Weiß einer wie es rechtlich aussieht wenn RTWs >3,5t wiegen betreffend Geschwindigkeitsbegrenzung?
Ein Großteil der HiOrg haben die Dienstanweisung das bei "Nichtalarmfahrt" max. 80 gilt (also wie LKW).
In einer Rettungsmagazin oder Rettungsdienst hab ich ein Artikel gelesen wonach RTW >3,5t nicht als LKW durchgehen durch ihr Aufgaben- bzw. Beförderungsgebiet. Den Artikel find ich leider nicht mehr, weiß da jemand was genaueres?