30Std. Fortbildung

  • Hallo! Ich suche einen auszug der Regelt das auch nichtärztliches Personal ab RH,RS Pflichtfortbildungsstunden wahrnehmen muß. Wer hat einen Link der speziell für HH das regelt oder langt der auszug aus dem RG NRW §5 abs. 5??


    Danke für eure Hilfe

  • Also, ich kann nur was von Hessen sagen.
    Da steht im Rettungsdienstplan unter Punkt 3.5.2 "Fortbildung des Einsatzpersonals" was von 30 Stunden FoBi in verschiedenen Themengebieten, darüberhinaus 4h Hygiene und 4h "Weiterführende Versorgungsmaßnahmen" jährlich, so dass Einsatzpersonal (egal ob KTP oder RD, egal ob RH, RettSan oder RettAss) auf eine jährliche Anzahl an Fortbildungsstunden von 38 kommt.


    Ich habe den RD-Plan für Hessen auch nur durch eine Anfrage an unser Sozialministerium bekommen. Sowas wirds im Norden ja auch geben, frag doch einfach mal freundlich nach, bei mir kam postwendend eine pdf-Datei zurück.


    Gruß


    Flo

    Gruß
    Flo

  • Zitat

    Original von JSI
    Hallo! Ich suche einen auszug der Regelt das auch nichtärztliches Personal ab RH,RS Pflichtfortbildungsstunden wahrnehmen muß. Wer hat einen Link der speziell für HH das regelt oder langt der auszug aus dem RG NRW §5 abs. 5??


    Danke für eure Hilfe


    Würde mich auch interessieren. Als ich 2006 von meiner BF in NRW zur BF HH gekommen bin, war ich auch etwas verwundert wie man das hier handhabt, aber ich konnte bisher nichts finden.

  • Hallo ich nochmal! So ich hatte beim Landesfeuerwehrarzt mal ne AMil hinterlassen und zurückbekommen! Also hier einmal ein link zum HambRettGesetz http://hh.juris.de/hh/RettDG_HA_1992_rahmen.htm


    §16 Abs.2 Satz 2 hier ist die Fortbildung für Hamburg Geregelt,also es gibt nicht wie woanders die 30 Std. sondern es können auch weniger sein.
    Da wo es Ausbildungsmängel Gibt,wo Aufgefrischt werden sollte da ist dann Fortbilsung angesagt für einen ;)

  • Gehts hier um den Inhalt bzw. die Teilnahme an bestimmten themenbezogenen Fobis oder ob man generell 30Std. machen muß?


    In NRW stehts im RettG, §5 Abs. 5


    Das in der Notfallrettung und dem Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personla hat jährlich an einer min. 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und die nachzuweisen.

  • Zitat

    Original von JSI
    Fishki wie handelt ihr das bei der BF denn hier so??


    Also...


    wie schon erwähnt, regeln wir das recht einfach. Wachunterrichte werden als Fortbildung eingetragen und dienen dann als offizieller Nachweis. Unterschrieben und abgesegnet wird das dann vom diensthabenden LRA.
    Das ist auch die einzige Möglichkeit, da die meisten Kollegen nur sehr selten in den Genuss einer Fortbildung an der LFS kommen.


    Jetzt weiß ich aber wenigstens, dass es da tatsächlich keine Regelung bzw Std-Zahl gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Fishki ()

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