• ich habe letztens die flughafenfeuerwehr hamburg besucht und fotos gemacht. dann sagte man mir, dass ich sie nicht online stellen darf. warum konnte man mir nicht sagen. weiß einer von euch, warum das so ist und wie die gegen mich vorgingen, wenn ich es trotzdem machen würde?

  • ich denke schon dass sie das verbieten dürfen, schliesslich sind die Fotos auf dem Firmengelände bzw. vom Firmengelände aus gemacht worden und der Hausherr darf das fotografieren dort sogar generell verbieten, oder die Nutzung einschränken, wie bei dir.



    Oder darf ich zu Dir nach Hause kommen, fotografieren und die Bilder dann einfach online stellen ?


    Welche rechtlichen Schritte würden dir dann einfallen ?

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • bei mir zu hause befindet sich privatbesitz, den vielleicht niemand je zu gesicht bekommen wird. die fahrzeuge bei den wehren sind auch öfters auserhalb des werkes anzutreffen, wo man sie fotografieren kann. ich denke mal dass die wehren auch nichts zu verstecken haben oder?
    anzeige wegen (...) ?

  • schnick-schnack.


    Auf dem Betriebsgelände kann fotografieren generell verboten werden, schliesslich weiß ja niemand, was noch alles auf dem Fotos zu sehen ist.


    Hat mit Privatbesitz nichts zu tun sondern damit wem es gehört. Und gehört eine Firma etwa jedem ?


    Als Beispiel nenne ich das Handy-Verbot in einigen Betrieben weil sie Industriespionage mit Fotohandies befürchten.


    Da kannst du auch sagen ....bla bla...telefoniere nur .... bla bla ... was issen hier so interessant ? ....


    Der Hausherr das das Recht die Dinge einzuschränken oder ganz zu verbieten. Egal ob der Gast die Notwendigkeit versteht oder nicht.


    Ansage ist Ansage.


    Und daran solltest du ich halten wenn die Fotos vom Gelände aus gemacht wurden. (was anderes ist es vom öffentlichen Grund aus)


    Sei froh dass du überhaupt fotografieren durftest.


    Es ist ein Geben und Nehmen: Du willst Fotos bekommen - und Sie wollen nicht dass sie an die breite Öffentlichkeit gelangen.


    Handelst du zu Wider dann kann es für zukünftige Fotoanfragen auch bedeuten dass diese generell abgelehnt werden.


    Und das ist nicht sehr fair den anderen Fotografen gegenüber - nur weil sich Einzelne nicht an die Spielregeln halten können.


    Man muss nicht alle Fotos mit der ganzen Welt teilen, manchmal zahlt sich Loyalität auch aus :zwinker:



    Edit: Flughäfen sind auch etwas sensibilisiert in Punkto Sicherheit etc. Du hast vielleicht vom 11.Sept. 2001 gehört ? :zwinker:

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    2 Mal editiert, zuletzt von kellern ()

    • Offizieller Beitrag

    Guter Link, werde ich mal unserer Download-Ecke hinzufügen.


    vanHeelsing
    Vielleicht bekommst du ja das Veröffentlichungsrecht, wenn du die Fotos so bearbeitest bzw. zuschneidest, dass nur die Fahrzeuge zu sehen sind und dann die Fotos dem für die Öffentlichkeitsarbeit Zuständigen vorlegst und die Seite im Web nennst, auf denen die Bilder veröffentlicht werden.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Flughäfen gelten in der Regel als Sicherheitsbereich. Kann dir zwar jetzt kein konktetes Gesetzt nennen aber soweit ich weiß ist aus diesem Grund das fotografieren dort nicht überall erlaubt.


    Des weiteren gilt die Wache als Grundstück und befindet sich nicht auf einer öffentlich zugänglichen Lage (Privatgrundstück). Somit braucht man für die Veröffentlichung auch die Einwilligung.


    An deiner Stelle würde ich das Risiko einfach zu veröffentlichen nicht eingehen. Es handelt sich dann höchstwahrscheinlich um eine Strafttat und kann da es sich um einen Sicherheitsbereich handelt sehr großen Ärger geben.

  • Dazu kommt das viele Flughäfen für Fotografen besondere "Angebote" haben wenn diese Fotos machen wollen. Die sind dann mit Begleiter der Pressestelle und mit gesalzener Rechnung. Oft will man sich daher auch nicht ins eigene Fleisch schneiden, sprich das Geschäft verderben :-))

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • ich fühle mich jetzt mal angesprochen.
    Ich war selber auf dem Flughafen Hamburg 2 mal zum Fotografieren der Fahrzeuge (demnächst auch wieder wenn neue Autos da sind).


    Und mir wurde es erlaubt, die Feuerwehr drückt da ein Auge zu.
    Aber wenn sie es dir verboten wurde...

  • ist halt überall anders.
    Als ich neulich in Frankfurt war (Schock, ich hab noch nicht alles hochgeladen :mist:), hab ich nachgefragt und die Antwort war: "Fahrzeuge von der WF gerne, soviel Sie wollen, aber auf dem Rollfeld nicht." Auf dem Rollfeld mögen das einige Fluggesellschaften wohl nicht, zudem war Anfang März ja auch GATT-Konferenz in Wiesbaden und da standen ein paar Regierungsmaschinen rum. Da ist man aus gutem Grund vorsichtig.
    Zwei Flugzeuge hab ich dann doch noch beim Abheben erwischt, aber das sind eben nur Bilder für mich...

    Gruß,
    OlafW
    -----------------------------------------------------------
    "Was ist das da?" - "Ein Premier Hazard Ultimax."


    BOS-Fahrzeuge.info - Sondersignal-Kompetenzteam
    Wir kennen sie (fast) alle!

  • man weiß ja auch nicht, wie derjenige, der eine Absage bekommen hat, aufgetreten ist ....

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • hm... ich hätte eine ähnliche Frage.


    Die Suchfunktion hat mich hierhergeführt...


    Generell ist es gemäß aktueller deutscher Rechtsprechung wohl so, dass man zumindest Gebäudefotografien veröffentlichen darf, wie man möchte, sofern die Aufnahme von öffentlichem Grund aus entstanden ist.


    Gilt das auch für Einsatzfahrzeuge?
    (also keine Zivilfahrzeuge der Polizei etc.)


    Ich meine mich auch an eine Regelung erinnern zu können, nach der man selbst Verkehrsunfälle bildlich festhalten darf, sofern die Bilder einer Art Pressefunktion zu Gute kommen.


    Gilt es dann als Berichterstattung (Stichwort: Presse), wenn ich beispielsweise auf meiner Homepage darüber berichte?


    D.W.

  • du darfst auch Einsatzfahrzeuge fotografieren wenn du auf öffentlichem grund bist.
    Auch Zivile, das macht keinen unterschied, du darfst nur keine personen oder private Kennzeichen veröffentlichen.


    Und du darfst m.W. nur den betroffenen nicht zunahe Tretten, also deren Privatsphäre schützen.

  • Nabend,


    ich erinner mich daran, dass ich einmal zu hören bekommen habe "uniformierte Fahrzeuge" dürfen immer fotografiert werden, sofern sie sich nicht auf Privatgrundstücken befinden.


    Bei Personen ist IMMER die entsprechende Einwilligung erforderlich, ausser es ist eine große Menge fotografiert worden und die einzelne Person ist nur Beiwerk ...


    Wenn eine WF das Fotografieren der Fahrzeuge auf dem Werksgelände verbietet, so muss man halt warten, bis man sier auf / von öffentlichen Grund erwischt ...


    Viele Grüße
    Tobias

  • Hm... Zunächst besten Dank für die Ausführungen!


    Das heißt also, ich darf tatsächlich hochoffiziell (auf einer öffentlich zugänglichen Straßenüberführung stehend) Fotos wie solche anfertigen:


    [Blockierte Grafik: http://img143.imageshack.us/img143/769/beispiel1wp9.jpg]
    (mit geschwärzten Gesichtern aufgenommener Personen und Kennzeichen)


    und diese dann beispielsweise in einem Blog im Internet veröffentlichen?!


    Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Grundlage? Falls mich jemand drauf ansprechen sollte...


    D.W.

  • Nabend ...


    ich bin mir derzeit nicht einmal sicher, ob Du die Nummernschilder schwärzen musst ... Für die Gesichter ist das jedoch die sinnvollste Variante, wenn auch fraglich ist, ob es erforderlich ist.


    Aber, wie gesagt, um Problemen aus dem Weg zu gehen, würde ich sie auch schwärzen, bzw. anderweitig unkenntlich machen.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Ich würde es mal so formulieren:


    Rechtlich bestehen keine Bedenken, wenn BOS-Angehörige (betrifft grundsätzlich auch Polizeibeamte) bei Einsätzen im Rahmen ihrer Dienstausübung, also quasi als "Beiwerk", fotografiert werden und erkennbar sind. Bei der Polizei gilt dies eben nur grundsätzlich, weil die Identität bestimmter Personenkreise (z.B. Kripo, SEK usw.) verständlicherweise nicht unbedingt weiten Teilen der Öffentlichkeit bekannt werden sollte. Bei Polizeibeamten ist also wesentlich mehr Zurückhaltung geboten als bei "Löschern und Rettern"!


    Anders verhält es sich natürlich, wenn zum Beispiel die allgemein bekannten Führungskräfte der Berufsfeuerwehr XY-Stadt gemeinsam ein "zwielichtiges Etablissement" besuchen und dabei abgelichtet werden. Aus durchaus naheliegenden Gründen werden sie sich trotz ihrer Funktion als "öffentliche Personen" immer mit Erfolg gegen die Veröffentlichung dieser sehr privaten Bilder wehren können!


    Bei erkennbaren KFZ-Kennzeichen kenne ich kein Gesetz oder Gerichtsurteil, das irgendwelche Einschränkungen oder Verbote beim Fotografieren und Veröffentlichen der Bilder vorsieht.


    Wenn allerdings, wie in unserem Fall, die Betreiber einer Homepage restriktivere Vorschriften erlassen, ist dies ihr gutes Recht. Hier steht das individuelle Hausrecht über der allgemeinen juristischen Freizügigkeit. Das gilt natürlich sinngemäß auch für Aufnahmen, die innerhalb eines "befriedeten Besitztums" (z.B. Werksgelände, Flughafen) entstanden sind! Der Inhaber macht dort die Regeln...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Krankenwagenfahrer. Bezugnehmend auf deinen letzten Absatz hätte ich eine Frage. Das würde also bedeuten wenn ich bei einer Werkfeuerwehr Aufnahmen von Einsatzfahrzeugen mache diese mir aber Schriftlich und Mündlich verboten wurde und ich diese trotzdem veröffentliche Rechtliche Konsequenzen weiterhin drohen können ? Hab ich den letzten Absatz in etwa genauso verstanden ?

  • Zitat

    Original von MontyParker
    Krankenwagenfahrer. Bezugnehmend auf deinen letzten Absatz hätte ich eine Frage. Das würde also bedeuten wenn ich bei einer Werkfeuerwehr Aufnahmen von Einsatzfahrzeugen mache diese mir aber Schriftlich und Mündlich verboten wurde und ich diese trotzdem veröffentliche Rechtliche Konsequenzen weiterhin drohen können ? Hab ich den letzten Absatz in etwa genauso verstanden ?


    Auch wenn ich nicht Krankenwagenfahrer bin, antowrte ich Dir einfach mal ...


    Solange Du Dich auf Privatgelände befindest, ist der Besitzer in der Lage Dir die Veröffentlichungen zu untersagen ...


    Machst Du die Fotos jedoch von öffentlichem Grund aus, kann er Dir nichts anhaben. Aber, beachte, dass zum Beispiel die Aussichtsterrassen auf Flughäfen alle auf dem Privatgrundstück liegen.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Genau so, wie t_voss geschrieben hat, schaut's aus! Und lass Dich nicht von Absperrzäunen und hohen Mauern irritieren, denn viele öffentlich befahrbare Straßen (z.B. Terminalzufahrten und hier in FRA unter anderem der gesamte Airportring sowie die Okrifteler Straße) gehören rechtlich auch zum Flughafengelände. Theoretisch könnte Dir also die Fraport die Veröffentlichung eines Fotos verbieten, das auf der (öffentlichen) Zufahrt zu einem ihrer Terminals entstanden ist. Meines Wissens verhält es sich z.B. gerade in Frankfurt-Höchst mit einigen Straßen (Silostraße) ähnlich wie mit den Straßen um den Flughafen herum...


    Wie immer im Leben gilt hier das Sprichwort "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber auch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"!

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