Fotos in Werken - Probleme mit dem Werkschutz?

  • Ich stehe im Moment vor einem kleineren "Problem", worüber ich mich sehr stark wunder.


    Über einen Freund habe ich die Möglichkeit bekommen, die Werkfeuerwehr von Shell in Wesseling zu besuchen. Ich ging davon aus, dass Fotos möglich sein sollten, weil ich als Grund ein "Foto-Shooting" angab.
    Jetzt habe ich heute die Information erhalten, dass Fotos nicht erlaubt seien. Klar, damit ist ein wichtiger Grund weggefallen.
    Gibt es irgendwelche Tricks, den Werkschutz zu überzeugen oder irgendwie eine Möglichkeit zum Fotografieren zu schaffen (natürlich auf legalem Weg!)? Ich bin darüber verwundert, klar weiß ich, dass es Fotografier-Verbote in vielen Werken gibt wg. Angst vor Spionage, aber wie ist das sonst möglich, Fotos zu machen? Es gibt ja massig WFs in Deutschland und von dort sind ja auch reichlich Bilder in der Galerie vorhanden.
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen bzw. mich aufklären (besonders jemand, der solche Shootings schonmal gemacht hat).

  • Mir ist eine Werkfeuerwehr bekannt, die ein internes Reglement dazu hat. Demnach dürfen die Fahrzeug nur vor einer bestimmten Halle in einer bestimmten Richtung abgelichtet werden.
    Vielleicht kannst du ihnen das vorschlagen, so daß sie einen Hintergrund wählen können, auf dem nichts kritisches zu sehen ist. Ein kleiner und vor allem freundlicher Hinweis auf den Wortlaut deiner Anfrage ist möglich, aber mußt du selber wissen, wie das einschätzt. Kann sein, daß sie dann nochmal genau gucken und es erlauben,kann aber auch nach hinten losgehen.

    Gruß,
    OlafW
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  • Du schreibst du hast über einen Freund die Möglichkeit bekommen. Was bedeutet das denn im Klartext ? Ist das seinen offiziellen Weg gelaufen über die Pressestelle des Unternehmens ? Wenn nein ist es schlicht möglich das diese einfach, was ja ihr gutes Recht ist, die Aufnahmen untersagt. Dafür würde dann schon reichen das man nicht den Dienstweg eingehalten hat.


    Ich hab auch schon in Werken fotografiert (immer über die Pressestelle) ein generelles Verbot gab es nie, maximal Einschränkungen das z.b. bestimmte Bereiche nicht gezeigt werden dürfen.


    Du schreibst ja auch den Werkschutz überzeugen. Der Werkschutz erfüllt nur die Aufgaben die er vom Betrieb übernommen hat. Sprich gibt die Pressestelle ihr okay für Aufnahmen macht der Werkschutz auch keine Probleme. Du wirst aber mit 100% Garantie den Werkschutz nicht dazu bewegen können dir Fotoaufnahmen zu erlauben wenn dieser nicht vom Unternehmen (z.b. der Pressestelle) die Freigabe dazu erhält. Im Zweifel riskiert dann nämlich der Mitarbeiter des Werksschutzes sein Job und die Firma den Auftrag oder eine nicht unerhebliche Konventionalstrafe. Schlieslich ist der Werkschutz ja gerade dazu da die Einhaltung der Regeln zu überwachen und durchzusetzen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Also ...


    grundsätzlich befindest Du Dich auf Privatgelände, so dass man Dir sowohl das Fotografieren, als auch das Veröffentlichen der Bilder untersagen kann.


    Wie kommt man an solche Fotos?


    Im Zweifel den offiziellen Weg über die jeweilige Pressestelle / Werkfeuerwehrleitung gehen und da mit denen abstimmen.


    Bei meinen Fotos der Werkfeuerwehr von Bayer in Krefeld hieß es nur, dass nur neutrale Hintergrunde genutzt werden dürfen und dass vor der Veröffentlichung die Beschreibungen mit der Werkfeuerwehr abgestimmt werden müssen.


    Wenn eine Feuerwehr dieses nicht will, dann muss man es leider erst einmal akzeptieren ... so schade es auch ist.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Bei meiner ersten Werkfeuerwehr gab es auch Auflagen. Eigentlich sind dort Fotos generell verboten, da es um militärische Produkte geht.


    Ich habe den Termin mit derm Leiter der WF abgesprochen, er hat das weitere organisiert.


    Auflagen:
    - Keine Fotos, wenn Panzer vorbeirollen
    - Keine Fotos, wo andere Produkte oder Teile der Produktion zu sehen sind


    Ich denke mal über die Schiene Leitung der WF bzw Pressestelle fährt man am besten.

  • Die Vorredner haben es schon gesagt. Der Werkschützer in seinem Glaskasten am Eingang hält sich an die Vorgaben seiner Vorgesetzten und trifft i.d.R. keine eigenständigen Entscheidungen, denn dafür ist er weder ausgebildet noch befugt. Viele Unternehmen haben (berechtigte) Angst, dass Unternehmensgeheimnisse ausgespäht werden (geistiger Diebstahl). Das mag zunächst einmal kleinkariert vorkommen, doch wer einmal die Horden von freundlichst lächelnden Asiaten mit vielen Kameras auf einer Industriemesse gesehen hat bzw. die Berichterstattung über asiatische Produktpiraterie verfolgt, kann es vielleicht eher verstehen.


    Der Hinweis an die Presseabteilung, dass es um Bilder geht, die im grössten Web-Forum für Einsatzfahrzeuge veröffentlicht werden sollen, kann u.U. dazu führen, daß hier der (kostenlose!) Marketingnutzen für das Unternehmen erkannt wird.

    Sauerstoff und Nierenschale waren unser Notfallequipment - der graue Parka unsere Warnkleidung - und der VW-KTW das Non-plus-ultra der Notfallrettung

  • und notfalls, nimmste nen Laptop und nen Kartenleser mit. Dann kann sich der Werkschutz die Bilder vor Ort angucken, bevor sie durch das Tor in die öffentlichkeit gehen und sich wieder mit ruhigem Gewissen in den Stuhl legen ;)

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Zitat

    Original von Wotsche112
    und notfalls, nimmste nen Laptop und nen Kartenleser mit. Dann kann sich der Werkschutz die Bilder vor Ort angucken, bevor sie durch das Tor in die öffentlichkeit gehen und sich wieder mit ruhigem Gewissen in den Stuhl legen ;)


    Das Problem daran kann sein, dass der Werkschutz oft eine externe Firma ist, und dieses von daher gar nicht beurteilen kann, was in Ordnung und was nicht in Ordnung ist.


    Spielt die Pressestelle nicht mit, kannst Du zumindest das Veröffntlichen der Bilder im Normalfalle vergessen.


    Auch wenn es immer mal Fotografen gibt, die Fototermine durchführen, ohne das selbst die WF-Leitung etwas davon weiß.

  • Es schreibt ja auch keiner welche Arbeitsrechtlichen Folgen das haben kann oder im Einzelfall vielleicht hatte.


    Das fängt beim ganz banalen Mitarbeiter an das in nahezu jedem Arbeitsvertrag etwas davon steht das man internas keinen Externen zur Kenntniss bringen darf.


    Im Endeffekt läuft es auf eins raus, entweder die Firma hat kein Problem damit und gibt ihr offizielles okay oder das ist nicht der Fall und es gibt gehörig Ärger wenn selbige mal zufällig auf die Aufnahmen stoßen.

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