Hallo,
Frage: sollen bei Zivilen Pol-Fahrzeugen die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden?
Ich denke nur dann wenn es ein Kennzeichen mit Buchstaben ist (Beispiel: HH-AB1234), ist es aber ein Fahrzeug mit Behördenkennzeichen (HH-1234) müssen die nicht unkenntlich gemacht werden.
Was denkt ihr darüber?