Notfall=dringend, Krankenbeförderung=nicht dringend, da disponibel (Regelung in meinem RD-Bereich sind beispielsweise drei Stunden, das wird bei der Auftragsannahme auch so kommuniziert!).
Was hier nicht bekannt ist: Wie lange "liegt" der KTP schon? Kann ja sein, das es im dortigen RD-Bereich auch so Vorgaben wie bei euch gibt ("3 Stunden") und auf Grund vorangegangener Notfalleinsätze sind diese 3 Stunden nun bald abgelaufen.... (wobei wir wieder bei "die Leitstelle weis mehr" wären)
Zitat
In vielen RD-Bereichen - inklusive meinem eigenen - gibt es Regelungen, wie mit angeordneten Überstunden der Leitstelle bei Nicht-Notfalleinsätzen verfahren wird. Diese sehen durchgängig ein Verweigerungsrecht des AN vor, wobei meist ist noch ein kleiner Spielraum von 15-30 Minuten eingebaut ist. Offensichtlich fehlte in diesem Rettungsdienstbereich eine derartige Regelung, die diese Konstellation dann völlig geräuschlos geregelt hätte. Und zwar so, wie vom AN jetzt auch gehandelt wurde!
Aber es ist dennoch nicht der richtige Weg, solche Regelungen dann auf eigene Faust selbst zu erfinden.