Hier in Köln gibts seit einigen Monaten vermehrt Anbieter von sog. Liegendmietwagen/Krankenfahrten. Analog dazu auch einen großen Druck der Kasse diese Fahrzeuge seitens Altenheimen, Krankenhäuser, Dialysen, etc. anzufordern und daraus resultierende, rechtswiedrige Einsätze.
Im Link findet sich das Urteil des OVG NRW vom 29.04.2008 - 13 A2457/05 betreffend eines Rechtsstreits zwischen zweier Anbieter. Daran angehängt ist ein Flyer der KV Westfalen-Lippe zur individuellen Findung eines geeigneten Transportmittels. Evtl. auch für einige interessant, die in aufklärerischer Mission tätig sind
http://rapidshare.de/files/412…rankentransporte.pdf.html
Frohes Fest.