Hallo zusammen!
Aus aktuellem Anlass mal eine Frage an die Rechts-Experten hier im Forum.
Bei einem Brandeinsatz (Gartenschuppen brannte, Propangasflaschen im Gebäude) neulich verzögerte sich die Wasserförderung, weil ein am Straßenrand parkender Pkw den in die Asphaltdecke eingelassenen Schachtdeckel des Unterflurhydranten versperrte.
Ein Problem, dass sicherlich vielen Feuerwehrlern hier nicht unbekannt sein dürfte.
Hier sehe ich zweierlei Gründe:
1. viele Bürger wissen gar nicht, dass sich unter den unscheinbaren Schachtdeckeln im Asphalt wichtige Löschwasserentnahmestellen befinden
2. die "wissenden" Bürger ignorieren es, weil es ihnen schlichtweg egal ist oder man sich denkt "wird schon nichts passieren"
Wir verteilen von der FF aus regelmäßig Informationsblätter an die Bürger der Gemeinde mit Infos aus der Wehr und allgemeinen Brandschutztipps und Hinweisen etc.
Hier soll im nächsten Blatt nun auch das Thema "Versperren von Wasserentnahmestellen" behandelt werden. Deshalb stellt sich mir jetzt folgende Frage:
Inwiefern ist das Versperren von Wasserentnahmestellen (also parken vor einem Überflur- oder auf einem Unterflurhydranten) rechtlich verboten? Handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und wird diese evtl. bei dadurch entstehenden Folgen sogar zu einer Straftat? Mit welchen Folgen bzw. Strafen haben der Fahrzeughalter bzw. Fahrer zu rechnen?
Bei meinen bisherigen Recherchen bin ich da über den § 12 StVO gestolpert, welcher besagt, dass das Parken "über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist" unzulässig ist.
Verstehe ich als absoluter Rechts-Laie das richtig, dass dies also nicht für das Parken beispielsweise am Straßenrand oder auf der Straße gilt, wenn sich dort ein (Unterflur-)Hydrant befindet?
Oder welche Paragraphen kommen in diesem Fall ins Spiel?
In einem anderen Forum konnte mir hier niemand drauf antworten, lediglich der Hinweis kam auf, dass so etwas auch individuell in der Gemeindeordnung geregelt sein könnte (bei uns aber nicht der Fall).
Wenn hier auch niemand eine Antwort bieten kann gehe ich mal davon aus, dass das Parkverbot auf/vor Hydranten nicht fest geregelt ist???
Es würde dem ganzen Artikel im Infoschreiben natürlich etwas mehr Nachdruck verleihen, wenn man einen Paragraphen mit aufführen könnte, anstatt schlichtweg zu schreiben "die Feuerwehr bittet..." - auch, wenn es schon im eigenen Interesse eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Kay