Konto löschen

  • Hallo, ich will mein Konto (samt Bilder) bei blaulichtfahrzeuge.net löschen.


    Und die kommen mir damit (David Geyer).


    Zitat: David Geyer


    http://www.blaulichtfahrzeuge.net/regeln.html
    Bitte beachte den letzten Punkt.
    Gerne löschen wir den Account und persönliche Daten.
    MfG David.


    Zitat: René


    Der letzte Punkt hast du dir den selber ausgedacht??? Witz oder, wo gibt es den sowas.


    Das sind meine Bilder (und von meinen Bruder), wir sind die Urheber, und können mit den Bildern machen was wir wollen.
    Also bitte löschen, habe auch jetzt keine lust, mich mit dem Thema weiter zu beschäftigen, ok. Konto und Bilder löschen!


    Zitat: David Geyer


    Die Regeln sind selbst erstellt, und durch einen Anwalt geprüft.
    Du bleibst natürlich der Urheber, daran ändert sich nichts.



    Das ist doch großer Müll !!! oder sehe ich das falsch ??!


    Daher wollte ich mal eure Meinung dazu wissen?


    Gruß
    René

  • Darüber dass das großer Müll ist brauchen wir uns nicht zu unterhalten... Ich bin zwar ein Laie, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.


    Mal sehen, vielleicht äußert sich ja jemand mit Fachkenntnissen dazu, sonst hole ich da gerne mal eine belastbare Aussage ein...


    Abseits davon zeugt das eher von einem Niveau, zu dessen geographischer Nähe an Tiefbauprojekte ich mich hier mal nicht äußern möchte...

  • Du hast mit deiner Registrierung aber die AGB angenommen. Darum hast du m.M. auch keine Chance die Löschung deiner Bilder zu verlangen.


    Es sei denn du probierst ...


    - die Klausel als "sittenwiedrig" darzustellen, wobei die Erteilung unbeschränkter Nutzungsrechte nicht unüblich ist


    - zu sagen, hey, ich kündige den "Vertrag", also gelten die AGB für mich nicht mehr


    - zu sagen, Hey, ich bin der Urheber und habe alle Rechte an den Bildern und DU kannst mir nicht garantieren dass DU verhindern kannst dass diese Bilder unrechtmässig genutzt werden, Du musst diese zumindest in einen nicht-öffentlichen Bereich verschieben.


    oder:
    m.M. nach erzielt der Betreiber Gewinne mit den Bildern sobald Werbung auf der Seite geschaltet ist (je mehr Bilder - desto mehr Klicks - desto mehr Werbeeinnahmen) Damit wäre m.M. nach deinen Bildern zumindest ein geringer komerzieller Effekt zuzuordnen dem Du dem Betreiber aber untersagst.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
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    • Offizieller Beitrag

    Kleiner Auszug aus... http://www.blaulichtfahrzeuge.net/regeln.html


    Zitat

    Urheberrecht
    Die Rechte an den gezeigten Bildern müssen beim Uploader liegen, hat er nicht die Bildrechte, muss der Autor der Bilder gefragt und einverstanden mit der Veröffentlichung sein.


    [...]


    Zitat

    Upload und Aufhebung der Registrierung
    Der Upload und die Ausstellung der Aufnahmen ist kostenlos. Mit dem Upload wird Blaulichtfahrzeuge.net das Recht eingeräumt, die Fotos unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt ausstellen zu dürfen. Ein löschen von Fotografien ist nur mit Zustimmung der Administration möglich.


    Also den Anwalt will ich sehen, der da seinen Wilhelm druntersetzt!


    Nach §§ 2 Abs. 2 des Urhebrrechts fallen auch Fotografien unter des Urheberrecht in dem Moment wo die Fotografie entstanden ist.


    Laut §§ 29 Abs. 1 und §§ 30 des Urheberrechts gilt das Urheberrecht als subjektiv absolutes Recht. Dies bedeutet das nur im Erbfall die Urheberrechte übertragen werden können. Sonstige vertragliche Klauseln sind in Deutschland nicht zulässig und werden für nichtig erklärt!


    Recht auf Zugänglichmachung. Die Übertragung und bereits das Anbieten von Werken im Internet ist nur mit Zustimmung der Urheber zulässig. Dies gilt auch dann, wenn diese Werke nur an wenige Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (on Demand). Neben dem Verkauf ist jetzt auch die Lizenzierung von Werken zulässig. In diesem Fall gelten die Schranken des Urheberrechts nicht. Dies ermöglicht neue Nutzungsformen wie Pay-per-View, wo für jeden Konsumptionsvorgang einzeln gezahlt werden muss. (mit anderen Worten: LASS ES DIR BEZAHLEN :-)) )



    Also...Nach §§ 11 UrhG kannst Du nun blaulichtfahrzeuge.net nach §§ 97 UrhG belangen. Dann wird noch ein weiterer, sehr langer Rattenschwanz an Gesetzestexten und Paragraphen folgen. Deinem Gegenüber wird das Gesicht einschlafen und derjenige, der das zum Besten gegeben hat (hier als Anwalt tituliert) sollte zusehen, dass er seine Zulassung zurückgibt und sich wieder vom Acker macht! Das was da von Seiten der Admins geschrieben wurde ist einfacher NONSENS!


    Also... dröseln wier das mal auf!


    Du hastn denen erlaubt das Foto zu veröffentlichen, respektive hast Du es dort hochgeladen. Da kommen die §§ 6.1 und 11 zum tragen! Nun aber willst Du es ihnen untersagen. Hier spielt der §§ 14 eine tragende Rolle.


    Also man muss sich einmal kreuz und quer durch das Urheberrecht lesen... allerdings lohnt es sich. Und wenn Du meine Meinung wissen willst:
    Solltest Du eine Rechtsschutz inne haben, wäre dies nun ein geeigneter Zeitpunkt diese mal auszutesten und einen richtigen Anwalt aufzusuchen!


    Alternativ gilt hier ein Zitat aus der Bibel:
    Auge um Auge... Zahn um Zahn!

    • Offizieller Beitrag


    SCHWACHFUG!

  • Patrik ... was du da alles schreibst bezieht sich doch nur auf den "Klau".


    Niemand darf irgendwo was runterkopieren und Selbst veröffentlichen.


    Hier hat der URHEBER aber der ZEITLICH UNBEGRENZTEN VERÖFFENTLICHUNG mit ANNAHME der AGB EINDEUTIG zugestimmt !


    Hier soll weder das Urheberrecht an irgendwen übertragen werden noch sollen die Bilder irgendwem Fremdem zusätzlich zugänglich gemacht werden.


    Die bereits bestehende Nutzung hat der Urheber selbst durch Annahme der AGB abgenickt, und auch derNutzung über die Mitgliedschaft hinaus.


    Ist dieser Punkt etwa ungültig ?


    Wozu schliesst man denn Verträge wenn sich hinterher jeder alles anders überlegen kann ?


    nach § 12 Urhg hat der Urheber das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.


    Der Urheber hat mit Anerkennung der AGB von diesem Recht Gebrauch gemacht und auch zeitlich unbegrenzten Veröffentlichung zugestimmt.

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    • Offizieller Beitrag

    Dieser "Vertrag" - welcher keiner ist - ist ungültig!
    Lies das Urhberrecht!


    Das schallend laut lachende andere Ende an der Telefonleitung - Telefonat mit der Rechtsabteilung - bestätigt mich in diesem Kontext voll und ganz!


    AGBs und Nutzungsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie nicht gegen gültiges Recht verstoßen! Das Internet ist kein Printmedium und wird nur in gewisser Weise so gehandhabt. Deswegen wird vor dem Gesetz entsprechend gehandelt. Für Bücher, Zeitschriften und haste nicht gesehen, eben alles was gedruckt wird, gibt es das einmalige Veröffentlichungsrecht, welches der Urheber dem Verlag zugesteht. Damit kann er auch nicht verlangen, dass die Bücher oder sonst was wieder aus dem Handel genommen werden. Bei einem temporären Medium wie dem Internet sieht das schon wieder ganz anders aus. Deswegen ist diese AGB auch sowas von halblegal bis schwachsinnig, dass ich es gar nicht in Worte fassen kann.
    Zudem kommt der Seiteninhaber hier in einen Konflikt, da er - bei solchen Klauseln ist das unabdingbar - kein Versionsdatum eingefügt hat. Dementsprechend wippt der subjektive Gedanke eines "Nachreichens" immer mit.


    Weil glaube mir, wer mit solch subversiven Bedingungen auf seine Community losgeht, darf sich nicht wundern wenn er nur noch einmal einen kurzen Ruhm erlangt und danach wie eine Supernova erlischt und zu einem Zwergstern wird.


    Glaub mir... ich würde dafür nicht mal einen Anwalt engagieren! Ich bin da weitaus enger und einfacher gestrickt!

  • Ich bin mir sehr sicher das diese Klausel nicht dem entspricht, dem ich zB. einmal zugestimmt habe. Ich kenne diese Textpassage erst seit heute.


    Vielleicht kann sich aber Y903211 an diese Klausel erinnern? Er stellt dort ja auch Bilder ein.

  • Vielen dank an alle für diese guten Auskünfte, das hilft mir sehr viel weiter.


    Vor allem möchte ich mich bei Patrik bedanken, für den durchblick im Paragrafendschungel. :up:


    mfg René

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    inzwischen erreichte mich nun eine PN, in der mir René den Schriftverkehr mit dem Seitenbetreiber hat zukommen lassen.


    Wieder einmal kam das Argument zum tragen, dass einzig und allein meine angebliche Antipathie mich zu dem Post bewegt hätten!
    ich weiß zwar nicht warum sich der Seitenbetreiber für so wichtig erachtet, aber lassen wir ihm einfach mal diese Vorstellung (und ewig wickelt leise im Keller die Bartwickelmaschine).


    Nun denn... ich möchte an dieser Stelle anführen, dass ich mich keineswegs dazu herablassen muss, etwaige Diskrepanzen aufzuführen, respektive an das Tageslicht zu bringen, wenn andere es perfekt ohne mich hinbekommen.


    Einzig und allein das geltende Recht habe ich hier wiedergegeben.
    Unser Rechtssystem gibt Richtern einen gewissen Spielraum, nicht aber dem gemeinen Bürger, denn deswegen haben wir ja eine Rechtssprechung.
    Daher solltest Du - mein lieber kellern - Dir einmal das Urheberrecht ein wenig besser zu Gemüte führen.
    Deine Meinung in allen Ehren, aber was Du da von Dir gegeben hast ist einfach nur unsinnig!
    Ein Rechtsgrundsatz ist und bleibt Fakt... Verträge, welche auf sittenwidrigen Klauseln beruhen sind null und nichtig!
    Und in dem Moment - das habe ich mir ganz genau beschreiben lassen - wo eine Veröffentlichung gegen den Willen des Urhebers vorliegt, obwohl diese ohne Aufwand rückgänig zu machen ist, hat man es mit einer Urheberrechtsverletzung zu tun. Der BGB gibt sogar (auf zivilrechtlicher Basis) noch ein wenig mehr her, was dann aber in andere Instanzen fällt, deren tiefsinnigeren Ausführungen ich hier nicht wiedergeben möchte, weil das einfach zu weit führen würde!


    Dieser Fall hat uns innerhalb des Teams und auch an anderen Stellen sehr hellhörig gemacht, weswegen wir das nun durch Fachleute prüfen lassen.


    Ich habe René an dieser Stelle geraten, dass er mit dem anderen Seitenbetreiber eventuell sich rechtlich auseinandersetzen sollte.
    Ignoranz, Arroganz und Übermut sind bei Rechtslagen immer ein falscher Ausgangspunkt... aber vielleicht muss dieser Weg einfach mal gegangen werden, damit diese Grundsatzentscheidung klargestellt wird.


    Bedauerlich ist an dieser Stelle nur, dass sowas auch sehr schnell zu Stellen hochgetragen wird, die sehr argwöhnisch darauf reagieren. Damit kann man sich sehr viel zerstören... und damit meine ich nun wirklich nicht uns!

  • Zitat

    Original von Patrik Kalinowski
    ...Ein Rechtsgrundsatz ist und bleibt Fakt... Verträge, welche auf sittenwidrigen Klauseln beruhen sind null und nichtig!...



    Bingo !


    genau das habe ich eingangs selbst gessagt !
    [... - die Klausel als "sittenwiedrig" darzustellen, wobei die Erteilung unbeschränkter Nutzungsrechte nicht unüblich ist...]


    und genau da liegt für mich der Hase im Pfeffer: man darf unbeschränkte Nutzungsrechte aussprechen. Das ist per se nicht sittenwidrig.
    Meine Frage war, ob und unter welchen Umständen diese zurückgezogen werden können, wenn man ihnen bereits "vertraglich" zugestimmt hast.


    Aber du wirst es ja wissen und Probleme anderer Leute gehen mich nichts an.


    Ich bin jedenfalls auf den Richterspruch gespannt - denn nichts ist so klar wie es scheint und Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Zudem kommt Hochmut vor dem Fall. Also es ist noch alles möglich. Ich beobachte - halte in dem Punkt aber die Schnauze mit meinem Schwachfug.


    Betrachte den letzten Absatz dringen mit einem lachendem Augen !

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  • Und scheinbar gibt es noch einen weiteren Aspekt, der noch nicht beleuchtet wurde ...


    Die Nutzungsbedingungen sind wohl, den Aussagen von "neue_wortmeldung" nach, irgendwann mal geändert worden, ohne dass die User darüber informiert wurden.


    Ich gehe derzeit davon aus, dass die AGB keinen Bestand haben werden, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, aber die Wege der Justiz sind manchmal nicht nachvollziehbar.

  • wenn der Betreiber nachweisen kann, wer sich wann angemeldet hat und wann die AGB wie geändert wurden, ist auch klar, wer sich wann unter welchen gültigen AGB angemeldet hat.



    Wenn man mal ein wenig googelt dann findet man diese Übertragung der Nutzungsrechte in gleicher oder ähnlicher Wortstellung sehr oft - sogar bei renumierten Firmen und man muss erkennen, dass es durchaus möglich ist, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte übertragen.


    Das Urheberrecht bleiibt davon völlig unberührt.


    Demnach ist es meiner Meinung nach nicht möglich wegen dieser Klausel auf eine Sittenwidrigkeit zu pochen.


    Aber ihr wisst es ja besser ... ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Formulierung auch hier in den AGB steht ;)

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    • Offizieller Beitrag

    Darauf kannst Du lange warten... denn sowas erachte ich als asozial und absolut an der Sache vorbei!
    Hier sind schon viele Fotos gegangen (worden), wo ich am Ende dachte "Schade"... aber nichts ist unersetzbar!


    Ich warte mal darauf was passiert, wenn das die Runde macht... und das wird es!

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das nur arm, einen User gegen seinen Willen zu zwingen, seine Bilder öffentlich irgendwo zu zeigen. Das wird es hier definitiv nie geben - wer gehen will, der darf. Das ist hier schließlich ein Freizeitspaß, ein Hobby...

  • da ich eine Rechtschutzversicherung habe, habe ich mal unentgeldlich telefonisch eine Auskunft eingeholt, und siehe da:


    das einmal erteilte Nutzungsrecht (auch ein zeitlich unbegrenztes) ist nur sehr schwer zu widerrufen - man macht sich als Bildurheber möglicherweise sogar kostenpflichtig gegenüber dem Rechteinhaber, wenn man ihm nun die Rechte wieder entziehen will.
    Man hätte also die Finger davon lassen sollen, wenn man mit den AGB nicht einverstanden ist. Zugestimmt ist zugestimmt.



    Komisch, klingt irgendwie so als hatte ich von Anfang an Recht .....



    Und zu dem Punkt dass Ihr diesen Vers hier nie aufnehmen würdet - weil "asozial":


    In den Nutzungsbedingungen hier steht Folgendes:
    "Erstellte Inhalte bleiben auf unbestimmte Zeit veröffentlicht, sofern diese nicht durch das Administratoren-Team gelöscht bzw. editiert werden. Es besteht kein Anspruch daraufhin, diese Beiträge im Nachhinein löschen zu lassen."


    Im Normalfall bin ich Urheber von eingestellten Fotos und auch Urheber des im Forum geschriebenen Textes.


    Wo besteht für euch nun rechtlich der Unterschied, das Eine (Beiträge) auf unbestimmte Zeit veröffentlichen zu wollen/dürfen und das andere (Fotos) nicht ?


    Ist keine Meckerei von mir - nur eine reine Verständnisfrage.


    Ich habe auch kein Problem damit, für mich ist es nur ein Widerspruch in sich.

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  • Kellern,

    Zitat

    Original von kellern
    da ich eine Rechtschutzversicherung habe, habe ich mal unentgeldlich telefonisch eine Auskunft eingeholt


    Anwälte versprechen vieles ... und Streitereien wegen urhebrrechtlichen werden nur in den seltensten Fällen von denen Übernommen.

    Zitat

    Original von kellern
    das einmal erteilte Nutzungsrecht (auch ein zeitlich unbegrenztes) ist nur sehr schwer zu widerrufen - man macht sich als Bildurheber möglicherweise sogar kostenpflichtig gegenüber dem Rechteinhaber, wenn man ihm nun die Rechte wieder entziehen will.


    Na ja ...


    kostenpflichtig mache ich mich als Bildurhebe immer dann, wenn ich für die Zurverfügungstellung Geld bekommen habe oder wenn der Nutzer der Bilddateien damit Geld verdient.


    Beides ist auf der angesprochenen Seite nicht der Fall.


    Und der durch die Löschung entstandene Schaden müsste auch erst einmal nachgewiesen werden ... und spätestens da wird es für den Webmaster übrigens sehr schwer werden. Ich wüsstte nämlich nicht, welcher finanzieller Schaden ihm durch die Löschung der Bilder entstanden ist.

    Zitat

    Original von kellern
    Im Normalfall bin ich Urheber von eingestellten Fotos und auch Urheber des im Forum geschriebenen Textes.


    In Internet geschriebener Text wird wie das gesprochene Wort angesehen ... das kannst Du auch nicht löschen lassen ...


    Im übrigen sind die Bilder von René durch den Seitenbetreiber gelöscht worden. Ich frage mich jetzt aber warum der Webmaster das gemacht hat, wenn er sich wirklich zu 100% sicher war, dass seine AGB wasserdicht sind?


    Fragen über Fragen, wobei ich bezweifel, dass wir hier jemals eine Antwort bekommen werden ...

  • Zitat

    Original von t_voss: Fragen über Fragen, wobei ich bezweifel, dass wir hier jemals eine Antwort bekommen werden ...


    Fragen werden sicherlich viele unbeantwortet bleiben, zumal ja oftmals kleinste Details in jedem Einzelfall entscheidend sind. Gleichwohl scheint das hier die richtige Stelle und der richtige Zeitpunkt, um etwas klar zu stellen.


    In unseren Augen ist ein derartiger Passus in Nutzungsbedingungen oder AGBs nicht nur schlicht und einfach ein Unding, sondern auch menschlich nicht nachvollziehbar und zumindest gefühlt sittenwidrig.


    Für das Adminteam von BOS-Fahrzeuge.info möchte ich daher klarstellen, dass wir in einem solchen Fall selbstverständlich anders handeln. Sofern uns ein User mit all seinen Bildern verlassen möchte, kommen wir dieser Bitte natürlich so schnell nach, wie es technisch umsetzbar ist. Das haben wir in der Vergangenheit so gehandhabt und das werden wir auch weiterhin so tun (auch wenn es natürlich kaum Gründe gibt, uns zu verlassen :zwinker: ). Nicht zuletzt, weil es in unseren Augen der einzig richtige zwischenmenschliche Umgang ist.


    Viele Grüße im Namen des gesamten Teams
    Lars

  • Zitat

    Original von LarsHH ...In unseren Augen ist ein derartiger Passus in Nutzungsbedingungen oder AGBs nicht nur schlicht und einfach ein Unding, sondern auch menschlich nicht nachvollziehbar und zumindest gefühlt sittenwidrig. ...


    Wie gesagt, dieser Passus findet sich bei sehr vielen "Bildseiten", auch bei sollchen, die renumierte deutschsprachige Zeitungen rausgeben (ich meine nicht die BILD ;) )


    Dass der Betreiber der anderen Seite die Bilder gelöscht hat, spricht nicht unbedingt für eine Rechtssicherheit - sondern vielleicht auch für ein menschliches Miteinander.


    Euer Verfahren spricht ja auch nicht für Rechtsunsicherheit - sondern für menschliches Miteinander.


    Aber die Unsicheren sind ja immer die Anderen ;)


    Überhaupt ist es gut dass es zufriedenstellend für Rene gelaufen ist, aber die Frage nach Rechtssicherheit scheint für euch nicht eindeutig geklärt. Ihr entzieht euch dem indem ihr freiwillig die Bilder löscht. Das ist klug, wenn man sich nichts nachsagen lassen will. Ob das rechtlich notwendig ist, steht woanders.


    Rechtlich fragwürdig ist aber in jedem Fall dass Rene die PNs (PRIVATE Nachrichten) des Seitenbetriebers an Dritte weitergeleitet hat und dieser diese zumindest auszugsweise und sinngemäß hier öffentlich widergegeben hat.
    Gibts da auch schallendes Gelächter von der "Rechtsabteilung" ?
    PNs darf im Übrigen nicht mal der Seitenbetrieber lesen ...


    Und dass im Internet geschriebenes Wort dem gesprochenem entspricht, hätte ich gerne schriftlich.


    Zum einem ist gesprochenes Wort nach der Aussage verpufft - gehört haben es nur unmittelbar Anwesende und Beweise gibt es fortan nur in Form von "Aussagen". Das im Internet geschriebene Wort ist allerdings für Jedermann und Jederzeit nachzulesen, ganz egal ob man die Aussage inszwischen widerrufen hat oder nicht.


    Es muss ja auch einen Grund haben, warum Forenbetreiber für die Beträge ihrer Mitglieder verantwortlich sind und Rechtsbrechende Äusserungen sofort zu entfernen haben.


    Ich glaube immer noch an die Rechtsverbindlichkeit der AGB (mal von der vermeintlich fehlenden Versionsangabe abgehen)

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