ZitatOriginal von Obersprytzenmeister:
Ganz so einseitig kann man diese Aussage nicht stehenlassen. Der Bund verlangt zur Erfüllung von Einsätzen bei überörtlichen Schadensereignissen die Entsendung von Einsatzkräften, bei gleichsamer Aufrechterhaltung des Grundschutzes in den Heimatgemeinden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben muß er auch das entsprechende Gerät zur Verfügung stellen. Darüber hinaus stellen die Kommunen einen Großteil an Mitteln zur Ergänzung der KatS-Einheiten zur Verfügung: Unterkünfte, Ausbildungsmittel, Betriebsmittel, zusätzliche Fahrzeuge etc. Wollte der Bund zur Erfüllung dieser überörtlichen Aufgaben eigene Einheiten unterhalten, würde es wohl ein bißchen teurer werden, als die paar hundert Löschfahrzeuge oder Betreuungs-LKW. Die finanzielle Ausstattung des KatS steht durch den anfänglichen Abbau von Rescourcen und einem Jahrzehnte anhaltenden Investitionsstau in absoluter Schieflage zum eigentlichen Bedarf. Dafür die Kommunen verantwortlich machen zu wollen, ist nicht der richtige Weg.
Ich sehe da dein Problem nicht. Der Bund hat für die überörtlichen Schadensereignisse ja auch Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Und wenn genau diese Fahrzeuge nun angefordert werden und in den Einsatz gehen, wird dadurch ja auch nicht der Grundschutz in der entsendenden Gemeinde/Stadt gefährdet. Vorausgesetzt die Gemeinde hat ihre Pflichtaufgabe erfüllt und die Feuerwehr entsprechend ausgerüstet. Wie gesagt, die Gemeinde ist verantwortlich, dass die Feuerwehr entsprechend ausgestattet ist und die Fahrzeuge vom Kat-Schutz sind nicht zur Grundschutzabdeckung da. Das sind lediglich zusätzlich vorhandene Fahrzeuge, die die Feuerwehr mitnutzen kann und darf, die aber niemals den Grundschutz einer Gemeinde sicherstellen dürfen.
Zum Thema Einsatzkräfte ist zu sagen, dass dafür ja schließlich immer noch Freigestellte gibt. Dafür müssen diese Kräfte ja auch nicht zur Bundeswehr oder Zivildienst leisten. Aber genau für solche Anforderungen sind sie ja schließlich freigestellt. Diese Freigestellten dürfen natürlich nicht mit in die Mindeststärkenberechnungen einer Gemeinde miteinfließen. Aber auch da ist dann wieder die Gemeinde selbst gefragt. Also hier einfach auf dem Bund rumzureiten, halte ich für zu einfach!