Hallo Leute!
Also, die Arbeitskollegin meiner Mutter heiratet am 28. des Monats. Zur Hochzeit sind über 300 Personen geladen, daher werden sicherlich mehr als 50 Fahrzeuge anwesend sein. Wie es in Deutschland so üblich ist, wird wird die gesamte Hochzeitsgesellschaft einmal vom Standesamt in die Kirche und von dort dann in das riesige Gasthaus ziehen, natürlich mit den Autos. Jetzt die rechtliche Frage: muss hierzu die Polizei zur Absicherung des Zuges bestellt werden? §35 der StVO ist in diesem Sinne zweideutig:
Zitat[...]
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
[...]
Ich weiß nicht, ob dieser Paragraph alleinig auf diese entsprechenden Organisationen bezogen ist oder wirklich zur Sicherung des geschlossenen Verbands. Auch war mir §27 keine große Hilfe, diese rechtliche Frage zu beantworten; Amtsdeutsch war noch nie mein Spezialgebiet. Daher stelle ich die Frage hier offen in die Runde und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Gruß:
Thomas