Wegerechte

  • Muss ich am LKW oder Bus ein Blaulicht am Heck haben um das Wegerecht in Anspruch nehmen zu können ?
    Warum muss in allen Fahrzeugen das hintere Blaulicht mit einem zusätzlichen Schalter bedienbar sein ?
    :geistesblitz: Weiß es jemand ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich wüßte jetzt keinen RTW, bei denen die hinteren Blaulichter mit einem Extra-Schalter bedient werden.


    Der Sinn des hinteren Blaulichts erschließt sich daraus, dass das Blaulicht von allen Seiten erkennbar sein muss. Und wenn die Blaulichter vorne zu niedrig montiert sind, sieht man von hinten nix mehr. Deswegen ein zusätzliches Blaulicht.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Ich habe von einem ZF mal gehört, dass das Heckblaulicht nur zur Absicherung dienen darf. Es soll bei Einsatzfahrten nicht eingeschaltet werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu irritieren. Daher sollten sie wohl einzeln steuerbar sein.
    Ich persönlich schliesse mich meinem Vorredner an. Es heisst ja schließlich "Rundumkennleuchte". Also ein optisch von allen Seiten wahrnehmbares Signal. Wenn auf Grund der Fahrzeugbauart man das Blaulicht auf der Fahrzeugkabine nicht mehr erkennen kann, muss im Heckbereich ein zusätzliches montiert werden.
    Sinn macht die Einzelzuschaltung m. E. der Frontblitzer. Diese stören an der EST. Es ist nicht sehr hilfreich, wenn ein Unfallfahrzeug ständig blau illuminiert wird.

    Das einzig Beständige ist der Wandel. :klugscheiss:

  • Ein Heckblaulicht ist weder vorgeschrieben noch muß es gesondert zu schalten sein. Auch ist nirgends vorgeschrieben das eine Kennleuchte 360 Grad sichtbar sein muß. Einzige Vorschrift die in dem Bezug hier wichtig ist wäre das mindestens eine Kennleuchte funktionieren muß damit die Tonfolge freigeschaltet wird, bei Balken oder mehreren Einzelleuchten die Leuchte auf der linken Seite, schimpft sich im Herstellerdeutsch Funktionsüberwachung.


    Gerade bei Fahrzeugen von EE oder KSchutz die eher mal in Kolonne fahren ist es sinnvoll die Heck-Kenneleuchten über eine extra Schalter laufen zu lassen damit die Leute im Einsatzfahrzeug dahinter nicht X Minuten/Stunden in eine eingeschaltete Kennleuchte schauen bei der Fahrt. Ich nehm nur mal als Extrembeispiel die Oderflut wo Kolonnen mit Blaulicht teilweise mehrere Stunden unterwegs waren.


    Frontblitzer extra zu schalten macht von dem her Sinn da bei manchen Witterungsverhältnissen z.b. starkem Schneefall oder dichtem Nebel die eigene Sicht eher gestört wird durch Frontblitzer.


    Einige neue Signalbalken wie zb. die RTK QS von Hella ermöglichen es von Haus aus die Blitzrichtung nach hinten abzuschalten für Kolonnenfahrten.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • einen Bericht der FUK Fahrzeuge - Optische Sondersignale Stand: 10/2006 (strukturiertes PDF, 281 KB)

  • bei FW-Großfahrzeugen ist die hintere RKL häufig getrennt geschaltet.


    Sinn: beim Fahren im Zugverband (z.B. ELW - TLF - DLK - TLF)


    wird der in der Kolonne hinterher fahrende nicht von der RKL irritiert

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