. 3
    Es genügt jedoch auch die Verbreitung innerhalb einer Gruppe, so z. B. die Verbreitung einer Werkszeitung im Betrieb. 4
    Ausschlaggebend ist nicht das regelmäßig wiederkehrende Erscheinen, so dass nicht nur Periodika, sondern auch einmalig erscheinende Werke wie Bücher, Handzettel und Flugblätter erfaßt sind. 5
    Inhaltliche Anforderungen sind nicht Voraussetzung für Presse. Entgegen der Auffassung nur Veröffentlichung im öffentlichen allgemeinen Interesse, in öffentlicher Funktion, sei Presse, nicht hingegen Publizierung im bloßen Geschäftsinteresse des Veröffentlichenden bzw. zum Vergnügen der Leser 6
    , ist der Pressebegriff formal zu verstehen, d. h. unabhängig vom Inhalt. 7


    Dafür spricht, dass das Zensur verbot gem. Art. 5 I 3 nicht durch den Ausschluß der weniger niveauvollen Druckerzeugnisse vom Pressebegriff unterlaufen werden soll. Darüber hinaus schützen die Grundrechte nicht nur eine Elite, sondern erfassen die “Bedürfnisse auch des letzten Staatsbürgers”. 8


    Auch aufgrund der weiten Auslegung der Meinungsfreiheit, erscheint es konsequent die Pressefreiheit lediglich formal zu verstehen. Daher sind auch Anzeigenblätter, Sensationspresse und der Werbeteil einer Zeitung als Presse anzusehen. Zu unterscheiden von inhaltlichen Anforderungen ist jedoch die Notwendigkeit eines geistigen Sinngehaltes. 9


    Dieses Kriterium führt zum Ausschluß von Mustern, Tapeten, etc. vom Pressebegriff. Auf Erscheinung in Form des gedruckten Wortes ist nicht abzustellen. Davon ausgehend ist jedoch eine verkörperte Erscheinungsform zu verlangen. 10


    Diese Vorgehensweise ermöglicht es den Pressebegriff, wie er auch in der Definition der Druckwerke in den Landespressegesetzen angelegt ist, als entwicklungsoffen zu sehen und Ton- und Bildträger, wie CDs, Disketten, Videokassetten, DVD, etc. unter den Pressebegriff zu fassen.



    Nach:
    -1: Bleckmann V § 26 Rn 54; BK-Degenhart Art. 5 Rn 392.
    -2: BK-Degenhart Art. 5 Rn 398.
    -3: Kunig Jura 1995, 589; MD-Herzog Art. 5 I,II Rn 131.
    -4: BVerfGE 95, 28, 35.
    -5: BK-Degenhart Art. 5 Rn 400; Pieroth/Schlink Rn 567.
    -6: v. Mangoldt-Klein 2. Aufl. Art. 5 Anm. VI 3; BGH NJW 1963, 665, 667.
    -7: Limbach AfP 1999, 413, 414.
    -8: MD-Herzog Art. 5 I,II Rn 128.
    -9 :BK-Degenhart Art. 5 Rn 405.
    -10: BK-Degenhart Art. 5 Rn 402; Kunig Jura 1995, 589, 590.
    [Quelle: Uni Tübingen]


    Übrigens auch interessant für Wehrführer etc... es sind, wie man sieht, immer noch zu viele Bauernweisheiten im Umlauf.

  • letztendlich ist es auch egal was wir Sesselfurzer wir hier noch alles diskutieren und zittieren:


    wenn 2-3 Beamte meinen sie müssten draussen mit uns Spaß haben wollen - dann sind wir erstmal ganz klar auf der Verliererseite !


    Ganz egal wo was steht, wie oft wir in der Zukunft Recht zugesprochen bekommen, in dem Moment sind wir allein einer Obrigkeit ausgeliefert, die zwar recht(frei/widrig) handelt, aber das interessiert in dem Moment niemanden !


    Gerade Führungskräfte und Polizisten sind drauf gepolt dass das was sie sagen "Befehl" bzw "Gesetz" ist und sie sollten dass auch verbal kommunizieren können. Und Polizisten haben da erstmal noch andere Mittel.


    Die meissten Hobbyfotografen sollten sich da nicht selbst überschätzen und einbilden dass sie dem rhetorisch und gesetzestextsicher gewappnet sind um in der akuten Situation Aufklärungsarbeit leisten zu können.


    Darum würde ich auf jeden Fall dafür plädieren: Schnauze halten und fügen !


    Früher oder später erwischt man selbst oder andere das Objekt der Begierde, aber jemand "überlegenen" will man nicht wirklich zum Feind haben, oder ?!

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
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    Einmal editiert, zuletzt von kellern ()

  • Zitat

    Original von kellern
    egal was wir Sesselfurzer wir hier noch alles diskutieren und zittieren:


    Hei Kellern keine Pauschalverurteilungen, wenn schon alte Frontsau :-))


    Aber du hast natürlich recht, Konfrontationskurs bringt vor Ort keine Seite wirklich weiter. Interessant wird das erst bei den Nachbeben wenn alle schon gelaufen ist.

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  • Zitat

    Original von DerWaldspecht
    Generell ist es gemäß aktueller deutscher Rechtsprechung wohl so, dass man zumindest Gebäudefotografien veröffentlichen darf, wie man möchte, sofern die Aufnahme von öffentlichem Grund aus entstanden ist.


    Gilt das auch für Einsatzfahrzeuge?
    (also keine Zivilfahrzeuge der Polizei etc.)


    Das ist keine Rechtsprechung, sondern § 59 UrhG, dessen Absatz 1 da lautet:


    "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."


    Das beantwortet auch sofort die Frage nach den Fahrzeugen. Die sind nicht bleibend (also dauerhaft) irgendwo aufgestellt und fallen demnach nicht unter diese Regel.


    Ob allerdings die Beklebung eines Fahrzeuges überhaupt urheberrechtlich geschützt ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Je kreativer, desto eher...

    .....

  • Zitat

    Original von Felix
    Das beantwortet auch sofort die Frage nach den Fahrzeugen. Die sind nicht bleibend (also dauerhaft) irgendwo aufgestellt und fallen demnach nicht unter diese Regel.


    Ergo? Ich kann den § 59, Abs. 1 UrhG auch so auslegen, dass es nicht zulässig ist, Fahrzeuge "mit Mitteln der Malerei, Graphik, durch Lichtbild" usw., eben weil sie sich nicht bleibend (also dauerhaft) an öffentlichen Wegen usw. befinden...


    Wer hat denn überhaupt ein Urheberrecht an Fahrzeugen (als Massenware)? Doch wohl bestenfalls der Konstrukteur bzw. Hersteller, aber nicht der jeweilige Eigentümer (Fahrzeughalter) und noch viel weniger der derzeitige Fahrzeugnutzer (Besitzer). Sonst könnte ich ja als Fahrzeughalter jeden verklagen, der sich nach mir zufällig ein identisches Fahrzeug kauft. Und Eigentumsrechte sehe ich durch die Veröffentlichung von Fahrzeugfotos beim besten Willen nicht verletzt...

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