Notfall KTW Typ B1 BUND

  • Zitat

    Original von t_voss


    Wie klasse ... und dann gibt es die ersten Probleme mit 4,2 Tonnen und dann wird doch wieder auf 7,5 Tonnen aufgestockt?


    Mir egal. Wir hatten schon Probleme mit 3,5 Tonnen also wurde mir der C1E bezahlt und ich hab gleich CE mitgemacht, da ich so günstig nicht mehr ran komme.


    Edit: hier der link zum Nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html

    Einmal editiert, zuletzt von DRK-BAD ()

  • Jeder RTW in der BRD über 3,5 T Gesamtgewicht fällt unter die 80 km/h Grenze ohne Sondersignalfahrt. Dazu gibt es auch ein Urteil, stand mit Urteilsbegründung in einer Ausgabe der Rettungsdienst!


    Auch wir haben uns an Gesetze zu halten.

  • Zitat

    Original von t_voss


    Das ist ja auch der einzig sinnvolle Weg ...


    Aber auf lange Sicht für den Staat teurer als die "Auflastung" auf 4,2 Tonnen...



    Zitat

    Original von Gerhard Steinbach


    Jeder RTW in der BRD über 3,5 T Gesamtgewicht fällt unter die 80 km/h Grenze ohne Sondersignalfahrt. Dazu gibt es auch ein Urteil, stand mit Urteilsbegründung in einer Ausgabe der Rettungsdienst!


    Auch wir haben uns an Gesetze zu halten.


    Zitat

    Original von y903211


    Also ich kenn viele Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und fahr mehrmals die Woche RTW mit mehr Gewicht aber keines dieser Fahrzeuge hat so eine unsinnige Beschränkung.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von DRK-BAD ()

  • Zitat

    Original von Gerhard Steinbach
    Jeder RTW in der BRD über 3,5 T Gesamtgewicht fällt unter die 80 km/h Grenze ohne Sondersignalfahrt. Dazu gibt es auch ein Urteil, stand mit Urteilsbegründung in einer Ausgabe der Rettungsdienst!


    Auch wir haben uns an Gesetze zu halten.


    Weißt du grob in welcher ? Ich such nämlich gerade auch was wo genau das Gegenteil besagt. Allerdings kein Gerichtsurteil sondern von einer anderen Org.


    Und wenn seit wann gibt es das ? Ich hab einige Zeit in der Logistikbranche gejobbt und da war das Geschrei der Firmenleitung groß als 2007 (?) die 80er Begrenzung für die großen Sprinter eingeführt wurde. Vorher galt das auch dort wohl nicht.


    Zitat

    Original von DRK-BAD
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


    Naja interessieren würde es hier eh kaum jemand. O-Ton der Polizei zu einem Verkehrsverstoß von uns... "Das ist uns doch scheißegal ob ihr das macht" :zwinker:

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von DRK-BAD


    Aber auf lange Sicht für den Staat teurer als die "Auflastung" auf 4,2 Tonnen...


    Gute Idee!


    Dann führen wir auch ein, dass man Fahrzeuge bis 40t Gesamtmasse als Feuerwehr/THW/HiOrg Fahrzeuge auch mit Klasse B fahren darf. Ist ja billiger.


    Wielang wird es denn dauern, bis man die Grenze dann von 4,2 t auf 5,5t anheben will?
    Wer ein solches Fahrzeug fahren will bruach die nötige Fahrerlaubnis. Fertig. Aus.
    Hat er sie nicht muss er sie entweder machen oder kann eben nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden.

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

  • Zitat

    Original von y903211
    Und wenn seit wann gibt es das ? Ich hab einige Zeit in der Logistikbranche gejobbt und da war das Geschrei der Firmenleitung groß als 2007 (?) die 80er Begrenzung für die großen Sprinter eingeführt wurde. Vorher galt das auch dort wohl nicht.


    STVZ § 3 - Geschwindigkeit


    Dort steht dass für alle Fahrzeuge (ausser PKW) mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt.


    Und da ein RTW als Sonder-KFZ Rettungsdienst geführt wird, ist er halt kein PKW, sondern fällt wunderbar unter die 80km/h-Regelung ... auch wenn sich da kaum einer dran hält.

  • Zitat

    Original von y903211



    Naja interessieren würde es hier eh kaum jemand. O-Ton der Polizei zu einem Verkehrsverstoß von uns... "Das ist uns doch scheißegal ob ihr das macht" :zwinker:


    Ja, das hat jetzt eine Streifenwagenbesatzung gesagt, aber bei euch gibt es bestimmt ganz genaue wie überall. Vor ein paar Jahren hat es ein Polizist fertig gebracht ne RTW-Besatzung an der E-Stelle nicht zum Patienten zu lassen, bevor ihm nicht der FZG-Schein ausgehändigt wurde um nachzusehen ob das Springlicht eingetragen ist...


    Also nicht drauf verlassen was ein Staatsdiener sagt. Der nächste nimmts vielleicht genauer!

  • Zitat

    Original von drksani2002
    Hallo zusammen!


    hat schon jemand so einen N-KTW bekommen? Wir dürfen unsreren am 15.01.09 Abholen und sind gerade an der ziemlich blöden Frage ob er in die Garage passt. Weiß jemand die (ungefähre) Höhe des Fahrzeuges?


    Währe über Infos sehr dankbar.


    wir bekommen ihn auch am 15.01.09
    Und des Problem mit der Garage besteht ebenfalls, aber wozu hat man einen Selbstständigen Schreiner im OV.


    Zitat: ..Was nicht Passt wird passend gemacht´´

    Einmal editiert, zuletzt von Chrissey ()

  • Unsere Kreis darf ebenfalls am 15.01.09 zur Abholung.
    Dann trifft man ja den ein oder anderen so wie es aussieht!;-)



    Wir wissen noch nicht wo er hinkommt, drum machen wir uns mal noch keine Gedanken ob er überhaupt bei uns reinpassen würde!
    Wir hoffen noch!^^

  • Zitat

    Original von Chrissey


    Hm m joa LED BAlken druff ein flachen^^


    Dann lieber das Geld sinnvoll in Frontblitzer investieren.
    Weil ein Balken (egal welcher) der 2 Meter 50 hoch sitz bringt im Stau nicht viel...

  • Zitat

    Original von DRK-BAD


    Dann lieber das Geld sinnvoll in Frontblitzer investieren.
    Weil ein Balken (egal welcher) der 2 Meter 50 hoch sitz bringt im Stau nicht viel...


    Wobei im Stau auch die besten Frontblitzer nichts bringen, wenn die anderen Autofahrer die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen haben :)


    Ausserdem, für den eigentlichen Einsatzzweck sind Blaulichter eh nicht notwendig ... in einer Katastrophe fahren keine anderen Autos mehr ...


    :-))


  • Da wär ich mir gar nicht so sicher. Ein Flugzeugabsturz oder ein Zug unglück und die Kräfte haben teilweise ne weitere Anfahrt, dann fahren da bestimmt noch Autos. Nicht alle Katastrophen denen sich über weite Gebiete aus...


    Und ausserdem musst du ja an den Katastrophentouristen vorbeikommen. :)

  • Zitat

    Original von DRK-BAD
    Da wär ich mir gar nicht so sicher. Ein Flugzeugabsturz oder ein Zug unglück und die Kräfte haben teilweise ne weitere Anfahrt, dann fahren da bestimmt noch Autos. Nicht alle Katastrophen denen sich über weite Gebiete aus...


    Die Frage ist nur, ob dafür auch ein Katastrophenalarm ausgelöst wird ... ansonsten ist das ein "stinknormaler" MANV der etwas größeren Art und Weise.

    Zitat

    Original von DRK-BAD
    Und ausserdem musst du ja an den Katastrophentouristen vorbeikommen.


    Na ja ...


    da würden mir schon ganz spontan ein paar Ideen einfallen ... und das auch ganz ohne Blaulicht und Martinshorn ...


    :geistesblitz:


    OK ... danach müsste ich wohl ein wneig zum Rapport erscheinen, aber das wäre es vieleicht sogar Wert gewesen ...

  • Zitat

    Original von Chrissey
    DRK-BAD ist euer NKTW jetzt schon beklebt bzw. Beschriftet? Fotos :) ?



    Beschriftet und beklebt ist er. Nur die Fotos hab ich trotz der 6.Woche (jaja, die Finanzkrise) Urlaub noch nicht auf die Reihe bekommen. Aber werd versuchen dass noch dieses Jahr auf die Reihe zu bekommen.


    Zitat

    Original von t_voss
    Na ja ...


    da würden mir schon ganz spontan ein paar Ideen einfallen ... und das auch ganz ohne Blaulicht und Martinshorn ...


    Mir auch... Aber ob es das wert ist?

  • Zitat

    Original von t_voss
    Johannes ...


    da der KatS dem Innenministerium angegliedert ist, wäre auch die Ausstattung mit Kennzeichen vom Stil NRW x-xxxx oder SH-xxxxx möglich. Ich denke, es wird da sicherlich noch eine definitive Aussage zu geben.


    Alelrdings befürchte ich, dass das jedes Bundesland für sich alleine entscheiden wird.


    Das Fahrzeug wird vom BBK angeschafft.
    Das BBK untersteht dem Innenministerium des Bundes und nicht dem IM der Länder. Demnach handelt es sich um ein Zivilschutzfahrzeug und nicht um ein K-Schutzfahrzeug und demnach sind Kennzeichen vom Stil NRW-12345 nicht möglich. Diese bekommen höchstens Fahrzeuge des K-Schutzes der Länder.
    Wieso allerdings der Bund kein eigenes Kennzeichen für den Zivilschutz hat (analog zum THW) ist mir seit langem schleierhaft. Könnte z.B. ZS-12345 sein.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

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