Nicht Dein Ernst???....
Auf welchen Teil meiner Aussage beziehst Du Dich jetzt genau?
Nicht Dein Ernst???....
Auf welchen Teil meiner Aussage beziehst Du Dich jetzt genau?
aber vom Grundsatz her bin ich der Ansicht, dass man damit auch heute noch durch den Straßenverkehr kommt
Das ist wie eine Aussage, dass heute auch RTW mit 70 kW noch ausreichend sind, kommt man ja auch defensiver ans Ziel...
so manche Integralanlagen an und muss feststellen, dass die auch nicht viel mehr leuchtende Fläche als zwei einfache kleine Kennleuchten haben
dem kann ich so gar nicht zustimmen ...
Das ist wie eine Aussage, dass heute auch RTW mit 70 kW noch ausreichend sind, kommt man ja auch defensiver ans Ziel...
dem kann ich so gar nicht zustimmen ...
Rein von den Fakten her ist diese Aussage aber noch immer korrekt, auch wenn mehr Leistung natürlich mehr Spaß bietet und in Teilen auch zu mehr Sicherheit führen KANN. Auf der anderen Seite KANN mehr Leistung aber auch zu einer deutlich riskanteren Fahrweise führen. Leider sind wir in Deutschland noch nicht so weit, dass JEDER einmal einen RTW unter Anleitung an die Grenzen des physikalisch machbaren bringen konnte. Da haben andere Länder uns deutlich etwas voraus ...
dem kann ich so gar nicht zustimmen ...
Und was die Sichtbarkeit so mancher Integralanlagen angeht ... schau Dir die neuen Fahrtec-Anlage an ... eine riesige blaue Fläche, bei der es nur eine Reihe an kleinen LEDs in Richtung vorne gibt. Da hätte man bei der riesen Fläche deutlich mehr machen können. Auch die Rosenbauer-RSB sind nach vorne nicht wirklich mit viel Licht gesegnet. Sitzt dann noch ein Korb einer Drehleiter davor, wird es (ohne zusätzliche Blitzer im Korb) noch schlechter mit der Sichtbarkeit. In beiden Fällen würden zwei Hänsch Nova eine deutlich höhere Sicherheit bei (vermutlich) geringeren Kosten bringen, und über das Thema langfristige Ersatzteilvorsorge diskutieren wir lieber gar nicht erst.
Große Ausnahme ist in meinen Augen dagegen GSF, die nach vorne bis zu zwei Typ40-LED-Module montieren und das ganze zusätzlich in der Mitte noch mit einer Reihe von LEDs garnieren; da hat man die vorhandene Größe echt gut ausgenutzt. Bei vielen jedoch, nutzt man die vorhandenen Möglichkeiten in meinen Augen nicht wirklich aus. Aber auch das ist kein ausschließlich deutsches Problem, nimmt man die schwedischen "Integralanlagen" von Ambulansproduktion i Sandviken, dann ist die Kombination aus Drehspiegel-LED und einem Paar gerichteter LED in meinen Augen alles andere als optimal. Gut, da blinkt und blitzt es dafür dann an vielen anderen Ecken ...
Aber letztlich gibt es zu dem Thema vermutlich eh 15 Meinungen von 14 Leuten ...
Ich hab mal wieder was schönes zum Thema gefunden, etwas auf das man sich vermutlich sogar berufen kann, wenn jemand bei der Zulassung quer schießen will.
(geht los auf Seite 14)
Das BMVI hat in einem Antwortschreiben gegenüber dem Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren wie auch einem folgenden Antwortschreiben an die Industrie bekräftigt, dass bzgl. des Anbaus HT-Systeme (halbe Kennleuchten, z.B. aus drei Einzelleuchten als System, typisch als Kreuzungsblitzer verbaut), keine Bedenken bestehen: „Insofern ist ein zusätzlicher blauer Kreuzungsblitzer mit einer Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 65 bei Anbau an Kraftfahrzeuge, die nach § 52 StVZO berechtigt sind, grundsätzlich nicht zu beanstanden.“
Etwas weiter unten in dem Dokument steht zwar, das der TÜV bedenken hat, aber der Ober (in dem Fall das BMVI) wird ja wohl den Unter stechen können.
Das genannte Schreiben des BMVI an den Fachausschuss Technik der dt. Feuerwehren befreie ich gerade hier per IFG Frag den Staat :
Weiß jemand / hat jemand Unterlagen zur Hand, ob die Whelen ION V-Series, wie sie unter anderem die BF Berlin einsetzt als Kennleuchten des Typs X oder als Kennleuchten Typ HT zugelassen sind?
Einsatzfahrzeug: Florian Berlin RTW B-2928 - BOS-Fahrzeuge - Einsatzfahrzeuge und Wachen weltweit
Ich habe so einen Blitzer fotografiert, auf dem steht XB1.
Servus. Wir sind aktuell kurz davor, in eine Ausschreibung für ein HLF zu gehen.
Wir hatten jetzt schon 2 von 3 eingeladenen Herstellern da, es hieß bei beiden dass Kreuzungsblitzer, also HT Systeme, nicht mehr verbaut werden da nicht zulässig...
Ich bin der Meinung bzw. auf dem Stand, dass die Systeme (trotz dass sie eben 4 oder 6 Blitzer haben) zulässig sind.
Gibt es da mittlerweile was Schriftliches oder hat jemand zufällig Auslieferungen von Großfahrzeugen, die nach der Neuregelung zugelassen wurden, mit verbautem HT System versteht sich? Dann könnte man bei der Firma mal anfragen, wie die das handhaben...
Danke für eure Hilfe
Ja, zum Beispiel Bad Abbach hat dieses Jahr einen AT 3 Facelift mit HT-System bekommen
Alles anzeigenServus. Wir sind aktuell kurz davor, in eine Ausschreibung für ein HLF zu gehen.
Wir hatten jetzt schon 2 von 3 eingeladenen Herstellern da, es hieß bei beiden dass Kreuzungsblitzer, also HT Systeme, nicht mehr verbaut werden da nicht zulässig...
Ich bin der Meinung bzw. auf dem Stand, dass die Systeme (trotz dass sie eben 4 oder 6 Blitzer haben) zulässig sind.
Gibt es da mittlerweile was Schriftliches oder hat jemand zufällig Auslieferungen von Großfahrzeugen, die nach der Neuregelung zugelassen wurden, mit verbautem HT System versteht sich? Dann könnte man bei der Firma mal anfragen, wie die das handhaben...
Danke für eure Hilfe
Die "Neuregelung" ist drei Jahre alt, die HT-Systeme mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn zusätzlich zu Frontblitzern sind schlicht in § 52 StVZO nicht vorgesehen, auch wenn z. B. in der DIN EN 1789:2020 (RD-Fahrzeuge [...]) angedacht. Der Deutsche Landkreistag hat im August 2023 erst bemängelt, dass die HT-Systeme auch in den weiteren Entwürfen zur Überarbeitung des § 52 bzw. zukünftig wohl § 58 StVZO nicht berücksichtigt werden. Änderungen der 2021er Fassung wurden bisher dahin nicht in Kraft gesetzt.
Ja, zum Beispiel Bad Abbach hat dieses Jahr einen AT 3 Facelift mit HT-System bekommen
Ggf. hat Rosenbauer den Wortlaut der Verordnung gut ausgenutzt. In § 52 Abs. 3 heißt es "Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein
[...]". In Verbindung mit Abs. 4 Nr. 2 "Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht." heißt das für mich:
So lange die Hauptstrahlrichtung seitwärts ist, so wirkt das beim Bad Abbacher HLF auch auf den Fotos, gehen die HT-Blaulichter meiner Auffasung nach durch. Anders sind die Blaulichter in den Dachgalerien, z. B. Ziegler und Rosenbauer, m. E. auch nicht zu erklären.
So lange die Hauptstrahlrichtung seitwärts ist, so wirkt das beim Bad Abbacher HLF auch auf den Fotos, gehen die HT-Blaulichter meiner Auffasung nach durch.
Versteh mich bitte nicht falsch, aber ich glaube du hast nicht wirklich verstanden was HT-Systeme sind.
Ein HT-System hat keine Hauptabstrahlrichtung. Du muss davon abkommen, das die drei eingebauten Blitzer je Seite einzeln betrachtet werden. Stell dir das vor wie Modulsegmente unter einer blauen Haube, da betrachtest du ja auch nur das Gesamtsystem und nicht jedes Minimodul alleine. Hier hast du auch mehrere Einzelelemente, die sind halte räumlich sehr eng zusammen und unter einer Haube zusammen gefasst, sind aber auch nur ein System. Genauso ist es bei den Blitzern unten, nur das man hier keine 100% feste Anordnung hat, sondern die Abstände der einzelnen Komponenten in entsprechenden Abständen und Winkeln zueinander sein müssen.
Anders sind die Blaulichter in den Dachgalerien, z. B. Ziegler und Rosenbauer, m. E. auch nicht zu erklären.
Die Blaulichter in der Dachgalerie sind ebenfalls keine einzeln zugelassenen Blaulichtelemente, da es keine gerichteten Blitzer zur Seite geben darf. die gehören zu den Heckkennleuchten. Es steht ja in keinem Gesetz wie lang gezogen die Heckmodule sein müssen.
wie passt denn der zu den ganzen Regelungen ?
Hat zwar kein HT-System, dafür Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne und nach hinten - und trotz mehrspuriges Fahrzeug - keine Warnleuchten für blaues Blinklicht. Und zur Seite blitzt es auch noch. Also doch ein HT-System ? (bei dem die Elemente nicht wie bekannt räumlich zusammengefasst sind)
und trotz mehrspuriges Fahrzeug - keine Warnleuchten für blaues Blinklicht.
Natürlich hat er die. Die oben verbauten Sputnik SL sind ebenfalls HT-Kennleuchten.
Die neuen Magirus Core und Flex haben auch "nur" noch Sputnik SL ohne irgendwelche Hauben.
Allerdings hat das Fahrzeug zwei Paar Frontblitzer
Versteh mich bitte nicht falsch, aber ich glaube du hast nicht wirklich verstanden was HT-Systeme sind.
Ein HT-System hat keine Hauptabstrahlrichtung. Du muss davon abkommen, das die drei eingebauten Blitzer je Seite einzeln betrachtet werden. Stell dir das vor wie Modulsegmente unter einer blauen Haube, da betrachtest du ja auch nur das Gesamtsystem und nicht jedes Minimodul alleine. Hier hast du auch mehrere Einzelelemente, die sind halte räumlich sehr eng zusammen und unter einer Haube zusammen gefasst, sind aber auch nur ein System. Genauso ist es bei den Blitzern unten, nur das man hier keine 100% feste Anordnung hat, sondern die Abstände der einzelnen Komponenten in entsprechenden Abständen und Winkeln zueinander sein müssen.
Deine Rechtsauffassung in Auslegung der StVZO ist welche?
Natürlich hat er die. Die oben verbauten Sputnik SL sind ebenfalls HT-Kennleuchten.
Meint das Gesetz diese Leuchten ? Ich deute das Gesetz so, dass es diese alten runden Drehspiegellampen meint (BLINK licht nicht BLITZ licht). Wobei nach dem Stand der Technik niemand ernsthaft Drehspiegel fordern wird. Aber ersatzweise Blitzlicht, dass dessen Farbe, Form und Charakteristik nachahmt. Also irgendein blauer Topf mit 360°-Abstrahlung auf dem Dach. Das hat er nicht.
Meint das Gesetz diese Leuchten ?
Das Gesetz fordert Kennleuchten und was Kennleuchten sind ist definiert und steht auch drauf.
Es gibt T-Kennleuchten für 360° Sichtbarkeit, das können sein:
Dann gibt es X-Kennleuchten mit einer gerichteten Sichtbarkeit von 60° und einer gesetzlich geforderten Abstrahlrichtung nach vorne oder hinten
Und dann gibt es eben noch die HT-Kennleuchten mit einer Sichtbarkeit von 270°, das können teile von Dachkennleuchtenmodulen sein, beispielsweise nur die Heckelemente, da hier das linke und das rechte zusammen keine 360° Sichtbarkeit erreichen
Und auf allen diesen Bildern siehst du auch die entsprechende Zulassung vor dem E1 als TB1, TB2, HTB2 und XB2.
Und auch auf den Hänsch Sputnik SL steht das drauf, bei Frontblitzern steht XB2 und bei HT-System HTB2, da lässt es sich nur schlecht fotografieren, weil es in die Sichtscheibe direkt bei der Fertigung gespritzt wird.
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