Hallo zusammen,
immer wieder, wenn ich von solchen Geschichte höre oder lese, bestärkt es mich in meiner Meinung, dass es für die Anfahrt von Feuerwehrleuten zum Gerätehaus keine Sonderrechte geben sollte. Eventuell, wo nötig, vielleicht eine Sonderregelung für das Abstellen des Privatfahrzeugs, aber das sollte es dann auch schon gewesen sein. Diese Grauzonen der Rechtslage ist im heutigen Straßenverkehr schlicht und ergreifend einfach nicht mehr tragbar.
Ich meine der Gesetzgeber sollte hier handeln. "Feuermann zum Feuerwehrhaus keine Sonderrechte, Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort, wenn geboten, Sonder- und Wegerechte". Damit könnte der Kommandant steuern, wer seiner Aktiven reif genug für Sonderrechtsfahrten ist und wer nicht.
Es ist einfach so, dass es unter den Feuerwehrlern einfach zu viele "Spritzer" gibt, die, wenn der Piepser auf geht, nichts anderes mehr im Kopf haben, als "Da muss ich hin, da muss ich vorn dabei sein" - Resthirn - sofern vorhanden - wird auf Standby geschaltet.
Mit einer Entziehen der Sonderrechte, würden so hirnrissige Regelungen, wie "bis 20km/h decken, wir was darüber geht, geht auf die eigene Kappe" absolet werden. Was solchen Regelungen nämlich völlig fehlt, ist die Verhältnismäßigkeit, es gibt Stellen da ist eine Geschwindigkeitsübertretungen von 40km/h und mehr auf Einsatzfahrt mit eingeschalteter Sondersignalanlage völlig in Ordnung sind, an anderer Stelle können 10km/h schon zu viel sein.
Grüße
Bernd
P.S. Ausgewiesene 64km/h sind gemessene 67km/h, denn 3km/h kriegt man immer geschenkt, die Prozentrechner unter Euch kommen dann auf einen noch "eindrucksvolleren" Wert der Übertretung.