Stadt Castrop-Rauxel honoriert Ehrenamt mit 150,00€ Bußgeld und 4-wöchigem Fahrverbot

  • Hallo zusammen,


    immer wieder, wenn ich von solchen Geschichte höre oder lese, bestärkt es mich in meiner Meinung, dass es für die Anfahrt von Feuerwehrleuten zum Gerätehaus keine Sonderrechte geben sollte. Eventuell, wo nötig, vielleicht eine Sonderregelung für das Abstellen des Privatfahrzeugs, aber das sollte es dann auch schon gewesen sein. Diese Grauzonen der Rechtslage ist im heutigen Straßenverkehr schlicht und ergreifend einfach nicht mehr tragbar.


    Ich meine der Gesetzgeber sollte hier handeln. "Feuermann zum Feuerwehrhaus keine Sonderrechte, Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort, wenn geboten, Sonder- und Wegerechte". Damit könnte der Kommandant steuern, wer seiner Aktiven reif genug für Sonderrechtsfahrten ist und wer nicht.


    Es ist einfach so, dass es unter den Feuerwehrlern einfach zu viele "Spritzer" gibt, die, wenn der Piepser auf geht, nichts anderes mehr im Kopf haben, als "Da muss ich hin, da muss ich vorn dabei sein" - Resthirn - sofern vorhanden - wird auf Standby geschaltet.


    Mit einer Entziehen der Sonderrechte, würden so hirnrissige Regelungen, wie "bis 20km/h decken, wir was darüber geht, geht auf die eigene Kappe" absolet werden. Was solchen Regelungen nämlich völlig fehlt, ist die Verhältnismäßigkeit, es gibt Stellen da ist eine Geschwindigkeitsübertretungen von 40km/h und mehr auf Einsatzfahrt mit eingeschalteter Sondersignalanlage völlig in Ordnung sind, an anderer Stelle können 10km/h schon zu viel sein.


    Grüße
    Bernd


    P.S. Ausgewiesene 64km/h sind gemessene 67km/h, denn 3km/h kriegt man immer geschenkt, die Prozentrechner unter Euch kommen dann auf einen noch "eindrucksvolleren" Wert der Übertretung.

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    Das letzte mal morgen um 12h.

  • Zitat

    Original von herrmann030700
    immer wieder, wenn ich von solchen Geschichte höre oder lese, bestärkt es mich in meiner Meinung, dass es für die Anfahrt von Feuerwehrleuten zum Gerätehaus keine Sonderrechte geben sollte.

    Und für die anderen Berechtigten gleich mit?


    Zitat

    Eventuell, wo nötig, vielleicht eine Sonderregelung für das Abstellen des Privatfahrzeugs, aber das sollte es dann auch schon gewesen sein. Diese Grauzonen der Rechtslage ist im heutigen Straßenverkehr schlicht und ergreifend einfach nicht mehr tragbar.

    Welche Grauzonen - im § 35 StVO sehe ich keine!?


    Zitat

    Ich meine der Gesetzgeber sollte hier handeln. "Feuermann zum Feuerwehrhaus keine Sonderrechte, Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort, wenn geboten, Sonder- und Wegerechte". Damit könnte der Kommandant steuern, wer seiner Aktiven reif genug für Sonderrechtsfahrten ist und wer nicht.
    Es ist einfach so, dass es unter den Feuerwehrlern einfach zu viele "Spritzer" gibt, die, wenn der Piepser auf geht, nichts anderes mehr im Kopf haben, als "Da muss ich hin, da muss ich vorn dabei sein" - Resthirn - sofern vorhanden - wird auf Standby geschaltet.


    Warum so gegen die Feuerwehr - bei den anderen "Berechtigten" steht so Mancher keinen Deut nach (FirstResponder mit SoSi, bringt immerhin auf den üblichen Fahrstrecken 1-2 Sekunden !?)
    Ein pauschales Rumgehacke auf "der Feuerwehr" ist sicher fehl am Platz.


    Der Gesetzgeber hat eindeutige Regelungen geschaffen ( ...zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ...) - das Problem sind die häufig ungenügende Schulung / Unterweisung der Berechtigten, organisatorische Mängel bei Alarmierung und AAO und noch so ein paar klitzekleine Punkte, die allerdings eher in Richtung "gefühlte Unentbehrlichkeit" gehen.
    Diese Punkte gilt es zu Regeln - nicht mehr aber auch nicht weniger.
    Schau dir die Diskussionen in anderen Foren an, welches Übermaß an Unkenntnis häufig herrscht - nicht nur bei der Mannschaft, auch häufig bei Vorgesetzten und manchmal auch bei Leuten, die sich eigentlich beruflich damit auskennen sollten.


    Der Kollege der Feuerwehr hat für sein Fehlverhalten bezahlen müssen. Lass uns dafür sorgen, das es unseren Leuten nicht genauso geht.

    Grüße, S.O.

    Einmal editiert, zuletzt von safety-officer ()

  • Zitat

    Original von safety-officer
    Der Gesetzgeber hat eindeutige Regelungen geschaffen ( ...zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ...)


    Ich weiß nicht, wo Du bei der Anfahrt zu einem Gerätehaus eine
    hoheitliche Aufgabe siehst. Sofern die Feuerwehr (oder eine HiOrg)
    überhaupt eine hoheitliche Aufgabe hat, beginnt diese in meinen
    Augen erst mit dem Besteigen des Dienstfahrzeuges und nicht auf der
    Anfahrt zum Gerätehaus.


    In meinen Augen haben sich alle Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren
    oder anderen alarmierbaren Hilfsorganisationen an die Regeln der STVO
    zu halten und sind für JEDE Übertretung auch eigenverantwortlich und
    müssen mit den Konsequenzen leben.


    Es bringt weder mir noch der jeweiligen Organisation etwas, wenn ich
    wegen eines Unfalls sehr spät oder gar nicht zum Gerätehaus komme.
    Lieber zwei Minuten später als gar nicht.


    Erst das Hirn und dann den Motor einschalten. Das Piepen des Melders
    rechtfertigt in meinen Augen keinen Fahrstile, der jenseits von Gut und
    Böse liegt. Übrigens auch mit dem Einsatzfahrzeug ...


    Wer das nicht begreift, hat in meinen Augen absolut nichts am Steuer
    von Einsatzfahrzeugen oder überhaupt in einer alarmierbaren HiOrg zu-
    suchen.


    Wir haben alle entsprechende Fehler gemacht ... aber entscheidend ist,
    ob man aus diesen Fehlern lernt ...

  • wenn man mal die Geilheit auf den besten Platz im besten Fahrzeug ausser acht lässt,
    muss man sich auch überlegen:



    wenn der Staat es zulässt dass ich als FFler beim Alarm erstmal von zu Hause anrücken muss, und ich im Falle eines Unfalls auf meiner Privatwagen-Anfahrt komplett selbst Schuld bin, dann muss ich nicht das Gesetz selbst in die Hand nehmen und versuchen das Versäumnis der Regierung (runtergebrochen auf den Landkreis) durch eigene waghalsige Fahrt zu kompensieren.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

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