Frage: Versperren von Hydranten verboten?

  • Hallo zusammen!


    Aus aktuellem Anlass mal eine Frage an die Rechts-Experten hier im Forum.


    Bei einem Brandeinsatz (Gartenschuppen brannte, Propangasflaschen im Gebäude) neulich verzögerte sich die Wasserförderung, weil ein am Straßenrand parkender Pkw den in die Asphaltdecke eingelassenen Schachtdeckel des Unterflurhydranten versperrte.


    Ein Problem, dass sicherlich vielen Feuerwehrlern hier nicht unbekannt sein dürfte.


    Hier sehe ich zweierlei Gründe:
    1. viele Bürger wissen gar nicht, dass sich unter den unscheinbaren Schachtdeckeln im Asphalt wichtige Löschwasserentnahmestellen befinden
    2. die "wissenden" Bürger ignorieren es, weil es ihnen schlichtweg egal ist oder man sich denkt "wird schon nichts passieren"


    Wir verteilen von der FF aus regelmäßig Informationsblätter an die Bürger der Gemeinde mit Infos aus der Wehr und allgemeinen Brandschutztipps und Hinweisen etc.
    Hier soll im nächsten Blatt nun auch das Thema "Versperren von Wasserentnahmestellen" behandelt werden. Deshalb stellt sich mir jetzt folgende Frage:


    Inwiefern ist das Versperren von Wasserentnahmestellen (also parken vor einem Überflur- oder auf einem Unterflurhydranten) rechtlich verboten? Handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und wird diese evtl. bei dadurch entstehenden Folgen sogar zu einer Straftat? Mit welchen Folgen bzw. Strafen haben der Fahrzeughalter bzw. Fahrer zu rechnen?


    Bei meinen bisherigen Recherchen bin ich da über den § 12 StVO gestolpert, welcher besagt, dass das Parken "über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist" unzulässig ist.


    Verstehe ich als absoluter Rechts-Laie das richtig, dass dies also nicht für das Parken beispielsweise am Straßenrand oder auf der Straße gilt, wenn sich dort ein (Unterflur-)Hydrant befindet?
    Oder welche Paragraphen kommen in diesem Fall ins Spiel?


    In einem anderen Forum konnte mir hier niemand drauf antworten, lediglich der Hinweis kam auf, dass so etwas auch individuell in der Gemeindeordnung geregelt sein könnte (bei uns aber nicht der Fall).


    Wenn hier auch niemand eine Antwort bieten kann gehe ich mal davon aus, dass das Parkverbot auf/vor Hydranten nicht fest geregelt ist???


    Es würde dem ganzen Artikel im Infoschreiben natürlich etwas mehr Nachdruck verleihen, wenn man einen Paragraphen mit aufführen könnte, anstatt schlichtweg zu schreiben "die Feuerwehr bittet..." - auch, wenn es schon im eigenen Interesse eine Selbstverständlichkeit sein sollte.



    Kay

    Fällt der Regen auf den Roggen, bleibt der Weizen auch nicht trocken! (Alte Bauernweisheit)

  • Verbote sind immer Toll. Aber was nutzt einem das Wissen um ein solches Verbot wenn man den Unterfluhydranten einfach nicht sieht?


    Bis vor kurzem habe ich mich auch immer über diese ignoranten Autofahrer aufgeregt. Allerdings, nachdem ich auch einen Unterfluhydranten übersehen habe, denke ich mittlerweile anders darüber!


    Das ganze geschah bei einer Übung, bei der ich Zuschauer war. Ich hatte vor Übungsbeginn mein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt (Rückwärts, vor eine Laterne). Beim Aussteigen noch einen kurzen Kontrollblick und dann ging es zur Übung.
    Als ich zurück kam traute ich meinen Augen nicht. Da hatte ein Übereifriger "Kamerad" den Unterflurhydranten, direkt neben meinem Hinterrad, angschlagen. Da keine "Gefahr in Verzug" war hätte er auch den Unterfluhydranten 5m weiter nehmen können. So nahm der "Kamerad" eine unnötige Sachbeschädigung in kauf.
    Bei der Gelegenheit gab es auch noch ein paar kleine Dellen in meinem Autoblech.


    Der Unterfluhydrant war auf dem Boden nicht gekennzeichnet. Ich fand allerdings beim näheren hinsehen ein Hydrantenschild an der Laterne, vor der ich Parkte. Das Schild hing allerdings in zwei Meter höhe und da ich kein Cabrio besitze, konnte ich es beim rückwärtsfahren nicht sehen. Bei meinem Kontrollblick habe ich weder einen Unterflurhydranten noch das Schild gesehen.


    Seit diesem Vorfall denke ich anders darüber.
    Man sieht die Deckel oder Schilder einfach nicht immer.
    Bei uns im Ort gibt es zB. auch Hydrantenschilder mit einem zweistelligen Entfernungswert (15,0 m)! Soll ich als Autofahrer vielleicht vorher noch die Gegend sondieren?


    Da ja mittlerweile wegen jedem Mist auf der Fahrbahn rumgepinselt wird, so könnte man die Unterflurhydrantendeckel ja auch farblich hervorheben.

  • Vielleicht solltest du die Frage mal in einem "Juristen-Forum" fragen. Es gibt z.B. die Seite 123recht. (Ich übernehme keine Verantwortung für die verlinkte Seite)
    Da kann man fragen stellen und Juristen antworten. Ist glaub ich kostenlos.
    Eine andere Möglichkeit wäre, mal beim Feuerwehr-Magazin anzufragen. Dort gibt es eine Rubrik "Leser fragen- Juristen antworten" oder so, vielleicht können die dir weiter helfen.
    Wäre schön wenn du dein Ergebnis hier reinschreiben könntest, würde mich auch mal intressieren.

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

  • Hallo zusammen!


    Schon mal herzlichen Dank für die schnellen Antworten.


    Habe dies zur Klärung an unsere Amtsverwaltung weitergeleitet, die sich mit der Materie offensichtlich aber noch etwas schwer tut ^^
    Mal sehen, was die Online-Rechtsportale so bringen.


    Zitat

    Original von originalelton
    Verbote sind immer Toll. Aber was nutzt einem das Wissen um ein solches Verbot wenn man den Unterfluhydranten einfach nicht sieht?


    In unserem Schreiben soll es auch nicht in erster Linie um Strafen und Verbote gehen.
    Meine Ansicht ist immer noch, dass viele "Normalbürger" vermutlich gar nicht wissen, dass es sich bei den Deckeln um Hydranten handelt. Bei den alten Überflurhydranten ist das ja noch recht offensichtlich, jeder kennt sie. Aber diese werden zumindest bei uns zusehends weniger, weil mit jeder Leitungs-Sanierung nur noch Unterflur verbaut wird. Da wollen wir ansetzen und die Leute für dieses Thema sensibilisieren.
    Rechtliche Quellen sollen nur diejenigen zum Umdenken animieren, welche fahrlässig Hydranten zuparken ("wird heute schon nichts passieren").


    In unserem speziellen Fall war es leider so, dass der betreffende Pkw einem Anwohner gehörte und dieser regelmäßig an dieser Stelle geparkt hat. In der Vergangenheit ist der betreffende Besitzer auch schon von uns darauf hingewiesen worden, wo er da parkt und dass es schließlich im Notfall auch sein eigenes Haus betreffen könnte. Nunja - seit es bei seinem Nachbarn gebrannt hat, parkt er jetzt immer auf der eigenen Auffahrt und nicht mehr am Straßenrand... :(



    Zitat

    Original von originalelton
    Da ja mittlerweile wegen jedem Mist auf der Fahrbahn rumgepinselt wird, so könnte man die Unterflurhydrantendeckel ja auch farblich hervorheben.


    Da gebe ich Dir 100%ig Recht! Das wäre sicher eine große Hilfe.
    Ich persönlich achte als Feuerwehrmann natürlich immer darauf, nicht auf einem Hydranten zu parken. Diese macht unser "geschultes Auge" aber sicher auch schneller aus, als man es von den Mitbürgern erwarten kann. Wenn ich mir einen Parkplatz suche, achte ich schon auf evtl. Schachtdeckel im Asphalt und rot-weiße Schilder am Straßenrand. Hydrantenschilder, die sich entweder in großer Entfernung oder zu größer Höhe befinden, sind m.E. eine grobe Fahrlässigkeit des Wasserversorgers, denn in 99% aller Fälle gibt es sicher die Möglichkeit, so ein Schild relativ ortsnah anzubringen/aufzustellen!


    Was Deinen Vorfall bei der Übung angeht: Das war von den Kameraden sicher überzogen, zumal keine Eile geboten war! Selbst im Einsatz würde man auf einen nächstgelegenen Hydranten ausweichen, sofern sich ein weiterer in der Nähe befindet. Insofern ist Dein Ärger sicher verständlich! Das sollte aber ein Einzelfall sein (hoffentlich)!
    Wenn ein Pkw-Fahrer einen Hydranten schlichtweg nicht sieht, lässt sich das nunmal nicht ändern, das Schild könnte gut sichtbar aufgehängt sein und der Schachtdeckel rot gestrichen - dennoch könnte er einmal übersehen werden. Ist dann eben Pech!
    Dennoch können wir solche Fälle sicher minimieren, in dem wir bei den "Unwissenden" Aufklärungsarbeit leisten und die "Unbelehrbaren" auf die möglichen Folgen (notfalls Strafen) hinweisen!

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  • Ich denke mal, mit § 12 StVO liegst Du goldrichtig. Das Problem an der Sache dürfte aber sein, dass erfahrungsgemäß kaum ein Polizeibeamter die genaue Bedeutung der Hydrantenschilder kennt, von "HiPos" oder Normalbürgern ganz zu schweigen. Zudem wird kaum jemand unter ein geparktes Fahrzeug kriechen und prüfen, ob es auf einem Hydranten steht. Somit bleiben diese Fahrzeuge in aller Regel unbeanstandet stehen. Im Ernstfall wird die Feuerwehr allerdings sehr schnell und völlig hemmungslos den störenden PKW "umsetzen", bei eventuellen Schäden dürfte der Falschparker in die Röhre schauen. Andererseits sehe ich keinerlei Rechtfertigung für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen bei einer Übung, die Ausreden "Gefahr im Verzug" oder "rechtfertigender Notstand" dürften keinen Richter sonderlich beeindrucken. Insofern erscheinen mir in diesem Fall Schadenersatzforderungen durchaus aussichtsreich.

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Zitat

    Original von Grunemer
    Wäre schön wenn du dein Ergebnis hier reinschreiben könntest, würde mich auch mal intressieren.


    Gestaltet sich offensichtlich schwieriger als zunächst gedacht ;)
    Von der Amtsverwaltung habe ich nun bestätigt bekommen, dass offensichtlich der schon angesprochene §12, Absatz 3, Punkt 7 StVO der einzige Paragraph ist, der hier in Frage kommt:


    § 12 Halten und Parken
    [...]
    (3) Das Parken ist unzulässig
    [...]
    7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine
    Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist


    Daraus resultiert dann augenscheinlich, dass das Parken vor/über einem Hydranten nicht verboten ist, wenn sich dieser in der Fahrbahndecke einer Straße befindet (sofern das Parken hier generell erlaubt ist) bzw. wenn das entsprechende Zeichen 315 fehlt.
    In unserer Gemeinde ist das Parken auf dem Geh-/Radweg in zahlreichen Straßen grundsätzlich erlaubt, das angesprochene Verkehrszeichen aber existiert nur in einem einzigen Fall... damit ließe sich rechtlich kaum gegen das Hydranten-Versperren vorgehen.


    Einzig ließe sich so etwas wohl über ein entsprechendes Verbot in der Stadt- oder Gemeindeordnung regeln, in dem man hier z.B. generell das Versperren von Schacht- und Anschlussdeckeln oder speziell von Hydranten verbietet.


    Unbeantwortet blieb seitens des Amtes die Frage, ob im Falle eines Einsatzes mit versperrtem Hydranten der Verursacher/Fahrzeugführer z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung o.ä. belangt werden könnte - dies hängt im Zweifelsfall wohl vom zuständigen Gericht ab.


    Bleibt also nur, auf eine verstärkte Aufklärungsarbeit zu setzen und die Bürger/innen für dieses Thema zu sensibilisieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbst einmal auf schnelle Hilfe angewiesen sein könnten.
    Da viele Menschen Hydranten und Hydrantenschilder entweder gar nicht kennen oder aber nicht wahrnehmen werden wir in den nächsten Publikationen wohl verstärkt Fotos abbilden und auf Veranstaltungen auf dieses Thema hinweisen. Ist mal etwas neues für den Tag der offenen Tür ^^

    Fällt der Regen auf den Roggen, bleibt der Weizen auch nicht trocken! (Alte Bauernweisheit)

  • Verboten ist es meines Erachtens nicht, zumal man von einem Ottonormalbürger u.U. nicht gerade verlangen kann, ein Hydrantenschild zu analysieren. Er hat halt nur ein Problem, wenn die Feuerwehr sein Fahrzeug "gewaltsam" verholen muss.


    Eine Ordnungswidrigkeit ist es nur, wenn ein Hydrant auf dem Gehweg verstellt wird.

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