Frage zur BAG


  • Nicht die StVO sondern die StVZO muss man hier anschaun:



    in Verbindung mit


    Zitat

    §55 StVZO:
    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.


    Allerdings wird wohl wirklich eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
    Übrigens ist im §52 StVZO nur von "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne...." die Rede. Die Realität schaut ja dann hier auch wieder etwas anders aus wenn ich da an die verschiedensten Sosi-Installationen an den Fahrzeughecks (...hecken?) denke.

    blub

  • Re Heckblitzer: Aus dem juristischen Bauchgefühl und einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Auslegung des § 52 StVZO würde ich sagen: zulässig. Was der Gesetzgeber uns mit § 52 a.E. StVZO sagen will, dürfte etwa das Folgende sein: "Frontblitzer schön und gut, aber NUR Frontblitzer allein reicht nicht!" Denn es geht dem Gesetzgeber in der Vorschrift nicht darum, dass unbedingt eine Leuchte (am Ende noch mit Drehspiegeltechnik...!) auf dem Dach stehen muss, sondern darum, dass das Blaulicht bei mehrspurigen Fahrzeugen (also nicht bei Motorrädern) nicht nur von vorne, sondern von allen Seiten erkennbar sein muss. Diesen Gesetzeszweck erreiche ich aber auch, wenn an jeder Seite des Fahrzeugs Blitzer sind, und erst recht, wenn ich am Heck zusätzliche Blitzer anbringe, obwohl auch der normale Blaulichtbalken o.ä. sichtbar ist.

    .....

    Einmal editiert, zuletzt von Felix ()

  • Im Allgemeinen geht man von einer Hauptabstrahlrichtung von 135° in Fahrrichutng aus. Innerhalt diesen Winkels muss ein Blaues Rundumkennlicht sichtbar sein.
    Die Ausführung regelt die Prüfung nach ECE-65, hier wird gereglt wie die Kennlichtmachung ergeolgt. Dabei ist die Technik (Drehspiegel, Doppelblitz, LED) unerheblich, vielmehr wird die Leuchtstärke und Abstrahlrichtung / -winkel gemessen. Hierbei wird auch die Einbaupostion geprüft / geregelt. Somit lässt sich ein Frontbitzer nicht als Heckblitzer einbauen. Es sei denn er ist dafür geprüft (und zugelassen).

  • Zitat

    Original von JohannesH
    Naja, ich hab mal eine Anfrag ans BAG und an TollCollect geschickt, mal gucken was dabei rauskommt.


    Ich habe Antwort vom BAG bekommen:


    Zitat

    Antwort des BAG
    Zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen:


    Es ist zutreffend, dass sich unter der orangefarbenen Schutzkappe eine Einrichtung (Transceiver) zur Kommunikation mit dem Fahrzeuggerät - auch OBU genannt - befindet. Die Mautkontrolleure des BAG können beim Vorbeifahren an einem Lkw, der mit einer OBU ausgestattet ist, Informationen aus der OBU erhalten. Die "ausgelesenen" Informationen werden auf einem Bildschirm im Fahrzeug angezeigt. Die Mautkontrolleure können so sehr schnell erkennen, ob die Maut ordnungsgemäß gezahlt worden ist, ohne den Lkw anzuhalten.

  • Eine ähnlich lautende Mail hab ich auch bekommen von einem BAGler. Dann muß es zwei Versionen dieser Fahrzeuge geben denn ich bin nicht blind und Bilder Lügen nur wenn sie bearbeitet werden. Und eine Optik ist nur mal eine Optik, zumal wenns leuchtet wo's eigentlich duster sein sollte :-))


    Da die Damen und Herren ja regelmäßig an der selben Stelle kontrollieren werd ich mal meinen Charme in die Waagschale werfen und höflich das Ding genau inspizieren. Also Schraubenzieher frei....


    Im übrigen erstaunlich wie schnell die geantwortet haben...

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Die Frage "Akustisches Sondersignal ja oder nein" lässt sich mit Hilfe des bereits zitierten § 55 (3) StVZO zweifelsfrei beantworten. Zum optischen Sondersignal gehört zwingend das akustische und die Messe ist gelesen! Wohl dem, der sich als Bundesbehörde die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen nahezu selbst ausstellen kann...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Naja, die wenden das Blaulicht ja nur an, um Fahrzeuge zu stoppen und eben nicht um vom außerordentlichen Wegerecht gebrauch zu machen. Die Polizei stoppt ja Fahrzeuge im Normalfall auch nicht mit Horn (vor allem, wenn sie sich vor dem zu stoppenden Fzg befinden).

  • Zitat

    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne


    So, jetzt will ich den Begriff "Frontblitzer" nie wieder hören.... :-)) :bluelight:

  • Meint Ihr etwa das Blaulicht, wo nach vorne blinken tut?

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