ASB Kreis HErzogtum Lbg.

  • Den RTW mussten Sie abgeben! Steht wie gesagt in Geestacht! Grund soll sein: (stammt von nem Betroffenen)Sie können ihn nicht besetzen! Vielleicht hört ja jemand noch näheres!

  • Also, nur mal zu sehen ob ich das richtig mitbekommen habe.
    Es handelt sich um einen RTW einer SEG, welcher im Hintergrund als Fahrzeug im regulären RD eingesetzt wird. Soweit richtig?
    Wenn solch ein FzG. eingesetzt wird, brennt in der Regel die Luft im Rettungsdienstbereich, oder?
    Nun kenne ich das RD- Gesetz in SH nur auszugsweise, aber weiss, dass die Besetzung von RTW sehr strikt geregelt ist.
    Ist es nicht aber ....egal, ob dieses Auto nun als KTW oder RTW ausrückt?
    Hauptsache ich habe in kurzer Zeit kompetente Hilfe vor Ort. Setzen die Holsteiner nicht auch Regel- KTW ein, wenn sie nächstes Fahrzeug sind oder beim ManV? Es doch völlig unerheblich ob auf der Karre ein RA, RS oder San. Helfer sitzt. Immernoch besser, als auf Spontanheilung des Pat. zu warten. Nennen wir es qualifizierte EH oder First Responder oder .....
    Man wäre ich froh, wenn mir überhaupt einer zur Hilfe eilt.

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

  • Selbst wenn ich ihn nicht wie einen RTW besetzen kann ist das doch kein Grund einer SEG ein Fahrzeug wegzunehmen. Ich muß da doch mit dem Kopf schütteln und mich wundernd auf die Couch zurückziehen..

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Schon sehr sehr werkwürdig die ganze Sache, aber wenn es sogar die RLST bestätigt das es dies besagte Fahrzeug dort nich mehr gibt.


    Vielleicht kommt ja noch jeman an mehr Informationen, vorallem auch sachliche mit einer Begründung warum die das Fahrzeug wirklich abgeben mussten.

  • so, mail vom ASB is angekommen, die schreiben:


    Sehr geehrter Herr Schlie,
    vielen Dank für die Mail vom 06.12.2007 und die positive Rückmeldung.
    Derzeit haben wir keinen Rettungswagen in Mölln stationiert.
    Trotzdem sind wir weiterhin im ganzen Kreisgebiet tätig.
    Sollte es weitere Fragen geben würden wir uns über einen Anruf freuen.
    Gruß


    Manfred Fichte


    sicher is also das er weg is, gründe gibts nich

    Alles halb so doppelt

  • Ich würd es eher so formulieren das man dir die Gründe dafür nicht mitteilt :zwinker:

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von chefretter


    Nun kenne ich das RD- Gesetz in SH nur auszugsweise, aber weiss, dass die Besetzung von RTW sehr strikt geregelt ist.
    Ist es nicht aber ....egal, ob dieses Auto nun als KTW oder RTW ausrückt?


    Nun muß man hier sagen, daß auch KTW in S-H mit RA/RS besetzt werden müssen.


    Weiterhin stellt sich die Frage, glaubt man den Gerüchteküche- Köchen, warum dieses Brimborium mit dem fiktiven Einsatz mit Polizeibeteiligung stattgefunden hat.
    - Verfälschungen im Fahrzeugschein kann man auch ohne Einsatz klären.
    - Besetzungspraxis: Das könnte ein Ansatz sein. Natürlich ist irgendwer besser als gar keine Hilfe. Im Sinne der Rechtssicherheit darf aber ein Hilfesuchender auch darauf vertrauen, daß die Leitstelle ihm ein nach RettG SH besetztes Rettungsmittel schickt. Von einem zusätzlichen (möglicherweise schnelleren) Fahrzeug muß daher ja nicht abgesehen werden. Dann muß das aber auch offiziell gemeldet sein. Dann muss der ASB sagen: "Hey Leitstelle, haben gerade keinen RTW, fahren aber als Ersthelfer schonmal dahin".
    - Fahrerlaubnisrechtliche Fragen: Nach geltender Rechtsprechung wird der Einsatz von Fahrern ohne entsprechnde Fahrerlaubnis nicht vom § 34 StGB gedeckt.
    Dennoch kann das nicht der Grund für den Fiktiveinsatz sein. Denn hier wurde ja ein Einzelfall überprüft; d.h. hier wurde nur ein Fahrer von möglicherweise vielen ertappt.


    Zitat

    ich würd es eher so formulieren das man dir die Gründe dafür nicht mitteilt


    Würde ich an deren Stelle wahrscheinlich auch nicht :-))


    mfG
    Kwazulu

  • Alter Schwede - das sind ja Aktionen/Gerüchte die mir da so gar nicht in den Kopf wollen.


    Bei solchen Verdachtsmomenten wird in der Regel folgendermaßen vorgegangen:


    1. Dem Fahrzeug/Besatzung wird von der zuständigen RLst das ausrücken untersagt.
    2. Ein Beauftragter vom Kreis, von mir aus auch in Pol.-begleitung, kommt an die/den Wache/Stützpunkt und kontrolliert Fahrzeugausstattung und Personalqualifikation. Die Pol kontrolliert ggf. Fahrzeugtechnik, KFZ-Papiere und Führerscheine.
    3. Bei bestätigten Verdachtsmomenten wird der Dienst der betroffenen Personen beendez und eine Fortführung untersagt bis geeignetes Personal eintrifft, ggf. Fahrzeug stillgelegt und Wache/Stützpunkt geschlossen.


    ---


    KTW's rücken in S.-H. nur zur Erstversorgung aus da sie lt. RDG kein Primärrettungsmittel sind, Ausnahmen sind Großschadenslagen und Katastrophenfälle.
    Bei Großschadenslagen findet allerdings am Einsatzort dann vor Beginn eines Transportes durch einen KTW eine ärztliche Versorgung statt.
    Bei den hier angeführten "fiktiven" Einsätzen macht sich der Kreis und die RLst mitschuldig, da sie wider besseren Wissens handelt und minderqualifiziertes Personal und Fahrzeug entsendet, mal ganz abgesehen davon das durch die Alarmierung und die Einsatzfahrt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung billigend in Kauf genommen wird.

  • Mir möchte nach wie vor nicht in den Kopf wie das abgelaufen ist. Gehen wir mal von einem Fall aus da steht ein RTW auf dem Hof ohne Besatzung. Zwei Rettungshelfer sind auf der Wache frei ohne Fahrzeug. Dann würde man im Zweifel lieber jemanden krepieren lassen als die zwei RHs mit dem RTW als FR rauszuschicken oder wie seh ich das in dem Kreis ?

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • ich weiß garnicht, was immer alle gegen den "fiktiven" Einsatz wettern;


    bei Großübungen rasen dutzende Fahrzeuge mit Wegerechten "nur zum Spaß" durch die Straßen - ein ebenfalls nicht zu unterschätzendes Risiko.


    Für ein einzelnes Fahrzeug kann man Abrückeort, Ankunftsort und damit die vermeintliche Fahrstrecke, viel besser planen.
    Gäbe man der Besatzung dazu vielleicht noch ein "fahrt euch nich den Hals ab- der ärztliche Notdienst war schon mal da" mit auf den Weg, dann fahren die auch nicht wie die letzten Henker zum Einsatzort.
    Ein Restrisiko bleibt dennoch.


    Wenn man die Besatzung aber unbedingt in Ausübung ihrer Tätigkeit erwischen muss, dann scheint es mir erheblich besser, einen Einsatz zu fingieren, als bei einem echten Notfallpatienten vor Ort zu diskutieren.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von y903211
    Mir möchte nach wie vor nicht in den Kopf wie das abgelaufen ist. Gehen wir mal von einem Fall aus da steht ein RTW auf dem Hof ohne Besatzung. Zwei Rettungshelfer sind auf der Wache frei ohne Fahrzeug. Dann würde man im Zweifel lieber jemanden krepieren lassen als die zwei RHs mit dem RTW als FR rauszuschicken oder wie seh ich das in dem Kreis ?


    Wenn die Leitstelle einen RTW alarmiert, dann geht es nicht an, daß eine unterqualifizierte Besatzung "als RTW" ausrückt. Dann stünde dem Mißbrauch Tür und Tor offen.
    Ich glaube nicht, daß es hier um eine First- Responder- Alarmierung geht.


    Zu dem fiktiven Einsatz: Ich sehe hier kein Problem, da die Leitstelle im Rahmen eines berechtigten Interesses handelt (wobei man das natürlich erst sagen kann, wenn man weiß, worum es geht).


    Grundsätzlich geht es darum, daß man darauf vertrauen können muß, daß da, wo RTW dransteht, auch RTW drin sein muß. So ist die Rechtslage, und das ist auch gut so.

  • kellern Eine Übung ist eine Übung, und hierfür gibt es, zumindest im zivilisierten Teil Deutschlands, Regelungen. Die sind teilweise so "spaßig" das man eine Einsatzfahrt mit Sondersignal auch nur noch bei einer Einsatzfahrt üben kann. Glückwunsch !



    Weiters geht aus den ganzen Threads nicht vor das hier ein RTW des Regeldienstes einer Rettungswache alarmiert wurde und "falsch" besetzt ausgerückt ist. Schaut man sich nochmal alles an und auch die Presseberichte bzw Internetquellen über das Fahrzeug dann wurde hier ein Fahrzeug einer SEG/Bereitschaft alarmiert das Aufgrund seiner Einstufung als RTW bei der Leitstelle registriert ist.


    Genausogut kann die Leitstelle das Fahrzeug als KTW oder als FR alarmieren oder im System ändern. Das alles geht hier nicht draus vor.


    So wie das hier geschildert wurde klingt das so als hat man ganz gezielt eine Situation provoziert mit einzig und allein dem Ziel der Besatzung ein Fehlverhalten nachzuweisen. Bzw. man hat diese in meinen Augen so wie hier geschildert direkt dazu genötigt. Möglicherweise sogar mit dem banalen Hintergrund unliebsame "Konkurrenz" aus dem Feld zu räumen. In der vorliegenden Form mit den Schilderungen hier würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Disponenten und RDL anstreben oder direkt über einen Anwalt prüfen lassen ob hier strafrechtlich relevantes von Seiten der Rettungsdienstleitung aktuell ist.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211[...] Möglicherweise sogar mit dem banalen Hintergrund unliebsame "Konkurrenz" aus dem Feld zu räumen.[...]


    Komisch - das mir dieser Gedanke auch sofort in den Sinn kam...


    Woran das wohl nur liegen mag???


    Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt...

  • y903211


    ich glaube, du hast mich falsch verstanden.


    Den "Spaß" bei den Übungen habe ich extra in Anführungszeichen gesetzt, wenn du dich trotzdem drüber aufregen möchtest, bitteschön.


    Ich habe weder vom Einsatz als RTW noch KTW gesprochen. Nur von Blaulicht. Was man aber auch alarmiert uns losschickt, es muss drin sein, was draufsteht. Darauf wird sogar in der SEG geachtet.


    Und selbst wenn es von der Konkurrenz inszeniert gewesen sein sollte:
    Man könnte den Eindruck haben, als hatte die Konkurrenz den richtigen Riecher und es lag ein Fehlverhalten vor. Also was solls ?


    Insgesamt finde ich es auch alles merkwürdig, man hätte auch einen Besuch auf der Wache machen können.


    Aber ich wiederhole mich gerne:


    Die Juristerei ist kein einfaches Geschäft, es reicht nicht mit "könnte sein dass die damit vielleicht und derart besetzt rausfahren ....";
    das Vergehen muss definitiv passiert sein und lückenlos nachgewiesen sein. Dafür ist ein fingierter Einsatz ein gutes Mittel.


    Und wenn man das bedenkt, man die mutmaßliche Vorgehensweise wieder Sinn.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Gut mag sein das du das so siehst. In meinen Augen ist das eine Anstiftung zu einer Straftat und fertig. Wenn ich genau weiß das ein Fahrzeug nicht richtig besetzt ist und fordere genau dieses Fahrzeug an zu einem solchen Einsatz dann erfüllt das für mich in allen Punkten diese Belange.


    Oder ich sage ich schick ein Fahrzeug raus zur Erstversorgung des Patienten, scheißegal was drauf steht. RTW hinterherschicken kann ich immer wenn einer frei ist. So heißt es jetzt erstmal lieber die Reanimation die Flatter machen lassen bevor ich eventuell mit einem nicht korrekt besetzten Rettungsmittel rausfahre. Und dazu fällt mir nichts mehr ein.


    Wenn die Leute in dem Kreis clever sind ist es jetzt so das man kein Wort der Leitstelle mehr glauben kann. Geben sie Sonderrechte jetzt frei weil sie der Meinung sind das ist so oder weil nachher überprüft werden soll ob sie wirklich notwendig waren und man einen Strick draus drehen kann. Fragen sie nach einem Zwischenstop bei McDoof weil sie Hunger haben oder der Kreisgeschäftsführer wissen will ob sie währen der Arbeitszeit die LS mit Essen versorgen... Die Liste kann man beliebig fortführen.


    Wenn ich dann noch das Ergebnis nehme mit Fahrzeug abgeben usw. dann bleibt der fahle Beigeschmack das der Platzhirsch hier jemanden loswerden wollte und dies mit allen Mitteln auch geschafft hat. In meinen Augen. und da bleib ich dabei, ein Fall für die Staatsanwaltschaft, aber nicht wegen der Fahrzeugbesatzung sondern wegen der Hintermänner aus Verwaltung und Dispo.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    [...] ein Fall für die Staatsanwaltschaft, aber nicht wegen der Fahrzeugbesatzung sondern wegen der Hintermänner aus Verwaltung und Dispo.


    :up: y903211 mehr fällt mir dazu auch nicht ein! :deal:

  • Hmm ...


    bei dieser Diskussion bekomme ich immer mehr den Eindruck, als wolle sich da die eine Organisation ein geliebtes Fahrzeug einer anderen Organisation unter den Nagen reißen.


    Wenn ich als Disponent einer Leitstelle ein nicht im regulären Rettungsdienst eingebundenes Fahrzeug alarmiere, muss ich davon ausgehen, dass dieses nicht gesetzeskonform besetzt sein kann. Entweder ich vergewissere mich als Disponent dann, oder ich akzeptiere die Nesatzung so wie sie ist.


    Ich kenne das aus meinen Zeiten im ehrenamtlichen Einsatz übrigens nur so, dass die Besatzung sich bei der Leitstelle anmeldet und dabei mitteilt, ob das Fahrzeug gesetzeskonform besetzt ist oder nicht.


    Als Fazit würde ich gerne feststellen, dass hier alle nur mit einem sehr gefährlichen Teilwissen argumentieren und daher eigentlich kein sinnvolles Ergebnis herauskommen kann.


    Um daher Schaden von dieser Seite und den schreibenden Usern abzuwenden, mache ich hier einfach vorerst mal dicht.


    Viele Grüße
    Tobias

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