Rettungssanitäter Michael O. ist fristlos gekündigt worden, nachdem er einen Auftrag der Leitstelle zurückgewiesen hat. Laut Unterlagen erhielt er um 15.20 Uhr aus der Leitstelle einen Transportauftrag: Er sollte einen Mann aus einem Pflegeheim ins Krankenhaus bringen. Wegen eines wichtigeren privaten Termins um 16.30 Uhr verweigerte Michael O. jedoch den Einsatz — ein Fall fürs Arbeitsgericht.
Grevesmühlen. Wie wichtig ist der Feierabend, wenn es um die Gesundheit und das Leben von Menschen geht? Beim Rettungsdienst des Kreisverbandes Nordwestmecklenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gibt es um diese Frage jetzt Ärger. Ein Rettungssanitäter des DRK hat während der Arbeitszeit einen Krankentransport abgelehnt. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Jetzt landete die Angelegenheit vor dem Arbeitsrichter. Die Crux an der Geschichte ist, dass Michael O. gleichzeitig Betriebsratsvorsitzender beim DRK ist. Deshalb genießt er einen besonderen Schutz. So muss bei einer fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds unter anderem der Betriebsrat selbst, also die übrigen Mitglieder, innerhalb von drei Tagen ab Kündigungszeitpunkt zustimmen. Diese Frist ließ der Betriebsrat, der aufgrund der Erkrankung eines Mitglieds sowie der Beteiligung des anderen in diesem Fall derzeit eigentlich nur aus einer Person besteht, verstreichen. Das Arbeitsgericht soll nun dieses Votum ersetzen, also anstelle des Betriebsrates der Kündigung zustimmen oder sie ablehnen. Laut Unterlagen sei es 15.20 Uhr gewesen, als Michael O. aus der Leitstelle einen Transportauftrag erhielt. Feierabend ist um 16 Uhr. Er sollte einen Mann aus einem Pflegeheim in Neukloster ins Krankenhaus nach Bützow bringen. Doch weder die Anweisung der Leitstelle noch Aufforderungen vom Landkreis, zu dem der Rettungsdienst gehört, konnten Michael O. dazu bewegen, die Fahrt anzunehmen. Er habe einen wichtigeren Termin um 16.30 Uhr gehabt. Beim Jugendamt sollte es um Unterhalt für und den Umgang mit seinem 14-jährigen Sohn gehen. Hätte O. die Fahrt angetreten, hätte er diesen Termin, auf den er laut eigener Aussage drei Wochen habe warten müssen, nicht wahrnehmen können.
Während der Rechtsbeistand Michael O.s anführte, dass sein Mandant zum Rettungsdienst gehört, der Auftrag aber ein Krankentransport gewesen sei, also keine Notsituation bestanden habe, entgegnete der Vertreter des DRK Kreisverbands,dass Rettungsdienst und Krankentransport eine Einheit seien und auch von derselben Leitstelle beauftragt werden. Da der Patient ins Krankenhaus gebracht werden musste, sei zudem eine notwendige medizinische Behandlung zu vermuten gewesen. Eine Entscheidung fiel gestern noch nicht. Am 29. Januar soll die gerichtliche Auseinandersetzung weitergeführt werden. Auch eine außergerichtlicheEinigung ist möglich. In der kommenden Woche stehen beim DRK Kreisverband übrigens Betriebsratswahlen an
Quelle: Lübecker Nachrichten Artikel vom 4.12.13