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Falls jemand es nicht weiß:
GW-Z = Gerätewagen mit Zusatzbeladung gemäß Technische Weisung Nr. 9 des Landes Niedersachsen
Er führt Geräte zur technischen Hilfe mit, die auf Löschgruppenfahrzeugen aus Raum- und Gewichtsgründen nicht mehr untergebracht werden können.
Der GW-Z wird eingesetzt zur technischen Hilfeleistung mittleren Umfangs. Die Beladung entspricht der eines RW1 nach alter Norm. Der wesentliche unterschied zum RW1 besteht darin, das das Fahrzeug kein Allradantrieb und keine eingebaute Seilwinde besitzt.
zulässiges Gesamtgewicht max. 6,0 t
Antriebsart nur Straßenantrieb zulässig