Danke für die Links. Echt ein schöner Überblick über die Fahrzeuggeschichte.
Beiträge von blub
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http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=18489
In der Bildbeschreibung steht etwas von Anfahrten auf dem Highway. Aber fahren diese KTWs wirklich 2000 km? Das kommt mir etwas viel vor?!
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Die Spanier haben auch Gelblichter auf ihren Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeugen.
Ich finde wenn dieses Securityfahrzeug herum"waild-yelpd-und anderweitig kreischt" und es dann WEGErecht hat - dann soll es drinbleiben. Wenn nicht - dann raus damit....
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Zitat
Original von LarsHH
Wieso sollten die Balken nicht zulässig sein? Wenn ich mal zitieren darf:
Also, wo steht, dass blaues Blinklicht, wie es formell so schön heisst, alleine und ohne Horn nicht zulässig ist? Die Fahrzeuge genießen halt "nur" kein Wegerecht nach StVO, welches Blinklicht und Horn voraussetzt...
Nicht die StVO sondern die StVZO muss man hier anschaun:
Zitat§52 StVZO:
(3) (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet seinKraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
in Verbindung mitZitat§55 StVZO:
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.Allerdings wird wohl wirklich eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
Übrigens ist im §52 StVZO nur von "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne...." die Rede. Die Realität schaut ja dann hier auch wieder etwas anders aus wenn ich da an die verschiedensten Sosi-Installationen an den Fahrzeughecks (...hecken?) denke. -
Bei mir zeigt Opera die Kommentare auch so zusammengedrückt an...
Vers. 9.01 -
Die Fahrzeugbeschaffung für die BePo läuft aber über den Bund nach bundeseinheitlichen Regelungen. Also sind diese Fahrzeuge in jedem Bundesland annähernd identisch.
Ich wüde aus diesem Grund und der Übersicht halber, nur eine Kategorie für die Bereitschaftspolizei einrichten.
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Warum?
16 Bundesländer + 4 andere (BP, BePo, MP, VoPo)....Diese 4 extra machen doch dann auch keine Arbeit mehr....
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Find ich gut, wäre dann übersichtlicher!
Allerdings würd ich noch eine Kategorie (zu den jetzt vorgeschlagenen) zusätzlich einführen: Bereitschaftspolizei
Da die Fahrzeuge der BePo vom Bund beschafft werden - unterscheiden sie sich oft sehr von denen der Länderpolizeien. Würde also auch der Übersicht halber dafür ne extra Kategorie einrichten.
Im Moment sind es noch "so wenig" Bilder das man sie ohne so großen Aufwand verschieben kann. Wenns ein paar hundert Bilder mehr sind - wird der Aufwand wohl zu groß werden....