ZitatAlles anzeigenOriginal von LarsHH
Wieso sollten die Balken nicht zulässig sein? Wenn ich mal zitieren darf:
Also, wo steht, dass blaues Blinklicht, wie es formell so schön heisst, alleine und ohne Horn nicht zulässig ist? Die Fahrzeuge genießen halt "nur" kein Wegerecht nach StVO, welches Blinklicht und Horn voraussetzt...
Nicht die StVO sondern die StVZO muss man hier anschaun:
ZitatAlles anzeigen§52 StVZO:
(3) (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
in Verbindung mit
Zitat§55 StVZO:
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
Allerdings wird wohl wirklich eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
Übrigens ist im §52 StVZO nur von "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne...." die Rede. Die Realität schaut ja dann hier auch wieder etwas anders aus wenn ich da an die verschiedensten Sosi-Installationen an den Fahrzeughecks (...hecken?) denke.