Politiker Kutschen & Blaulichter

  • Hallo Leute ................
    Ich spreche glaube ich hier wohl ein sehr heikles Thema an obwohl es gleich nichts mit Politik zu tun hat.


    Im Fernsehen ist ja immer wieder öfters zu sehen das unsere hohe Polit Prominenz mit sehr großen schwarzen , gepanzerten Limo´s mit SoSi durch die gegend gekarrt werden.


    Nun ist vor kurzem einem Kollegen das passiert das er diese Begegnung der dritten art mit diesen besagten Autos hatte und dieses gepanzerte etwas ein benehmen sonders gleichen hatte in dem er ihn ein wenig bedrängte und beim überholvorgang so geschnitten hat das mein Kollege ein wenig in den Graben rutschte.


    Mit Ärgernis meines Kollegen vernahm ich diese tolle Nachricht und es entbrannte die Wilde Diskussion mit welchem Recht dürfen diese Politiker mit den großen schwarzen autos und dem tollen Blaulicht das noch eingeschaltet ist , so durch die gegend donnern ? Wir haben auf der Dienststelle wild diskutiert und die Gesetzes Bücher uns bald um die Ohren gewickelt und sind wir irgend wie nicht auf einen Nenner gekommen.


    Deshalb auch dieses Heikle Thema wozu ich gerne auch euch hören würde oder ob jemand hier ist aus dem Bereich Polizei der mir das erklären kann warum die Politiker unseres Landes so etwas dürfen bzw. was sie dazu rechtfertigt.

  • "Personenschutz" ? -> (... zum Schutz von Leib und Leben oder um ... Gefahr abzuwenden ...)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Wie weit geht der Personenschutz jedoch, wenn durch rasante Fahrweise der Personenschützer zum Wohle eines Einzelnen drei, vier oder mehr Bürger gefährdet werden?

  • Es gab bei RTL mal einen Bericht im Magazin "Extra" zum Thema rasende Politiker. Da wurde bereichtet, dass die Politiker im "Alltagskampf" hoheitliche Aufgaben wahr nehmen. Somit währe es gerechtfertigt SOSI zu verwenden.


    Wenn es allerdings um den "Wahlkampf" geht, ist es Ihnen nicht erlaubt, da sie im eigenen Auftrag in D unterwegs sind.


    Ich muss mal schaun ob ich diesen Bericht noch finde, event. stell ich Ihn dann auf meine HP zum download.


    Gruß Patrik

  • Die Personenschützer sind ja, im eigentlichen Sinne, Polizisten/ Polizei. Somit dürften die Sonder- und Wegerechte, zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, in Ordnung gehen. Die Frage die sich stellt, ist wie und wann sie angewand werden. Vor zig Jahren war mal ein "selbstfahrender" Politiker in unserem Städtchen. Wir hatten die Ehre mit unserem "RTW" im Konvoi mitzufahren. Die Limos haben uns und den schließenden FuStW akkurat abgehängt. Auf einer ca. 2 KM langen Strecke waren die schon am Ziel, da haben wir gerade in den 3. Gang hochgeschaltet. "Freie Bahn mit :bluelight: an!"

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

  • Zitat

    Original von chefretter
    Die Personenschützer sind ja, im eigentlichen Sinne, Polizisten/ Polizei."


    Diese Aussage möchte ich jetzt erklärt haben :winktz:
    Polizisten = Beamte im öffentlichen Dienst
    Personenschützer = Angestellte eines privaten Unternehmens
    ???
    oder sollte ich da etwas verpasst haben? denn nur weil Personenschützer eine Waffe tragen dürfen sind sie meines Erachtens noch keine Polizisten ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren :zwinker:

  • Es kommt darauf um was es sich dabei handelt ist es ein Landespolitiker dann Landespolizei ist es ein Bundespolitiker dann Bundespolizei.


    Die Personenschützer von Frau M aus B :-)) unterstehen dem Bundeskanzleramt. Wahrscheinlich sind diese Personenschützer vonder Bundespol gestellt.


    Will damit aber sagen: Die Personenschützer sind Beamte der Polizei(Land od. Bund)


    Gruß Patrik



    Edit: Rächtsschreibfäler

    2 Mal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

  • Nah.... klick den Smilie
    :winktz:



    Aso noch zur Info: das ist meine HP. Hiermit möchte ich keine Werbung machen auch keine Schleichwerbung :banned:



    Edit: info

    Einmal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

  • Die Personenschützer kommen von den Landeskriminalämtern bei Landespolitikern und vom Bundeskriminalamt bei Bundespolitikern - grob und einfach gesagt.


    Wer sagt denn, dass das im ersten Post genannte Fahrzeug überhaupt ein Fahrzeug des "Politikerschutzes" war? Schliesslich werden solche Fahrzeuge auch zum Beispiel von diversen Spezialeinsatzkommandos bzw. anderen Polizeidienststellen genutzt....

  • wie hier schon richtig gesagt: Personenschützer, welche Politiker-Fahrzeuge steuern, sind Polizeibeamte, entweder der Länder (Landesregierungen) oder des Bundes (Bundesregierung)

  • Und um es genau zu nehmen, sind die Beamten von der Bundespolizei zum BKA abgeordnet und machen dann für unsere Politiker den Personenschutz :zwinker:

  • Genau. Und der Bürgermeisterchef wird von einem Vollzugsbeamten des Ordnungsamtes kutschiert :-))

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

  • Lol, der RTL-Beitrag ist ja echt lustig...
    Was mir spontan nach schnellem gucken einfällt: Die regen sich darüber auf, das Politiker-Fahrzeuge Verkehrsverstöße begehen, folgen in selben Atemzug aber den Fahrzeugen und begehen dabei genau die selben Verstöße, inkl. Rotlicht und mehr als doppelt so schnell wie erlaubt auf BAB. Groß!
    Es wird sich mehrfach darüber mokiert, das Kollonen über "Rot" fahren. Meistens war es aber nur das letzte Fahrzeug, dann aber auch mit eingeschalteten RKL. Mal abesehen davon: Stichwort: Nachfolgerecht. Die Krönung ist auch der Vergleich mit der ich glaube bremer Senatorin, die tödlich verunglückte. Sie ist wohl völlig übermüdet selber gefahren...


    Mal wieder ein Beispiel von ganz großem Journalismus! Hut ab!

  • Hallo erstmal ......
    Trotzdem stelle ich mir die Frage weshalb Sie meiner Meinung immer noch nicht beantwortet ist.


    Mit welchem Recht dürfen unsere Deutschen Politiker Sonderrechte verwenden ??? Ob nun die nächste Plenar Sitzung früher oder später anfängt entscheidet ja wohl nicht das Blaulicht. Ich finde keinen Konformen Punkt zwischen dem was uns Rettung , Fw , THW ggf, sogar noch POL & Zoll nach dem Gesetz mit SoSi zu steht.


    Seit wann gelten die Blaulichtgesetze für Politiker ??? Welche Gesetze sind für diese Personen Maßgeblich wer regelt das Gesetzlich bei dennen ??? Diesen Sinn möchte ich verstehen .


    Weil ich mir nicht ganz erklären kann warum darf solch eine Kutsche mit eingeschalteteten SoSi durch die gegend donnern und dann noch so fahren das andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden ???


    Fehlt nur noch das die Bürgermeister von kleineren Gemeinden aber auch noch Großstädten die selbe Genehmigung bekommen dürfen . Was macht dann noch Sinn ein Gesetz zu haben der das nutzen von Blaullicht Regelt. Da kann der nächste Abschleppwagen sich ja gleich Blauer Blitzer und Horn auf´s Dach binden.

  • @Monty


    Rechtfertigung ist schon genannt worden. Der Transport von öffentlich interessanten Personen, die schützenswert (da mag man drüber streiten :zwinker:) sind, und deshalb Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen. Siehe dem Geldtransporter der Bundesbank, der mit Sondersignalen durch die Gegend fährt. Beides hat immensen Schaden, wenn man es entführt oder bedroht.


    Und zu Deinem Thema "Abschleppwagen mit Blaulicht" fällt mir nicht viel ein, AUSSER... diesem Ding hier (auch wenn der Gag schon alt ist)

  • 14/44/4
    Danke für die Info ich wuste garnicht das unsere Politiker schützenswert sind. Naja bei unseren Politikern würde es mich nicht wundern das Sie irgend wann auf die Liste der Bedrohten Arten gesetzt werden. Wer will schon Frau A.... aus B..... entführen. Ich glaube das ist nicht lohnenswert. Da weiss man ja nicht ob mir die Personenschützer mehr leid tun sollte oder die oder der Politiker.


    Gut ich dachte schon Abschleppwagen mit Blauen Fackeln seih nur ein witz aber ich wusste nicht das die Hamburger ernst machen :pillepalle: Naja wenn´s sein zweck erfüllt............


    Aber nun gut jetzt weiss man bescheid. Aber noch daher saudoof nachgefragt um es besser zu wissen.


    Die Regelung für Blaulichtfahrten gilt also nur den Teilnehmern des Deutschen Bundestages bzw den Ministern des Bundes oder auch den Ministerpräsidenten der Länder und sein Landesminister ( Justizminister , Familienminister der Länder ) ?? Und wie es das bei den Oberhäuptern der Großstädte wie Frankfurt , Hamburg , Düsseldorf & Co ??? Gilt da auch das Blaulichtgewitter ??

  • Wenn die Politiker Personenschutz benötigen, dann kann es auch zu Blaulichtfahrten kommen, ja.
    Allerdings haben bei weitem nicht alle Mitglieder des Bundestages, Landespolitiker und geschweige denn OBs größerer Städte Personenschutz. Es werden ständig Gefahrenanalysen erstellt, nach denen dann festgelegt, wer wann wieviel Personenschutz gekommt.

  • Zitat

    Original von MontyParker
    Gut ich dachte schon Abschleppwagen mit Blauen Fackeln seih nur ein witz aber ich wusste nicht das die Hamburger ernst machen :pillepalle: Naja wenn´s sein zweck erfüllt............


    Man hat einfach gemerkt, dass ein roter Abschlepper die Liegenbleiber im Tunnel schneller und besser rausbekommt als ein TLF mit Achsbock zum Abschleppen. Aber das geht zu sehr OT...


    Zitat

    Original von MontyParker
    Die Regelung für Blaulichtfahrten gilt also nur den Teilnehmern des Deutschen Bundestages bzw den Ministern des Bundes oder auch den Ministerpräsidenten der Länder und sein Landesminister ( Justizminister , Familienminister der Länder ) ?? Und wie es das bei den Oberhäuptern der Großstädte wie Frankfurt , Hamburg , Düsseldorf & Co ??? Gilt da auch das Blaulichtgewitter ??


    In Hamburg fahren die meisen Senatoren zwar in gepanzerten Fahrzeugen (z.B. E-Klasse) und mit Personenschützer, aber mit SoRe habe ich die noch nie durch die Stadt brausen gesehen, es sei denn, es ist hochrangiger Besuch dabei. Und auch auf Bundesebene reisen die Politiker eher selten unter Zuhilfenahme der Sonderrechte.

  • Ich bin der Meinung, dass unsere Politiker, respektive ihre Fahrer, im normalen Alltag nicht das Recht haben mit SoSi zu fahren, da sie dabei ja keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.
    Auch die Begründung mit der Gefahrenabwehr zieht hier nicht. Sonst müßten wir ja auch die KTW-Fahrten mit SOSI machen. Weil, kann ja sein, dass sich die Doktoren mit ihrer Diagnose irren, und der Zustand des Pat. schlimmer ist.
    Sollte es allerdings Zusammenkünfte des Sicherheitskabinetts wegen kurz vorher geschehener Erreignisse (z.B. 11. Sep) sein, so stimme ich der Benutzung der SoSi zu.
    Wie auch immer, es sollte/dürfte keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen.


    @ Monty,
    dein Kollege sollte Anzeige erstatten, wegen verkehrgefärdender Fahrweise. Dann muß sich ein Staatsanwalt damit befassen, ob die SoRe gerechtfertigt waren oder nicht.

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