Mir ist soeben ein interessanter RTW in der Galerie aufgefallen. Es handelt sich dabei um einen RTW des ASB Berlin, der jedoch im Einheitsdesign des JUH-LV Nord beklebt ist: http://bos-fahrzeuge.info/eins…rlin_5483-01/photo/157794
Das der ASB wohl kaum seine Fahrzeuge im JUH-Design bekleben würde, gehe ich davon aus, dass der RTW zuvor bei der JUH lief. Weiß jemand wo?
ASB RTW mit JUH-Einheitsdesign
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Richtig! Das Fahrzeug lief vorher bei der JUH Hildesheim .
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Warum haben die das Fahrzeug so gelassen, aber den SoSi-Balken geändert? Gab es da einen Grund für?
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Hi,
Warum haben die das Fahrzeug so gelassen, aber den SoSi-Balken geändert? Gab es da einen Grund für?
Irgendeinen Grund wird es gegeben haben Vielleicht hatte der alte Balken ´ne Macke, war ihnen zu exotisch etc. Evtl. war er (im Innenraum) auch zu laut.
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Hi,
Evtl. war er (im Innenraum) auch zu laut.Das ist sicher der Punkt. Das Fahrzeug wurde ja verkauft, abgemeldet und dann neu zugelassen. Somit muss es bei Neuzulassung( berichtigt mich bitte ) die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung einhalten. Mit anderen Worten die Lautsprecher der Sosi mußten in den Stossfängerbereich wandern. Der Hänsch-Balken hat ja auch eine Blende und daher nehm ich an das er dahinter leer ist.
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Das ist sicher der Punkt. Das Fahrzeug wurde ja verkauft, abgemeldet und dann neu zugelassen. Somit muss es bei Neuzulassung( berichtigt mich bitte ) die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung einhalten.
Zählt das wirklich als Neuzulassung? Denn wenn ja, dann müsste ja auch jedes umgemeldete Fahrzeug
seit Februar 2011 mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein, oder? Nur mal so eingeworfen ...Und wenn ich mich richtig erinnere habe ich so einen Balken mal auf einem RTW gesehen, bzw. eben
nicht so richtig gesehen, vieleicht war das ja auch der Grund? -
Hallo,
Betreffend TFL:
Zitat: Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische
Kommission nun beschlossen, die Ausrüstung aller neuen
Kraftfahrzeugtypen (also zum bsp. der neue Passat B7) mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen.
Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische
Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem
Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.Quelle: http://www.dvr.de/presse/infodienst/906_50.htm
Bezüglich des RTW schrieb ich ja,, berichtigt mich bitte" , ganz einfach da ich die Durchführungsbestimmungen nicht kenne und somit nicht weiss ob da steht bei Neuanmeldung hat das Kfz die Verordnung bla bla bla zu erfüllen.
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vielleicht war es auch nur ein stylischer Aspekt, gern werden Fahrzeuge ja optisch etwas ansprechend gestaltet.
Diese "Blaulichter" mit weißen Klarglaskappen sind nicht jedermanns Sache,
für manche, so wie mich, muss das "Blau"licht auch im ausgeschalteten Zustand durch eine blaue Kappe erkennbar sein,mit einer Klarsichkappe sieht es aus als sei gar kein Blaulicht verbaut, dem Fahrzeug fehlt optisch was.
Also: vielleicht wars nur ein optischer Anspruch und hat gar nichts mit Regularien zu tun.
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Oder vielleicht nur ein einheitlicher Fuhrpark. Es ist ja auch ein T4 im JUH Design mit Hänsch Balken aufgetaucht.
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